Aktuell Deutschland 05. Juni 2019

Stellungnahme zum Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Porträtfoto von Markus N. Beeko

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Bundesregierung ihren Menschenrechtsbericht. Der Bericht informiert darüber, was Deutschland für den Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland getan hat. Heute hatte Amnesty-Generalsekretär Markus N. Beeko die Gelegenheit, in der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe kritische Anmerkungen zum Bericht zu äußern. Hier sein Statement:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Abgeordnete, 
sehr geehrte Zuhörer_innen,

der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung beschreibt wichtige wie vielfältige Politik- und Themenbereiche. Er tut dies bewährt strukturiert und übersichtlich eingebettet in den Kontext der internationalen Ordnung und bestehender nationaler, regionaler und internationaler Menschenrechtschutzsysteme. Er verdeutlicht erneut, dass der Menschenrechtsschutz ein Querschnittsthema aller deutschen Politikbereiche ist und sein muss – und das ist gut so! Wir begrüßen deshalb ausdrücklich das Fortbestehen dieses Berichtes.

Für die Weiterentwicklung möchten wir vier grundlegende Punkte kritisch würdigen:

1. Es fehlt eine allgemeine bereichsübergreifende Trendbeschreibung sowie darauf aufbauend die übergeordnete Bewertung der aus Sicht der Bundesregierung entscheidenden Handlungsfelder. 

Einschneidende Ereignisse der Berichtsperiode verdienen aus unserer Sicht eine übergeordnete Analyse, die politische Einordnung und eine Beschreibung der vorgenommenen und angedachten Reaktionen.

Zu derartigen übergeordneten Trends gehören sicherlich:

  • Der Versuch der Schwächung der internationalen Ordnung und damit beispielsweise die Frage nach einer zuverlässigen zukünftigen Finanzierung der internationalen Institutionen sowie die weltweiten Angriffe auf den Gleichheitsgrundsatz der Menschenrechte in ganz vielfältiger Form, aber mit dem gemeinsamen Betreiben von Ausgrenzung und Entmenschlichung.
  • Das Aufflammen der Universalitäts- und Souveränitätsdebatten und ein alternatives chinesisches vermeintliches Menschenrechts-Narrativ - Stichwort "Systemwettbewerb" - oder die massiven systematischen Einschränkungen der Zivilgesellschaft und die Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger_innen, auch in Europa.

Ein Kapitel mit einem solchen, übergeordneten Betrachtungsrahmen sollte klar herausstellen, welche großen menschenrechtspolitischen Herausforderungen anstanden, wie grundsätzlich darauf reagiert wurde und weiter reagiert wird.

Dies ist auch empfehlenswert im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung des Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung.

2. Der Bericht lässt aus unserer Sicht an verschiedenen Stellen den nötigen differenzierten und dabei auch selbst-kritischen Blick vermissen. 

Um nur zwei Beispiele zu nennen: Der Umgang mit rassistischen Straftaten und rassistischer Gewalt in Deutschland oder die Auswirkungen der Kooperationen in der Migrationspolitik mit der Türkei oder Transitländern wie Libyen, Sudan oder Niger.

Es ist wichtig, die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu würdigen. Aber insbesondere im Bereich der direkten eigenen Verantwortung der Bundesregierung hält Amnesty es für essentiell, die selbstkritische Problemanalyse sowie die Darlegung konkreter Beiträge der eigenen Politik auszubauen. 

3. Bei der Beschreibung der zahlreichen Länderkontexte ist kritisch anzumerken, dass u.a. die EU-Mitgliedstaaten nicht in den Blick genommen werden, obwohl: 
a) etliche Defizite vorherrschen,
b) Deutschland auf diese durchaus konstruktiv einwirkt, wie beispielsweise im Rahmen der laufenden Artikel-7-Verfahren von Ungarn und Polen. 

Wenn die Bundesregierung glaubt, dass die Berichtslegung durch die Europäische Grundrechteagentur sowie die Europarat- und OSZE-Gremien ausreichend ist, sollte der Bericht doch den identifizierten Handlungsbedarf und die entsprechenden Maßnahmen der deutschen Politik eindeutiger darlegen und kritisch würdigen. 

Amnesty schließt sich wiederholten Forderungen (zuletzt auch des Bundestags) an, dass "befreundete Staaten" nicht ausgenommen werden sollten. 

Dies halten wir gerade im Hinblick auf eine sachbezogene, am internationalen Recht ausgerichtete Politik und die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung für unerlässlich – und eine Glaubwürdigkeitsfrage.

4. Amnesty begrüßt den Anspruch der Bundesregierung, mit der Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat, der Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat und der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft eine aktive Rolle für den Menschenrechtsschutz und die Stärkung der internationalen Ordnung einzunehmen.

Die Initiativen und Impulse dürfen sich dabei nicht alleine auf eine Stärkung des Multilateralismus beziehen, sondern es wird ein selbstbewusstes, bestimmtes Eintreten für die Regelkonformität brauchen, gegebenenfalls in neuen Allianzen und nicht ohne politischen und ökonomischen Preis.

Dies wird umso deutlicher mit den beiden großen Zukunftsfragen im Blick: Es gilt, die moderne digitale Gesellschaft und den Klimaschutz menschenrechtskonform "neu" zu denken und zu gestalten.

Abschließend möchte ich anmerken, dass bei der Erstellung des Berichts, aber insbesondere bei der Formulierung, Umsetzung und Neuauflage des Aktionsplans die Einbindung der Zivilgesellschaft wichtig bleibt. 

Wir verbinden damit auch die Hoffnung, dass eine stärkere Partizipation dazu beitragen kann, diesen wichtigen Bericht mehr in die Mitte von Politik und Gesellschaft zu bringen.

Diesen Auftrag nimmt Amnesty gerne mit an, in Zeiten, in denen unser aller auch in Art. 1, Absatz 2 des Grundgesetzes fundiertes Bewusstsein und Bekenntnis zu den Menschenrechten täglich der Stärkung bedarf.

Herzlichen Dank. 

 

 

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