DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Wir wollen es wissen!
Wir vom Amnesty Journal möchten unser Angebot in Zukunft noch stärker an den Interessen unserer Leser*innen ausrichten. Unsere letzte Umfrage liegt gut zehn Jahre zurück. Zeit für eine Auffrischung.
Was gefällt Ihnen gut? Was können wir besser machen? Was vermissen Sie bei uns?
Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen. Vielen Dank!
Alle Menschen sind gleich
© Detlef Surrey
Was gibt es Schöneres als das Versprechen aus Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte? Doch um dieses durchzusetzen, muss man selbst in demokratischen Staaten wie Deutschland, Österreich und der Schweiz kämpfen – auch vor Gericht.
Erfolgreiche Entwicklungen in drei Ländern
Es war eine historische Entscheidung: Im Oktober 2017 erkannte das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht Deutschlands, an, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt – und dass intergeschlechtliche Personen das Recht auf eine positive Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität haben. Die bisherige Regelung, wonach ein Geschlechtseintrag offengelassen werden kann, reicht nicht aus. Denn "Kein Geschlecht bin ich ja nun auch nicht", wie eine intergeschlechtliche Person dem Deutschen Institut für Menschenrechte sagte.
Für Amnesty International ist das Urteil ein großer Erfolg. Seit Jahren setzen wir uns für mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz intergeschlechtlicher Personen ein und protestieren gegen medizinische Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern, die dazu dienen, sie an das männliche oder weibliche Geschlecht anzugleichen. Wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, sind diese völlig unnötig – denn intergeschlechtliche Menschen sind gut so, wie sie sind!
Inzwischen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vorgelegt. Er stellt leider nur eine Minimallösung dar und wird von vielen Seiten kritisiert, da er die Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen fortsetzt. Das heißt, sie können nicht selbstbestimmt über ihren Geschlechtseintrag entscheiden, sondern müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Vanja, die das Urteil, begleitet von der Kampagne "Dritte Option", erstritten hat, kritisiert, dass es nicht Aufgabe der Medizin oder Psychologie sei, über das Geschlecht zu entscheiden.
Das sieht auch Amnesty International so. Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden und mehr Rechte und Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen garantieren. Trotzdem ist das Urteil ein wichtiger Schritt. Um es mit Vanjas Worten zu sagen: "Es ist eine erste offizielle Anerkennung der Tatsache, dass es eben nicht nur Männer und Frauen gibt, obwohl das ja oft so behauptet wird."
Maja Liebing ist Referentin für LGBTI-Rechte von Amnesty Deutschland
Der Verfassungsgerichtshof hat den gleich- und verschiedengeschlechtlich liebenden Menschen in Österreich das denkbar schönste Weihnachtsgeschenk gemacht: umfassende gleiche Wahlfreiheit für alle und für gleichgeschlechtliche Paare Würde und Gleichberechtigung nach Jahrhunderten der Diskriminierung und Verfolgung.
Damit ist der österreichische Verfassungsgerichtshof das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich ist das erste Land Europas, das die Ehegleichheit in der Verfasssung anerkennt und sie als Menschenrecht verankert. Nur per Volksabstimmung oder Zweidrittelmehrheit lässt sich das noch ändern. In anderen europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung lediglich auf politischem Weg.
Österreich gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren ab dem 1. Januar 2019 die gleichen Familiengründungsrechte wie verschiedengeschlechtlichen Paaren. Bisher mussten ihre Kinder zwangsweise unehelich bleiben. Gleichgeschlechtliche Eltern durften bislang allein deshalb nicht heiraten, weil zwei Väter oder zwei Mütter zusammenfanden, und nicht eine Mutter und ein Vater.
Diesen Zustand hat der Verfassungsgerichtshof nun beendet. Oder anders gesagt: Österreich hat den zweiten, dritten, vierten, fünften Schritt vor dem ersten gemacht. Auch für das Wohl der Kinder musste das Eheverbot fallen.
"Ehe Gleich!" ist damit die erfolgreichste Bürgerinitiative aller Zeiten in Österreich. Noch nie zuvor hat es eine Bürgerinitiative erreicht, dass ihr Anliegen nicht nur umgesetzt, sondern auch noch als Menschenrecht verfassungsrechtlich abgesichert wird. Aufrichtigsten Dank von tiefstem Herzen an die 14 Richterinnen und Richter, die sich wahrlich einen würdigen Platz in der Geschichte gesichert haben!
Helmut Graupner ist Erstunterzeichner der Bürgerinitiative "Ehe Gleich!" und Rechtsanwalt der vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreichen fünf Familien. Sein Kommentar erschien ursprünglich in der österreichischen Zeitschrift Jus Amandi.
Das Ziel: Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen bei ihren Geschäften Menschenrechte und Umweltstandards achten – auch bei Auslandstätigkeiten. Es soll endlich verbindliche Regeln gegen Verstöße wie Kinderarbeit, Trinkwasserverschmutzung, Zwangsarbeit und Missachtung geben. Das fordert eine bereits 2016 eingereichte Volksinitiative, wie Volksbegehren in der Schweiz heißen.
Wie stark der Gegenwind aus der Wirtschaft ist, zeigte eine turbulente Abstimmmung im Schweizer Parlament 2015: Der Nationalrat nahm zunächst eine gesetzliche Regelung zur Verantwortung von Konzernen an. Dann aber kam es auf Drängen der größten Wirtschaftsverbände zur Wiederholung der Abstimmung. Nur eineinhalb Stunden später wurde der Antrag doch noch abgelehnt.
Jetzt aber ist Bewegung in der Sache. Die Initiative für Konzernverantwortung umfasst mittlerweile mehr als 100 Organisationen, auch einige Unternehmen und Verbände haben sich dahinter gestellt. Die große Kammer des Parlaments, die vor einer Abstimmung jeweils über eine Initiative berät, produzierte nach einigem Hin und Her einen sogenannten indirekten Gegenvorschlag. Dieser enthält zwar schmerzhafte Abstriche gegenüber dem Vorschlag der Initiative. Dass er überhaupt zustande kam, zeigt aber, dass inzwischen ein großer Teil des Parlaments den Handlungsbedarf anerkennt und der Volksinitiative eine gute Chance an der Urne einräumt.
Nun muss der Druck hoch gehalten werden: Als Nächstes diskutiert die kleine Parlamentskammer, der Ständerat, über die Sache. Entweder wird der Gegenvorschlag angenommen oder die ursprüngliche Initiative kommt vors Volk. Erfreulicherweise haben in einer Umfrage 74 Prozent der Befragten gesagt, dass sie der Konzernverantwortungsinitiative zustimmen würden. Die Leute lassen sich offenbar nicht mehr von den Unkenrufen gewisser Großkonzerne einschüchtern, die davor warnen, dass das Anliegen der Wirtschaft schaden könnte. Sie sind vielmehr der Ansicht, dass der Schutz von Menschenrechten und Umwelt einem gut geführten Unternehmen nur nützen kann.
Carole Scheidegger ist Redakteurin des Schweizer Amnesty-Magazins