Amnesty Report Iran 22. Februar 2018

Iran 2017/18

Report Cover 17/18

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2017 weiterhin stark eingeschränkt. Die Behörden inhaftierten zahlreiche Personen, die friedlich Kritik geäußert hatten. Die Gerichtsverfahren waren in aller Regel unfair. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren noch immer an der Tagesordnung und blieben straflos. Es wurden weiterhin Auspeitschungen, Amputationen und andere grausame Körperstrafen vollstreckt. Die Behörden billigten, dass Menschen wegen ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugung, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder einer Behinderung in starkem Maße diskriminiert und Opfer von Gewalt wurden. Hunderte Menschen wurden hingerichtet, einige von ihnen in der Öffentlichkeit. Tausende saßen weiterhin in den Todeszellen, darunter Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.

HINTERGRUND

Im März 2017 verlängerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat der UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation im Iran. Die iranische Regierung verweigerte sowohl der Sonderberichterstatterin als auch anderen UN-Experten weiterhin die Einreise.

Im Mai wurde Präsident Hassan Rohani für eine zweite Amtszeit gewählt. Der Wahl ging ein Zulassungsprozess voraus, der von Diskriminierung geprägt war: Der Wächterrat schloss Hunderte Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihres Glaubens oder ihrer politischen Überzeugung von einer Kandidatur aus. Dass Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein sollen, zu Ministern ernannt wurden, stieß in der Öffentlichkeit auf Kritik.

Die EU und die iranische Regierung berieten über eine Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs. Gleichzeitig verbüßten mehrere iranische Menschenrechtsverteidiger Gefängnisstrafen, weil sie Kontakt zu Vertretern der EU und der UN hatten. Die Regierungen Australiens, Schwedens, der Schweiz und weiterer Länder nahmen bilaterale Gespräche mit dem Iran über Menschenrechte auf.

Ende Dezember 2017 gingen Tausende Menschen auf die Straße, um gegen Armut, Korruption und politische Unterdrückung zu protestieren. Es waren die größten Kundgebungen gegen die iranische Führung seit 2009.

RECHTE AUF MEINUNGS-, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Regierung beschnitt 2017 weiterhin massiv die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Zahlreiche friedliche Regierungskritiker wurden aufgrund von vage formulierten Anklagen, die sich auf die nationale Sicherheit bezogen, inhaftiert. Betroffen waren Oppositionelle, Journalisten, Blogger, Studierende, Filmemacher, Musiker, Schriftsteller, Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Aktivisten, die sich für die Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten einsetzten. Im Visier standen außerdem Umweltschützer, Gewerkschafter, Gegner der Todesstrafe, Rechtsanwälte sowie Aktivisten, die Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für Massenhinrichtungen und das Verschwindenlassen von Menschen in den 1980er Jahren forderten.

Viele gewaltlose politische Gefangene traten 2017 in den Hungerstreik, um gegen ihre unrechtmäßige Inhaftierung zu protestieren.

Nach den Protestdemonstrationen, die Ende Dezember 2017 im ganzen Land ausbrachen, nahmen die Behörden Hunderte von Menschen fest. Es gab Berichte, wonach Sicherheitskräfte mit Schusswaffen und anderer exzessiver Gewaltanwendung gegen Protestierende vorgingen und unbewaffnete Demonstrierende töteten oder verletzten. Am 31. Dezember sperrte der Minister für Information und Kommunikationstechnologie den Zugang zum beliebten Internet-Nachrichtendienst Telegram und zum Bilder- und Videodienst Instagram, die beide von Aktivisten genutzt wurden, um die Proteste bekanntzumachen und zu unterstützen.

Bereits zuvor hatten die Justizbehörden ständig Druck auf das Ministerium für Information und Kommunikationstechnologie ausgeübt, um Forderungen gegenüber den Betreibern von Telegram durchzusetzen. Diese sollten ihre Server in den Iran zurückverlagern und Zehntausende Konten löschen, die nach Ansicht der Justizbehörden "die nationale Sicherheit bedrohen" oder "religiöse Werte beleidigen". Telegram wies beide Forderungen zurück.

Weitere beliebte Internetseiten sozialer Medien wie Facebook, Twitter und YouTube blieben blockiert.

Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im Mai 2017 sahen sich Journalisten und Blogger einer erneuten Welle harter Verhöre, willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Besonders lange Gefängnisstrafen drohten ihnen, wenn sie Telegram nutzten, in einigen Fällen betrugen sie mehr als zehn Jahre.

