Regionalkapitel Afrika 2025
Demonstration gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Johannesburg in Südafrika während des landesweiten Frauenstreiks, zu dem die Organisation "Women for Change" aufgerufen hatte (1. November 2025).
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In zahlreichen afrikanischen Ländern wüteten weiterhin bewaffnete Konflikte. Diplomatische Bemühungen um ihre Beendigung trugen nicht dazu bei, Menschenrechtsverletzungen zu stoppen, die Zivilbevölkerung zu schützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. In einigen Fällen trugen Regierungen anderer Länder zur weiteren Eskalation der Konflikte bei, beispielsweise durch die Lieferung von Munition und Waffen an die beteiligten Parteien.
Das von der Afrikanischen Union 2014 gesetzte Ziel zur "Beseitigung von Hunger und Ernährungsunsicherheit bis 2025" wurde nicht erreicht. Brüchige Gesundheitssysteme standen durch die Kürzungen US‑amerikanischer Hilfsgelder unter zusätzlichem Druck, sodass in vielen Ländern zentrale Gesundheitsdienste reduziert, ausgesetzt oder vollständig eingestellt werden mussten.
Die Regierungen sahen Proteste als Bedrohung an. Sie lösten Veranstaltungen gewaltsam auf, schränkten sie über Gebühr ein oder verboten sie gleich ganz. Wahlen gingen häufig mit verstärkter Unterdrückung einher, vor allem in Ländern mit Militärregierungen, die im Namen der nationalen Sicherheit massiv gegen kritische Stimmen vorgingen.
Millionen Menschen, die aufgrund von Konflikten und klimabedingten Naturkatastrophen geflohen waren, konnten weiterhin nicht in ihre Heimat zurückkehren. Im Sudan war die Zahl der Binnenvertriebenen so hoch wie sonst nirgends, und stieg schneller an als in allen anderen Ländern weltweit.
Die Regierungen und die internationale Gemeinschaft unternahmen nicht genug, um die Menschen in vielen afrikanischen Ländern vor klimabedingten Dürren und Überschwemmungen zu schützen.
Gesellschaftliche Normen sowie Bewegungen, die Frauen und Mädchen ihre Rechte absprechen wollten, sorgten weiterhin für Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Gleichzeitig instrumentalisierten Regierungen die Rechtssysteme ihrer Länder, um lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) zu diskriminieren.
Die Behörden untergruben vielerorts die Bemühungen zur Bekämpfung von Straflosigkeit und Durchsetzung der Rechenschaftspflicht. Dadurch wurde der Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen für die Opfer schwerster Verbrechen gefährdet.
Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
Im Sudan eskalierte der Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Einheiten der Rapid Support Forces (RSF) weiter. Im Januar und Februar 2025 eroberten die Streitkräfte die Hauptstadt Khartum und den Bundesstaat Gezira von den RSF zurück. Dabei gingen die Streitkräfte und ihre Verbündeten mit Vergeltungsangriffen gegen die Zivilbevölkerung vor. Im Bundesstaat Gezira richteten sich diese gezielt gegen Angehörige der ethnischen Gemeinschaft der Kanabi, denen eine Zusammenarbeit mit den RSF vorgeworfen wurde. Armeeangehörige und ihre Verbündeten töteten Zivilpersonen, brannten Häuser nieder, plünderten Eigentum und stahlen Vieh. Nach eineinhalb Jahren Belagerung erlangten die RSF im Oktober 2025 die Kontrolle über die Stadt El Fasher in Nord-Darfur. Nach der Einnahme töteten RSF-Mitglieder massenhaft Zivilpersonen, verübten sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen und nahmen Geiseln, um Lösegeld zu erpressen. Die RSF intensivierten außerdem ihre Angriffe in der Region Kordofan. Im Oktober griffen sie die Stadt Bara in Nordkordofan an und töteten dort massenhaft Menschen. Externe Akteure trugen durch Waffenlieferungen zur Verschärfung des Konflikts bei. So lieferten die Vereinigten Arabischen Emirate den RSF moderne chinesische Waffen, die in Darfur zum Einsatz kamen.
Vor der Gewalt in der sudanesischen Stadt Al-Faschir geflüchtete Menschen suchen Schutz in einem Flüchtlingscamp im Norden des Landes (9. November 2025).
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In der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) verschärfte sich der Konflikt im Osten des Landes, als die von Ruanda unterstützte bewaffnete Gruppe M23 (Mouvement du 23 Mars) im Januar und Februar 2025 die Städte Goma und Bukavu in den Provinzen Nord-Kivu bzw. Süd-Kivu einnahm. M23-Mitglieder töteten Zivilpersonen und hielten Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen fest, zu denen häufig Folter und andere Misshandlungen zählten. Sie griffen Krankenhäuser in Goma an und entführten Patient*innen, pflegende Angehörige und in einigen Fällen auch kongolesische Soldat*innen, die sich in den Krankenhäusern versteckt hielten. Zwischen dem 28. Januar und dem 9. April 2025 töteten M23-Kämpfer in Goma mehr als 200 Menschen. Außerdem töteten sie zwischen dem 9. und 21. Juli mindestens 319 Zivilpersonen im Territorium Rutshuru. Die in der Provinz Ituri operierenden bewaffneten Gruppen gingen ebenfalls brutal vor. Die CODECO/URDPC (Coopérative pour le développement du Congo/Union des révolutionnaires pour la défense du peuple congolais) tötete bei Angriffen im Januar und Februar 2025 mehr als 150 Menschen. Im Juli und August tötete die ugandische bewaffnete Gruppe ADF bei mehreren Angriffen in der Provinz Ituri und im Territorium Lubero in Nord-Kivu mehr als 250 Zivilpersonen.
