Amnesty Report Kasachstan 24. April 2024

Kasachstan 2023

Amnesty-Logo: Kerze umschlossen von Stacheldraht.

Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin übermäßig eingeschränkt. Die Strafverfolgung von Sicherheitskräften, die während der Massenproteste im Januar 2022 rechtswidrige Tötungen sowie Folter und andere Misshandlungen begangen haben sollen, wurde fortgesetzt, führte jedoch in vielen Fällen zu Urteilen, die der Schwere der Straftaten nicht entsprachen. Die Polizei unterbrach oder verhinderte regelmäßig friedliche politische Straßenproteste. Die Religionsausübung außerhalb offiziell registrierter religiöser Organisationen war weiterhin verboten. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor gang und gäbe. Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels waren unzureichend.

Hintergrund

Das von Präsident Kassym-Jomart Tokajew im Jahr 2022 abgegebene Versprechen, "alle wichtigen politischen Institutionen neu zu besetzen und zu erneuern", blieb bis Mitte 2023 im Wesentlichen unerfüllt. Die vorgezogenen Parlamentswahlen im März 2023 waren von zahlreichen Vorwürfen über Verstöße zugunsten der regierenden Amanat-Partei durchzogen, die sich eine Mehrheit sicherte.

Im November 2023 stattete der russische Präsident Wladimir Putin Kasachstan einen Staatsbesuch ab. Die kasachische Regierung wies jedoch den Vorwurf zurück, die westlichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland durch die Zusammenarbeit mit dem Land zu unterlaufen.

Im Nachgang der Proteste vom Januar 2022 kam es zu weiteren Menschenrechtsverletzungen. Mindestens 219 Zivilpersonen und 19 Ordnungskräfte waren bei den Protesten getötet worden, als die Sicherheitskräfte wahllos und rechtswidrig Gummigeschosse und Schusswaffen gegen friedliche Demonstrierende sowie gewalttätige Gruppen, Plündernde und Unbeteiligte einsetzten.

Recht auf friedliche Versammlung

Gesetze und Praktiken im Zusammenhang mit friedlichen Versammlungen waren auch 2023 übermäßig restriktiv. Selbst für die Mahnwache einer einzelnen Person war eine vorherige Bewilligung erforderlich, und das Abhalten oder bereits die Planung einer "nicht genehmigten" Versammlung oder Mahnwache konnte mit bis zu 15 Tagen Gefängnis bestraft werden. Eine zwölfmonatige Verjährungsfrist ermöglichte es den Behörden, Demonstrierende auch lange nach dem vorgeworfenen "Vergehen" inhaftieren zu lassen. Dies geschah häufig, um sie von der Teilnahme an weiteren Protesten abzuhalten. Beispielsweise wurden im Vorfeld der für den 25. Oktober (Tag der Republik) angekündigten, jedoch nicht genehmigten Protestveranstaltungen 13 Aktivist*innen festgenommen und 15 Tage lang inhaftiert, weil sie in den zwölf Monaten zuvor an "nicht genehmigten" Kundgebungen teilgenommen hatten. Die Aktivist*innen unterstützten die nicht offiziell registrierte politische Partei Alga, Kazakhstan! (Vorwärts Kasachstan!).

Einige Demonstrierende wurden mit harten strafrechtlichen Sanktionen belegt. Im Juli 2023 erhielten fünf Personen, die im Januar 2022 friedlich protestiert hatten, nach einem unfairen Verfahren, das von Vorwürfen über Folter und Einschüchterungen von Zeug*innen durchzogen war, Haftstrafen von bis zu acht Jahren.

Friedliche Versammlungen durften nur an bestimmten Orten abgehalten werden, von denen es in jeder Stadt nur drei oder vier gab. Zuwiderhandelnden drohten Geld- oder Gefängnisstrafen. Ein für den 8. März 2023 in der Stadt Almaty geplanter feministischer Protestmarsch wurde unter dem Vorwand verboten, dass eine andere Gruppe bereits die einzige für Protestmärsche vorgesehene Straße reserviert habe. Die feministische Kundgebung musste stattdessen auf einem zugewiesenen beengten Platz abgehalten werden, während der angeblich vorgesehene Marsch der anderen Gruppe überhaupt nicht stattfand.