Auch die Freiheit, sich musikalisch auszudrücken, blieb stark eingeschränkt. Frauen durften weiterhin nicht in der Öffentlichkeit singen, und die Behörden verboten zahlreiche Konzerte. Im August 2017 forderten Hunderte Künstler Präsident Rohani auf, die Beschränkungen aufzuheben.

Es gab weiterhin gewaltsame Razzien bei privaten Feiern, an denen Männer und Frauen gemeinsam teilnahmen. Hunderte junger Menschen wurden deswegen festgenommen und viele zu Auspeitschungen verurteilt.

Nach wie vor wurden alle Medien zensiert und ausländische Satellitensender gestört. Die Justizbehörden verstärkten die Schikanen gegen Journalisten, die für den persisch-sprachigen Dienst der BBC tätig waren. Sie froren die Vermögen von 152 Journalisten ein, die für die BBC arbeiteten oder gearbeitet hatten, und verboten ihnen, Finanzgeschäfte zu tätigen.

Die Vereinigung iranischer Journalisten blieb weiterhin suspendiert.

Zahlreiche junge Menschen waren nach wie vor von höherer Bildung ausgeschlossen, weil sie sich friedlich engagiert hatten, obwohl Präsident Rohani im Wahlkampf versprochen hatte, das Verbot aufzuheben.

Unabhängige Gewerkschaften waren noch immer verboten, und mehrere Gewerkschafter saßen ungerechtfertigt im Gefängnis. Die Sicherheitskräfte unterdrückten weiterhin gewaltsam friedliche Protestaktionen von Arbeitern, auch am Internationalen Tag der Arbeit.

Zahlreiche Umweltschützer wurden zum Verhör einbestellt, festgenommen und strafrechtlich verfolgt, weil sie sich an friedlichen Protestaktionen gegen Luftverschmutzung, die Austrocknung von Seen, Flussumleitungen und Müllkippen beteiligt hatten.

Die Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard standen noch immer ohne Anklage oder Gerichtsverfahren unter Hausarrest, der 2011 gegen sie verhängt worden war.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Es war nach wie vor üblich, Inhaftierte zu foltern oder anderweitig zu misshandeln, insbesondere während Verhören. Gefangene, die sich im Gewahrsam des Ministeriums für Geheimdienste oder der Revolutionsgarden befanden, mussten routinemäßig lange Zeiträume in Einzelhaft verbringen, was den Tatbestand der Folter erfüllte.

Vorwürfen von Inhaftierten, dass sie gefoltert worden seien, gingen die Behörden grundsätzlich nicht nach, und unter Folter erpresste "Geständnisse" wurden vor Gericht weiterhin als Beweismittel anerkannt.

Die Justizbehörden verweigerten Gefangenen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, häufig eine angemessene medizinische Behandlung. In vielen Fällen geschah dies, um Gefangene zu bestrafen oder zu "Geständnissen" zu zwingen, was den Tatbestand der Folter erfüllte.

Gefangene waren grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt. Sie saßen in überfüllten Zellen, hatten nur begrenzten Zugang zu warmem Wasser und litten unter schlechtem Essen, unzureichenden Schlafgelegenheiten, Ungeziefer und mangelnder Belüftung.

Zwischen Juli und September 2017 traten im Raja’i Shahr-Gefängnis in Karadsch mehr als ein Dutzend politische Gefangene in einen ausgedehnten Hungerstreik, um gegen ihre katastrophalen Haftbedingungen zu protestieren. Als Vergeltungsmaßnahme verweigerte man einigen von ihnen die medizinische Versorgung, verlegte sie in Einzelhaft oder klagte sie erneut wegen Straftaten an.

GRAUSAME, UNMENSCHLICHE ODER ERNIEDRIGENDE STRAFEN

Die Justizbehörden verhängten und vollstreckten weiterhin grausame und unmenschliche Strafen, die Folter gleichkamen. In einigen Fällen wurden die Strafen öffentlich vollstreckt.

Zahlreiche Personen, unter ihnen auch Minderjährige, erhielten Strafen von bis zu 100 Peitschenhieben. Sie wurden wegen Diebstahls oder tätlichen Angriffen verurteilt, aber auch wegen Taten, die laut Völkerrecht nicht strafbar sind, wie z. B. außereheliche Beziehungen, Anwesenheit bei Feiern, an denen sowohl Männer als auch Frauen teilnehmen, Essen in der Öffentlichkeit während des Fastenmonats Ramadan oder Teilnahme an friedlichen Protestkundgebungen.