Aus zahlreichen weiteren afrikanischen Ländern mit langjährigen Konflikten wurde über rechtswidrige Angriffe und Tötungen durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen berichtet, u. a. aus Burkina Faso, Kamerun, Mali, Mosambik, Niger, Nigeria, Somalia, dem Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik (ZAR). In Burkina Faso töteten Regierungstruppen und Angehörige der mit ihnen verbündeten Miliz "Freiwillige zur Verteidigung des Vaterlands" (Voluntaires pour la Défense de la Patrie – VDP) am 10. und 11. März 2025 in und um Solenzo in der Region Bankui mindestens 58 Zivilpersonen. In den Sozialen Medien kursierten Videos über das Massaker. In Mali wurden mehrfach Zivilpersonen summarisch hingerichtet und es gab Hinweise darauf, dass Militärangehörige, in einigen Fällen unterstützt durch Söldner der russischen "Wagner-Gruppe", an diesen Tötungen beteiligt waren. Im April 2025 wurden Dutzende Männer erschossen und ihre Leichen in der Nähe eines Militärlagers in Kwala in der Region Koulikoro zurückgelassen. Im Mai schnitten Soldaten zwischen 23 und 27 Männern die Kehle durch und verscharrten sie in Massengräbern. Unterdessen verschlechterte sich die humanitäre Lage in Mali, da bewaffnete Gruppen Blockaden um mehrere Städte errichteten, darunter auch die Hauptstadt Bamako. Im Februar 2025 verübte die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat Provinz Sahel (IS Sahel) in der Nähe der Ortschaft Kobé unweit der Stadt Gao einen Angriff auf einen zivilen Konvoi, der von malischen Sicherheitskräften eskortiert wurde, und tötete dabei rund 34 Menschen. In Mosambik weitete sich der Konflikt zwischen den Regierungstruppen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabaab im November von der Provinz Cabo Delgado auf die Provinz Nampula aus. Dabei wurden vor allem in Cabo Delgado zahlreiche Zivilpersonen getötet.
Alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Kräfte müssen den Schutz der Zivilbevölkerung gewährleisten, indem sie jede Form gezielter oder wahlloser Angriffe auf Zivilpersonen sowie auf zivile Infrastruktur einstellen.
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt in bewaffneten Konflikten
Das Ausmaß der in Verbindung mit bewaffneten Konflikten verübten sexualisierten Gewalt war auch 2025 alarmierend, u. a. in der ZAR, der DR Kongo, dem Südsudan, dem Sudan und in Somalia. In der ZAR war geschlechtsspezifische Gewalt in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt laut Angaben der Vereinten Nationen (UN) nach wie vor an der Tagesordnung, auch wenn die tatsächlichen Zahlen aufgrund geringer Anzeigequoten unklar blieben. Die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA) dokumentierte von Februar bis Oktober 295 Fälle von sexualisierter Gewalt, für die hauptsächlich Mitglieder der bewaffneten Gruppe Retour, Réclamation et Réhabilitation (3R) und auch Regierungstruppen verantwortlich gemacht werden. Im Osten der DR Kongo wurde ein extrem hohes Maß an sexualisierter Gewalt dokumentiert, zum Teil in Verbindung mit dem dort herrschenden Konflikt. Laut Angaben der UN wurden dort zwischen Januar und September 2025 mehr als 81.000 Menschen vergewaltigt, ein Anstieg um 31,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zu den dokumentierten Gewalttaten im Osten der DR Kongo zählt die Gruppenvergewaltigung von Frauen durch M23-Kämpfer, kongolesische Streitkräfte und Mitglieder von Wazalendo (ein Zusammenschluss bewaffneter Gruppen, teils unterstützt durch die kongolesische Armee). Im Sudan verübten die RSF in Khartum und in den Bundesstaaten Gezira sowie Nord- und Süd-Darfur systematisch sexualisierte Gewalt, um Frauen und deren persönliches Umfeld zu demütigen, zu bestrafen, zu kontrollieren, in Angst zu versetzen und zu vertreiben. Nach Berichten der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für den Sudan waren auch die sudanesischen Streitkräfte für sexualisierte Gewalt verantwortlich. Dazu zählten Vergewaltigungen, sexualisierte Nötigung und sexualisierte Folter von Frauen und Männern, insbesondere bei deren Inhaftierung in den Bundesstaaten Weißer Nil, Blauer Nil, Khartum und im Nordstaat.
Alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien müssen ihren Mitgliedern bzw. Truppen den klaren Befehl erteilen, keine sexualisierte oder geschlechtsspezifische Gewalt zu verüben. Sie müssen in den von ihnen kontrollierten Gebieten Mechanismen zum Schutz, zur Fürsorge, zur Behandlung und zur psychosozialen Betreuung von Überlebenden unterstützen.
