Amnesty Report 29. April 2025

Regionalkapitel Afrika 2024

Das Foto zeigt einen Mann von hinten, der auf Trümmern sitzt und seine rechte Hand an seine Stirn legt.

Ein verzweifelter Mann sitzt auf den Trümmern der Häuser, die die Behörden in einem Bezirk der Stadt Abidjan in Côte d'Ivoire abreißen ließen (25. Februar 2024).

Bewaffnete Konflikte führten in vielen afrikanischen Ländern zu unermesslichem Leid aufseiten der Zivilbevölkerung. Unzählige Menschen wurden getötet, und die sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt nahm ein immer stärkeres Ausmaß an. Die internationalen Reaktionen blieben völlig unzureichend, sodass sich die Zivilbevölkerung im Stich gelassen fühlte. 

Die Lebenshaltungskosten wurden für viele Menschen zunehmend unerschwinglicher, da die Preise für Nahrungsmittel, Kraftstoff und andere Grundbedarfsgüter in die Höhe schnellten. Hohe Steuern, untragbare Staatsschulden, großflächige und ungebremste Korruption, eskalierende Konflikte und extreme Wetterereignisse verschärften die Lage noch. 

Wer auf die Straße ging, um zu demonstrieren, brachte sein Leben in Gefahr, denn Protestveranstaltungen wurden oft mit brutalen und tödlichen Mitteln aufgelöst. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden routinemäßig unterdrückt. Zum repressiven Vorgehen der Regierungen gehörten willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie das Verschwindenlassen von Oppositionellen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen, Journalist*innen und Kritiker*innen. 

Zahlreiche Menschen wurden durch Konflikte und extreme, klimawandelbedingte Wetterereignisse vertrieben, wobei der Sudan nach wie vor das Land mit den meisten Binnenvertriebenen weltweit war. Die Zahl der Menschen, die aus Konfliktgebieten fliehen mussten, kletterte weiter in die Höhe. Viele Geflüchtete lebten unter erbärmlichen Bedingungen und mussten Abschiebungen befürchten. 

Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen war 2024 – begünstigt durch bestehende gesellschaftliche Normen – nach wie vor an der Tagesordnung.

Die Menschen in afrikanischen Ländern litten weiterhin stark unter langen Dürreperioden, wiederkehrenden Flutkatastrophen, heftigen Stürmen und extremen Hitzewellen. Diese Wetterereignisse wurden aller Wahrscheinlichkeit nach durch den Klimawandel noch verstärkt. Die einkommensstarken Länder, die die Hauptverantwortung für den Klimawandel trugen, stellten keine angemessenen Mittel für den Fonds zur Finanzierung von Schäden und Verlusten sowie für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung

Es herrschte eine Kultur der Straflosigkeit, die völkerrechtlichen Verbrechen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen weiterhin Vorschub leistete.

Rechtswidrige Angriffe und Tötungen

Aus zahlreichen afrikanischen Ländern wurde über rechtswidrige Angriffe und Tötungen durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen berichtet, u. a. aus Äthiopien, Burkina Faso, Kamerun, Mali, Mosambik, Niger, Nigeria, Somalia, der Zentralafrikanischen Republik (ZAR), der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), dem Südsudan und dem Sudan. 

Einsätze der Regierungstruppen führten häufig zu zivilen Todesopfern. In Burkina Faso tötete das Militär laut Angaben von Human Rights Watch im Februar 2024 in den Dörfern Soro und Nodin mindestens 223 Zivilpersonen, darunter mindestens 56 Kinder. Im Mai wurden Medienberichten zufolge Hunderte Zivilpersonen von Militärangehörigen und regierungsnahen Kräften getötet, als Konvois mit Hilfslieferungen in belagerten Städten im Osten von Burkina Faso eintrafen. In Äthiopien kam es im Januar 2024 in der Stadt Merawi (Region Amhara) zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen Streitkräften und Milizen. Daraufhin wurden Männer von Militärangehörigen aus Häusern, Geschäften und von der Straße geholt und zu Dutzenden erschossen.

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In mehreren afrikanischen Ländern führten die Streitkräfte im Rahmen von Konflikten Luft- oder Drohnenangriffe durch, bei denen Zivilpersonen getötet wurden. In Mali kamen durch Drohnenangriffe der Armee im März 2024 mindestens 27 Zivilpersonen ums Leben, darunter 18 Kinder, und im Oktober acht Zivilpersonen, darunter sechs Kinder. In Niger wurden bei einem militärischen Drohnenangriff in der Ortschaft Tiawa (Region Tillabéri) im Januar 2024 Berichten zufolge rund 50 Zivilpersonen getötet. Im September 2024 tötete das Militär in Nigeria bei Luftangriffen auf eine Ortschaft im Bundesstaat Kaduna 23 Personen, darunter auch Moscheebesucher*innen und Menschen, die auf einem Markt einkauften. In Somalia kamen im März 2024 bei zwei Angriffen in der Region Shabeellaha Hoose 23 Zivilpersonen ums Leben, darunter 14 Kinder. Bei den Angriffen kamen Drohnen zum Einsatz, die in der Türkei hergestellt worden waren, diese unterstützte die somalischen Militäreinsätze. 