Exzessive Gewaltanwendung

Im Laufe des Jahres 2023 wurden nur drei Fälle gegen Polizisten bzw. Soldaten wegen des rechtswidrigen Gebrauchs von Schusswaffen während der Ereignisse im Januar 2022 vor Gericht verhandelt. In einem dieser Fälle stand ein Vertragssoldat vor Gericht, der im November 2023 vom Militärgericht der Garnison Almaty freigesprochen wurde. Er war wegen Machtmissbrauchs angeklagt worden, weil er ein vierjähriges Mädchen erschossen hatte, das sich zusammen mit seinen Geschwistern in einem Auto auf dem Weg zum Einkaufen befunden hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen blieben nach wie vor weitgehend straflos. Durch eine im Januar 2023 erfolgte Änderung des Strafgesetzbuchs wurde Folter von anderen Formen der Misshandlung abgetrennt und als eigener Straftatbestand aufgestellt. Die Gesetzesänderung sah vor, dass spezialisierte Staatsanwält*innen mit den Ermittlungen zu Fällen von Folter beauftragt werden.

Die meisten der nach den Ereignissen vom Januar 2022 durchgeführten Strafverfahren wegen Folter und anderer Misshandlung wurden aus vermeintlichem Mangel an Beweisen eingestellt. Einige Fälle wurden neu eingestuft und in Anklagen wegen Machtmissbrauchs oder anderer minderschwerer Straftaten umgewandelt. Andere wurden aufgrund von Einigungen mit den mutmaßlichen Täter*innen eingestellt. Von den sechs offiziell anerkannten Todesfällen durch Folter wurden fünf bis Ende 2023 vor Gericht gebracht. Unter anderem wurden zwei Polizisten in der Stadt Semey wegen Folter, die den Tod von Zhandos Zhotabayev zur Folge hatte, zu Bewährungsstrafen von vier Jahren verurteilt. Im selben Fall erhielt eine Krankenschwester eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Verletzung ihrer Pflichten.

Die Strafverfolgung in zahlreichen Fällen von Folter und anderer Misshandlung war von Verfahrensfehlern durchzogen. Nur wenige Betroffene erhielten ein Schmerzensgeld von umgerechnet maximal 245 Euro aus dem staatlichen Opferentschädigungsfonds.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Laut Angaben von Menschenrechtsorganisationen in Kasachstan wurden 2023 insgesamt 23 Personen aus politischen Gründen inhaftiert, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen, Blogger*innen und Journalist*innen.

Im Juli 2023 trat das Gesetz über Internetplattformen und Internetwerbung in Kraft. Es sieht Geldstrafen für den Fall vor, dass Nutzer*innen, Betreiber*innen und Online-Influencer*innen unbeabsichtigt falsche Informationen in Sozialen Medien oder auf anderen Internetplattformen veröffentlichen oder verbreiten. Im November belegte ein Gericht nach der Beschwerde einer Privatperson die Redaktion von Radio Free Europe/Radio Liberty in Kasachstan (Radio Azattyq) mit einer Geldstrafe von umgerechnet 200 Euro. Grund dafür war eine Veröffentlichung, in der gesagt worden war, dass das Militärbündnis OVKS (Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit) "von Russland gesteuert" werde.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Zehn Personen wurden 2023 nach unfairen Verfahren verurteilt und inhaftiert, weil sie nicht offiziell registrierte friedliche Oppositionsparteien oder -bewegungen unterstützten, die mutmaßlich mit der Bewegung "Demokratische Wahl Kasachstans" in Verbindung standen. Ein Gericht in der Hauptstadt Astana hatte die Bewegung im Jahr 2018 als "extremistisch" eingestuft. Am 30. November 2023 wurde Marat Zhylanbayev wegen vermeintlicher Finanzierung und Unterstützung "extremistischer Aktivitäten" zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Mitgliedschaft in als "extremistisch" eingestuften Organisationen konnte mit bis zu sechs Jahren Haft geahndet werden. In diesem Zusammenhang liefen Ende 2023 noch Ermittlungen gegen fünf weitere Personen.

