Amnesty Report Jemen 01. Juni 2016

Jemen 2016

 

Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Tausende Zivilpersonen wurden getötet oder erlitten Verletzungen, mehr als 2,5 Mio. wurden gewaltsam vertrieben. Die bewaffnete Gruppe der Huthi und mit ihr verbündete Sicherheitskräfte schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit willkürlich ein. Sie inhaftierten Journalisten, führende Mitglieder der Partei al-Islah und andere Personen, erzwangen die Schließung von NGOs, setzten exzessive und tödliche Gewalt gegen friedlich Protestierende ein und waren für Folter verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden nach wie vor Opfer von Diskriminierung, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung und anderen Misshandlungen. Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe, die auch vollstreckt wurde.

Hintergrund

Der politische Übergangsprozess kam zum Stillstand, weil das Land 2015 immer tiefer in einen bewaffneten Konflikt geriet. Nachdem die bewaffnete Gruppe der Huthi und Armeeeinheiten, die dem ehemaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh loyal waren, im September 2014 in die Hauptstadt Sana’a eingedrungen waren, brachten sie Anfang 2015 weitere Gebiete unter ihre Kontrolle. Im Januar 2015 griffen die Huthi Regierungsgebäude, den Präsidentenpalast und militärische Stellungen an, zwangen Präsident Abd Rabbo Mansour Hadi und seine Regierung zum Rücktritt und übernahmen in Sana’a sowie anderen Gebieten faktisch die Kontrolle.

Am 6. Februar 2015 lösten die Huthi das Parlament auf und erließen eine verfassungsrechtliche Erklärung, die vorsah, übergangsweise einen Präsidialrat einzusetzen, der das Land zwei Jahre lang regieren soll. Am 15. Februar verabschiedete der UN-Sicherheitsrat Resolution 2201, die scharfe Kritik am Vorgehen der Huthi übte und sie aufforderte, von weiteren einseitigen Aktionen abzusehen, die den politischen Übergangsprozess untergraben und Jemens Sicherheit weiter gefährden würden. Ende März 2015 erklärte Präsident Hadi seinen Rücktritt als nichtig und verlegte seine Regierung in die saudi-arabische Hauptstadt Riad. Unterdessen rückten die Huthi und ihre Verbündeten immer weiter Richtung Süden vor, was zu vermehrten bewaffneten Auseinan-dersetzungen mit gegnerischen bewaffneten Gruppen führte, die durch Armeeeinheiten unterstützt wurden, die Präsident Hadi die Treue hielten. Die Kämpfe im Südjemen waren gekennzeichnet durch regelmäßige wahllose Angriffe beider Konfliktparteien auf Wohngebiete. Dabei kamen Waffen zum Einsatz, die nicht zielgenau waren und zu vielen Toten und Verletzten in der Zivilbevölkerung führten.

Bewaffneter Konflikt im Jemen

Am 25. März 2015 griff eine von Saudi-Arabien geführte Militärallianz aus neun Staaten in den Konflikt im Jemen ein, um die international anerkannte Regierung von Präsident Hadi zu unterstützen. Die Koalition startete Luftangriffe auf umkämpfte oder von Huthi und ihren Verbündeten kontrollierte Gebiete, darunter die Hauptstadt Sana’a und die Provinz Sada, verlegte Truppen in den Südjemen und verhängte eine Luft- und Seeblockade. Viele der Angriffe richteten sich gegen militärische Ziele, es kam jedoch auch zu wahllosen, unverhältnismäßigen oder direkten Angriffen auf zivile Wohngebiete und Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen, auf Märkte und Fabriken sowie auf Fahrzeuge, die Zivilpersonen und humanitäre Hilfsgüter transportierten. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Bis zum Jahresende hatte der Konflikt nach Angaben der Vereinten Nationen mehr als 2700 Zivilpersonen das Leben gekostet, darunter Hunderten von Minderjährigen. Mehr als 2,5 Mio. Menschen wurden aus ihrer Heimat vertrieben, was zu einer humanitären Krise führte.

Am 14. April 2015 forderte der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 2216 den Rückzug der Huthi aus Sana’a und anderen Gebieten und die Abgabe aller Waffen, die sie sich aus Militär- und Sicherheitsinstitutionen angeeignet hatten. Außerdem wurden alle Staaten aufgerufen, keine Waffen mehr an den ehemaligen Präsidenten Saleh und den Anführer der Huthi, Abdul Malik al-Huthi, zu liefern. An die Konfliktparteien erging die nachdrückliche Aufforderung, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten, wie die Ergebnisse der Konferenz des Nationalen Dialogs und das Abkommen für Frieden und nationale Partnerschaft vom September 2014.