Kämpfer der bewaffneten Gruppe M23 bewachen in der kongolesischen Stadt Goma eine Kundgebung, zu der die Gruppe aufgerufen hatte (6. Februar 2025).
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Wirtschaftliche und soziale Rechte
Recht auf Nahrung
Die in vielen afrikanischen Ländern herrschende Hungerkrise wurde durch klima-, wirtschafts- und konfliktbedingte Belastungen noch verschärft. Im Juli 2025 litten mehr als 307 Mio. Menschen, d. h. mehr als 20 Prozent der Bevölkerung des Kontinents, in irgendeiner Form Hunger. In mehreren Ländern verschlimmerte sich die Nahrungsmittelknappheit durch die Kürzung internationaler Gelder, z. B. seitens der USA. In Madagaskar beispielsweise trug die Streichung von Hilfsgeldern durch die USA dazu bei, dass sich die durch schwere klimabedingte Dürren verursachte Hungerkrise noch verschärfte. In der Region Grand Sud wurden im Februar 2025 rund 8.000 Kinder mit schwerer akuter Unterernährung in Spezialkliniken eingeliefert. In Malawi, wo schlechte Ernten zu Ernährungsunsicherheit führten, stieg die Unterernährungsrate von 4,4 auf 7,1 Prozent.
Menschen in von Konflikten erschütterten Ländern sahen sich besonders schweren Bedingungen gegenüber: Im Südsudan und Sudan litten mindestens 50 Prozent der Bevölkerung unter akuter Ernährungsunsicherheit. Im Südsudan waren schätzungsweise 28.000 Menschen von einer Hungersnot betroffen. Im Sudan wurden in verschiedenen Gebieten hungersnotähnliche Zustände festgestellt, und Millionen Menschen waren vom Hungertod bedroht. In Mali hatten zahlreiche Menschen keinen sicheren Zugang zu Lebensmitteln, weil bewaffnete Gruppen Blockaden über mehrere Städte verhängten, darunter Gosi, Léré, Diafarabé, Kayes und Nioro du Sahel.
Recht auf Bildung
Millionen Kinder in verschiedenen afrikanischen Ländern hatten aufgrund von Konflikten und einer prekären Sicherheitslage keinen Zugang zu Bildung. In Kamerun waren laut Angaben des UN-Kinderhilfswerks UNICEF im Jahr 2025 in den Regionen Southwest (Sud-Ouest) und Northwest (Nord-Ouest) insgesamt 14.829 Schulen geschlossen. Mehr als 3 Mio. Kinder erhielten dadurch keine angemessene Schulbildung und waren der Gefahr von Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Im Osten des Tschad zählte UNICEF am 31. März 849.000 Kinder, die nicht zur Schule gingen. In Mali waren 2.036 Schulen außer Betrieb, was die Bildung von 618.000 Kindern beeinträchtigte. Und im Südsudan gingen laut UNICEF mehr als 70 Prozent der Kinder nicht zur Schule.
Recht auf Gesundheit
Die Kürzung der Hilfsgelder durch die US-Regierung führte 2025 dazu, dass in vielen afrikanischen Ländern grundlegende Leistungen für die sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie Mittel gegen HIV, Malaria und Tuberkulose nur noch eingeschränkt oder zeitweise gar nicht angeboten werden konnten. Dies betraf u. a. Kamerun, Ghana, Lesotho, Malawi, Namibia, Nigeria, Südafrika, Sambia, die ZAR und den Südsudan. Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen berichtete im Mai aus der ZAR, dass diese Kürzungen die sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen für fast 70.000 Frauen und Mädchen aufs Spiel setzten, bei einer gleichzeitig hohen Vergewaltigungsrate und regelmäßigen Berichten über Kinderehen und weibliche Genitalverstümmelung. In Lesotho, Nigeria, Sierra Leone, Südafrika und Sambia sorgten die fehlenden Hilfsgelder dafür, dass Leistungen zur Vorbeugung und Behandlung von Tuberkulose und HIV gestrichen, Kliniken geschlossen und Angestellte entlassen werden mussten. Allein in Lesotho verloren Berichten zufolge rund 1.500 im Gesundheitswesen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz, die zuvor im Rahmen von geberfinanzierten Programmen angestellt waren.
Rechtswidrige Zwangsräumungen
Die Behörden zahlreicher Länder nahmen auch 2025 rechtswidrige Zwangsräumungen vor, was viele Menschen obdachlos und mittellos zurückließ. In Äthiopien wurden Tausende Menschen im Namen eines städtischen Entwicklungsprojekts (Corridor Development Project) vertrieben. Dies betraf 60 Städte, darunter auch die Hauptstadt Addis Abeba. Das Projekt wurde von den Behörden als städtisches Entwicklungsprojekt zur "[Verbesserung] von Infrastruktur, Wohnraum und öffentlichen Plätzen" bezeichnet. Die Behörden drangsalierten jene, die sich gegen die Räumung wehrten, und gingen mit Einschüchterungen, willkürlichen Festnahmen und Drohungen gegen Medienschaffende vor, die für verschiedene Kanäle über das Thema berichteten. In Nigeria wurden im Februar 2025 in der Gemeinde Ungogo mindestens vier Menschen bei einer rechtswidrigen Zwangsräumung getötet, die von den Behörden des Bundesstaats Kano mit Gewalt durchgesetzt wurde. Im März wurden im nigerianischen Bundesstaat Lagos mehr als 10.000 Menschen obdachlos, als die bundesstaatliche Regierung in der Gemeinde Ilaje-Otumara eine rechtswidrige Zwangsräumung durchführte.
