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Ägypten: Mutter kämpft mit Hungerstreik für Freilassung

Alaa Abdel Fattah
© Hossam el-Hamalawy
Der ägyptisch-britische Aktivist Alaa Abdel Fattah ist nach wie vor zu Unrecht in Ägypten inhaftiert, obwohl er seit dem 29. September 2024 seine Haftstrafe verbüßt hat. Seither befindet sich seine 68-jährige Mutter Laila Soueif im Hungerstreik. Nach 149 Tagen im Hungerstreik wurde sie am 24. Februar ins Krankenhaus eingeliefert, weil ihr Blutzuckerspiegel und ihr Blutdruck gefährlich niedrig waren. Ärztlichen Angaben zufolge schwebt sie in Lebensgefahr. Alaa Abdel Fattah war für einen Großteil der vergangenen zehn Jahre willkürlich inhaftiert und dabei einer Fülle von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, wie willkürliche Inhaftierung, unfaire Verfahren sowie Folter und andere Misshandlungen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss, da er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
Bitte setzt euch für Alaa Abdel Fattah ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
President
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Kairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S.E. Herrn Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de oder secretariat@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Alaa Abdel Fattah bitte umgehend und bedingungslos frei, da er nur wegen der Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
- Gewähren Sie ihm bis zu seiner Freilassung bitte regelmäßigen Zugang zu seinen Rechtsbeiständen und Familienangehörigen sowie zu angemessener Gesundheitsversorgung. Sorgen Sie auch dafür, dass seine Haftbedingungen den internationalen Standards entsprechen.
- Stellen Sie zudem sicher, dass Alaa Abdel Fattah unverzüglich konsularischen Beistand erhält.
Sachlage
Der ägyptisch-britische Aktivist Alaa Abdel Fattah ist weiterhin zu Unrecht inhaftiert, obwohl er seine fünfjährige Haftstrafe bereits am 29. September 2024 verbüßt hatte. Aus Protest gegen die fortdauernde Inhaftierung ihres Sohnes kündigte seine Mutter Laila Soueif am 30. September 2024 einen unbefristeten Hungerstreik an und nimmt seither nur noch Kräutertee, schwarzen Kaffee und Rehydrierungssalze zu sich. Am 24. Februar 2025 wurde Laila Soueif in das Saint-Thomas-Krankenhaus in London eingeliefert, nachdem ihre Vitalwerte – Blutzucker und Blutdruck – drastisch gesunken waren. Nach fast fünf Monaten im Hungerstreik hat Laila Soueif knapp 30 Kilo Gewicht verloren. In einem ärztlichen Gutachten aus dem Saint-Thomas-Krankenhaus vom 25. Februar heißt es, dass sie sich in "unmittelbarer Lebensgefahr" befindet und sich ihr Zustand "weiter verschlechtern oder gar zum Tod führen" könnte.
Der ägyptisch-britische Aktivist Alaa Abdel Fattah wurde am 29. September 2019 erneut inhaftiert, nachdem er zuvor eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt hatte. Nachdem unter der neuen Fallnummer 1228/2021 weitere Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden waren, sprach ihn ein Staatssicherheitsgericht im Dezember 2021 auf der Grundlage eines Social-Media-Beitrags wegen "Verbreitung falscher Nachrichten" schuldig. Am 3. Januar 2022 bestätigte Präsident Abdel Fattah al-Sisi die Urteile gegen Alaa Abdel Fattah und zwei weitere Mitangeklagte. Aus einem von Amnesty International eingesehenen Dokument der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Behörden den Beginn seiner Haftstrafe auf das Datum der Urteilsbestätigung legten anstatt auf das Datum der Festnahme. In dem Dokument heißt es dementsprechend, dass Alaa Abdel Fattah im Januar 2027 freigelassen werden soll.
Am 28. Januar 2025 gab Großbritannien im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung Ägyptens durch den UN-Menschenrechtsrat eine Stellungnahme ab, in der die Freilassung von Alaa Abdel Fattah gefordert wurde. Am 16. Februar 2025 gab der britische Premierminister Keir Starmer bekannt, dass er sich mit Laila Soueif getroffen habe und alles in seiner Macht Stehende tun werde, um die Freilassung ihres Sohnes zu erzielen. Diese Zusicherung wiederholte er am 26. Februar 2025 im Parlament. Am 27. Februar forderte eine Gruppe von UN-Sonderberichterstatter*innen die ägyptischen Behörden auf, Alaa Abdel Fattah unverzüglich freizulassen. Trotz alledem wird der Aktivist weiterhin willkürlich festgehalten, während nun auch das Leben seiner Mutter in Gefahr ist.
Hintergrundinformation
Alaa Abdel Fattah, ein bekannter politischer Aktivist und Regierungskritiker, wurde in den vergangenen Jahren wiederholt festgenommen, unter anderem wegen seiner Rolle beim Aufstand von 2011, der zum Sturz des damaligen Präsidenten Hosni Mubarak führte. Am 29. September 2019 nahmen ihn Angehörige des Nationalen Geheimdienstes auf der Polizeiwache Dokki im Großraum Kairo fest, wo er nach seiner Freilassung auf Bewährung im März 2019 jede Nacht zwölf Stunden verbringen musste. Zuvor hatte er eine weitere ungerechtfertigte fünfjährige Haftstrafe verbüßt. Später am selben Tag wurde der Menschenrechtsanwalt Mohamed el-Baqer bei der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit festgenommen, wo er in seiner Funktion als Rechtsbeistand für Alaa Abdel Fattah erschienen war. Alaa Abdel Fattah und Mohamed al-Baqer wurden wegen konstruierter terrorismusbezogener Vorwürfe in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen liefen unter der Nummer 1356/2019 der Obersten Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP), einer auf die Untersuchung von Bedrohungen der nationalen Sicherheit spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft.