Im Januar 2017 erhielt der Journalist Hossein Movahedi in Najaf Abad (Provinz Isfahan) 40 Peitschenhiebe. Nach Ansicht des Gerichts hatte er ungenau über die Zahl der Motorräder berichtet, die die Polizei in der Stadt beschlagnahmt hatte. Im August 2017 verurteilte ein Gericht in der Provinz Markazi den Gewerkschafter Shapour Ehsanirad zu 30 Peitschenhieben und sechs Monaten Gefängnis, weil er an einer Protestaktion gegen ungerechte Arbeitsbedingungen teilgenommen hatte.

Im Februar 2017 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil eines Strafgerichts in der Provinz Kohgiluye und Boyer-Ahmad, das die Blendung einer Frau verfügt hatte. Sie war zu dieser Vergeltungsstrafe (qesas) verurteilt worden, weil sie eine andere Frau geblendet hatte.

Gerichte verhängten in zahlreichen Fällen Amputationsstrafen, die vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Im April amputierte man Hamid Moinee in Schiraz (Provinz Fars) eine Hand und richtete ihn zehn Tage später hin. Er war wegen Mordes und Raubes schuldig gesprochen worden. Es gab mindestens vier weitere Amputationen wegen Raubes.

Die Behörden vollstreckten auch erniedrigende Strafen. So wurden im April 2017 drei Männer, denen Entführung und andere Straftaten vorgeworfen wurden, durch die Straßen von Dehloran (Provinz Ilam) getrieben. Ihre Hände waren gefesselt, und sie trugen Wasserkannen um den Hals, die zur Toilettenspülung benutzt wurden. Im Juli wurden acht Männer in Pakdasht (Provinz Teheran) auf ähnliche Weise gedemütigt.

Im Mai 2017 verurteilte ein Strafgericht in der Hauptstadt Teheran eine Frau wegen einer außerehelichen Beziehung zu zwei Jahren Leichenwaschung und 74 Peitschenhieben. Der Mann wurde zu 99 Peitschenhieben verurteilt.

UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN

Die Gerichtsverfahren, auch solche, die mit Todesurteilen endeten, waren grundsätzlich unfair. Die Rechenschaftspflicht der Justiz war nicht gewährleistet, weil entsprechende unabhängige Mechanismen fehlten. Es bestand weiterhin Grund zu der Annahme, dass Richter lediglich aufgrund ihrer politischen Ansichten und ihrer Nähe zu Geheimdienstorganen ernannt wurden und nicht über die notwendige juristische Qualifikation verfügten. Dies betraf insbesondere Richter, die Revolutionsgerichten vorsaßen.

Die Behörden setzten sich ständig über die Bestimmungen hinweg, die die Strafprozessordnung von 2015 für ein ordnungsgemäßes Verfahren vorsah, wie das Recht auf einen Rechtsbeistand unmittelbar nach der Festnahme und während der Untersuchungshaft. Die Behörden nutzten Paragraph 48 der Strafprozessordnung, um Gefangenen einen Rechtsbeistand ihrer Wahl zu verweigern. Rechtsanwälten wurde mitgeteilt, ihr Name stehe nicht auf der Liste der von der Obersten Justizautorität zugelassenen Anwälte. Die Liste wurde jedoch nicht zugänglich gemacht.

Gerichtsverfahren, vor allem Verhandlungen vor Revolutionsgerichten, fanden nach wie vor unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und waren extrem kurz. Manchmal dauerte ein Verfahren nur wenige Minuten.

Ausländer und Iraner mit doppelter Staatsangehörigkeit wurden weiterhin willkürlich festgenommen und inhaftiert. Ihre Gerichtsverfahren waren grob unfair und endeten mit langen Gefängnisstrafen. Man warf ihnen vor, sich an einem vom Ausland gesteuerten "Infiltrationsprojekt" beteiligt zu haben. Häufig wurden vage formulierte Anklagen unter Verweis auf die nationale Sicherheit erhoben, obwohl die Betroffenen lediglich friedlich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ausgeübt hatten.