Bewaffnete Gruppen waren für einige der tödlichsten Angriffe auf Zivilpersonen verantwortlich. In Burkina Faso verübte die bewaffnete Gruppe zur Unterstützung des Islams und der Muslime (Jama'at Nusrat al-Islam wal-Muslimin – JNIM) im August 2024 einen Anschlag auf die Gemeinde Barsalogho, bei dem Berichten zufolge etwa 200 Menschen getötet wurden, darunter auch Zivilpersonen. In der DR Kongo starben die meisten Zivilpersonen bei Kämpfen zwischen Regierungstruppen einerseits und bewaffneten Gruppen wie M23, CODECO (Coopérative pour le développement du Congo) und ADF andererseits. Im Juni 2024 tötete die ADF bei zwei Anschlägen in den Regionen Beni und Lubero in der Provinz Nord-Kivu mehr als 200 Zivilpersonen. In Somalia meldete die Hilfsmission der Vereinten Nationen, dass Al-Shabaab für 65 Prozent der zwischen Januar und September 2024 erfassten 854 zivilen Opfer verantwortlich war. Im Sudan griffen die paramilitärischen Einheiten der Rapid Support Forces (RSF) weiterhin die Zivilbevölkerung an, teils aus rassistischen Gründen. Nachdem einer ihrer Kommandeure zur sudanesischen Armee übergelaufen war, startete die RSF im Oktober 2024 Vergeltungsangriffe auf Städte und Dörfer im Bundesstaat Gezira, bei denen nach Angaben der UN in sieben Tagen mindestens 124 Zivilpersonen getötet wurden.

Bewaffnete Gruppen nahmen regelmäßig Gebetsstätten, Schulen, Krankenhäuser und andere zivile Objekte ins Fadenkreuz. In Burkina Faso tötete eine bewaffnete Gruppe am 25. Februar 2024 in einer katholischen Kirche in Essakane in der Sahelzone 15 Personen. Am selben Tag tötete eine weitere bewaffnete Gruppe bei einem Anschlag auf eine Moschee in der Kleinstadt Natiaboani im Osten des Landes mindestens 14 Menschen. Im August töteten JNIM-Mitglieder in einer Kirche in Kounla in der Region Boucle du Mouhoun 26 Zivilpersonen. In Mosambik steckten bewaffnete Gruppen im Februar 2024 im Distrikt Chiúre bei Anschlägen in verschiedenen Ortschaften drei Kirchen, zwei Schulen und ein Krankenhaus in Brand. 

Alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien müssen das humanitäre Völkerrecht respektieren, indem sie u. a. die Zivilbevölkerung sowie religiöse Stätten und Kultur- und Bildungseinrichtungen schützen und die gezielten und wahllosen Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur einstellen. 

Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt in bewaffneten Konflikten

Die sexualisierte Gewalt in Verbindung mit bewaffneten Konflikten nahm 2024 alarmierende Ausmaße an. So wurden in der ZAR in der ersten Jahreshälfte mehr als 11.000 Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt gemeldet. In der DR Kongo war die Zahl der Fälle sexualisierter Gewalt, die mit dem bewaffneten Konflikt zusammenhingen, im ersten Quartal 2024 doppelt so hoch wie im selben Vorjahreszeitraum. Im Sudan stellte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen fest, dass RSF-Mitglieder bei Angriffen auf Städte in der Region Darfur und im Großraum Khartum in großem Umfang sexualisierte Gewalt ausgeübt hatten. In zahlreichen Fällen vergewaltigten RSF-Mitglieder, zum Teil zu mehreren, Frauen und Mädchen vor den Augen ihrer Familienangehörigen, insbesondere in der Region Darfur und im Bundesstaat Gezira. Auch in Somalia und im Südsudan kam es in Verbindung mit den Konflikten zu sexualisierter Gewalt. Bei einem Vorfall in Somalia sollen zwei Armeeangehörige zwei Schwestern im Alter von 15 und 16 Jahren vergewaltigt haben.

Alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien sollten ihren Mitgliedern bzw. Truppen den klaren Befehl erteilen, keine sexualisierte oder geschlechtsspezifische Gewalt zu verüben. 

Zwei Frauen, die zusammen eine schwere Tasche tragen

Zwei Frauen in der sudanesischen Stadt Omdurman (Archivaufnahme vom Mai 2023)

Wirtschaftliche und soziale Rechte

Recht auf Nahrung 

In vielen afrikanischen Ländern litten die Menschen auch 2024 Hunger. Im Süden des Kontinents wurden Angola, Botsuana, Lesotho, Malawi, Namibia, Sambia und Simbabwe von einer Jahrhundertdürre heimgesucht, die dem Wetterphänomen El Niño geschuldet war. Einige dieser Länder riefen den Notstand aus. Die Dürre vernichtete Ernten und Viehbestände und bedrohte die Ernährungssicherheit von Millionen Menschen. Im August 2024 gab die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika bekannt, dass 17 Prozent der Bevölkerung des südlichen Afrika (68 Mio. Menschen) humanitäre Hilfe benötige. 