Die Regierungen müssen die wirtschaftlichen und sozialen Rechte gewährleisten. Sie müssen zügig handeln, um Hunger zu verhindern und die Ursachen von Ernährungsunsicherheit zu ermitteln und zu beseitigen. Sie müssen außerdem die Erklärung zum Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten (Safe Schools Declaration) unterstützen und umsetzen. Zudem müssen sie größere Anstrengungen unternehmen, um Kindern in Konfliktgebieten den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Die Regierungen sollten im Einklang mit der Erklärung von Abuja mindestens 15 Prozent ihrer Staatsausgaben für den Gesundheitssektor aufwenden. Darüber hinaus sollten sie sicherstellen, dass politische Maßnahmen die Wahrnehmung des Rechts auf Gesundheit nicht behindern. Sie sollten rechtswidrige Zwangsräumungen beenden und gesetzlich verbieten. Massenräumungen sollten so lange ausgesetzt werden, bis angemessene rechtliche und verfahrenstechnische Schutzmaßnahmen eingeführt wurden, um die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und -standards zu gewährleisten.
Eine Demonstrantin vor einer brennenden Barrikade in der Innenstadt der kenianischen Hauptstadt Nairobi am 25. Juni 2025
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Unterdrückung Andersdenkender
Recht auf Versammlungsfreiheit
In vielen Ländern unterdrückten die Sicherheitskräfte Protestveranstaltungen mit rechtswidriger und mitunter auch tödlicher Gewalt. In Tansania gingen Sicherheitskräfte Ende Oktober und Anfang November 2025 massiv gegen Menschen vor, die gegen das Wahlergebnis demonstrierten. Sie töteten dabei Hunderte Personen. In Kenia töteten Polizist*innen am 25. Juni mindestens 19 Menschen, als sie mit rechtswidriger Gewalt gegen demonstrierende Jugendliche vorgingen. Diese erinnerten am Jahrestag an eine Protestveranstaltung im Jahr 2024, bei der mindestens 60 Personen getötet worden waren. Mindestens 38 weitere Menschen wurden am 7. Juli bei landesweiten Protesten im Rahmen des "Saba-Saba-Tags" getötet. An diesem Tag wird in Kenia seit 1990 für die Demokratie demonstriert. In Kamerun wurden laut der Nachrichtenagentur Reuters im Oktober mindestens 48 Personen getötet, die an Demonstrationen gegen die achte Wiederwahl des Präsidenten teilgenommen hatten. In Madagaskar töteten Sicherheitskräfte bei Protesten gegen schlechte Regierungsführung im September und Oktober mindestens 22 Menschen. In Togo berichteten zivilgesellschaftliche Organisationen Ende Juni über den Tod von sieben Personen, als Demonstrationen in der Hauptstadt Lome mit Gewalt niedergeschlagen wurden.
In anderen Ländern wie Angola, Botsuana, Burundi, Kamerun, Côte d'Ivoire, Eswatini und Niger wurden Proteste und Versammlungen von den Behörden über Gebühr eingeschränkt, nicht genehmigt oder gar pauschal verboten. Dies galt besonders für Veranstaltungen, die von der Opposition oder von Regierungskritiker*innen organisiert worden waren. Wer es dennoch wagte zu protestieren wurde geschlagen oder willkürlich inhaftiert. In Côte d'Ivoire wurden im Oktober mehr als 1.600 Oppositionsanhänger*innen bei Protesten festgenommen, die von den Behörden zuvor rechtswidrig verboten worden waren. Auch Demonstrationen für Arbeitsrechte wurden vielerorts als Bedrohung empfunden – in Äthiopien wurden im Gesundheitswesen Beschäftigte festgenommen, die an landesweiten Streiks teilgenommen hatten, und in Côte d'Ivoire wurde ein Sitzstreik der Dienstleistungsgewerkschaft Syndicat national des fournisseurs de l’État de Côte d’Ivoire verboten. In manchen Ländern wurden Protestierende strafrechtlich verfolgt, nur weil sie ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrgenommen hatten. So wurden beispielsweise in Kenia mehr als 500 Demonstrierende wegen verschiedenster Straftaten angeklagt, teils unter Anti-Terror-Gesetzen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde auch 2025 in vielen afrikanischen Ländern von den Behörden eingeschränkt, indem sie Regierungskritiker*innen festnahmen, willkürlich inhaftierten und gerichtlich belangten. In Angola wurde António Frederico Gonçalves mehr als fünf Monate lang willkürlich und ohne Anklage in Haft gehalten, weil er ein Video ins Internet gestellt haben soll, in dem er Angolaner*innen zur Unterstützung von Ibrahim Traoré aufrief, dem Interimspräsidenten von Burkina Faso. In Guinea, Senegal, Sierra Leone und Simbabwe wurden mehrere Personen wegen "Beleidigung des Präsidenten" inhaftiert.
