Mitmachen 04. März 2026

Jugendschutz bei Amnesty: Unser Konzept für Prävention, Sicherheit und Partizipation

Eine Illustration mit drei Händen, eine Hand hält einen Stift, die andere ein Handy und die letzte ballt die Faust.

Bei Amnesty ist dein Einsatz wichtig – dein Schutz aber ebenso. Unser Jugendschutzkonzept sorgt dafür, dass du dich sicher fühlst, respektiert wirst und aktiv mitgestalten kannst. Das Jugendschutzkonzept hat U18 Personen aber auch junge Menschen bis 28 Jahren im Blick. Wir setzen auf konsequente Prävention, geschulte Ansprechpersonen und eine Kultur der Achtsamkeit gegen Gewalt und Diskriminierung. Erfahre hier, wie wir sicherere Räume schaffen und lade das vollständige Konzept herunter.  

Bei Amnesty hast du als junger Mensch die Chance dich mit deinen Interessen und Ideen aktiv einzubringen. Bis 28 Jahre gehörst du zur Amnesty-Jugend. Bei der Gestaltung deines Einsatzes haben dein Schutz, deine Sicherheit und deine partizipative Einbindung höchste Bedeutung. Dafür sorgt unser Jugendschutzkonzept. 

Was bedeutet Jugendschutz? 

Jugendschutz bedeutet, präventive Maßnahmen zu treffen, um junge Menschen vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl zu bewahren. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern um eine Haltung: Räume zu schaffen und zu verstärken, in denen sich junge Menschen mit ihrem Engagement bei uns wohl fühlen.  Für Amnesty International ist aktiver Jugendschutz die Voraussetzung für eine sichere und starke Menschenrechtsarbeit. 

Das Jugendschutzkonzept bei Amnesty International in Deutschland

Das Jugendschutzkonzept ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es ist ein Bekenntnis zu unserer Verantwortung als Menschenrechtsorganisation. Wir stellen uns aktiv gegen (sexualisierte) Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. Junge Menschen sind eine besonders vulnerable Gruppe, und wir wissen: Grenzverletzungen können passieren – auch bei uns. Deshalb setzen wir auf Prävention als Herzstück unseres Handelns, haben aber auch mit den 1. Ansprechpersonen und dem Interventionsteam Strukturen zur Reaktion auf Grenzüberschreitungen geschaffen.

Junge Menschen haben ein Recht auf Schutz, Respekt und Unterstützung. Wir sorgen dafür, dass du dich bei Amnesty sicher und gehört fühlst.

Die Illustration zeigt eine Frau, deren Handfläche nach oben zeigt. Darüber schwebt eine Visualisierung eines Schlosses, mit Personenporträts

Weitere Informationen

Präventive Maßnahmen: Was heißt das konkret?
  • Wir sensibilisieren für Risiken und schaffen Strukturen, die Sicherheit und Teilhabe ermöglichen.
  • Wir führen Schulungen, Leitlinien und Selbstverpflichtungen ein, um Verantwortliche zu stärken und Risiken zu minimieren.
  • Wir laden junge Menschen ein, ihre Perspektiven einzubringen und die Organisation aktiv mitzugestalten.
Intervention: Und wenn doch etwas passiert?

Wir haben klare Interventionspläne und Ansprechpersonen etabliert, die Betroffene unterstützen und mit Fachstellen vernetzt sind. So stellen wir sicher, dass Grenzverletzungen nicht ignoriert, sondern professionell und transparent bearbeitet werden.

Das Jugendschutzkonzept wurde gemeinsam mit Mitgliedern der Amnesty-Jugend entwickelt. Es ist ein lebendiger Prozess, der sich stetig weiterentwickelt.

Gemeinsam stärken wir die Stimme der Jugend und gestalten eine Kultur, die Grenzen achtet und Engagement fördert.