In anderen Teilen des Kontinents litten die Menschen unter starker Ernährungsunsicherheit, so z. B. in Somalia, im Südsudan und in der ZAR. In der ZAR betraf dies mehr als 2,5 Mio. Menschen. Mindestens 50 Prozent der Bevölkerung in Mbomou, Haute-Kotto und anderen Regionen hatten akut oder dauerhaft einen völlig unzureichenden Zugang zu Nahrungsmitteln. In Somalia gab es mindestens 4 Mio. Menschen, die nicht wussten, wo sie ihre nächste Mahlzeit hernehmen sollten, und schätzungsweise 1,6 Mio. Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren waren akut unterernährt. Im Südsudan waren im Jahr 2024 geschätzt 7,1 Mio. Menschen (56,3 Prozent der Bevölkerung) zu irgendeinem Zeitpunkt von schwerer Ernährungsunsicherheit betroffen, und mehr als 2,5 Mio. Frauen und Kinder waren akut unterernährt.

Recht auf Bildung 

Die Afrikanische Union setzte sich zwar für den Aufbau resilienter Bildungssysteme ein, doch Konflikte und die prekäre Sicherheitslage in verschiedenen Ländern des Kontinents hielten im Jahr 2024 Millionen von Kindern vom Schulbesuch ab. Unter Verstoß gegen die "Erklärung zum Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten" (Safe Schools Declaration) wurden in Konfliktzonen Hunderte Schulen zerstört oder in Unterkünfte für Vertriebene umgewandelt. Im Sudan gingen mehr als 17 Mio. Kinder nicht zur Schule. Die NGO Save the Children berichtete im Mai 2024, dass sich die Angriffe auf Schulen seit Beginn des Konflikts im April 2023 vervierfacht hatten. In West- und Zentralafrika waren nach Angaben von UNICEF im September 2024 mehr als 14.000 Schulen infolge von Konflikten geschlossen, was die Bildungsmöglichkeiten von 2,8 Mio. Kindern beeinträchtigte. In Burkina Faso allein mussten bis März 2024 aufgrund des Konflikts 5.319 Schulen schließen, sodass knapp 1 Mio. Kinder nicht in die Schule gehen konnten. 

Recht auf Gesundheit 

Auch im Jahr 2024 hielten die afrikanischen Regierungen ihre 2001 in der Erklärung von Abuja gemachte Zusage nicht ein, 15 Prozent ihrer Staatsausgaben für den Gesundheitssektor aufzuwenden. Stattdessen stellten sie im Durchschnitt nur 7,4 Prozent bereit, was sich in der Qualität der öffentlichen Gesundheitsleistungen niederschlug. Für die hohen Gesundheitskosten mussten die Menschen oft selbst aufkommen, was seit 2019 mehr als 150 Mio. Menschen auf dem afrikanischen Kontinent in die Armut gedrängt hatte, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Dezember 2024 berichtete. In Kenia führte eine Reform des Krankenversicherungssystems dazu, dass viele Menschen Schwierigkeiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung hatten. Positiv war zu werten, dass in Ghana umfassender gegen Malaria geimpft wurde und dass die Regierung in Niger eine Halbierung der Gebühren für Behandlungen, Labortests, bildgebende Verfahren sowie medizinische und chirurgische Eingriffe angekündigt hat; die Gebühren für Entbindungen und Dialysebehandlungen in staatlichen Krankenhäusern hat sie ganz abgeschafft. 

Der Ausbruch von Mpox in Burundi, Kamerun, Südafrika, der ZAR, der DR Kongo, dem Kongo und anderen Ländern löste auf dem afrikanischen Kontinent große Besorgnis aus. Von Januar bis zum 30. Juli 2024 wurden insgesamt 14.250 Mpox-Fälle in zehn Ländern gemeldet, ein Anstieg von 160 Prozent im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Todesfälle lag mit 456 um 19 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Mehr als 96 Prozent aller gemeldeten Krankheits- und Todesfälle entfielen auf die DR Kongo. Im August 2024 stufte die WHO den Mpox-Ausbruch in der Region als "Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite" ein. 

Rechtswidrige Zwangsräumungen 

In mehreren afrikanischen Ländern wie z. B. in Côte d’Ivoire, Kenia und der Republik Kongo führten die Behörden rechtswidrige Zwangsräumungen durch, die für Tausende Menschen Obdachlosigkeit und Mittellosigkeit zur Folge hatten. In der Republik Kongo wurden die Bewohner*innen von Mpili im Departement Kouilou aus ihren Häusern vertrieben, damit ein chinesisches Unternehmen dort Kaliabbau betreiben konnte. In Kenia ließ die Regierung im Mai 2024 wegen heftiger Regenfälle und Überschwemmungen die Unterkünfte von mindestens 6.000 Haushalten in den Slums Mathare und Mukuru Kwa Njenga in der Hauptstadt Nairobi abreißen. 

Die Regierungen müssen unverzüglich Maßnahmen gegen die sozioökonomischen Missstände ergreifen. So sollten sie u. a. zügig Schritte zur Vermeidung von Hunger unternehmen und die Ursachen der Ernährungsunsicherheit angehen; die "Erklärung zum Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten" unterstützen, umsetzen und dafür sorgen, dass Kinder in Konfliktgebieten Zugang zu Bildung haben; die Ausgaben für das Gesundheitswesen gemäß der Erklärung von Abuja priorisieren; keine rechtswidrigen Zwangsräumungen mehr durchführen und die massenhafte Vertreibung von Menschen so lange aussetzen, bis angemessene Rechts- und Verfahrensgarantien für die Betroffenen eingeführt worden sind. 

