Amnesty Report 07. April 2021

Äquatorialguinea 2020

Rückenansicht eines Mannes in Polizeiuniform. Im Hintergrund sitzen mehrere Menschen an einem Tisch.

Berichtszeitraum: 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Nach wie vor gingen die Behörden mit harter Hand gegen Menschenrechtsverteidiger_innen vor. NGOs wurden durch administrative Hürden an der amtlichen Registrierung gehindert. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wurde missachtet. Im Zuge der Corona-Pandemie griff die Polizei auf exzessive Gewalt zurück. Außerdem wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verletzt. Ein Gesetzentwurf enthielt Bestimmungen, durch die Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) sowie Sexarbeiter_innen diskriminiert würden.

Hintergrund

Die Regierung plante internationale Veranstaltungen, um Auslandsinvestitionen anzuziehen, und unterzeichnete neue Bergbauverträge mit ausländischen Unternehmen. Auch im Jahr 2020 waren die Themen Korruption und Unterschlagung häufig in den Schlagzeilen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte im Februar 2020 die dreijährige Haftstrafe auf Bewährung und die Geldstrafe von 30 Mio. Euro für Teodorin Nguema Obiang Mangue, Sohn des Staatspräsidenten und dessen Stellvertreter, wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie rief die Regierung im März 2020 den Gesundheitsnotstand aus, der auch rechtseinschränkende Vorschriften mit sich brachte. Einige Beschränkungen wurden am 15. Juni 2020 wieder aufgehoben.

Die Regierung trat im August 2020 zurück und übernahm damit die Verantwortung für die Wirtschaftskrise, die durch die Pandemie verschärft worden war. Die Amtsgeschäfte wurden von einer neuen Regierung übernommen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Zuge der Corona-Pandemie verletzten die Behörden das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen. Im Mai 2020 stellte die Regierung die Veröffentlichung der Zahlen zu den Corona-Fällen ein. Als Begründung gab sie an, dass Kritiker_innen die Informationen instrumentalisiert hätten, um die Arbeit der Regierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu diskreditieren.

Im selben Monat forderte das Außenministerium die Weltgesundheitsorganisation WHO auf, ihre Vertreterin aus Äquatorialguinea abzuberufen und dafür zu sorgen, dass sie die Hauptstadt Malabo verließ. Die Regierung hatte ihr unmittelbar zuvor vorgeworfen, die Daten zu den Corona-Infektionen zu fälschen.

Die Krankenschwester Nuria Obono Ndong Andeme wurde am 15. April 2020 wegen einer WhatsApp-Nachricht, die sie einer Freundin geschickt und die sich verbreitet hatte, ins Gesundheitsministerium einbestellt. In der Nachricht hatte sie den Mangel an Sauerstoff für Covid-19-Kranke im Sampaka-Krankenhaus in Malabo beklagt. Einen Tag später ordnete ein Gericht Untersuchungshaft für sie im Black-Beach-Gefängnis in Malabo an. Am 21. April kam sie ohne Anklage aus der Haft frei.
Nach Angaben der NGO Reporter ohne Grenzen wurden sieben für den TV-Sender Asonga tätige Journalist_innen im Mai 2020 freigestellt, nachdem sie das gewalttätige Vorgehen der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte bei der Durchsetzung des Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie öffentlich kritisiert hatten.

Exzessive Gewaltanwendung

Im April 2020 waren regelmäßig Videos in den sozialen Medien in Umlauf, in denen zu sehen war, wie die Polizei bei der Durchsetzung des Lockdowns Gewalt einsetzte. In vielen Fällen handelte es sich bei den Angegriffenen um Straßenverkäufer_innen, deren Stände zerstört wurden. Die Polizei ging dabei vor allem gegen Frauen vor.

Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Im März 2020 verurteilte ein Militärgericht in Oveng Asem, einer Stadt auf dem Festland, zehn Männer wegen ihrer Mitgliedschaft in der oppositionellen Gruppe Movimiento de Liberación de Guinea Ecuatorial Tercera República (MLGE3R). Der Schuldspruch erging nach einem Prozess, der hinter verschlossenen Türen stattgefunden hatte. Die Angeklagten wurden zu insgesamt 734 Jahren Haft wegen Hochverrats, Beleidigung des Staatsoberhaupts und Spionage verurteilt. Vier Angeklagte – zwei spanische Staatsangehörige äquatorialguineischer Abstammung und zwei in Spanien lebende Äquatorialguineer – waren im November 2019 im Südsudan verschleppt und nach Äquatorialguinea geschafft worden. Ihr Aufenthaltsort war mehrere Monate lang nicht bekannt. Dann hieß es, dass sie sich im Black-Beach-Gefängnis befanden, von wo sie ins Gefängnis der Stadt Mongomo auf dem Festland verlegt wurden. Den spanischen Staatsangehörigen wurde der Zugang zu Vertreter_innen der spanischen Botschaft verweigert.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Wie schon in den Vorjahren legten die staatlichen Stellen NGOs auch 2020 bei der Registrierung ihrer Organisationen Steine in den Weg. 2019 hatte die Regierung im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat die Empfehlung akzeptiert, das Gesetz 1/1999, in dem die Registrierung von NGOs geregelt ist, zu novellieren. Dieses Vorhaben wurde jedoch nicht umgesetzt. 

Die zivilgesellschaftliche Plattform Somos+ beantragte im Juni 2020 die amtliche Registrierung beim Ministerium für Inneres und Kommunalverwaltung. Einige Tage später teilte das Ministerium mit, dass der Antrag von der Abteilung für Menschenrechte (Dirección General de Derechos Humanos) befürwortet werden müsse, obwohl das im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Im August 2020 hatten Vertreter_innen von Somos+ ein Gespräch mit dem Innenminister, der sie zu ihren Aktivitäten befragte und sie nachdrücklich darauf hinwies, dass sie solche erst nach einer Registrierung durchführen dürften.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Joaquín Elo Ayeto, Mitglied von Somos+, wurde im Februar 2020 aus dem Gefängnis Black Beach in Malabo entlassen – beinahe ein Jahr nach seiner willkürlichen Inhaftierung im Februar 2019. Seine Freilassung wurde nicht begründet. Im November 2019 war er wegen Verleumdung und Bedrohung des Präsidenten vor Gericht gestellt worden, hatte aber keinerlei Informationen über sein Urteil erhalten. Nach einem Treffen zwischen dem Präsidenten und dem Generalsekretär des oppositionellen Sozialdemokratischen Bündnisses (Convergencia para la Democracia Social) wurde Elo Ayeto auf Anweisung des Präsidenten auf freien Fuß gesetzt.

Diskriminierung

Auf Ministerebene wurde weiterhin über einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Sexarbeit und der Rechte von LGBTI beraten. Der Gesetzentwurf sieht zwar ein Verbot für einige Formen von Diskriminierung vor, enthält aber auch eine Bestimmung zum Schutz "der moralischen Integrität der gesellschaftlichen Mehrheit". Damit würde die Diskriminierung von LGBTI und Sexarbeiter_innen festgeschrieben. Außerdem enthielt er ein Verbot von Gay-Pride-Veranstaltungen. Des Weiteren enthielt der Entwurf eine Bestimmung, nach der die Regierung zur Ausarbeitung einer "Strategie der sozialen Wiedereingliederung" verpflichtet wäre, die sich an LGBTI richten soll, die freiwillig auf das Ausleben ihrer Homosexualität verzichten.

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