DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Jounalistin freigelassen
Shiva Nazar Ahari
© Privat
Die iranische Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Shiva Nazar Ahari wurde am 13. September gegen Kaution freigelassen. Ihr Kollege Kouhyar Goudarzi dagegen befindet sich immer noch in Haft. Er verbüßt zurzeit eine einjährige Haftstrafe, hat aber bereits Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Haft gehalten wird.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
E-Mail: info_leader@leader.ir
oder über die Internetseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch) (korrekte Anrede: Your Excellency)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: : über die Website:
http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
(Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Zeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse.)
Sende eine Kopie an
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (00 98) 21 5 537 8827
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreffzeile: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich begrüße die Freilassung von Shiva Nazar Ahari gegen Kaution. Ich fordere Sie allerdings ausdrücklich auf, alle Anklagen gegen sie und weitere Mitglieder der CHRR wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte fallen zu lassen.
-
Ich appelliere an Sie, Kouhyar Goudarzi umgehend und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit festgehalten wird. Gewähren Sie ihm für die Dauer seiner Haft mit sofortiger Wirkung regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinem Anwalt.
- Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass jede Person das Recht hat, die Menschenrechte zu fördern, weiterzuentwickeln und zu schützen, solange sie dieses Ziel mit rechtmäßigen und friedlichen Mitteln verfolgt. Dies schließt auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Diese werden im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat der Iran ist, garantiert.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Welcoming the release on bail of Shiva Nazar Ahari but calling for the dropping of all charges against her and any other member of the CHRR for their peaceful human rights activities;
-
Calling for the immediate and unconditional release of Kouhyar Goudarzi, as he is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association and meanwhile for him to have immediate and regular access to his family and lawyer;
- Reminding the Iranian authorities that everybody has the right to promote, develop and protect human rights by lawful and peaceful means. This includes the rights to freedom of expression, association, and assembly which are protected under the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party.
Sachlage
Shiva Nazar Ahari, Mitglied der iranischen Menschenrechtsorganisation "Committee of Human Rights Reporters" (CHRR), hat die meiste Zeit ihrer Gefangenschaft im Teheraner Evin-Gefängnis in Einzelhaft verbracht. Ihr Prozess fand vor der Abteilung 26 des Revolutionsgerichtes in Teheran statt. Die Anklagen lauteten auf "Versammlungen und Konspiration mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen", "Propaganda gegen die Regierung", "Feindschaft mit Gott" (moharebeh). und "Störung der öffentlichen Ordnung". Sie wies alle diese Vorwürfe zurück und wartet gegenwärtig auf das Gerichtsurteil. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihr im besten Fall eine langjährige Haftstrafe. Durch die Veräußerung dreier im Besitz von Familienmitgliedern befindlicher Grundstücke konnte die Familie der Menschenrechtsverteidigerin die Kaution in Höhe von fünf Milliarden Rials (ca. 385.450 Euro) bezahlen. Die Familie von Shiva Nazar Ahari bedankte sich bei Amnesty International für die Unterstützung während ihrer Gefangenschaft.
Ein weiteres Mitglied der CHRR, Kouhyar Goudarzi, wurde um den 2. Juni 2010 herum zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wird "die Verbreitung von Propaganda gegen die Regierung über die Internetseite des CHRR, das Sammeln und die Verbreitung von gegen die Regierung gerichteten Nachrichten, die Weitergabe dieser Nachrichten an außerhalb des Landes operierende terroristische Vereinigungen, die Stellungnahme gegenüber ausländischen Medien in Form von Interviews und die Veröffentlichung von Artikeln auf Internetseiten" zur Last gelegt. Er wartet im Gefängnis darauf, dass eine Entscheidung in seinem Rechtsmittelverfahren gefällt wird. Kouhyar Goudarzi ist einer der 17 Gefangenen, die im Juli 2010 in den Hungerstreik getreten waren, um gegen die schlechten Haftbedingungen zu protestieren. Als Folge seines Protestes hat man ihn in Einzelhaft verlegt. Danach hat er zwar seinen Hungerstreik beendet, jedoch wird ihm weiterhin jeder Kontakt zu seiner Familie verwehrt.