Im Juli 2015 nahmen Huthi-Gegner, unterstützt von Bodentruppen der Vereinigten Arabischen Emirate und Luftangriffen der von Saudi-Arabien angeführten Koalition, die Hafenstadt Aden wieder ein. Im September 2015 kehrte die Regierung von Präsident Hadi aus Saudi-Arabien nach Aden zurück.

Vom 15. bis 20. Dezember 2015 fanden in der Schweiz unter UN-Vermittlung Friedensgespräche statt, die von einer vorübergehenden Feuerpause begleitet wurden, bei denen jedoch kein Durchbruch erzielt werden konnte.

US-Streitkräfte gingen im Zentraljemen und im Südosten des Landes weiterhin mit Drohnenangriffen gegen die bewaffnete Gruppe Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel vor, insbesondere in den Provinzen Marib und Hadramaut.

Bewaffneter Konflikt

Sowohl die bewaffnete Gruppe der Huthi und deren Verbündete als auch gegnerische bewaffnete Gruppen und regierungstreue Kräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die zum Teil Kriegsverbrechen gleichkamen.

Wahllose und unverhältnismäßige Angriffe

Bewaffnete Gruppen beider Konfliktparteien setzten bei ihren Angriffen auf umkämpfte oder von ihren jeweiligen Gegnern kontrollierte Wohngebiete im Südjemen Waffen mit großer Sprengkraft und flächendeckenden Auswirkungen ein, wie z. B. Granatwerfer und Artilleriegeschosse, und töteten oder verletzten dabei Zivilpersonen. Während der Kämpfe um Aden und Taiz, die beiden größten Städte des Jemens nach Sana’a, feuerten beide Konfliktparteien mehrfach Waffen mit großer Sprengkraft und flächendeckenden Auswirkungen auf dichtbesiedelte Wohngebiete ab. Sie verübten außerdem militärische Angriffe von Wohnvierteln aus, verschanzten sich in der Nähe von Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern und gefährdeten auf diese Weise die Zivilbevölkerung. Die Huthi und ihre Verbündeten legten international geächtete Anti-Personenminen, die zahlreiche Zivilpersonen töteten oder verletzten. Besonders hoch war die Zahl der Minenopfer in der zweiten Jahreshälfte, als viele Menschen nach dem Ende der Kampfhandlungen in Aden und Umgebung in ihre Häuser zurückkehrten.

Bewaffnete Kräfte der Huthi und deren Verbündete verübten vom Nordjemen aus Angriffe auf Saudi-Arabien, die möglicherweise Kriegsverbrechen gleichkamen. Sie feuerten mehrfach wahllos Mörsergranaten und Raketen auf die Stadt Nadschran und andere besiedelte Gebiete im Süden Saudi-Arabiens ab.

Angriffe auf Kliniken und medizinisches Personal

Sowohl die bewaffnete Gruppe der Huthi und deren Verbündete als auch regierungstreue Kräfte griffen Krankenhäuser, medizinisches Personal und Patienten an oder setzten sie erheblicher Gefahr aus, indem sie in Klinken oder in deren unmittelbarer Umgebung Stellungen errichteten, von dort aus Waffen abfeuerten oder andere militärische Aktionen ausführten. Besonders häufig geschah dies während der Kämpfe um Aden und Taiz. In Aden stürmten Bewaffnete das Büro des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, woraufhin das Personal abgezogen werden musste. Bewaffnete Huthi-Gegner feuerten mit Sturmgewehren vom Gelände des Krankenhauses al-Sadaqa in Aden und schossen direkt neben der Klinik Granaten ab, wodurch Patienten und Personal dem Risiko von Vergeltungsschlägen ausgesetzt waren. Ende April 2015 sah sich das Krankenhaus al-Joumhouria in Aden gezwungen, wegen ähnlicher Aktionen bewaffneter Kämpfer seinen Betrieb vorübergehend einzustellen.

Exzessive Gewaltanwendung, Folter und andere Misshandlungen

Die Ausweitung des Einflussbereichs der Huthi löste in Taiz und anderen Städten breite Proteste aus. Die bewaffneten Kräfte der Huthi und die ihnen nahestehenden Zentralen Sicherheitskräfte reagierten darauf mit unverhältnismäßiger Gewalt, setzten scharfe Munition gegen Protestierende ein, nahmen sie fest und folterten sie.