Unterdrückung Andersdenkender

Recht auf Versammlungsfreiheit 

In zahlreichen afrikanischen Ländern wandten die Sicherheitskräfte 2024 exzessive Gewalt an. In Guinea, Kenia, Mosambik, Nigeria, dem Senegal und anderen Ländern wurden bei Protestveranstaltungen Menschen festgenommen oder getötet. In Guinea wurde im Februar 2024 während eines Gewerkschaftsstreiks ein 17-Jähriger erschossen. Im März kam es in der Stadt Kindia zu Protesten gegen Stromausfälle, bei denen ein Achtjähriger und ein 14-Jähriger erschossen wurden. Im Senegal töteten Sicherheitskräfte im Februar 2024 bei Protesten gegen die Verschiebung der Präsidentschaftswahl vier Personen, darunter einen 16-Jährigen. In Kenia wurden während der Proteste gegen das Finanzgesetz im Juni und Juli laut der nationalen Menschenrechtsinstitution 60 Menschen getötet. Die Polizei nahm von Juni bis August mehr als 600 Demonstrierende fest. In Mosambik gingen die Sicherheitskräfte nach den umstrittenen Wahlen vom Oktober 2024 so hart gegen Proteste vor wie seit Jahren nicht mehr. Insgesamt kamen mindestens 277 Menschen ums Leben, darunter auch Kinder und Unbeteiligte. In Nigeria wurden bei Protesten unter dem Motto #EndBadGovernance ("Beendet schlechte Regierungsführung") mindestens 24 Menschen getötet und mehr als 1.000 in Gewahrsam genommen.

Auch in Angola, Benin, Botsuana, Côte d’Ivoire, Äquatorialguinea und Uganda wurden Proteste brutal durch Sicherheitskräfte unterdrückt. In anderen Ländern, darunter Tansania, Togo, Sambia und der Tschad, untersagten die Behörden Protestveranstaltungen. In Tansania wurden im August 2024 mehr als 500 Unterstützer*innen der Oppositionspartei Chadema festgenommen, weil sie trotz Verbots eine Jugendkonferenz abgehalten haben sollen. Im September gab die Polizei bekannt, dass Chadema fortan überhaupt keine Protestveranstaltungen mehr abhalten dürfe. In Togo verboten die Behörden routinemäßig von Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft angesetzte Demonstrationen sowie Versammlungen, auf denen über vorgeschlagene Verfassungsänderungen diskutiert werden sollte.

Recht auf freie Meinungsäußerung 

In vielen Ländern gingen die Regierungen 2024 mit Einschüchterungsversuchen, Festnahmen und gerichtlichen Schritten gegen Kritiker*innen vor. In Kamerun verbot der Minister für Territorialverwaltung im Oktober "jegliche Diskussionen über den Zustand des Präsidenten", nachdem es zu Spekulationen über die Gesundheit von Präsident Biya gekommen war. In Eswatini griffen die Behörden weiterhin auf ein Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2008 zurück, um Regierungskritiker*innen zum Schweigen zu bringen. In Madagaskar setzten die Behörden die Spionagesoftware Predator ein, um Oppositionsmitglieder zu überwachen. Im Senegal wurde im Juli 2024 der Politiker Ahmed Suzanne Camara festgenommen und wegen "Beleidigung des Staatschefs" angeklagt, nachdem er den Präsidenten und den Premierminister als Lügner bezeichnet hatte. Ein weiterer Politiker, Cheikhna Keita, wurde im September festgenommen, nachdem er im Fernsehen über Spannungen zwischen dem Präsidenten und dem Premierminister gesprochen hatte. 

In Uganda nahmen Militärangehörige im April 2024 acht Musiker fest, die auf einer öffentlichen Veranstaltung die Rede des Präsidenten als zu lang kritisiert hatten. Ebenfalls im April wurde dem Online-Aktivisten Ibrahim Musana bis zum Abschluss eines Verfahrens gegen ihn wegen Förderung von Hassreden und anderer Anklagen untersagt, in den Sozialen Medien bestimmte Regierungsangehörige zu erwähnen, darunter Präsident Museveni. Im Juli 2024 verurteilte ein ugandisches Gericht den Tiktoker Edward Awebwa zu sechs Jahren Haft, weil er Videos geteilt hatte, in denen der Präsident verspottet wurde. In Sambia zeigten die Behörden mehrere Personen auf der Grundlage fadenscheiniger Vorwürfe an, nachdem sie Korruptionsvorwürfe erhoben oder Regierungsbedienstete kritisiert hatten. So wurde beispielsweise Raphael Nakacinda, Generalsekretär der Oppositionspartei Patriotic Front, wegen "Verleumdung des Präsidenten" zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt – noch dazu auf Grundlage eines Gesetzes, das seit 2021 aufgehoben war.

