Amnesty Journal Iran 06. Januar 2026

Iran: Ziviler Ungehorsam und brutale Unterdrückung

Frauen sitzen auf einer Bank auf einer Anhöhe, vor ihnen im Tal erstreckt sich Teheran.

Verweigerung des Kopftuchs als Ausdruck von zivilem Ungehorsam (Teheran, Oktober 2025)

Drei Jahre nach den Großdemonstrationen unter dem Motto "Frau, Leben, Freiheit" ist die Lage im Iran von massiver Unterdrückung geprägt.

Von Dieter Karg

Die heftigen Proteste entzündeten sich am Kopftuch – deshalb gingen auch zahlreiche Kopftücher in Flammen auf, als im Herbst 2022 Tausende Menschen unter dem Motto "Frau, Leben, Freiheit" auf die Straße gingen. Auslöser der Demonstrationen war, dass eine junge kurdische Frau, Jina Mahsa Amini, in einer Polizeistation ums Leben gekommen war, nachdem man sie wegen eines Verstoßes gegen die Bekleidungsvorschriften inhaftiert hatte. Doch mittlerweile sind Frauen ohne Kopftuch in den großen Städten des Landes ein ­üblicher Anblick. Die Staatsmacht hat es offenbar aufgegeben, jede Einzelne ­anzugreifen und zu bestrafen. Ziviler ­Ungehorsam ist an die Stelle großer ­Demonstrationen getreten.

Dabei hatte sich die politische Führung anfangs besonders auf dieses Symbol der Unterdrückung konzentriert. ­Videokameras sollten unverschleierte Frauen identifizieren. Die Behörden ­verschickten mehr als eine Million SMS-Warnungen an Frauen. Selbst wenn sie im Auto ihr Kopftuch ablegten, drohte ­Bestrafung. Frauen wurden aus ihren Fahrzeugen gezerrt und geschlagen, ihre Autos beschlagnahmt, Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt. Der Zugang von Frauen zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Banken oder öffentlichen Verkehrsmitteln war davon ­abhängig, ob sie ein Kopftuch trugen. ­Offiziellen Angaben zufolge wurden 2023 mehr als 1.800 Unternehmen zwangs­weise geschlossen, weil sie die Verschleierungspflicht nicht durchgesetzt hatten.

Bis zu zehn Jahre Haft für Frauen

Die Studentin Ahou Daryaei, die sich im November 2024 aus Protest gegen die entwürdigende Behandlung durch die "Moralpolizei" bis auf die Unterwäsche ausgezogen hatte, wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Im Parlament wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der bis zu zehn Jahre Haft für Frauen vorsah, die sich der Verschleierungspflicht widersetzten, sowie für alle, die sich weigerten, die Verschleierungspflicht durchzusetzen. Der Entwurf wurde jedoch nie verabschiedet.

Das ist aber fast schon der einzige Erfolg der Demokratiebewegung. Die Staatsmacht unternahm dafür umso mehr, um jede Form des organisierten Protests zu unterdrücken. Im Januar 2024 erließ der Oberste Religionsführer ein Dekret, das virtuelle private Netzwerke (VPN-Verbindungen) verbot und Internetnutzer*innen unter Druck setzte, ausschließlich das staatliche Intranet zu benutzen. Im Juni 2024 leiteten die Behörden Strafverfahren gegen Hunderte Menschen ein, die den ehemaligen Präsidenten Ebrahim Raisi nach dessen Tod öffentlich kritisiert hatten. Vor den Jahrestagen der Proteste wurden zahlreiche Personen bedroht oder "vorbeugend" festgenommen. Familien, die die Tötung ihrer Angehörigen bei der Niederschlagung der Proteste ­öffentlich machten und eine Bestrafung der Verantwortlichen forderten, wurden eingeschüchtert oder sogar inhaftiert, ­Gedenkfeiern für die Opfer verboten. 

Todesstrafe als Mittel der Repression

Ein besonders häufig eingesetztes Instrument der Einschüchterung und Repression ist die Todesstrafe. Im Jahr 2025 übertraf die Zahl der Hinrichtungen schon Ende September den langjährigen Höchstwert von 2015: Mehr als 1.000 Menschen wurden in den ersten neun Monaten getötet. In den meisten Fällen geschah dies wegen Drogendelikten, was bereits einen Verstoß gegen UN-Konventionen darstellt, die die Todesstrafe ausschließlich für schwerste Verbrechen wie Mord erlauben. Doch wird die Todesstrafe im Iran auch gegen politische Oppositionelle verhängt. Man zieht dafür unklare Straftatbestände wie "Feindschaft zu Gott" oder "Verdorbenheit auf Erden" ­heran. Angehörigen ethnischer Minderheiten wie Kurd*innen oder Belutsch*innen wird häufig "Terrorismus" wegen ­angeblicher Unterstützung bewaffneter Oppositionsgruppen zur Last gelegt.

