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Ägypten: Lassen Sie Alaa Abdel al Fattah frei!
Alaa Abdel Fattah, Archivaufnahme
© Hossam el-Hamalawy
Alaa Abdel Fattah ist seit fünf Jahren zu Unrecht inhaftiert und wird am 29. September 2024 seine Haftstrafe verbüßt haben. Allerdings wird befürchtet, dass die ägyptischen Behörden ihn nicht freilassen werden. Der bekannte ägyptisch-britische Aktivist wurde am 20. Dezember 2021 in einem äußerst unfairen Verfahren von einem Staatssicherheitsgericht wegen "Verbreitung falscher Nachrichten" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Er war einen Großteil der vergangenen zehn Jahre willkürlich inhaftiert und zahlreichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Dazu gehören Folter und andere Misshandlungen, lange willkürliche Inhaftierung, ein unfaires Verfahren sowie das zeitweilige Untersagen von Familienbesuchen. Alaa Abdel Fattah ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss, da er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
Appell an
President
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Kairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn
Khaled Mohamed Galaleldin Abdelhamid
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de oder secretariat@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Alaa Abdel Fattah bitte umgehend und bedingungslos frei, da er nur wegen der Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
- Gewähren Sie ihm bis zu seiner Freilassung bitte Zugang zu seinen Rechtsbeiständen und Familienangehörigen sowie zu angemessener Gesundheitsversorgung. Sorgen Sie auch dafür, dass seine Haftbedingungen den internationalen Standards entsprechen.
- Stellen Sie zudem sicher, dass Alaa Abdel Fattah unverzüglich konsularischen Beistand erhält.
Sachlage
Der ägyptisch-britische Aktivist Alaa Abdel Fattah befindet sich seit dem 29. September 2019 im Gefängnis, nachdem er in einem äußerst unfairen Verfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Unter der neuen Fallnummer 1228/2021 wurden weitere Ermittlungen gegen ihn eingeleitet, und ein Staatssicherheitsgericht sprach ihn im Dezember 2021 auf der Grundlage eines Social-Media-Beitrags wegen "Verbreitung falscher Nachrichten" schuldig. Am 3. Januar 2022 bestätigte Präsident Abdel Fattah al-Sisi die Urteile gegen Alaa Abdel Fattah und zwei weitere Mitangeklagte. Aus einem von Amnesty International eingesehenen Dokument der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Behörden den Beginn seiner Haftstrafe auf das Datum der Urteilsbestätigung legten, anstatt auf das Datum der Festnahme. In dem Dokument heißt es dementsprechend, dass Alaa Abdel Fattah im Januar 2027 freigelassen werden soll.
Die Familienangehörigen, Rechtsbeistände und Unterstützer*innen von Alaa Abdel Fattah befürchten, dass die Behörden den Aktivisten trotz seiner bereits verbüßten fünf Jahre im Gefängnis nicht freilassen werden, da sie die Zeit der Untersuchungshaft nicht auf seine Haftstrafe anzurechnen scheinen. Zudem ist es möglich, dass die Behörden wegen neuer konstruierter Anschuldigungen ein weiteres strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten werden, um ihn weiterhin willkürlich in Haft halten zu können. Diese gemeinhin als "Rotation" bezeichnete Praxis bedeutet, dass gegen Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, neue Verfahren auf der Basis gleicher oder ähnlicher Vorwürfe eingeleitet werden, um sie auf unbestimmte Zeit in Haft halten zu können. Dies geschieht selbst in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht bereits die Freilassung der Betroffenen angeordnet hat, oder wenn sie ihre Strafe bereits verbüßt haben.
Nach einiger Mobilisierung und öffentlicher Empörung während der UN-Klimakonferenz (COP27) in Ägypten im Jahr 2022 haben sich die Haftbedingungen und der allgemeine Gesundheitszustand von Alaa Abdel Fattah verbessert, insbesondere nach seiner Verlegung in das Gefängnis Wadi-al-Natroun im Mai 2022. Die Gefängnisbehörden verweigern ihm jedoch seit März 2020 den Kontakt zu seinem Rechtsbeistand, Telefonate mit seinen Angehörigen sowie den Zugang zu konsularischem Beistand durch britische Botschaftsangehörige. Außerdem hat Alaa Abdel Fattah seit 2019 keinen Zugang zu frischer Luft und Sonnenlicht und darf nur in einer überdachten Halle Sport machen.
Hintergrundinformation
Alaa Abdel Fattah, ein bekannter politischer Aktivist und Regierungskritiker, wurde in den vergangenen Jahren wiederholt festgenommen, unter anderem wegen seiner Rolle beim Aufstand von 2011, der zum Sturz des damaligen Präsidenten Hosni Mubarak führte. Am 29. September 2019 nahmen ihn Angehörige des Nationalen Geheimdienstes auf der Polizeiwache Dokki im Großraum Kairo fest, wo er nach seiner Freilassung auf Bewährung im März 2019 jede Nacht zwölf Stunden verbringen musste. Zuvor hatte er eine weitere ungerechtfertigte fünfjährige Haftstrafe verbüßt. Später am selben Tag wurde der Menschenrechtsanwalt Mohamed el-Baqer bei der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit festgenommen, wo er in seiner Funktion als Rechtsbeistand für Alaa Abdel Fattah erschienen war. Alaa Abdel Fattah und Mohamed al-Baqer wurden wegen konstruierter terrorismusbezogener Vorwürfe in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen liefen unter der Nummer 1356/2019 der Obersten Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP), einer auf die Untersuchung von Bedrohungen der nationalen Sicherheit spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft.
Die SSSP leitete unter der neuen Fallnummer 1228/2021 weitere Ermittlungen wegen ähnlicher Anschuldigungen gegen die beiden Männer ein. Dies ist Teil einer von den Behörden zunehmend angewandten Strategie, die als "Rotation" bezeichnet wird, um die nach ägyptischem Recht zulässige zweijährige Untersuchungshaft zu umgehen und die Inhaftierung von Aktivist*innen auf unbestimmte Zeit verlängern zu können. Am 28. Oktober 2021 begann das Gerichtsverfahren gegen Alaa Abdel Fattah und Mohamed al-Baqer im Fall Nr. 1228/2021 zeitgleich mit dem Verfahren gegen einen anderen Angeklagten: Der Blogger und Aktivist Mohamed Ibrahim Radwan "Oxygen" wurde ebenfalls wegen Anklagen der "Verbreitung falscher Nachrichten" im Zusammenhang mit Beiträgen in den Sozialen Medien zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Verfahren vor den Staatssicherheitsgerichten sind grundsätzlich nicht fair, denn ihre Urteile können nicht vor einem höheren Gericht angefochten werden. Den Angeklagten wurde ihr Recht auf angemessene Verteidigung verweigert, da ihre Rechtsbeistände daran gehindert wurden, vertraulich mit ihnen zu kommunizieren und ihre Fallakten, Anklageschriften und Urteilssprüche zu kopieren.