In Kenia starb Albert Ojwang unter verdächtigen Umständen in Polizeigewahrsam, nachdem er in Verbindung mit einem Social-Media-Beitrag festgenommen worden war. In diesem hatte er Menschenrechtsverletzungen und Korruption durch die Regierung angeprangert. In Mali wurde der ehemalige Ministerpräsident Moussa Mara zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er auf X gesagt haben soll, er würde "mit allen Mitteln" für die Rechte jener kämpfen, die lediglich deshalb inhaftiert sind, weil sie ihre Meinung geäußert haben. In Lesotho wurde der Social-Media-Aktivist Tšolo Thakeli wegen Aufwiegelung angeklagt, weil er ein Video veröffentlicht hatte, in dem er die Wirtschaftspolitik der Regierung kritisierte. Dies sorgte unter anderen Aktivist*innen und Social-Media-Nutzer*innen für ein Klima der Angst. Auch in Tansania ging die Regierung hart gegen Andersdenkende vor. Ein Beispiel hierfür war die strafrechtliche Verfolgung des Oppositionsführers Tundu Lissu, der wegen Landesverrats angeklagt wurde, weil er seine Anhänger*innen zum Boykott der Parlamentswahlen aufgerufen hatte, die am 29. Oktober 2025 stattfanden.
In vielen Ländern wurden Journalist*innen willkürlich festgenommen und inhaftiert, z. B. in Benin, Burkina Faso, Burundi, Äthiopien, Niger, Nigeria, Mosambik, Somalia, Uganda, Simbabwe und der ZAR. In Burkina Faso gingen die Behörden noch einen Schritt weiter und setzten gezielt die Wehrpflicht ein, um Journalisten und andere kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. In Äthiopien wurden zahlreiche Journalisten von vermummten Männern verschleppt und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. In Uganda griffen Sicherheitskräfte Dutzende Journalist*innen an, die im Stadtteil Kawempe der Hauptstadt Kampala über die Parlamentswahl berichteten.
In zahlreichen Ländern des Kontinents war es gängige Praxis, dass die Behörden unabhängige Medienkanäle mit Sanktionen belegten, so auch in Benin, Burkina Faso, Eritrea, Guinea, Kenia, Mosambik, Niger, Senegal, Togo und Uganda. Sowohl lokale als auch internationale Medien gerieten ins Visier. In Mosambik wurden die Radiosender Vida und Encontro 48 Stunden lang mit einem Sendeverbot belegt, und in Benin musste die Zeitung Le Patriote rund fünf Monate lang den Betrieb einstellen. In Kenia wiesen die Aufsichtsbehörden Radio- und Fernsehsender an, die Live-Übertragung von Protesten am 25. Juni 2025 abzubrechen, da die Sender sonst gegen die Verfassung verstoßen würden. In Nigeria verboten die Behörden die Übertragung des Songs "Tell Your Papa" des Sängers Eedris Abdulkareem, weil er sich darin kritisch über die Regierung äußert. In Uganda durften Journalist*innen von NTV Uganda und der Zeitung Daily Monitor ab März 2025 nicht mehr über Belange der Präsidentschaft berichten. Im Oktober wurde ihnen auch die Berichterstattung über die parlamentarischen Geschäfte untersagt.
Auch der Internetzugang wurde in vielen Ländern zeitweise eingeschränkt. Im Südsudan wiesen die Behörden die Internetanbieter im Januar 2025 an, Social-Media-Plattformen 30 bis 90 Tage lang zu sperren. In Togo war der Zugang zu Social-Media-Plattformen – insbesondere Facebook und Tiktok – von Ende Juni bis September gestört. In Tansania verhängten die Behörden regelmäßig Internetblockaden, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, u. a. nach den Wahlen im Oktober.
In einigen Ländern wie Kenia, Sierra Leone und der ZAR verabschiedeten die Regierungen Gesetze, die das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter einzuschränken drohten.
Recht auf Vereinigungsfreiheit
In mehreren afrikanischen Ländern gingen die Behörden 2025 verstärkt gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit vor. In Burkina Faso, Kamerun, Niger und der ZAR wurden NGOs, Gewerkschaften und andere Vereinigungen suspendiert, aufgelöst oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt. In Burkina Faso wurde die Organisation INSO (International NGO Safety Organisation) im Juli 2025 drei Monate lang suspendiert. Acht Angestellte wurden wegen Landesverrats und Spionage angeklagt, weil sie ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hatten. In Kamerun setzten die Behörden willkürlich die Aktivitäten des Netzwerks der Menschenrechtsverteidiger*innen in Zentralafrika (Réseau des défenseurs des droits humains en Afrique centrale – REDHAC) aus und klagten die Präsidentin und die Geschäftsführerin wegen verschiedener Straftaten an, darunter "Terrorismusfinanzierung".
Auch die politische Arbeit der Opposition wurde in mehreren Ländern unterdrückt. In Guinea wurden drei große Oppositionsparteien drei Monate lang suspendiert, während in Mali alle politischen Parteien aufgelöst wurden. In Uganda riegelten die Sicherheitskräfte zwischen Februar und Juni 2025 vier Mal die Räumlichkeiten der Oppositionspartei National Unity Party in Kampala ab, um sie zu durchsuchen. In Burkina Faso, Äthiopien, Simbabwe und weiteren Ländern wurden neue Gesetze angenommen oder vorgelegt, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit möglicherweise weiter einschränken könnten.