In mehreren Ländern unternahmen Regierungen den Versuch, das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker einzuschränken. In Äquatorialguinea begann das Parlament im März 2024 mit der Debatte über ein Cyberkriminalitätsgesetz, das die Nutzung Sozialer Medien weiter beschneiden würde. In Gambia und Lesotho wurde befürchtet, die dem jeweiligen Parlament im Entwurf vorliegenden Gesetze über Cyberkriminalität könnten, sofern sie unverändert verabschiedet würden, missbräuchlich eingesetzt werden und das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. In Niger führten die Behörden erneut Gefängnisstrafen für Verleumdung und ähnliche Vergehen ein, was vorherige Fortschritte im Hinblick auf die Meinungsfreiheit wieder zunichtemachte. 

Zahlreiche Regierungen kamen der Forderung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker nicht nach, Telekommunikations- und Internetdienste nicht auszusetzen bzw. digitale Plattformen nicht zu blockieren. Solche Praktiken wurden u. a. aus Äthiopien, Guinea, Kenia, Mauretanien, Mauritius, Mosambik und den Komoren sowie dem Senegal und dem Sudan gemeldet. Im Sudan schaltete das Militär im Februar 2024 so gut wie alle Telekommunikationskanäle ab, was die Koordinierung der Nothilfe stark beeinträchtigte und inmitten von Konflikten die humanitären Hilfsleistungen für Millionen Menschen auf Spiel setzte. 

Medienfreiheit 

Journalist*innen gerieten vielerorts ins Visier, was zu einem Klima der Angst und zu Selbstzensur führte. In Angola, Guinea, Kenia, Lesotho, Nigeria, Tansania, dem Tschad, Togo, Simbabwe und anderen Ländern wurden Journalist*innen bedroht, tätlich angegriffen und/oder willkürlich festgenommen. Zwischen Januar und dem 10. Dezember 2024 wurden auf dem afrikanischen Kontinent nach Angaben der Internationalen Journalist*innen-Föderation acht Journalist*innen getötet, fünf davon im Sudan. Der tschadische Journalist Idriss Yaya wurde im März 2024 zusammen mit seiner Frau und seinem vierjährigen Sohn getötet, nachdem er zuvor bedroht worden war. Die Tat hing wahrscheinlich mit seiner Berichterstattung über die eskalierenden Konflikte in der Region Mongo zusammen.

Mehr als zwei Jahrzehnte nach Abschaffung der freien Presse zählte Eritrea nach wie vor zu den wenigen Ländern ohne einen einzigen offiziell registrierten privaten Medienkanal. Im Verlauf des Jahres 2024 setzten die Behörden in Benin, Burkina Faso, Guinea, Tansania, Togo und anderen Ländern den Betrieb von Medienhäusern und Zeitungen aus bzw. drohten entsprechende Maßnahmen an. In Burkina Faso setzten die Behörden den Sendebetrieb von TV5 Monde, BBC und Voice of America zwei Wochen lang aus und sperrten im gleichen Zeitraum die Internetseiten von neun burkinischen Medienorganisationen, weil diese über die Massaker in den Dörfern Nodin und Soro im Februar 2024 berichtet hatten. In Guinea ordnete die Regierung an, mehreren Radio- und Fernsehsendern die Betriebslizenz zu entziehen, weil sie angeblich die "Inhaltsvorgaben nicht eingehalten" hatten. In Tansania sperrten die Aufsichtsbehörden die digitalen Plattformen der englischsprachigen Tageszeitung The Citizen für 30 Tage mit der Begründung, dort sei Material veröffentlicht worden, das die "nationale Einheit und den gesellschaftlichen Frieden" gestört habe. Der Vorwurf bezog sich auf ein Video über vermisste und ermordete Personen. In Togo widerriefen die Behörden für die Dauer der Wahlen im April 2024 die Akkreditierung aller ausländischen Journalist*innen. 

Recht auf Vereinigungsfreiheit 

Zivilgesellschaftliche Organisationen konnten ihre Aufgaben im Jahr 2024 vielerorts nicht ungehindert wahrnehmen. In Côte d’Ivoire erließ die Regierung eine Verordnung zur Regulierung der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen, was befürchten ließ, dass diese dazu benutzt werden könnte, in ihre Finanzen einzugreifen und ihre Aktivitäten zu kontrollieren. Die äthiopischen Behörden entzogen fünf nationalen Menschenrechtsorganisationen willkürlich die Zulassung – bis Ende 2024 konnten vier von ihnen ihre Arbeit nach wie vor nicht wieder aufnehmen. In Guinea setzte die Regierung im September die Zulassungen von NGOs für vier Monate aus und begründete dies damit, dass ihre Aktivitäten einer Bewertung unterzogen werden müssten. In Ruanda wurde ein Gesetz eingeführt, das die Finanzplanung und Verwaltung nationaler NGOs beschränkte. 

In Uganda ebnete die Reform des NGO-Gesetzes im Juli 2024 den Weg für die Auflösung der für die Regulierung und Überwachung der Tätigkeit von NGOs zuständigen Behörde, einer halbautonomen Institution des Innenministeriums. Die Behörde wurde anschließend als eine Abteilung innerhalb des selben Ministeriums neu eingerichtet, was als Schritt hin zu einer zentralisierten Entscheidungsgewalt und Kontrolle sowie zu einer verstärkten staatlichen Aufsicht über NGO-Angelegenheiten zu werten war. In Simbabwe war Ende 2024 ein Gesetzentwurf im Senat anhängig, der Bestimmungen enthielt, mit denen der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft beschnitten und die Existenz, Unabhängigkeit und Handlungsmöglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Organisationen bedroht werden könnten. 

Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden die internationalen Menschenrechtsnormen und -standards einhalten, u. a. in Bezug auf die Anwendung von Gewalt. Sie müssen zudem die Drangsalierung von Personen beenden, die lediglich ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Darüber hinaus müssen sie ein sicheres Umfeld für die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen schaffen. 

Verschwindenlassen, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

In vielen Ländern, darunter Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Tschad, Äquatorialguinea, Mali, Mosambik, Niger, Südsudan, Tansania, Togo, Sambia und Simbabwe, wurden Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger*innen willkürlich festgenommen und inhaftiert. In Angola verschlechterte sich der Gesundheitszustand der inhaftierten Aktivisten Adolfo Campos und Gildo das Ruas in der zweiten Jahreshälfte drastisch, da ihnen die nötige medizinische Versorgung verweigert wurde. Im Tschad wurde der führende Oppositionspolitiker Yaya Dillo bei einem Angriff auf die Zentrale seiner Partei im Februar 2024 von Sicherheitskräften getötet. Anschließend wurden 25 Mitglieder seiner Familie festgenommen und die meisten von ihnen in einem Hochsicherheitsgefängnis ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder medizinischer Versorgung festgehalten. Im Juli 2024 wurden 14 von ihnen zu zehn Jahren Haft verurteilt, zehn weitere wurden freigesprochen. Ein Mann blieb weiter ohne Anklage inhaftiert. Im November und Dezember wurden alle inhaftierten Familienmitglieder jedoch ohne weitere Begründung freigelassen. In Mali nahm die Gendarmerie im Juni 2024 elf Politiker*innen fest, die in der Hauptstadt Bamako eine Versammlung abgehalten hatten. Ihnen wurde "Störung der öffentlichen Ordnung und Verschwörung gegen den Staat" vorgeworfen, bevor sie im Dezember wieder freikamen. 

In einigen weiteren Ländern nahmen die Behörden immer häufiger Hunderte Menschen auf einmal fest. In der Republik Kongo wurden im Mai und Juni 2024 im Rahmen eines Großeinsatzes zur Kriminalitätsbekämpfung (Opération Coup de Poing) in der Hauptstadt Brazzaville 580 Personen festgenommen. In Äthiopien wurden landesweit Hunderte Menschen unter dem Deckmantel des Ausnahmezustands in Gewahrsam genommen. In der Region Amhara nahmen Angehörige der Streit- und der Sicherheitskräfte im September 2024 bei einer gezielten Aktion innerhalb von vier Tagen Tausende Menschen fest. In Mosambik wurden im Vorfeld der Parlamentswahlen im Oktober Hunderte Menschen wegen Unterstützung oder Mitgliedschaft in der Oppositionspartei PODEMOS (Partido Otimista pelo Desenvolvimento de Moçambique) festgenommen. Nach den Wahlen ereilte Tausende weitere dasselbe Schicksal. In Simbabwe gingen die Behörden im Vorfeld des Gipfels der Staats- und Regierungschef*innen der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika, der am 17. August 2024 in der Hauptstadt Harare stattfand, verstärkt gegen friedlich geäußerte abweichende Meinungen vor und nahmen mehr als 160 Personen in Gewahrsam, darunter Oppositionelle, Gewerkschaftsmitglieder, Studierende und Journalist*innen. Im Juni nahm die Polizei bei einer Razzia in der Wohnung von Jameson Timba, dem Vorsitzenden der Oppositionspartei CCC (Citizens’ Coalition for Change), 78 Personen fest. 

Porträtfotos von zwei Männern

Die Aktivisten Oumar Sylla (alias Fonike Mengue, links im Bild) und Mamadou Billo Bah aus Guinea

 

In vielen Ländern waren die Behörden nach wie vor für Fälle des Verschwindenlassens verantwortlich, so z. B. in Angola, Burundi, Burkina Faso, Guinea, Kenia, Mali, Sierra Leone und Tansania. In Kenia fielen laut Angaben der Anwaltskammer mindestens 72 Personen in Verbindung mit Protesten gegen Steuererhöhungen im Juni 2024 dem Verschwindenlassen zum Opfer. In Guinea waren Omar Sylla und Mamadou Billo Bah, Mitglieder des Oppositionsbündnisses FNDC (Front National pour la Défense de la Constitution), die im Juli 2024 festgenommen worden waren, sowie der Journalist Habib Marouane Camara, der Anfang Dezember in Gewahrsam genommen wurde, Ende 2024 nach wie vor "verschwunden". 

Die Regierungen müssen die willkürliche Festnahme und Inhaftierung sowie das Verschwindenlassen von Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen, Journalist*innen, Oppositionellen und Regierungskritiker*innen beenden. Sie müssen all jene unverzüglich und bedingungslos freilassen, die nur wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind. Darüber hinaus müssen sie das Schicksal und den Verbleib all jener offenlegen, die Opfer des Verschwindenlassens geworden sind. 

