Pressemitteilung Aktuell Afghanistan 09. Juli 2025

Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Taliban: Bundesregierung muss handeln

Ein großes blaues Schild vor einem Gebäude. Auf dem Schild steht: "International Criminal Court"

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag in den Niederlanden

Nachdem der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den Obersten Führer der Taliban und den Obersten Richter der Taliban wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen hat, fordert Amnesty International von der Bundesregierung, jetzt erst recht gefährdete Afghan*innen nach Deutschland zu bringen und niemanden mehr in das Land abzuschieben.

Amnesty International begrüßt, dass der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den Obersten Führer der Taliban in Afghanistan, Haibatullah Akhundzada, und den Obersten Richter der Taliban, Abdul Hakim Haqqani, erlassen hat wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter geschlechtsspezifische Verfolgung. 

Theresa Bergmann, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland, sagt:

"Die Haftbefehle sind von zentraler Bedeutung, weil sie das Leid aller Frauen und Mädchen in Afghanistan anerkennen und sichtbar machen. Das ist der erste Schritt, um die Taliban für ihre Grausamkeiten zur Rechenschaft zu ziehen. 

Das Urteil zeigt, wie dramatisch die Menschenrechtsverletzungen der Taliban in Afghanistan nach dem Völkerrecht einzuordnen sind. Jede Abschiebung nach Afghanistan ist aktuell klar völkerrechtswidrig. Gleichzeitig haben wir mit Alexander Dobrindt einen Innenminister, der ohne Scham und Scheu mit den Taliban verhandeln und nach Afghanistan abschieben will – damit schickt er Menschen im schlimmsten Fall in den Tod."

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte gestern zudem einen Eilantrag positiv entschieden, nach dem die Aufnahmezusagen der Bundesregierung eingehalten und den Betroffenen Visa erteilt werden müssen. Ebenfalls gestern veröffentlichten Pro Asyl und das Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte e.V. ein Rechtsgutachten, das zu dem Schluss kommt, dass sich die Bundesregierung strafbar macht, wenn sie ihre Aufnahmezusagen nicht einlöst. 

Amnesty-Posting auf X (ehemals Twitter):

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Bergmann sagt: "Das Berliner Verwaltungsgericht hat umfassend die Argumentation vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen bestätigt: Die Aufnahmezusagen sind rechtlich verbindlich, die Bundesregierung muss sich an sie halten. Sie darf das Bundesaufnahmeprogramm nicht einfach aussetzen, weil es ihr politisch nicht passt.

Der Beschluss ist nicht nur eine Einzelfallentscheidung, das Gericht sagt mit Blick auf alle Menschen mit deutscher Aufnahmezusage: Die Bundesregierung ist rechtlich verpflichtet, die Zusagen umzusetzen, und zwar schnell. Ansonsten drohen Gefahren, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Die Bundesregierung ist jetzt erst recht unter Druck, umzudenken: Sie muss ihre Verpflichtungen aus den Aufnahmeprogrammen für Afghanistan einhalten, und diejenigen Afghan*innen nach Deutschland holen, denen sie bereits eine Zusage erteilt hat. Es sind genau diese Menschen, die vor den Verbrechen der Taliban fliehen. Bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, macht sie sich als menschenrechtliche Akteurin international unglaubwürdig.

Die Bundesregierung muss nun umso mehr ins Handeln kommen, um zu verhindern, dass Menschen in den nächsten Wochen und Monaten aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben werden. Dazu ist sie nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verpflichtet.

Dafür muss die Bundesregierung Ressourcen zur Verfügung stellen. Dazu gehört, Personal nach Pakistan zu entsenden, um zügig Visa auszustellen, und die Unterkünfte, in denen Menschen mit Aufnahmezusage in Pakistan ausharren, weiter ausreichend zu finanzieren."

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