Verschwindenlassen
In zahlreichen Ländern des Kontinents war Verschwindenlassen weiterhin an der Tagesordnung. In Burkina Faso, Burundi, Guinea, Kenia, Mali, Mosambik, Niger, Tansania, Uganda und der DR Kongo war diese Praxis weit verbreitet. Immer häufiger wurden Menschen auch über Grenzen hinweg Opfer des Verschwindenlassens, vor allem in ostafrikanischen Ländern. Im März 2025 wurde die tansanische Aktivistin Maria Sarungi Tsehai in der kenianischen Hauptstadt Nairobi von vermummten Männern in einem nicht gekennzeichneten Fahrzeug entführt. Sie wurde mehrere Stunden lang festgehalten und von den Entführern gewürgt und eingeschüchtert, bevor man sie in einer verlassenen Gegend zurückließ. Im Mai wurden in Tansania die ugandische Menschenrechtsverteidigerin Agather Atuhaire und der kenianische Aktivist Boniface Mwangi willkürlich von Sicherheitskräften festgenommen. Sie waren nach Daressalam gekommen, um dem Prozess gegen den Oppositionsführer Tundu Lissu als Beobachter*innen beizuwohnen. Die beiden Menschenrechtler*innen wurden vier Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt an geheimen Orten festgehalten und gefoltert, bevor sie nach Uganda bzw. Kenia abgeschoben wurden. Am 1. Oktober entführten in der ugandischen Hauptstadt Kampala bewaffnete, vermummte Männer in Militäruniform die kenianischen Menschenrechtsverteidiger Bob Njagi und Nicholas Oyoo, nachdem diese an einer Wahlkampfveranstaltung des Oppositionsführers Robert Kyagulanyi teilgenommen hatten. Der Verbleib der Männer war bis zum 8. November unbekannt. Erst dann bestätigte Ugandas Präsident Museveni, dass sie von Sicherheitskräften festgenommen worden waren und bezeichnete sie als "Experten im Unruhestiften". Bob Njagi und Nicholas Oyoo wurden am selben Tag freigelassen und den kenianischen Behörden übergeben.
Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden die internationalen Menschenrechtsnormen und -standards einhalten, u. a. in Bezug auf die Anwendung von Gewalt. Sie müssen zudem die Drangsalierung von Personen beenden, die lediglich ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Die Regierungen müssen es unterlassen, den Zugang zum Internet, zu digitalen Plattformen oder zu Telekommunikationsdiensten zu blocken oder zu stören. Vielmehr müssen sie die Medienfreiheit achten und Mediendiensten den unabhängigen Betrieb gestatten. Sie müssen die Praxis des Verschwindenlassens beenden und umgehend das Schicksal bzw. den Verbleib aller Opfer des Verschwindenlassens bekannt geben. Darüber hinaus müssen sie ein sicheres Umfeld für Menschenrechtsverteidiger*innen, zivilgesellschaftliche Akteure und Oppositionsmitglieder schaffen.
Die Polizei setzt in Kigoma in Tansania einen Wasserwerfer gegen Demonstrierende ein (30. Oktober 2025).
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Rechte von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Migrant*innen
In zahlreichen afrikanischen Ländern wurden die Rechte von Binnenvertriebenen, geflüchteten Menschen und Migrant*innen weiterhin mit Füßen getreten. Zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 wurden mehr als 600 Menschen, die aus Eritrea nach Äthiopien geflohen waren, nach Eritrea abgeschoben. In Eritrea wurden sie direkt bei ihrer Ankunft festgenommen und inhaftiert, da die Regierung ihre Asylanträge als Landesverrat betrachtete. In der DR Kongo schloss die bewaffnete Gruppe M23 im Februar 2025 mehrere Lager für Binnenvertriebene in der Nähe von Goma. Dadurch wurden trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage Zehntausende Menschen erneut vertrieben. Im April griffen die RSF im Sudan das Lager Samsam in Nord-Darfur an, das Binnenvertriebene beherbergte. Dabei wurden Berichten zufolge zwischen 300 und 1.500 Menschen getötet, die meisten von ihnen Frauen und Kinder. Ebenfalls im April schoben die Behörden in Äquatorialguinea mehrere Kameruner ab, ohne vorher die kamerunische Botschaft zu informieren. In Südafrika schikanierte die rechtsextreme Bürgerwehr Operation Dudula Migrant*innen und verweigerte ihnen den Zugang zu Krankenhäusern und Kliniken, was im Juli zum Tod eines einjährigen Babys in Johannesburg führte.
In mehreren Ländern führte die Kürzung der Hilfsgelder durch die USA dazu, dass sich die ohnehin schon schlechten Bedingungen in den Lagern für Flüchtlinge und Binnenvertriebene weiter zuspitzten. Gleichzeitig schlossen Eswatini, Äquatorialguinea, Ruanda, Uganda, der Südsudan und andere Länder bilaterale Vereinbarungen mit den USA über die Aufnahme von aus den USA abgeschobenen Drittstaatsangehörigen ab oder zogen solche Abkommen in Betracht. Eswatini nahm im Rahmen einer solchen Vereinbarung 15 Drittstaatsangehörige auf und der Südsudan acht. Die meisten von ihnen waren Ende 2025 noch willkürlich in Gewahrsam. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker beanstandete, dass diese bilateralen Abkommen nicht ausreichend transparent waren und die Betroffenen in den Aufnahmeländern nicht angemessen geschützt wurden.