Rechte von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Migrant*innen

Der Sudan war 2024 Schauplatz der größten Vertreibungskrise weltweit: Mehr als 11 Mio. Menschen waren innerhalb des Landes vertrieben, 8,6 Mio. von ihnen bereits seit April 2023. Die Zahl der Binnenvertriebenen war zudem besonders hoch in der DR Kongo (7,3 Mio.), in Burkina Faso (2 Mio.), im Südsudan (2 Mio.), in Somalia (552.000), in der ZAR (455.533) und in Mali (331.000). Die Lebensbedingungen in den Lagern für Binnenvertriebene waren nach wie vor erbärmlich, und ständige Angriffe durch bewaffnete Gruppen verschärften die Situation noch. Im August 2024 erklärten die Vereinten Nationen eine Hungersnot für das Lager Samsam in Nord-Darfur, in dem mehr als 400.000 Binnenvertriebene lebten. 

Auch die Zahl der Menschen, die aus Konfliktgebieten flohen, stieg weiter an. Mehr als 3,2 Mio. Flüchtlinge aus dem Sudan hatten in Nachbarländern Zuflucht gesucht, wo sie unter entsetzlichen Bedingungen lebten. In Ägypten wurden sie zu Hunderten willkürlich inhaftiert, um anschließend wieder in den Sudan abgeschoben zu werden. Zwischen Januar und März 2024 schoben die ägyptischen Behörden schätzungsweise 800 sudanesische Staatsangehörige ab.

Aus Algerien wurden zwischen Januar und August 2024 mehr als 20.000 Migrant*innen aus verschiedenen Ländern nach Assamaka, einer Ortschaft in der nigrischen Wüstenregion Agadez, abgeschoben. Im Mai starben mehrere Menschen auf dem Weg nach Assamaka oder bei ihrer Ankunft dort an Erschöpfung. 

Die Regierungen müssen die willkürliche Inhaftierung von Geflüchteten und Migrant*innen allein wegen ihres Aufenthaltsstatus beenden und sie vor Abschiebung und Massenvertreibung schützen. 

Diskriminierung und Ausgrenzung

Im Jahr 2024 wurde bekannt, dass die siebenjährige Heaven Awot in Äthiopien im August 2023 vergewaltigt und ermordet worden war und dass in Sierra Leone im Dezember 2023 drei Mädchen an den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung gestorben waren. Die Fälle waren beispielhaft für das hohe Ausmaß an sexualisierter Gewalt in den Ländern der Region. In mehreren Ländern waren jedoch auch positive Entwicklungen zu verzeichnen. In Côte d’Ivoire nahm das Parlament eine Änderung des Strafgesetzbuchs an, um Schwangerschaftsabbrüche in Fällen von Inzest zuzulassen. In Äquatorialguinea verabschiedete die Regierung eine Erklärung, in der sie Maßnahmen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten und zur Förderung der Teilhabe von Frauen festschrieb. Das gambische Parlament wies den Entwurf für ein Gesetz zurück, mit dem das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung aufgehoben worden wäre. In Sierra Leone trat ein Gesetz in Kraft, das Ehen mit Minderjährigen unter Strafe stellte. In Südafrika erklärte das Hohe Gericht in Pretoria mehrere Bestimmungen eines Gesetzes über Sexualstraftaten für verfassungswidrig, die den strafbaren Vorsatz subjektiv auslegbar machten. Das Gesetz hatte vorgesehen, dass sexualisierte Gewalt dann nicht strafbar war, wenn der Täter fälschlich und ungerechtfertigt angenommen hatte, das Opfer habe seine Zustimmung gegeben. 

Aktivist*innen begingen 2024 den zehnten Jahrestag der Resolution 275 zum Schutz von LGBTI+ vor Gewalt, die von der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker im Jahr 2014 angenommen worden war. Die Behörden afrikanischer Länder instrumentalisierten die jeweiligen Rechtssysteme jedoch weiterhin, um lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) zu diskriminieren. In Mali wurde ein neues Strafgesetzbuch angenommen, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldbuße belegte. In Burkina Faso wurde über den Entwurf für ein Familiengesetz debattiert, der einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe stellen würde. Das ghanaische Parlament verabschiedete ein Gesetz, das LGBTI+ noch stärker kriminalisierte. In Malawi und Uganda wurde das Verbot einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen gerichtlich bestätigt. In Eswatini blockierte die Regierung weiterhin die Registrierung einer LGBTI-Organisation. Demgegenüber gab es in anderen Ländern positive Entwicklungen. So wurde in Botsuana ein Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung vorgelegt, der intergeschlechtliche Menschen vor Diskriminierung schützen könnte, und in Namibia urteilte das Hohe Gericht, dass das gesetzliche Verbot einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen aufgehoben werden muss. 

Die Regierungen müssen allen Formen von Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen entgegenwirken, indem sie u. a. die Ursachen bekämpfen und sich verstärkt um die Abschaffung schädlicher Praktiken bemühen. Die Regierungen müssen LGBTI-feindliche Gesetze aufheben und aufhören, einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zu kriminalisieren.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Die einkommensstarken Länder, die die Hauptverantwortung für den Klimawandel tragen, stellten auch 2024 keine angemessenen Mittel für den Fonds zur Finanzierung von Schäden und Verlusten sowie für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung. In afrikanischen Ländern litten daher Millionen Menschen unter den Folgen von Dürre, und Tausende waren von sintflutartigen Regenfällen und Überflutungen betroffen. Bei Überschwemmungen kamen u. a. in Côte d’Ivoire, Kamerun, Madagaskar, Mali und Niger zahlreiche Menschen ums Leben. In Niger lag die Zahl der Toten bei mindestens 339 und in Mali bei 177. In Madagaskar forderte im März 2024 der Zyklon Gamane 18 Todesopfer; 20.737 Menschen wurden vertrieben, und wichtige Infrastruktur wie Straßen und Brücken wurde beschädigt.

