Fünf Jahre Taliban-Herrschaft: Bundesregierung muss Aufnahmezusagen umsetzen und Abschiebungen beenden
Drei bewaffnete Taliban hinter einer Frau mit Burka in Baharak in der afghanischen Provinz Badachschan im Februar 2024
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Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban appelliert Amnesty International eindringlich an die menschenrechtliche Verantwortung der Bundesregierung: Angesichts der verheerenden Menschenrechtslage in Afghanistan muss Deutschland unverzüglich all seinen Aufnahmeversprechen für besonders gefährdete Afghan*innen nachkommen und Abschiebungen nach Afghanistan ausnahmslos beenden. Über 600 Afghan*innen warten nach aktueller Schätzung der Organisation Kabul Luftbrücke in Pakistan noch immer auf die zugesagte Einreise nach Deutschland.
Seit der Machtergreifung der Taliban am 15. August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschlechtert. Insbesondere Frauen und Mädchen werden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen und entrechtet. Die Einschränkungen ihrer Rechte sind so umfassend, dass Amnesty International sie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuft.
Frauen demonstrieren am 29. April 2023 in der afghanischen Hauptstadt Kabul für ihre Rechte und gegen die Unterdrückung durch die Taliban.
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Auch Männer sind Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Folter und Körperstrafen wie beispielsweise Auspeitschungen sowie Hinrichtungen ausgesetzt. Die im Januar 2026 von den Taliban verabschiedete "Strafprozessordnung der Gerichte" erlaubt die Zerstörung von Eigentum als Strafmaßnahme, institutionalisiert Folter sowie weitere Misshandlungen durch Körperstrafen und lässt die Todesstrafe für ein breites Spektrum von Straftaten zu. Die Verordnung verfestigt Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion sowie sozialem Status und erkennt ausdrücklich Sklaverei an. Auf Homosexualität steht die Todesstrafe.
"Die Taliban haben massive Menschenrechtsverletzungen nicht nur normalisiert, sondern auch in Gesetze gegossen. Jede Person, die nach Afghanistan zurückkehren muss – ob durch Abschiebung aus Deutschland oder durch Rücknahme der Aufnahmezusage – kann davon betroffen sein. Afghanistan als sicheren Ort zu bezeichnen, ist zynisch", erklärt Theresa Bergmann, Fachreferentin für Asien bei Amnesty International in Deutschland. "Umso beschämender ist es, dass Deutschland sein Schutzversprechen gegenüber afghanischen Menschenrechtsverteidiger*innen, queeren Personen oder ehemaligen Ortskräften wieder und wieder gebrochen hat."
Demonstrierende afghanische Frauen in Kabul werden von Taliban-Kämpfern gestoppt (8. September 2021).
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Deutsche Aufnahmeprogramme: ein menschenrechtliches Versagen
Die Bundesregierung hatte ursprünglich insgesamt 3.087 Personen eine Aufnahmezusage erteilt, darunter zahlreiche Menschenrechtsaktivist*innen, Journalist*innen und Angehörige der LGBTI+ Community. Laut Kabul Luftbrücke konnten im Rahmen des 2022 aufgesetzten Bundesaufnahmeprogrammes jedoch bisher nur 2.447 Afghan*innen nach Deutschland einreisen. Über 600 Afghan*innen befinden sich aktuell noch in Pakistan. Ihnen droht täglich Misshandlung durch die pakistanischen Behörden und die Abschiebung nach Afghanistan.
Amnesty-Referentin Theresa Bergmann: "Statt die zugesagten Aufnahmen schnellstmöglich umzusetzen, hat die Bundesregierung Aufnahmeverfahren verzögert, erschwert oder faktisch blockiert und systematisch Zusagen für gefährdete Afghan*innen zurückgenommen. Wenn diese Menschen dafür mit dem Leben bezahlen, trägt die Bundesregierung eine Mitverantwortung. Wer Schutz versprochen hat, muss diesen Schutz auch gewähren und darf nicht riskieren, Menschen zurück in die Lebensgefahr zu schicken. Die Bundesregierung muss jetzt alles daran setzen, alle Afghan*innen mit Aufnahmezusage sofort nach Deutschland einreisen zu lassen."
Von pakistanischen Behörden vertriebene afghanische Geflüchtete suchen Zuflucht in einem provisorischen Camp in der Nähe des Torkham-Grenzübergangs zu Afghanistan (2. November 2023).
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Lebensbedrohliche Lage für Rückkehrende
Auch die jüngste Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan – nun auch von Personen, die nicht straffällig geworden sind – ist aus menschenrechtlicher Perspektive untragbar. Das völkerrechtliche Prinzip des Non-Refoulement verbietet die Abschiebung in ein Land, in dem den Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen – auch für Menschen ohne Asylanspruch. Abschiebungen nach Afghanistan sind damit mit menschenrechtlichen Garantien unvereinbar und jede Ausweitung der Abschiebungspraxis völkerrechtswidrig.
Die Europäische Asylagentur stuft Rückkehrer*innen nach Afghanistan ausdrücklich als Personengruppe mit erhöhtem Gefährdungsrisiko ein. Personen, die nach Afghanistan zurückkehren, werden häufig als Verräter*innen, Spion*innen oder als vermeintlich "verwestlicht" angesehen und massiv verfolgt und bestraft. So können z.B. sogenannte "westliche" Haarschnitte, gestutzte Bärte oder Kleidung, die nicht den Vorschriften der Taliban entspricht, als "unislamisches Verhalten" eingestuft und hart sanktioniert werden. Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) dokumentierte hunderte schwerwiegende Übergriffe in diesem Zusammenhang, darunter willkürliche Festnahmen und Misshandlungen.
Verzweifelte Menschen klettern auf dem Flughafen in der afghanischen Hauptstadt Kabul auf ein Flugzeug in der Hoffnung, das Land nach der Machtergreifung durch die Taliban verlassen zu können (16. August 2026).
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Nina Alizadeh Marandi, Expertin für Asylpolitik und -recht bei Amnesty International in Deutschland, erklärt: "Afghanistan ist kein sicheres Land. Das gilt nicht nur für Frauen, sondern für alle Rückkehrenden. Auch wenn Menschen kein Asyl zugesprochen bekommen haben, dürfen sie nach menschenrechtlichen Standards nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Jede Ausweitung der Abschiebungspraxis und jede weitere Verhandlung mit den Taliban zu diesem Zweck ist eine Verletzung menschenrechtlicher Garantien und gefährdet Menschenleben."
Amnesty International fordert die Bundesregierung auf,
- alle Afghan*innen, die in Pakistan immer noch auf Weiterreise nach Deutschland warten, sofort einreisen zu lassen,
- sowie Abschiebungen nach Afghanistan ausnahmslos einzustellen und
-
mit Blick auf bereits stattgefundene Abschiebungen zu überwachen, ob Afghanen nach ihrer Abschiebung unbehelligt einreisen und darüber hinaus ohne Verfolgung und ohne Gefahr für Leib und Leben in Afghanistan leben können.
Amnesty International und weitere Organisationen protestieren vor dem Bundestag in Berlin für die Aufnahme von schutzsuchenden Afghan*innen (17. Dezember 2025).
© Santiago Rodriguez