Die Regierungen müssen Flüchtlinge und Migrant*innen vor Zurückweisung (Refoulement) und Massenabschiebung schützen. Sie müssen über den Verbleib und Rechtsstatus jener Drittstaatsangehörigen informieren, die sie gemäß bilateraler Verträge mit den USA aufgenommen haben. Zudem müssen sie deren Rechte gewährleisten und dafür sorgen, dass die Rückkehr jeweils freiwillig und rechtmäßig erfolgt.
Diskriminierung und Ausgrenzung
Femizide und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt waren auf dem gesamten Kontinent weiterhin an der Tagesordnung. Laut einer Afrobarometer-Umfrage vom Januar 2025 hielten in Eswatini 41 Prozent der Menschen geschlechtsspezifische Gewalt für das drängendste Frauenrechtsthema im Land. In Kenia wurden von Januar bis März 129 Femizide gemeldet. Die Regierung richtete eine Arbeitsgruppe ein, um die politische und institutionelle Reaktion auf solche Straftaten zu koordinieren. Ihr Aufgaben- und Wirkungsbereich blieb jedoch unklar. In Côte d’Ivoire, Südafrika, Sambia und anderswo forderten Frauen auf Protestveranstaltungen dringende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. In Südafrika protestierten Frauen im November 2025 zum Zeitpunkt des G20-Gipfels in Johannesburg. Ende des Jahres stufte die Regierung geschlechtsspezifische Gewalt als nationale Katastrophe ein, was eine bessere Freisetzung von Geldern und wirksamere Rechenschaftsmechanismen ermöglichte.
Positiv zu vermerken war u. a. das neue Personenstands- und Familiengesetz von Burkina Faso, welches das gesetzliche Heiratsalter sowohl für Männer als auch für Frauen auf 18 Jahre festlegte und die Anerkennung von traditionellen und religiösen Ehen mittels offizieller Registrierung stärkte. Im Tschad wurde ein neues Gesetz zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen angenommen. In Sierra Leone trat ein neues Kinderrechtsgesetz in Kraft, das die Früh- und Zwangsverheiratung von Kindern verbietet. Im Februar 2025 nahmen die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union das Übereinkommen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen an und schafften damit einen Rechtsrahmen für den gesamten Kontinent. Einige zivilgesellschaftliche Stimmen kritisierten jedoch manche der Bestimmungen als zu schwach.
Die Regierungen vieler Länder instrumentalisierten nach wie vor ihre Rechtssysteme, um lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) zu diskriminieren. In Burkina Faso stellte das neue Personenstands- und Familiengesetz einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe. In Ghana befasste sich das Parlament erneut mit einem Gesetzentwurf, der zum Ziel hatte, LGBTI+ noch stärker zu kriminalisieren. In Südafrika wurde Muhsin Hendricks, der erste offen schwule Imam, der sich für die Rechte von LGBTI+ einsetzte, auf offener Straße erschossen, als er auf dem Weg zu einer Trauung war. Dies zeigte, welchen Gefahren LGBTI+ in dem Land ausgesetzt waren. In Sambia wies das Verfassungsgericht eine Eingabe zurück, die darauf abzielte, Paragraf 155(a)(c) des Strafgesetzbuchs, der gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellt, wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts für verfassungswidrig zu erklären.
Die Regierungen müssen allen Formen von Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, Mädchen und LGBTI+ entgegenwirken, indem sie u. a. die Ursachen bekämpfen und sich verstärkt um die Abschaffung schädlicher Praktiken bemühen. Sie müssen LGBTI-feindliche Gesetze aufheben und aufhören, gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zu kriminalisieren.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Die Regierungen und die internationale Gemeinschaft unternahmen nicht genug, um die Menschen in vielen afrikanischen Ländern vor Dürren und Überschwemmungen zu schützen, die durch die Klimakrise versursacht worden waren. In Somalia gefährdeten Dürren die Rechte auf Nahrung und Wasser und führten dazu, dass Menschen innerhalb des Landes oder in andere Länder vertrieben wurden. Die Bemühungen der Regierung, Mittel für die Anpassung an den Klimawandel bereitzustellen, wurden dadurch untergraben, dass einkommensstarke Länder, die für hohe CO2-Emissionen verantwortlich waren, keine ausreichende Klimafinanzierung bereitstellten. In Madagaskar, wo viele Menschen durch schwere Dürreperioden vertrieben worden waren und nach wie vor nicht in ihre Heimat zurückkehren konnten, fehlte es den Klimastrategien der Regierung an wirksamen Methoden um zu ermitteln, welche Maßnahmen für die Binnenvertriebenen ergriffen werden müssen. In weiten Teilen Namibias herrschte nach wie vor eine schwere Dürre, die verheerende Folgen für den Nutzpflanzenanbau und die Lebensgrundlagen der Landbevölkerung hatte. Nichtsdestotrotz beendeten die Behörden ein Programm zur Linderung von Dürrefolgen, von dem etwa 1,4 Mio. Menschen profitiert hatten. In Südafrika kam es in einigen Gegenden von KwaZulu-Natal und den Provinzen Ost- und Westkap zu extremen Überschwemmungen, die vor allem in informellen Siedlungen Menschenleben forderten und Häuser zerstörten. In Togo unternahm der Präsident einen positiven Schritt und erließ ein Gesetz zur besseren Regulierung von Klimafolgen.