Die SSSP leitete unter der neuen Fallnummer 1228/2021 weitere Ermittlungen wegen ähnlicher Anschuldigungen gegen die beiden Männer ein. Dies ist Teil einer von den Behörden zunehmend angewandten Strategie, die als "Rotation" bezeichnet wird, um die nach ägyptischem Recht zulässige zweijährige Untersuchungshaft zu umgehen und die Inhaftierung von Aktivist*innen auf unbestimmte Zeit verlängern zu können. Am 28. Oktober 2021 begann das Gerichtsverfahren gegen Alaa Abdel Fattah und Mohamed al-Baqer im Fall Nr. 1228/2021 zeitgleich mit dem Verfahren gegen einen anderen Angeklagten: Der Blogger und Aktivist Mohamed Ibrahim Radwan "Oxygen" wurde ebenfalls wegen Anklagen der "Verbreitung falscher Nachrichten" im Zusammenhang mit Beiträgen in den Sozialen Medien zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Verfahren vor den Staatssicherheitsgerichten sind grundsätzlich nicht fair, denn ihre Urteile können nicht vor einem höheren Gericht angefochten werden. Den Angeklagten wurde ihr Recht auf angemessene Verteidigung verweigert, da ihre Rechtsbeistände daran gehindert wurden, vertraulich mit ihnen zu kommunizieren und ihre Fallakten, Anklageschriften und Urteilssprüche zu kopieren.
Alaa Abdel Fattah war von September 2019 bis Mai 2022 unter menschenunwürdigen Bedingungen im Hochsicherheitsgefängnis Tora 2 in Kairo inhaftiert. Die Gefängnisbehörden hielten ihn in einer kleinen, schlecht belüfteten Zelle fest und verweigerten ihm ein Bett oder eine Matratze. Auch angemessene Kleidung, ein Radio, eine Uhr, Zugang zu warmem Wasser und jedwede persönlichen Gegenstände, wie z. B. Familienfotos, wurden ihm verweigert. Am 12. Mai 2022 berichtete Alaa Abdel Fattah seiner Mutter, dass er von der stellvertretenden Gefängnisaufsicht des Hochsicherheitsgefängnisses Tora 2 geschlagen worden war, während er Handschellen trug. Nach großem öffentlichem Druck wurde er am 18. Mai 2022 ins Gefängnis Wadi-al-Natroun verlegt.
Nachdem sich seine Unterstützer*innen anhaltend für ihn eingesetzt hatten, wurde der Menschenrechtsanwalt Mohamed al-Baqer am 20. Juli 2023 im Zuge einer Präsidialamnestie vom 19. Juli freigelassen. Er hatte sich allein wegen seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit 45 Monate willkürlich in Haft befunden. Seit der Reaktivierung des präsidialen Begnadigungsausschusses im April 2022 durch den Präsidenten haben die ägyptischen Behörden viele bekannte gewaltlose politische Gefangene und Hunderte aus politischen Gründen Inhaftierte freigelassen. Dennoch sind Tausende weiter willkürlich inhaftiert – und das nur, weil sie friedlich ihre Menschenrechte ausübten, oder nach grob unfairen Gerichtsverfahren oder komplett ohne rechtliche Grundlage.
Während der UN-Klimakonferenz (COP27) in Ägypten im Jahr 2022 wurden viele Stimmen laut, die die ägyptischen Behörden aufforderten, Alaa Abdel Fattah freizulassen, der sich zu Beginn der Konferenz am 6. November 2022 seit sieben Monaten im Hungerstreik befand. Am 8. November drückte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, sein Bedauern angesichts der andauernden Inhaftierung von Alaa Abdel Fattah aus und forderte dessen umgehende Freilassung. Volker Türk forderte die Behörden auch auf, Alaa Abdel Fattah jedwede nötige medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Alaa Abdel Fattah war am 2. April 2022 in den Hungerstreik getreten, um gegen seine unfaire Inhaftierung und die Kontaktsperre zu Vertreter*innen der britischen Botschaft zu protestieren. Am 1. November verschärfte er seinen Hungerstreik und nahm auch die 100 Kalorien, die er seit April noch zu sich genommen hatte, nicht mehr zu sich. Ab dem 6. November trank er auch kein Wasser mehr. Am 11. November 2022 verlor Alaa Abdel Fattah in der Dusche das Bewusstsein. Als er wieder zu sich kam, hatte sich eine Menschenmenge um ihn gebildet und er wurde von einem Mitgefangenen gehalten. Außerdem hatte man ihm eine Ernährungssonde gelegt. Nach dieser Nahtoderfahrung entschied Alaa Abdel Fattah, seinen Hungerstreik nicht unmittelbar fortzusetzen. Er blieb aber entschlossen, wieder in den Hungerstreik zu treten, falls "es weiterhin keine erkennbaren Fortschritte in seinem Fall gibt".
Am 21. Februar 2025 forderten 25 ägyptische und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch Amnesty International, in einem gemeinsamen Schreiben die britische Regierung auf, mehr Druck auf die ägyptischen Behörden auszuüben, damit diese Alaa Abdel Fattah während der 58. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats vom 24. Februar bis 4. April freilassen.