In Ibb schossen Huthi und deren Verbündete am 16. Februar 2015 mit scharfer Munition auf friedlich Demonstrierende und verletzten dabei drei Personen. Am 21. Februar 2015 wurde Nasr al-Shuja getötet, als er an einer Demonstration teilnahm.

Vom 22. bis 25. März 2015 lösten die den Huthi nahestehenden Zentralen Sicherheitskräfte in Taiz friedliche Demonstrationen mit exzessiver Gewalt auf. Dabei kamen u. a. Tränengas und scharfe Munition zum Einsatz. Mindestens acht Protestierende wurden getötet, mindestens 30 weitere erlitten Verletzungen. Fast 300 Demonstrierende und unbeteiligte Passanten mussten ärztlich behandelt werden, nachdem sie Tränengas eingeatmet hatten.

Am 11. Februar 2015 nahmen Huthi und ihre Verbündeten in Sana’a drei Protestierende fest und folterten sie vier Tage lang. Einer von ihnen, Salah Awdh al-Bashri, erlag den Verletzungen, die ihm während der stundenlangen Folter zugefügt worden waren.

Rechtswidrige Tötungen

Bewaffnete Huthi-Gegner waren für summarische Tötungen gefangen genommener Huthi-Kämpfer und ziviler mutmaßlicher Huthi-Anhänger verantwortlich. Im Internet wurden Videos veröffentlicht, die zeigten, wie in Aden und Taiz Personen getötet wurden, die man beschuldigt hatte, "Spione" oder "Huthi-Anhänger" zu sein.

Verschleppungen und willkürliche Inhaftierungen

Die Zahl der willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Entführungen von Regierungsanhängern, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und anderen Personen durch Huthi-Kämpfer und mit ihnen verbündete Kräfte des ehemaligen Präsidenten Saleh stieg sprunghaft an. Viele der Häftlinge wurden an wechselnden und häufig inoffiziellen Orten, wie z. B. in Privat-wohnungen, festgehalten, ohne dass ihnen der Grund für ihre Haft genannt wurde oder sie Gelegenheit bekamen, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung gerichtlich überprüfen zu lassen. Mindestens 25 Männer, darunter politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, die am 13. Oktober 2015 an einem Treffen in einem Hotel in Ibb teilgenommen hatten, wurden von bewaffneten Männern in Zivilkleidung festgenommen, die behaupteten, sie gehörten der Ansarullah, dem politischen Flügel der Huthi, an. Die meisten der Festgenommenen kamen später wieder frei, nachdem man sie dem Vernehmen nach gefoltert hatte. Der Ingenieur Antar al-Mabarazi und der Universitätsprofessor Ameen al-Shafaq befanden sich jedoch Ende 2015 noch immer ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Huthi-Kämpfer schränkten das Recht auf Vereinigungsfreiheit ein. Sie schlossen mindestens 27 NGOs in Sana’a und bedrohten deren Mitarbeiter und Führungspersonal.

Menschenrechtsverstöße des IS

Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) bekannte sich zu Bombenanschlägen auf Moscheen in Sana’a, weil die sich dort versammelnden Gläubigen und Besucher ihrer Ansicht nach den Huthi nahestanden. Dabei wurden Zivilpersonen getötet oder verletzt. Bei den folgenschwersten Anschlägen am 20. März 2015, die der Badr- und der Hashoosh-Moschee in Sana’a galten, wurden 142 Menschen getötet und 351 Personen verletzt, bei denen es sich überwiegend um Zivilpersonen handelte. Am 6. Dezember 2015 tötete ein Bombenanschlag des IS den Gouverneur der Provinz Aden und einige seiner Begleiter.

Menschenrechtsverletzungen der Militärallianz

Am 25. März 2015 begann eine Militärallianz aus neun Staaten unter Führung Saudi-Arabiens mit Luftschlägen gegen die Huthi und ihre Verbündeten im gesamten Land. Einige der Angriffe hatten die Zerstörung militärischer Einrichtungen zum Ziel, andere waren jedoch unverhältnismäßig, wahllos oder allem Anschein nach unmittelbar gegen Zivilpersonen und/oder zivile Objekte gerichtet. Die Angriffe führten zu zahlreichen Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung und kamen in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleich.