Anderswo schritt die Umweltzerstörung weiter voran. Im Kongo genehmigte die Regierung die Ausweitung der Erdölsuche im Nationalpark Conkouati-Douli und ignorierte damit die Warnungen von NGOs, dass dies wichtige Lebensräume gefährden und die Lebensgrundlagen Tausender Bewohner*innen aufs Spiel setzen werde. In Sambia zogen 176 Einwohner*innen der Stadt Chambishi in der Provinz Copperbelt gegen das Bergbauunternehmen Sino-Metals Leach Ltd. vor Gericht, nachdem im Februar 2025 ein Absetzbecken eingestürzt war, wodurch nach Angaben der Kläger*innen giftige Abfälle in die Flüsse Mwambashi und Kafue gespült wurden. Die chinesische Muttergesellschaft erklärte, die Klage sei "ganz eindeutig unbegründet". Die Kläger*innen machen geltend, dass etwa 300.000 Haushalte, die vom Fischfang lebten, betroffen waren; die Regierung sprach lediglich von 449 betroffenen Haushalten.
Die Regierungen müssen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um ihre Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Diese muss sich besser gegen extreme Wetterereignisse wappnen können. Hierbei benötigen sie internationale Unterstützung und Klimafinanzierung von einkommensstärkeren Ländern – besonders jenen, die die Hauptverantwortung für den Klimawandel tragen. Zudem müssen Regierungen vom Bau neuer Infrastruktur für fossile Energie absehen.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung lagen für jene, die schwerste Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen erlebt bzw. überlebt hatten, nach wie vor in weiter Ferne. In der DR Kongo hatten die Opfer des Sechs-Tage-Kriegs in Kisangani vom Juni 2000 auch 2025 noch keine Wiedergutmachung erhalten und es waren noch keine strafrechtlichen Untersuchungen durchgeführt worden. In Eswatini machten die Ermittlungen im Fall des Menschenrechtsanwalts Thulani Maseko, der im Januar 2023 getötet worden war, keine Fortschritte.
Die Bemühungen um Gerechtigkeit und Rechenschaft wurden häufig von den Behörden untergraben. Im März 2025 wurde der ehemalige guineische Staatschef Moussa Dadis Camara, der im Jahr 2024 im Zusammenhang mit dem Massaker im Stadion von Conakry 2009 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden war, durch den Präsidenten begnadigt. Dies untergrub das Recht auf Gerechtigkeit der Betroffenen. Im September 2025 kündigten Burkina Faso, Mali und Niger ihre Absicht an, aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) auszutreten. Gleichzeitig kam im Südsudan die Schaffung des von der Afrikanischen Union unterstützten Hybrid-Gerichtshofs weiterhin nicht voran.
Es gab jedoch auch einige positive Entwicklungen. Im Juni 2025 sprach das Sonderstrafgericht der ZAR sechs ehemalige Mitglieder der bewaffneten Gruppe Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig. Vier der Angeklagten wurden allerdings in Abwesenheit verurteilt. Im Juli verurteilte der IStGH die ehemaligen Anführer der Anti-Balaka-Milizen Alfred Yékatom und Patrice-Edouard Ngaïssona wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die 2013 und 2014 in der ZAR begangen wurden, zu 15 bzw. 12 Jahren Haft. Im September veröffentlichte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für den Sudan ihren zweiten Bericht. Kurz darauf, im Oktober, veröffentlichte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker den ersten Bericht ihrer gemeinsamen Ermittlungsmission zur Lage im Sudan. Ebenfalls im Oktober sprach der IStGH Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, bekannt als "Ali Kushayb", einen Anführer der Janjaweed-Miliz, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig, die zwischen August 2003 und März 2004 in Darfur begangen wurden. Im selben Monat machte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker die DR Kongo für zahlreiche sexualisierte Gewalttaten einschließlich Vergewaltigung verantwortlich. Die Taten waren 2011 von den Streitkräften des Landes gegen mehr als 50 Frauen im Territorium Fizi in Süd-Kivu begangen worden.
Die Regierungen müssen stärker gegen Straflosigkeit vorgehen, indem sie völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverstöße umgehend, gründlich, unabhängig, unparteiisch, zielführend und transparent untersuchen. Die mutmaßlich Verantwortlichen sind vor Gericht zu stellen, und die Betroffenen müssen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen erhalten.
Mitglieder der Herero- und Nama-Gemeinschaften versammeln sich am Völkermord-Mahnmal in Swakopmund, Namibia, um die Opfer der deutschen Kolonialverbrechen zu ehren und Wiedergutmachung zu fordern (Archivaufnahme vom 30. März 2019).
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