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Russland: Haftbefehl gegen Putin ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit für Betroffene von Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle für Wladimir Putin, den Präsidenten der Russischen Föderation, und Marija Alexejewna Lwowa-Belowa, die Kinderrechtsbeauftragte des Präsidenten ausgestellt.
Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International, sagte dazu:
"Diese Ankündigung ist ein wichtiges Signal – sowohl für die Ukraine als auch für den Rest der Welt – dass diejenigen, die mutmaßlich für Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine verantwortlich sind, festgenommen und vor Gericht gestellt werden, egal wie mächtig sie sind. Präsident Putin wird nun offiziell gesucht. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof ihn und seine Kinderrechtsbeauftragte Marija Alexejewna Lwowa-Belowa wegen des Kriegsverbrechens der Verschleppung von Kindern angeklagt hat, darf die internationale Gemeinschaft nichts unversucht lassen, bis sie verhaftet und vor Gericht gestellt werden.
Sollten Präsident Putin oder Frau Lwowa-Belowa Russland verlassen, müssen die Staaten ihnen einen sicheren Zufluchtsort verweigern, indem sie sie sofort festnehmen und dem IStGH übergeben. Die Haftbefehle sind ein beeindruckender erster Schritt, aber sie beschränken sich bisher auf das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Vertreibung und Überführung von Kindern. Dies spiegelt nicht die Vielzahl von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wider, für welche die russische Führung mutmaßlich verantwortlich ist. Wir erwarten, dass der IStGH und andere Gerichte weitere Haftbefehle ausstellen werden, sobald die Ermittlungen zu den in der Ukraine begangenen Völkerrechtsverbrechen weitere Ergebnisse zeigen."
Im November 2022 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht, der die gewaltsame Verbringung ukrainischer Zivilpersonen, darunter auch Kinder, durch russische und von Russland kontrollierte Truppen nach Russland oder tiefer hinein in die von Russland besetzte Ukraine dokumentiert. Die Organisation kommt darin zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen Kriegsverbrechen und wahrscheinlich auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.
Laut einer Pressemitteilung des Internationalen Strafgerichtshofs gibt es "hinreichende Gründe für die Annahme", dass gemäß Artikel 8 (Kriegsverbrechen) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs "jede*r Verdächtige für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Überführung der Bevölkerung verantwortlich ist".
Da derzeit 123 Länder Vertragsstaaten des Römischen Statuts sind, sind die Haftbefehle gegen Wladimir Putin und Marija Alexejewna Lwowa-Belowa in 124 Staaten verbindlich – 123 Vertragsstaaten plus die Ukraine, die dem IStGH die Gerichtsbarkeit über ihr Hoheitsgebiet für die dort seit 2014 begangenen Straftaten übertragen hat.