RECHT AUF RELIGIONS- UND GLAUBENSFREIHEIT

Das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit wurde sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben systematisch verletzt. Die Behörden zwangen weiterhin Personen aller Glaubensrichtungen einen Kodex für Verhalten in der Öffentlichkeit auf, der auf einer strikten Auslegung des schiitischen Islams gründete. Muslime, die keine Schiiten waren, durften weder für das Amt des Präsidenten kandidieren noch andere hochrangige politische Ämter bekleiden.

Die systematischen Angriffe auf die Glaubensgemeinschaft der Baha’i setzten sich 2017 fort, dazu zählten willkürliche Festnahmen, lange Haftzeiten, Folter und andere Misshandlungen. Die Behörden ordneten die Schließung von Unternehmen im Besitz von Baha’i an, beschlagnahmten Vermögen von Baha’i und verweigerten Anhängern dieser Glaubensgemeinschaft weiterhin den Zugang zu Universitäten und zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Staatliche Stellen schürten regelmäßig Hass und Gewalt gegen die Minderheit, indem sie Baha’i als "ketzerisch" und "schmutzig" verunglimpften. Die Tatsache, dass zwei Männer, die gestanden hatten, Farhang Amiri wegen seines Baha’i-Glaubens ermordet zu haben, im Juni 2017 gegen Kaution freikamen, bot einmal mehr Anlass zu der Sorge, dass Hassverbrechen straffrei blieben.

Andere religiöse Minderheiten, die in der Verfassung nicht anerkannt waren, wie die Ahl-e Haq wurden im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und in anderen Bereichen ebenfalls systematisch diskriminiert und wegen Ausübung ihres Glaubens verfolgt.

Das Recht, eine Religion zu wechseln oder aufzugeben, wurde weiterhin verletzt. Personen, die zum Christentum übergetreten waren, erhielten hohe Gefängnisstrafen, die in einigen Fällen von zehn bis 15 Jahren reichten. Es gab weiterhin Razzien in Hauskirchen.

Gonabadi-Derwische erhielten Gefängnisstrafen und erlebten Angriffe auf ihre Gebetshäuser. Einige verloren ihren Arbeitsplatz aufgrund willkürlicher Kündigungen, andere durften sich nicht an Universitäten einschreiben.

Personen, die sich zum Atheismus bekannten, konnten jederzeit willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert und anderweitig misshandelt werden. Sie liefen Gefahr, wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt zu werden.

Sunniten berichteten erneut über Diskriminierung. So galten für das Abhalten eigener Gebete am Feiertag Eid al-Fitr Beschränkungen, und sie waren von hochrangigen Ämtern ausgeschlossen.

In Abweichung vom iranischen Recht hob der Verwaltungsgerichtshof im Oktober 2017 die Mitgliedschaft von Sepanta Niknam, einem Zorastrier, im Stadtrat von Yazd auf. Das Gericht stützte sich dabei auf die Ansicht des Vorsitzenden des Wächterrats, der erklärte, das Scharia-Recht verbiete, dass ein Nichtmuslim über Muslime regiere.

Mindestens zwei Menschen wurden wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit zum Tode verurteilt (siehe unten).

DISKRIMINIERUNG – ETHNISCHE MINDERHEITEN

Irans ethnische Minderheiten, darunter arabische Ahwazi, Aserbaidschaner, Belutschen, Kurden und Turkmenen, wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Dies betraf vor allem ihren Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt, zu angemessenem Wohnraum und zu politischen Ämtern.

Die Verarmung und Ausgrenzung ethnischer Minderheiten wurde dadurch verstärkt, dass die Behörden Regionen, in denen Minderheiten lebten, wirtschaftlich nach wie vor vernachlässigten. In der Provinz Sistan und Belutschistan berichteten viele Dorfbewohner, dass es ihnen an Wasser, Elektrizität, Schulen und Gesundheitseinrichtungen mangele. In der verarmten Provinz waren die Analphabetenquote bei Mädchen und die Kindersterblichkeit sehr hoch.

In Grundschulen und weiterführenden Schulen wurde weiterhin nur auf Persisch unterrichtet, was dazu führte, dass in Gebieten, in denen Minderheiten lebten, die Quote der Schulabbrecher höher war als anderswo.

Für Kritik sorgte weiterhin, dass keine Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Selbstverwaltung von Minderheiten zu gewährleisten.

