Aktuell Ukraine 31. Oktober 2018

Bundesregierung muss von Ukraine Einhaltung der Menschenrechte einfordern

Zeichnung dreier Ausrufezeichen

Anlässlich der Reise von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 1. November 2018 nach Kiew kritisiert Amnesty International die Menschenrechtssituation in der Ukraine. Dieses drängende Thema muss die deutsche Delegation unbedingt ansprechen.

Amnesty International beobachtet die Lage der Menschenrechte in der Ukraine mit Sorge. Es kommt immer häufiger zu Angriffen auf Aktivist_innen und schutzbedürftige Gruppen wie zum Beispiel Roma und Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-und Intergeschlechtliche (LGBTI). Die Täter_innen kommen meistens straffrei davon. Außerdem erhöhen Behörden den Druck auf Nichtregierungsorganisationen und schränken die Freiheit der Medien ein. Die Menschen, die vom bewaffneten Konflikt im Osten des Landes betroffen sind, erhalten nach wie vor keinerlei Entschädigung.

Amnesty International ruft daher die Bundesregierung dazu auf, die Menschenrechtslage in der Ukraine zum zentralen Thema in allen Gesprächen mit politischen Repräsentant_innen der Ukraine zu machen.

Straffreiheit bei Angriffen auf Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Minderheiten

In den vergangenen 18 Monaten hat Amnesty mehr als 40 Übergriffe auf Aktivist_innen und schutzbedürftige Gruppen dokumentiert. Die Täter_innen wurden so gut wie nie ermittelt und verurteilt. Zu den Opfern gehören u.a. Personen, die Korruption anprangern, sowie Medienschaffende, Menschenrechtler_innen und Umweltaktivist_innen.

Personen, die offen Kritik an den ukrainischen Behörden üben, werden eingeschüchtert und gewaltsam angegriffen. Eine solche Kritikerin ist Kateryna Handziuk aus Cherson im Süden der Ukraine. Im Juli 2018 wurde sie Opfer eines Säureanschlags und trug Verätzungen auf 40 Prozent ihrer Hautoberfläche davon. Diese Attacke wird weithin als Warnung für alle kritischen Stimmen in der Ukraine gewertet. Die Verantwortlichen für diese Attacke müssen dringend in einem fairen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden.

Schutzbedürftige Gruppen wie zum Beispiel Lesben, Schule, Bisexuelle, Trans-und Intergeschlechtliche (LGBTI) sowie Roma sind zunehmender Gewalt seitens rechtsradikaler Gruppierungen ausgesetzt. Die ukrainischen Behörden gehen nur in den seltensten Fällen gegen derartige Angriffe vor. Es herrscht somit ein Klima der Straflosigkeit. Dies leistet weiteren Gewalttaten gegen Aktivist_innen und Angehörige von Minderheiten Vorschub und verletzt deren Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

Fehlende Gerechtigkeit für die Opfer von Verschwindenlassen

Auch die Verantwortlichen für das Verschwindenlassen mehrerer Menschen während des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine werden nach wie vor nicht zur Rechenschaft gezogen. So ist beispielsweise die Untersuchung des Verschwindenlassens von 18 Menschen in den Jahren 2015 und 2016, für das mutmaßlich der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU verantwortlich war, immer noch nicht abgeschlossen. Eine gerichtliche Anhörung hat bisher nicht stattgefunden.

Im nationalen Recht existieren in der Ukraine keine auf dem humanitären Völkerrecht basierenden Definitionen von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Dies bedeutet für Opfer des Verschwindenlassens durch separatistische bewaffnete Gruppen, durch staatliche Akteur_innen oder durch Akteur_innen, die mit Autorisierung, Unterstützung oder Duldung der Behörden agieren, dass sie möglicherweise nie Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung erfahren werden.

Verletzung der Medienfreiheit und des Rechts auf Meinungsfreiheit

Der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft und für unabhängige Medien wird in der Ukraine enger. Medienschaffende, Aktivist_innen und unabhängige Nichtregierungsorganisationen geraten zunehmend unter Druck. Sowohl Präsident Poroschenko als auch Maksym Burbak, der Vorsitzende der zweitgrößten Parteifraktion des Parlaments, sprechen sich für ein geplantes Gesetz über "ausländische Agent_innen" aus, das sich gegen Medienhäuser und Nichtregierungsorganisationen wendet, die aus Russland unterstützt werden. Dieses Gesetz würde die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit weiter aushöhlen und die ohnehin schon beschwerlichen Berichtspflichten für Antikorruptionsaktivist_innen in der Ukraine noch verschärfen.

Medienschaffende und Medienhäuser, die kritisch über die Behörden berichten, werden ins Visier genommen, weil sie angeblich die nationale Sicherheit gefährden. Für Journalist_innen wird es immer schwerer, ihren Beruf auszuüben und unabhängig zu berichten.

Weitere Artikel