Um die Folgen der Klimakrise zu bewältigen, mussten mehrere Regierungen neue Schulden aufnehmen. Côte d’Ivoire erhielt vom Internationalen Währungsfonds 1,3 Mrd. US-Dollar zur Stärkung seiner Klimaresistenz und für den Übergang zu erneuerbaren Energien. Namibia sicherte sich für das privatwirtschaftliche Projekt der Gewinnung "grünen Wasserstoffs" mithilfe erneuerbarer Energien Investitionen im Wert von 10 Mrd. US-Dollar. Unterdessen kündigte die südafrikanische Regierung die Einrichtung eines Klimafonds an, um die Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen und die Klimaresistenz des Landes zu stärken. Madagaskar strebte eine Treibhausgasminderung um 28 Prozent bis 2030 an. Die kongolesische Regierung setzte den Betrieb einer Recyclinganlage des Unternehmens Metssa Congo in Vindoulou im Departement Pointe-Noire wegen möglicher Gesundheitsrisiken und Umweltschäden aus. Die senegalesischen Behörden stoppten alle Bergbauaktivitäten entlang des Flusses Falémé bis Mitte 2027, da der Einsatz von Chemikalien zu gesundheitlichen und ökologischen Bedenken geführt hatte. 

Die Regierungen müssen unverzüglich Schritte unternehmen, um ihre Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und sich besser gegen extreme Wetterereignisse zu wappnen. Hierbei benötigen sie internationale Unterstützung und Klimafinanzierung von einkommensstärkeren Ländern und besonders jenen, die die Hauptverantwortung für den Klimawandel tragen. 

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Straflosigkeit war in vielen afrikanischen Ländern nach wie vor fest verankert. In Eswatini sorgte die Regierung nicht dafür, dass außergerichtliche Hinrichtungen, die von 2021 bis 2024 stattgefunden hatten, wie die Tötung des Menschenrechtsanwalts Thulani Maseko im Jahr 2023, untersucht wurden. In Äthiopien leugneten die Behörden weiterhin Verbrechen, die von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert worden waren. Zugleich fand das von der Regierung umgesetzte Konzept einer "Übergangsjustiz", das eher auf Versöhnung abzielte statt auf Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit für die Opfer und Überlebenden, größtenteils nur auf dem Papier statt. Im Senegal wurde im März 2024 ein Amnestiegesetz verabschiedet, mit dem die Strafverfolgung von Personen eingestellt wurde, die für die Tötung von 65 Menschen im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2024 verantwortlich waren. Diese hatten sich an Demonstrationen beteiligt oder hatten sich einfach nur in deren Nähe aufgehalten.

Das Bild zeigt Plakate mit den Porträtfotos eines Mannes, darunter steht "Justice for Thulani Maseko"

Protestplakate für den getöteten eswatinischen Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko 

 

Einige Länder ergriffen allerdings auch Maßnahmen, um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für völkerrechtliche Verbrechen zu fördern. In der ZAR ließ das von den Vereinten Nationen unterstützte Sondergericht zwei Verdächtige festnehmen und stellte einen internationalen Haftbefehl gegen den ehemaligen Präsidenten François Bozizé aus, weil ihm in Verbindung mit den Taten seiner Präsidentengarde zwischen 2009 und 2013 Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wurden. Die gambische Nationalversammlung verabschiedete im April 2024 Gesetze zur Einrichtung eines Sonderrechenschaftsmechanismus und einer Sonderstaatsanwaltschaft. Im Dezember einigte sich die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS auf die Einrichtung eines Sonderstraftribunals für Gambia – ein Fortschritt im Hinblick auf die Aufarbeitung der unter dem ehemaligen Präsidenten Yahya Jammeh begangenen Verbrechen. Im Südsudan wurden Gesetze zur Einrichtung von Wahrheits- und Wiedergutmachungskommissionen erlassen; die Schaffung des Hybrid-Gerichtshofs für den Südsudan kam jedoch weiterhin nicht voran.

In einigen wenigen Fällen führten Strafverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen im Jahr 2024 zu Verurteilungen. In Guinea befand das Strafgericht Dixinn acht Personen, darunter den ehemaligen Präsidenten Moussa Dadis Camara, für schuldig, im Zusammenhang mit dem Massaker im Stadion von Conakry im September 2009 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte im Juni 2024 Al Hassan Ag Abdoul Aziz zu zehn Jahren Gefängnis, weil er nach Ansicht des Gerichts zwischen Mai 2012 und Januar 2023 in Mali Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen hatte.

Die Regierungen müssen stärker gegen Straflosigkeit vorgehen, indem sie völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverstöße umgehend, gründlich, unabhängig, unparteiisch, zielführend und transparent untersuchen. Die mutmaßlich Verantwortlichen sind vor Gericht zu stellen, und die Betroffenen müssen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen haben. 

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