Angehörigen ethnischer Minderheiten, die die Verletzung ihrer Rechte kritisierten, drohten willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen, grob unfaire Gerichtsverfahren, Gefängnisstrafen und die Todesstrafe. Geheimdienste und Sicherheitsorgane beschuldigten Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, sie würden "separatistische Strömungen" unterstützen, die Irans territoriale Integrität bedrohten.

Iranische Grenzschützer schossen weiterhin rechtswidrig auf zahlreiche unbewaffnete kurdische Männer, die im irakisch-iranischen Grenzgebiet als Träger (kulbar) arbeiteten. Obwohl dabei Menschen getötet und verletzt wurden, mussten die Verantwortlichen keinerlei Strafen befürchten. Im September 2017 kam es in Baneh und Sanandaj zu Protesten, nachdem zwei Träger erschossen worden waren. Die Sicherheitskräfte gingen gewaltsam gegen die Demonstrierenden vor und nahmen mehr als ein Dutzend Menschen fest.

Im September 2017 war die Polizei in der gesamten Provinz Kurdistan sehr stark präsent, als Angehörige der kurdischen Minderheit Kundgebungen abhielten, um das Unabhängigkeitsreferendum der Kurden im Nordirak zu unterstützen. Dabei wurden Berichten zufolge mehr als ein Dutzend Personen festgenommen.

Im Vorfeld des Feiertags Eid al-Fitr wurden im Juni Sicherheitskräfte nach Ahwaz abgeordnet, um Versammlungen zu verhindern. Geplant waren Solidaritätsveranstaltungen zur Unterstützung von Familien arabischer Ahwazi, die aus politischen Gründen im Gefängnis saßen oder hingerichtet worden waren. Mehr als ein Dutzend Personen wurden willkürlich festgenommen, viele weitere zu Verhören einbestellt. Der Menschenrechtsverteidiger Mohammad Ali Amouri, der zur Ahwazi-Minderheit gehört, saß weiterhin in der Todeszelle.

DISKRIMINIERUNG – RECHTE VON FRAUEN UND MÄDCHEN

Frauen wurden weiterhin systematisch diskriminiert, sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben, besonders bei Scheidungen und Erbschaftsangelegenheiten, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu politischen Ämtern sowie bei der Anwendung des Strafgesetzes.

Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, wie häusliche Gewalt und Früh- und Zwangsverheiratungen, waren weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Geschlechtsspezifische Gewalt war weiterhin nicht strafbar. Ein entsprechender Gesetzentwurf war seit 2012 anhängig. Das gesetzliche Heiratsalter für Mädchen lag nach wie vor bei 13 Jahren. Väter und Großväter konnten bei Gericht eine Erlaubnis einholen, wenn sie Mädchen noch früher verheiraten wollten.

Der Wächterrat ließ keine der 137 Frauen, die bei der Präsidentschaftswahl antreten wollten, für eine Kandidatur zu. Nach der Wahl berief Präsident Rohani keine Frau in sein Kabinett, trotz entsprechender Forderungen aus der Zivilgesellschaft.

Aufgrund des gesetzlichen Zwangs, ein Kopftuch (Hidschab) zu tragen, standen Frauen im Visier von Polizei und paramilitärischen Kräften. Sie wurden schikaniert und festgenommen, wenn Haarsträhnen unter ihrem Kopftuch hervorschauten, wenn sie stark geschminkt waren oder enganliegende Kleidung trugen. Frauen, die sich gegen die Kopftuchpflicht einsetzten, wurden Opfer staatlich unterstützter Verleumdungskampagnen.

Die Gesetzgebung verweigerte iranischen Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, weiterhin das Recht, ihre Staatsangehörigkeit auf ihre Kinder zu übertragen, während iranischen Männern, die mit Ausländerinnen verheiratet sind, dieses Recht zustand.

Trotz wachsenden öffentlichen Drucks lehnten es die Behörden weiterhin ab, in Fußballstadien Zuschauerinnen zuzulassen.

Frauen hatten weiterhin Mühe, bezahlbare moderne Verhütungsmittel zu erhalten, weil das Budget des staatlichen Familienplanungsprogramms 2012 gekürzt und seitdem nicht wieder aufgestockt worden war. Im Oktober 2017 beschloss das Parlament ein Gesetz, das strikte Auflagen enthielt, was die Weitergabe von Informationen über Verhütungsmittel anging.

