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Japan 2023

© Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Die Regierung verpflichtete sich nicht, die Kohleverstromung zu beenden. Die gesetzliche Anerkennung der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) machte leichte Fortschritte, doch die Diskriminierung gegen sie hielt an. Auch Frauen und ethnische Koreaner*innen wurden unvermindert diskriminiert. Ein neues Einwanderungsgesetz verletzte die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Das Wiederaufnahmeverfahren des am längsten inhaftierten japanischen Todeskandidaten begann.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Trotz Rekordtemperaturen im Sommer und darauf zurückzuführender Todesfälle blieb Japan 2023 das einzige wohlhabende Industrieland, das sich nicht dazu verpflichtete, aus der Kohleverstromung auszusteigen. Umweltexpert*innen standen den erstmals 2022 verkündeten Plänen der Regierung, Kohle unter Beimischung von Ammoniak zu verbrennen, um die CO2-Emissionen des Energiesektors zu reduzieren, weiterhin kritisch gegenüber, da sie sich kaum Wirkung von derartigen Maßnahmen versprachen und das Verfahren überdies als gefährlich für Mensch und Natur ansahen. Sie forderten stattdessen Investitionen in erneuerbare Energien.
Diskriminierung
LGBTI+
Im Juni 2023 verabschiedete das japanische Parlament ein Gesetz über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, das von der Regierung verlangte, einen Plan zur Förderung der Rechte von LGBTI+ aufzustellen und sie vor "ungerechtfertigter" Diskriminierung zu schützen. Das Gesetz definierte weder, was mit "ungerechtfertigt" gemeint war, noch garantierte es gleiche Rechte für LGBTI+.
In einem wegweisenden Urteil entschied der Oberste Gerichtshof im Oktober 2023, dass bestimmte Klauseln im "Gesetz über besondere Fälle von Geschlechtsdysphorie" verfassungswidrig seien. Diesen zufolge mussten sich trans Menschen sterilisieren lassen, bevor sie ihren Geschlechtseintrag im Familienregister ändern lassen konnten.
Das gesetzliche Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen sowie andere Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung wurden weiterhin vor Gericht angefochten. Im Juni 2023 entschied das Bezirksgericht Fukuoka, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht verfassungswidrig sei, empfahl jedoch Gesetzesänderungen, um einen besseren Schutz für gleichgeschlechtliche Paare zu gewährleisten. Im September entschied das Bezirksgericht Sapporo, dass Personen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen kein Anrecht auf Ehegattenleistungen haben.
Frauen
In der vom Weltwirtschaftsforum alljährlich erstellten Rangliste der Geschlechtergleichstellung (Global Gender Gap Report) rutschte Japan 2023 vom 116. auf den 125. Platz unter 146 Ländern ab. Die Erhebung ergab, dass die politische Repräsentation von Frauen trotz beinahe vollständiger Gleichstellung in den Bereichen Bildung und Gesundheit in den vergangenen Jahren abgenommen hat und Frauen lediglich 10 Prozent der Parlamentssitze und weniger als 10 Prozent der Ministerialposten innehatten.
Ethnische Koreaner*innen
Ethnische Koreaner*innen wurden auch 2023 diskriminiert. Zum 100. Jahrestag eines Massakers an ethnischen Koreaner*innen in Japan im September lehnte die Regierung es ab, die Vorfälle offiziell anzuerkennen und eine Entschuldigung auszusprechen.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Das Parlament verabschiedete im Juni 2023 Änderungen des Strafgesetzbuchs, mit denen bestimmte Formen nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs erstmals als Vergewaltigung eingestuft wurden. Darüber hinaus wurde das Alter der sexuellen Mündigkeit von 13 auf 16 Jahre heraufgesetzt. Die Verjährungsfrist für das Anzeigen einer Vergewaltigung wurde von zehn auf 15 Jahre verlängert.
Im Juni 2023 strengte Rina Gonoi, eine frühere Angehörige der japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte, eine Zivilklage gegen fünf frühere Soldaten an, die sie der Ausübung sexualisierter Gewalt beschuldigte, welche psychische Folgen gehabt habe. Auch verklagte sie die Regierung, da diese die Übergriffe weder verhindert noch umfassend in der Sache ermittelt habe. Im Dezember sprach das Bezirksgericht Fukushima drei der fünf Soldaten des "nötigenden und unsittlichen Verhaltens" schuldig und verurteilte sie zu je zwei Jahren Haft. Der im August veröffentlichte Abschlussbericht zu einer vom Verteidigungsministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung kam zu dem Schluss, dass Drangsalierung und sexuelle Belästigung im Militär gang und gäbe waren.
Unternehmensverantwortung
Hunderte Personen forderten Wiedergutmachung für sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch durch den verstorbenen Gründer von Johnny and Associates Entertainment, einer Talentagentur, die japanische Boy Bands fördert. Die Firma entschuldigte sich öffentlich, doch nach einem Besuch in Japan im Juli und August 2023 kritisierte die UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte die unzureichenden Reaktionen vonseiten der Regierung und der Agentur.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Im Juni 2023 verabschiedete das Parlament einen umstrittenen Gesetzentwurf über Zuwanderungskontrolle und die Anerkennung von Flüchtlingen, der die Abschiebung von Personen erlaubt, die bereits mindestens drei Mal einen Antrag auf den Flüchtlingsstatus gestellt haben. Der Entwurf behielt die grundsätzliche Inhaftierung von Asylsuchenden bei – mit Ausnahme von Fällen, in denen Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug angewandt werden – und verbot auch nicht die Inhaftierung Minderjähriger. Zudem sah der Gesetzesvorschlag weder eine maximale Haftdauer noch die richterliche Überprüfung von Inhaftierungsanordnungen vor, wodurch den Betroffenen ihre Verfahrensrechte vorenthalten wurden. Im April 2023 äußerten sich UN-Expert*innen in einem gemeinsamen Schreiben besorgt über die geplanten Gesetzesänderungen und erklärten, dass es sich bei diesen Inhaftierungen um willkürliche Inhaftierungen handele.
Zwei Asylsuchende, einer aus der Türkei und einer aus dem Iran, erhielten im April bzw. Juli 2023 Schadenersatz in Höhe von 220.000 Yen (etwa 1.412 Euro) bzw. 5,5 Mio. Yen (etwa 35.320 Euro) zugesprochen. Beide hatten die japanische Regierung 2022 wegen ihrer willkürlichen Inhaftierung durch die Zuwanderungsbehörden verklagt.
Todesstrafe
Das Wiederaufnahmeverfahren von Hakamada Iwao begann im Oktober 2023, nachdem das Hohe Gericht von Tokio im März festgestellt hatte, dass seine ursprüngliche Verurteilung im Jahr 1968 auf einem erzwungenen "Geständnis" sowie zweifelhaften Beweismitteln beruhte. Im Jahr 2014 war Hakamada Iwao vorübergehend aus der Haft freigekommen, dennoch handelt es sich bei ihm um den am längsten in einer Todeszelle einsitzenden Häftling Japans.
Veröffentlichungen von Amnesty International
- Japan: Retrial ruling is step towards justice for world’s 'longest-serving’ death row prisoner, 13 March
- Japan: 'Endless Migration’: Migrants speak out as government proposes harsh immigration bill, 14 March
- Japan: Fukuoka ruling on same-sex couples shows progress on LGBTI rights, 8 June
- Japan: Transgender rights progress as court rules surgery not required for legal gender change, 25 October