Die Registrierung einer Oppositionspartei blieb praktisch unmöglich, und Aktivitäten einer nicht registrierten politischen Partei konnten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im April 2023 wurde Zhanbolat Mamay, Vorsitzender der Demokratischen Partei Kasachstans, deren Registrierung willkürlich verweigert worden war, wegen Organisation von Massenunruhen während der Ereignisse im Januar 2022 schuldig gesprochen. Er erhielt eine sechsjährige Bewährungsstrafe, und es wurde ihm verboten, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, einschließlich solcher, die in den Sozialen Medien stattfanden.

Im September 2023 veröffentlichte das Komitee für Staatseinnahmen zum ersten Mal eine Liste natürlicher und juristischer Personen, die in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten hatten. Auf der Liste standen 240 Einzelpersonen und Organisationen, darunter bekannte Menschenrechtsorganisationen wie das Internationale Büro für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Kasachstan und die Internationale Stiftung für den Schutz der Meinungsfreiheit Ädil Söz. Die Meldepflicht für finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erstreckte sich auch auf Entgelte für die Durchführung von Datenerhebungen und Meinungsumfragen, das Leisten von Rechtshilfe sowie das Sammeln und Verbreiten von Informationen.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die Ausübung einer Religion außerhalb einer offiziell registrierten religiösen Organisation blieb verboten. Jegliche Missionstätigkeit unterlag weiterhin einer obligatorischen staatlichen Akkreditierung, welche ausschließlich von Mitgliedern registrierter religiöser Organisationen beantragt werden konnte. Religiöse Organisationen konnten zudem nur dann registriert werden, wenn sie eine bestimmte Mindestanzahl von Gründungsmitgliedern nicht unterschritten. Bei lokalen Organisationen lag diese Mindestanzahl bei 50, bei regionalen bei 500 und bei landesweiten Organisationen bei 5.000. Die Verbreitung von religiösem Material war ohne vorherige Erlaubnis durch staatlich anerkannte religiöse Expert*innen verboten.

Im August 2023 verschärfte das Bildungsministerium das Verbot von Schulkleidung, die als Propagierung religiöser Bekenntnisse erachtet wurde, und löste damit eine heftige öffentliche Debatte aus. Lokale Menschenrechtler*innen schätzten, dass allein zwischen September und November 2023 mindestens 2.000 muslimische Schülerinnen von ihren Eltern aus der Schule genommen wurden, weil Hidschabs unter dieses Verbot fielen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor im ganzen Land verbreitet. Bei den zwischen Januar und August 2023 offiziell registrierten 64 Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld waren die Opfer in den meisten Fällen Frauen. Die Strafe für ein erstes Delikt, das offiziell als geringfügiger tätlicher Angriff im familiären Umfeld angesehen wurde, war lediglich eine formelle polizeiliche Verwarnung.

Recht auf eine gesunde Umwelt

In seiner Rangliste für 2023 stellte der unabhängige Klimaschutz-Index (Climate Change Performance Index CCPI) fest, dass sich Kasachstan im Vergleich mit anderen Ländern leicht verbessert hatte. Der CCPI kritisierte jedoch Kasachstans Klimapolitik und Klimamaßnahmen, da sie eher zu steigenden als zu sinkenden Treibhausgasemissionen führten und daher nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar seien. Kasachstan gehörte weiterhin zu den 30 größten Verursachern von Treibhausgasemissionen weltweit.

Im Jahr 2023 wurde Kasachstan von Umweltkatastrophen heimgesucht, die durch den Klimawandel noch verschärft worden waren, darunter Waldbrände in der Region Abai im Osten des Landes, bei denen 14 Feuerwehrleute ums Leben kamen. Die Luftverschmutzung, die hauptsächlich auf die Verbrennung fossiler Brennstoffe, insbesondere Kohle, zurückzuführen war, verursachte Schätzungen zufolge jährlich mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle.

Veröffentlichung von Amnesty International

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