Die Behörden überwachten und beschränkten weiterhin Auslandsreisen von Frauenrechtlerinnen. Im August 2017 wurde Alieh Motalebzadeh zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie in Georgien an einem Workshop zum Thema "Stärkere Teilhabe von Frauen und Wahlen" teilgenommen hatte.

DISKRIMINIERUNG – MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN UND MENSCHEN MIT HIV

Im März 2017 überprüfte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Situation im Iran. Er verurteilte die staatliche Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, stellte eine völlig unzureichende Umsetzung der Standards für Barrierefreiheit fest und kritisierte, dass die Behörden angemessene Anpassungen am Arbeitsplatz verweigerten. Alarmiert zeigte sich der Ausschuss über Berichte, wonach Menschen mit Behinderungen zwangseingewiesen wurden, und Personen, denen man eine Behinderung unterstellte, z. B. wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, einer Zwangsbehandlung unterzogen wurden. Im Dezember 2017 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sollte es in vollem Umfang umgesetzt werden, würde es den Zugang zu Bildung, Wohnungen, Gesundheitsversorgung und dem Arbeitsmarkt verbessern.

Im August 2017 legte das Bildungsministerium diskriminierende Kriterien fest, um die Eignung von Kandidaten für den Schuldienst zu bestimmen. Zu den Ausschlusskriterien zählten Krankheiten, Schielen, Muttermale im Gesicht, geringe Körpergröße und Übergewicht. Nach massivem öffentlichen Protest versprach das Ministerium eine Überarbeitung der Kriterien, teilte jedoch mit, Personen mit HIV würden auf jeden Fall vom Schuldienst ausgeschlossen, weil ihnen die "moralischen Qualifikationen" fehlten.

TODESSTRAFE

Die Behörden richteten 2017 erneut Hunderte von Menschen nach unfairen Gerichtsverfahren hin. Einige Exekutionen fanden öffentlich statt.

Die Behörden bezeichneten friedliche Kampagnen gegen die Todesstrafe weiterhin als "unislamisch" und schikanierten und inhaftierten Aktivisten, die sich gegen die Todesstrafe einsetzten.

Die Mehrheit der Hingerichteten war wegen Drogendelikten ohne Todesfolge zum Tode verurteilt worden. Im Oktober 2017 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das die Drogenmenge, die Voraussetzung für ein Todesurteil ist, erhöhte. Für zahlreiche Drogendelikte war die Todesstrafe jedoch weiterhin zwingend vorgeschrieben. Das neue Gesetz sollte auch rückwirkend gelten, es blieb jedoch unklar, ob die Behörden beabsichtigten, Todesurteile von bereits in der Todeszelle sitzenden Gefangenen umzuwandeln.

Die Hinrichtungen von vier Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, ließen sich bestätigen. Gleiches galt für 92 Fälle von zur Tatzeit minderjährigen Straftätern, die sich in den Todeszellen befanden. Es war jedoch davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zahlen wesentlich höher lagen. Mehrere Hinrichtungen wurden angesetzt und nach öffentlichen Protesten in letzter Minute verschoben. Wiederaufnahmeverfahren gegen jugendliche Straftäter nach Paragraph 91 des islamischen Strafgesetzbuchs von 2013 führten zu erneuten Todesurteilen, weil Gerichte die "Reife" der Angeklagten zur Tatzeit willkürlich beurteilten.

Die Todesstrafe wurde weiterhin wegen vage formulierter Anklagen verhängt, wie "Beleidigung des Propheten", "Feindschaft zu Gott" und "Förderung von Verdorbenheit auf Erden".

Im August 2017 wurde der gewaltlose politische Gefangene Mohammad Ali Taheri, der die spirituelle Gruppe Erfan-e Halgheh gegründet hatte, zum zweiten Mal wegen "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" zum Tode verurteilt. Im Oktober hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen ihn auf. Er blieb weiterhin in Einzelhaft.

Die gewaltlose politische Gefangene Marjan Davari wurde im März 2017 zum Tode verurteilt wegen "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" in Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in der religiösen Gruppe Eckankar, für die sie auch Texte übersetzt hatte. Der Oberste Gerichtshof hob das Todesurteil auf und verwies den Fall zur Wiederaufnahme des Verfahrens an das Revolutionsgericht in Teheran zurück.

Das islamische Strafgesetzbuch sah weiterhin Steinigung als Hinrichtungsmethode vor.

Einige einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen konnten weiterhin mit der Todesstrafe geahndet werden.

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