Hintergrundinformation
Shiva Nazar Ahari wurde am 20. Dezember 2009 zusammen mit Saeed Haeri und Kouhyar Goudarzi, zwei weiteren Mitgliedern der CHRR, im Zentrum von Teheran festgenommen. Zum Zeitpunkt der Festnahme befanden sie sich in einem Bus auf dem Weg zur Beisetzung des Regierungskritikers und Großayatollahs Montazeri, die am 21. Dezember stattfand. Weitere Mitglieder der CHRR wurden später festgenommen, gegen Kaution aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Einige von ihnen haben danach das Land verlassen.
VertreterInnen der Justiz und regierungsnahe Nachrichtenagenturen haben die CHRR und ihre Mitglieder beschuldigt, die verbotene Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People's Mojahedin of Iran – PMOI) kontaktiert zu haben. So erklärte der Staatsanwalt von Teheran Abbas Ja'fari Dowlatabadi der Familie von Shiva Nazar Ahari im Januar 2010 bei einem Treffen: "Sachkundige des Falles haben herausgefunden, dass die Internetseite der CHRR Verbindungen zu den "Heuchlern" aufweist [als solche bezeichnen die iranischen Behörden die Volksmudschaheddin], und jedwede Zusammenarbeit mit dem Komitee stellt ein Verbrechen dar". Die CHRR und Shiva Nazar Ahari wehren sich vehement gegen diese Vorwürfe. Im Mai 2010 veröffentlichte die Online-Nachrichtenagentur Raja News, die dem Präsidenten Ahmadinedschad nahe stehen soll, neun Anschuldigungen gegen Shiva Nazar Ahari; keine davon entsprach einer als Straftat erkennbaren Handlung. Man warf ihr beispielsweise vor, die Volksmudschaheddin kontaktiert zu haben, denen sie unter anderem Informationen über Gefangene übermittelt haben soll. Im Artikel der Agentur heißt es weiter, dass Shiva Nazar Ahari ein Mitglied und darüber hinaus die ehemalige Sekretärin und gegenwärtige Sprecherin der CHRR sei, politische Gefangene verteidige, seit einigen Jahren illegalen Versammlungen beiwohne und eine Liste der während der Revolution verstorbenen Personen erstellt habe. Nach Überzeugung von Amnesty International stellen diese Aktivitäten lediglich die rechtmäßige Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit dar.
Saeed Haeri war im März 2010 gegen Kaution freigelassen worden. Am 4. September 2010 wurde sie über Telefon vor ein Gericht geladen, da man ihr "Propaganda gegen die Regierung" sowie "Versammlungen und Konspiration mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu gefährden" vorwarf. Amnesty International liegen keine Informationen über das Ergebnis dieser Verhandlung vor.
Im Jahr 1998 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Diese Resolution ist zwar rechtlich nicht bindend, sie stellt allerdings eine Zusammenfassung von Bestimmungen anderer rechtlich bindender Konventionen und Pakte zu den wichtigsten Aspekten des Schutzes von MenschenrechtsverteidigerInnen dar. In der Erklärung wird festgehalten, dass es vorrangig in der Verantwortung der Staaten liegt, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz sämtlicher Personen, die ihr Recht auf den Einsatz für die Menschenrechte wahrnehmen, zu ergreifen. Unter anderem bezieht sich die Erklärung dabei auf folgende Rechte: das Recht auf den Einsatz für die Menschenrechte; das Recht auf Vereinigungsfreiheit; das Recht, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren; das Recht, Ressourcen für die Menschenrechtsarbeit zu erschließen; das Recht, Kritik an der Arbeitsweise von Regierungsinstitutionen und -agenturen zu üben sowie das Recht auf Zugang zu internationalen Institutionen des Menschenrechtsschutzes. Darüber hinaus sind die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat der Iran ist, garantiert.
Amnesty International setzt sich dafür ein, dass die CHRR ohne Furcht vor Repressalien ihrer Arbeit nachgehen kann und dass alle Anklagen gegen Mitglieder der Organisation, die mit deren Engagement für die Menschenrechte in Zusammenhang stehen, fallen gelassen werden. Diejenigen Mitglieder der CHRR, die allein wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte festgehalten werden, sollen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.