Menschenrechtler verurteilt

Shiva Nazar Ahari

Shiva Nazar Ahari

Saeed Ha’eri, Mitglied der iranischen Menschenrechtsorganisation "Committee of Human Rights Reporters" (CHRR), droht die Auspeitschung, nachdem er zu 74 Peitschenhieben verurteilt wurde. Er und Shiva Nazar Ahari sind außerdem zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir
oder über die Internetseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: : über die Website:
http://www.dadiran.ir/tabid/81/Default.aspx
(Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Zeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse.)

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (00 98) 21 5 537 8827
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreffzeile: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. November 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Verhindern Sie, dass Saeed Ha’eri der grausamen Strafe des Auspeitschens unterzogen wird.

  • Ich appelliere an Sie, Kouhyar Goudarzi umgehend und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit festgehalten wird. Gewähren Sie ihm für die Dauer seiner Haft mit sofortiger Wirkung regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinem Anwalt.

  • Prüfen Sie die Verfahren gegen Shiva Nazar Ahari, Saeed Ha’eri und Kouhyar Goudarzi und alle anderen Mitglieder der CHRR und stellen Sie sicher, dass sie nicht aufgrund ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte festgehalten werden.

  • Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass jede Person das Recht hat, die Menschenrechte zu fördern, weiterzuentwickeln und zu schützen, solange sie dieses Ziel mit rechtmäßigen und friedlichen Mitteln verfolgt. Dies schließt auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Diese werden im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat der Iran ist, garantiert.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to ensure that Saeed Ha’eri is not subjected to the cruel punishment of flogging;

  • Calling for the immediate and unconditional release of Kouhyar Goudarzi, as he is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association and meanwhile for him to have immediate and regular access to his family and lawyer;

  • Calling on the Iranian authorities to review the cases against Shiva Nazar Ahari, Saeed Ha’eri, Kouhyar Goudarzi and any other member of the CHRR and ensure that they are not held for their peaceful human rights activities;

  • Reminding the Iranian authorities that everybody has the right to promote, develop and protect human rights by lawful and peaceful means. This includes the rights to freedom of expression, association, and assembly which are protected under the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party.

Sachlage

Am 18. September 2010 verurteilte die Abteilung 26 des Revolutionsgerichts den Studenten und Aktivisten Saeed Ha’eri und die Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Shiva Nazar Ahari zu Peitschenhieben und Gefängnisstrafen. Sie haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Die Strafe von 74 Peitschenhieben gegen Shiva Nazar Ahari wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" wurde in eine Geldstrafe von umgerechnet rund 300 Euro umgewandelt. Sie wurde außerdem zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, davon erhielt sie dreieinhalb Jahre wegen "Feindschaft mit Gott" (moharebeh), die sie im inneriranischen Exil im Izeh-Gefängnis, 180 km entfernt von ihrer Familie in der Provinz Khuzestan, verbüßen soll. Es ist nicht bekannt, ob das Gefängnis überhaupt über Einrichtungen für Frauen verfügt. Zwei Jahre Gefängnis erhielt sie wegen "Versammlungen und Konspiration mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen" und sechs Monate wegen "Propaganda gegen die Regierung". Ihr Anwalt Mohammad Sharif hat angekündigt, Rechtsmittel gegen Schuldspruch und Strafmaß einzulegen.
Saee Ha’eri wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und 74 Peitschenhieben verurteilt, weil er "die öffentliche Ordnung gestört" und "Versammlungen organisiert und Pläne mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen" geschmiedet haben soll. Ein drittes Mitglied der CHRR, Kouhyar Goudarzi, verbüßt zurzeit eine einjährige Gefängnisstrafe.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Menschenrechsorganisation CHRR wurde 2006 gegründet und tritt gegen eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen ein, darunter auch den Missbrauch von Frauen, Kindern, Gefangenen, Arbeiter_innen und anderen. Amnesty International geht davon aus, dass die Urteile gegen Saeed Ha’eri, Shiva Nazar Ahari und Kouhyar Goudarzi mit ihrer friedlichen Tätigkeit zum Schutz der Menschenrechte in Verbindung stehen.