Kontakt und Hilfe

Informationen zu 1. Ansprechpersonen zum Jugendschutz 

Bei Amnesty Deutschland gibt es drei Ansprechpersonen für jugendgefährdende Situationen: Ina Sacher, Jérémy Mano und Katrin Klingenberg. Du kannst sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu folgenden Zeiten erreichen:     

  • Ina Sacher (sie/ihr): 0049 15115644383 | Di.-Fr. 09:30-16:00
  • Jérémy Mano (er/ihm): 0049 15115297710 | Mo.-Fr. 09:30-16:00
  • Katrin Klingenberg (sie/ihr): 0049 15115642974 | Di.-Fr. 09:30-16:00

E-Mail: jugendschutz@amnesty.de


Weitere Fragen und Antworten zur 1. Ansprechperson:

Wer sind die 1. Ansprechpersonen?

Die 1. Ansprechpersonen für jugendgefährdende Situationen übernehmen eine zentrale Rolle im Jugendschutz bei Amnesty Deutschland. Sie sind die ersten Ansprechpartner*innen für alle Jugendschutzfälle. Zu ihren Aufgaben gehört die Gefahreneinschätzung und Plausibilitätsprüfung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachberatungsstellen. 

Sie begleiten und beraten bei Grenzverletzungen. Sie begleiten ebenso bei Vorfällen, bei denen (vermutete) Übergriffe oder Straftaten vorliegen und übergeben diese an das Interventionsteam.  Darüber hinaus dokumentieren sie alle Vorfälle, überwachen und evaluieren die Jugendschutzmaßnahmen und Leitlinien und stehen für Beratungen rund um das Jugendschutzkonzept zur Verfügung. 

Die 1. Ansprechpersonen für jugendgefährdende Situationen sind speziell geschulte und regelmäßig fortgebildete Mitarbeiter*innen von Amnesty Deutschland. Sie arbeiten eng mit Fachberatungsstellen zusammen und verfolgen aktuelle Entwicklungen zu Jugendschutz, Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt. 

Wann sollten 1. Ansprechpersonen kontaktiert werden?

Grundsätzlich wenn jugendgefährdende Situationen vermutet oder bemerkt werden und in jedem Fall, wenn: 

  • Verstöße gegen die Verhaltensregeln zum Verhaltenskodex, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Repressalien, Demütigungen, Strafen, Kontaktverweigerung, systematische Einschüchterung, Diskriminierung, Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Übergriffe gegenüber jungen Menschen beobachtet oder vermutet werden.
  • ein junger Mensch selbst darüber spricht, Diskriminierung oder (sexualisierte) Gewalt erlebt zu haben.
  • beobachtet oder vermutet wird, dass Kinder vernachlässigt werden.
  • junge Menschen durch eine nachhaltige Veränderung ihrer typischen Verhaltensweisen und/oder ihrer Art, Beziehungen zu gestalten, auffallen.
  • eine besondere eigene emotionale Beteiligung oder Veränderung in der Haltung gegenüber anvertrauten jungen Menschen wahrgenommen wird. 
Wer kann die 1. Ansprechpersonen kontaktieren?

Die 1. Ansprechpersonen stehen allen Amnesty-Engagierten zur Verfügung, wenn sie jugendgefährdende Situationen bemerken oder vermuten, die im Rahmen des Amnesty-Engagements auftreten. Zögert nicht, euch bei Unsicherheiten oder Beobachtungen an sie zu wenden. 

Was passiert, wenn ich mich bei den 1. Ansprechpersonen melde?

Wenn du dich an die 1. Ansprechpersonen wendest, nehmen sie sich Zeit für dich und dein Anliegen. Ihr besprecht den Vorfall und entscheidet gemeinsam, wie es weitergeht. Dein Austausch wird dabei selbstverständlich vertraulich behandelt. Du kannst dich jederzeit melden – wir sind für dich da. 

Kann ich mich auch anonym an die 1. Ansprechpersonen wenden?

Du kannst dich zunächst auch anonym an die 1. Ansprechpersonen wenden bzw. die jeweilige Situation ohne Nennung von Namen besprechen.  

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