Am 3. Juni 2015 wurde bei einem Luftangriff der Militärallianz eine Ansammlung von neun Häusern in dem nordwestlich von Sada gelegenen Dorf Eram zerstört. Dabei wurden mindestens 35 Minderjährige, elf Frauen und neun Männer getötet, neun weitere Personen wurden verletzt. Nach Angaben der Dorfbewohner gingen die Luftschläge weiter, während Such- und Hilfstrupps im Schutt nach Toten und Verletzten suchten. Weder die Militärallianz noch die Regierung Präsident Hadis leiteten eine Untersuchung dieses Vorfalls und weiterer rechtswidriger Angriffe ein oder zogen die Verantwortlichen zur Rechenschaft.

Die Militärallianz unter Führung Saudi-Arabiens nutzte Munition, die nicht zielgenau war, darunter große, in den USA und in Großbritannien gefertigte Bomben mit einem großen Wirkungsradius, die weit über das unmittelbare Ziel hinaus zu Opfern und Zerstörung führten. In Sada und Hajjah kamen auch Streubomben aus US-Fertigung zum Einsatz, die unterschiedslos wirken und deren Anwendung verboten ist. Diese Bomben, die eine Vielzahl von kleineren Bomben auf einem großen Gebiet verteilen, explodieren beim Aufprall häufig nicht vollständig und stellen eine ständige Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar.

Einige Angriffe der Militärallianz zielten auf wichtige Bauwerke wie Brücken und Fernstraßen. Im Juli 2015 wurden bei mehreren Luftschlägen vier Brücken und eine Straße zerstört, die Sana’a mit der Provinz Sada verband. Weitere Angriffe beschädigten Brücken und Straßen, die von Sana’a nach al-Hudaida und nach Marib führten sowie die Verbindung zwischen Taiz und Aden.

Einige Luftangriffe der Militärallianz trafen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen in der Provinz Sada und verletzten Patienten und medizinisches Personal. Am 26. Oktober 2015 zerstörte ein Angriff ein von der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen unterstütztes Krankenhaus in Hayden in der Provinz Sada und verletzte sieben Angehörige des medizinischen Personals. Nach Angaben von Ärzte ohne Grenzen wurde am 2. Dezember 2015 ein weiteres Krankenhaus der Organisation in Taiz von der Militärallianz bombardiert. Dabei wurden neun Personen verletzt, darunter zwei, die für Ärzte ohne Grenzen tätig waren. Am 4. September 2015 griffen Kampfflugzeuge Berichten zufolge das Sh’ara-Krankenhaus in Razih in der Provinz Sada an. Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen, die den Ort unmittelbar nach der Bombardierung besuchten, gaben an, es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass die Klinik für militärische Zwecke genutzt worden sei. Den Angaben zufolge wurden bei dem Angriff sechs Patienten getötet und weitere verletzt.

Um den Huthi und ihren Verbündeten die Nachschubwege abzuschneiden, verhängte die Militärallianz eine punktuelle Luft- und Seeblockade. Dies führte zu schwerwiegenden Einschränkungen bei der Einfuhr und Bereitstellung von Kraftstoff und anderen grundlegenden Gütern. Auch der Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser, humanitärer Hilfe und medizinischem Material wurde dadurch erheblich erschwert, was die schwere humanitäre Krise weiter verschärfte.

Straflosigkeit

Alle Konfliktparteien machten sich schwerer Menschenrechtsverstöße schuldig und gingen dafür straffrei aus.

Die jemenitischen Behörden leiteten keine gründlichen und unabhängigen Untersuchungen der in der Vergangenheit begangenen Menschenrechtsverletzungen ein, wie der rechtswidrigen Tötungen und anderen schweren Verstöße, die Regierungskräfte während der Massenproteste im Jahr 2011 verübten.

Im September 2015 ordnete Präsident Hadi die Einsetzung einer nationalen Untersuchungskommission an, um alle Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, die seit Anfang 2011 begangen wurden.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen wurden weiterhin sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben diskriminiert. Sie waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung und andere Misshandlungen geschützt.

Todesstrafe

Die Todesstrafe war nach wie vor für eine große Anzahl von Straftaten vorgesehen. Gerichte verurteilten weiterhin Personen zum Tode, und es wurden Hinrichtungen vollstreckt. Unter den Gefangenen in den Todestrakten befanden sich dem Vernehmen nach zahlreiche Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.

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