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Großbritannien/USA: Gericht verhindert vorerst Assanges Auslieferung, Pressefreiheit weiter bedroht
Protestaktion von Amnesty International und Reporter ohne Grenzen für die Freilassung des in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründers Julian Assange vor der US-Botschaft in Berlin (20. Februar 2024)
© Amnesty International, Foto: Jarek Godlewski
Ein Londoner Gericht hat Julian Assanges Auslieferung von Großbritannien an die USA zumindest vorläufig gestoppt – der Wikileaks-Gründer darf in Berufung gehen. Assange hatte auf seiner Onlineplattform mögliche Kriegsverbrechen der US-Militärs öffentlich gemacht. Amnesty International fordert die Behörden auf, alle Anklagepunkte im Zusammenhang mit diesen Veröffentlichungen fallenzulassen.
Nach der heutigen Entscheidung des High Court in London kann Julian Assange gegen seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Dort drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft und möglicherweise Folter. Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks hatte unter anderem Dokumente über mögliche Kriegsverbrechen der USA veröffentlicht.
Christian Mihr, stellvertretender Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt: "Die USA müssen alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Wikileaks fallen lassen, Julian Assange gehört in Freiheit. So lange das Verfahren gegen ihn läuft, ist auch die Pressefreiheit weiter grundsätzlich bedroht. Wenn Militärs Menschen entgegen allen völkerrechtlichen Konventionen foltern und töten, müssen Medien darüber berichten dürfen, ohne dass sie selber oder ihre Quellen verfolgt werden."
Amnesty und andere Organisationen setzen sich seit Jahren dafür ein, dass die USA die Anklagen gegen Assange im Zusammenhang mit Wikileaks fallen lässt. Eine Verurteilung wäre ein verheerendes Signal für die Pressefreiheit weltweit. Die Berichterstattung über mögliche Verbrechen von Regierungen und Militärs gehört zum Tagesgeschäft für Investigativjournalist*innen.
Das Londoner Gericht will sich am 20. Mai erneut mit dem Fall Assange befassen und gibt den USA die Möglichkeit, neue diplomatische Zusicherungen vorzulegen, etwa Assange nicht zu foltern oder zu misshandeln. Es besteht allerdings jederzeit die Gefahr, dass die amtierende oder zukünftige US-Regierungen solche Zusagen widerrufen.
Mihr sagt: "Diplomatische Zusicherungen gegen Folter und andere Misshandlungen sind rechtlich nicht bindend und höchst problematisch. Die USA behalten sich das Recht vor, jederzeit ihre Meinung zu ändern. Internationale Menschenrechtsstandards enthalten ein absolutes Verbot, Personen in Länder zu überstellen, in denen sie der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt werden."