Shiva Nazar Ahari wurde am 20. Dezember 2009 zusammen mit Saeed Ha’eri und Kouhyar Goudarzi, zwei weiteren Mitgliedern der CHRR, im Zentrum von Teheran festgenommen. Zum Zeitpunkt der Festnahme befanden sie sich in einem Bus auf dem Weg zur Beisetzung des Regierungskritikers und Großayatollahs Montazeri, die am 21. Dezember stattfand. Weitere Mitglieder der CHRR wurden später festgenommen, gegen Kaution aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Einige von ihnen haben danach das Land verlassen.

Shiva Nazar Ahari wurde am 13. September 2010 gegen Kaution freigelassen und wird bis zur Entscheidung über die Rechtsmittel auf freiem Fuß bleiben. Saeed Ha’eri wurde im März 2010 gegen Kaution freigelassen. Am 4. September wurde telefonisch vor Gericht vorgeladen. Man legt ihm "Propaganda gegen die Regierung" und "Versammlungen und Konspiration mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen" zur Last. Auch er befindet sich bis zur Entscheidung über seine Rechtsmittel auf freiem Fuß.

Kouhyar Goudarzi wurde um den 2. Juni 2010 herum zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm werden "die Verbreitung von Propaganda gegen die Regierung über die Internetseite des CHRR, das Sammeln und die Verbreitung von gegen die Regierung gerichteten Nachrichten, die Weitergabe dieser Nachrichten an außerhalb des Landes operierende terroristische Vereinigungen, die Stellungnahme gegenüber ausländischen Medien in Form von Interviews und die Veröffentlichung von Artikeln auf Internetseiten" vorgeworfen. Er wartet im Gefängnis darauf, dass eine Entscheidung in seinem Rechtsmittelverfahren gefällt wird.

Vertreter_innen der Justiz und regierungsnahe Nachrichtenagenturen haben die CHRR und ihre Mitglieder beschuldigt, die verbotene Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People's Mojahedin of Iran – PMOI) kontaktiert zu haben. So erklärte der Staatsanwalt von Teheran Abbas Ja'fari Dowlatabadi der Familie von Shiva Nazar Ahari im Januar 2010 bei einem Treffen: "Sachkundige des Falles haben herausgefunden, dass die Internetseite der CHRR Verbindungen zu den "Heuchlern" aufweist [als solche bezeichnen die iranischen Behörden die Volksmudschaheddin], und jedwede Zusammenarbeit mit dem Komitee stellt ein Verbrechen dar". Die CHRR und Shiva Nazar Ahari wehren sich vehement gegen diese Vorwürfe. In einer Erklärung vom 29. Januar 2010 sagen Mitglieder der CHRR, dass "das Geheimdienstministerium, versucht, die CHRR mit politischen Organisationen in Verbindung zu bringen, obwohl es weiß, dass die CHRR unabhängig von jeglicher politischer Gruppierung im In- und Ausland ist." (siehe auch: http://chrr.biz/spip.php?article8188).

Im Jahr 1998 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Diese Resolution ist zwar rechtlich nicht bindend, sie stellt allerdings eine Zusammenfassung von Bestimmungen anderer rechtlich bindender Konventionen und Pakte zu den wichtigsten Aspekten des Schutzes von MenschenrechtsverteidigerInnen dar. In der Erklärung wird festgehalten, dass es vorrangig in der Verantwortung der Staaten liegt, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz sämtlicher Personen, die ihr Recht auf den Einsatz für die Menschenrechte wahrnehmen, zu ergreifen. Unter anderem bezieht sich die Erklärung dabei auf folgende Rechte: das Recht auf den Einsatz für die Menschenrechte; das Recht auf Vereinigungsfreiheit; das Recht, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren; das Recht, Ressourcen für die Menschenrechtsarbeit zu erschließen; das Recht, Kritik an der Arbeitsweise von Regierungsinstitutionen und -agenturen zu üben sowie das Recht auf Zugang zu internationalen Institutionen des Menschenrechtsschutzes. Darüber hinaus sind die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat der Iran ist, garantiert.

Amnesty International setzt sich dafür ein, dass die CHRR ohne Furcht vor Repressalien ihrer Arbeit nachgehen kann und dass alle Anklagen gegen Mitglieder der Organisation, die mit deren Engagement für die Menschenrechte in Zusammenhang stehen, fallen gelassen werden. Diejenigen Mitglieder der CHRR, die allein wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte festgehalten werden, sollen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.