Ein Beispiel dafür sind die Kurdinnen Pakhshan Azizi und Verisheh Moradi. Ihre Fälle zeigen auch, wie massiv die Gerichtsverfahren vor Revolutionsgerichten gegen die Regeln für faire Prozesse verstoßen. Die beiden Frauen wurden wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" für schuldig befunden und 2024 zum Tode verurteilt. Pakhshan Azizi hatte zwischen 2014 und 2022 humanitäre Hilfe für Frauen und Mädchen geleistet, die von der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat vertrieben worden waren und sich im Nordosten Syriens und in der irakischen Region Kurdistan in Lagern befanden. Verisheh Moradi war Mitglied des Verbands Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans. Selbst unter Folter bestritten beide, Verbindungen zu bewaffneten kurdischen Gruppen zu haben. Pakhshan Azizi sah ihre Rechtsbeistände zum ersten Mal im Gerichtssaal. Den Anwälten von Verisheh Moradi wurde teilweise der Zugang zu den Akten verweigert. Als Beweismittel für die Verurteilung Azizis dienten ihre Teilnahme an Demonstrationen gegen die Hinrichtung eines Kurden 2009 und die Unterstützung von Familien, deren Angehörige bei den Demonstrationen 2022 getötet worden waren.

Nach dem Angriff Israels im Juni 2025

Jede Erschütterung der Machtbasis der Regierenden führt dazu, dass die politische Opposition noch massiver unterdrückt wird. Das zeigte sich auch nach den Angriffen Israels auf den Iran im Juni 2025. Laut offiziellen Angaben wurden in der Folge 21.000 Menschen inhaftiert, eine ähnliche hohe Zahl wie nach den Protesten im Jahr 2022. Mindestens 17 Menschen wurden bis Anfang Oktober auf Basis politisch motivierter Anklagen oder unter dem Vorwurf der Spionage für Israel hingerichtet, darunter sechs "Separatisten" der arabischen Minderheit. Einzelne Vertreter des Staats forderten sogar eine Wiederholung der staatlichen Mas­saker von 1988, als Tausende Menschen außergerichtlich hingerichtet worden ­waren. Außerdem verabschiedete das ­Parlament einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Todesstrafe, etwa für "Kooperation mit feindlichen Regierungen".

Besonders hart traf die Repression auch dieses Mal ethnische und religiöse Minderheiten. Staatliche Medien verkündeten die Festnahme von mehr als 700 Personen wegen angeblicher Zusammenarbeit mit Israel, vor allem in den Provinzen an der Grenze zum Irak, wo viele Kurd*innen und Araber*innen leben. Afghan*innen wurden massenhaft festgenommen und abgeschoben. In einem Gebiet an der Grenze zu Afghanistan töteten Sicherheitskräfte bei einer Razzia in einem Dorf zwei Frauen der ethnischen Minderheit der Belutsch*innen. Das Geheimdienstministerium bezeichnete die unterdrückte Gemeinschaft der Baha’i, deren religiöses Zentrum in Israel liegt, als "zionistische Sekte". Angehörige der Baha’i wurden inhaftiert und verhört, teilweise beschlagnahmte man ihren Besitz oder schloss ihre Geschäfte. Die Behörden nahmen mindestens 35 Jüdinnen und Juden fest und stellten einige vor Gericht. Auch Christ*innen wurden als "Söldner des Mossad" (des israelischen Geheimdienstes) bezeichnet. Laut einer Menschenrechtsgruppe im Exil wurden mindestens 54 von ihnen inhaftiert.

Unzählige Menschenrechtsverteidiger*innen sitzen nach wie vor im Gefängnis. Viele von ihnen kämpfen selbst in der Haft weiter. In Dutzenden von Gefängnissen organisieren sie zum Beispiel wöchentlich Hungerstreiks unter dem Motto "Dienstage gegen die Hinrichtung". Sie schmuggeln Bilder, Gedichte und Berichte aus den Gefängnissen, die im Exil im Magazin "Bamdad Bidar" veröffentlicht werden. Übersetzt heißt der Titel "Erwachen im Morgengrauen", was darauf Bezug nimmt, dass dienstags im Morgengrauen die meisten Hinrichtungen stattfinden. Eine zweite Bedeutung ergibt sich durch die Schreibweise "bi dar": "ohne Schlinge" (des Galgens). Klar ist: Die Opposition schweigt nicht.

Stand der Recherche: Anfang Oktober 2025.
Dieter Karg ist Sprecher der Amnesty-­Länderkoordinationsgruppe Iran.

Weitere Infos: Länderbericht Iran, Gewaltsames Vorgehen gegen Frauen und Mädchen, Kurd*innen im Iran.

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