Todesstrafe in Israel: "Ein Racheakt gegen Palästinenser*innen"
Wasserwerfereinsatz gegen Demonstrierende, die die Todesstrafe in Israel ablehnen (Jerusalem, März 2026)
© Amit Elkayam /The New York Times / Redux / laif
Mit zwei neuen Gesetzen hat Israel wieder die Todesstrafe eingeführt. Warum das rechtswidrig und diskriminierend ist, erklärt Birte Brodkorb, Juristin und Mitarbeiterin der israelischen Menschenrechtsorganisation Public Committee Against Torture in Israel.
Interview: Hannah El-Hitami
Am 30. März hat das israelische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe im Land de facto wieder einführt. Was genau wurde beschlossen?
Es gab die Todesstrafe in Israel schon für verschiedene Straftaten, zum Beispiel für Hochverrat und Völkermord. Sie wurde aber nur einmal angewandt: 1962 im Prozess gegen Adolf Eichmann. Israel galt als Staat, der die Todesstrafe nicht mehr anwendet. Das neue Gesetz fügt aber eine neue Straftat hinzu, und zwar die terroristische Tat mit Todesfolge. Darauf steht nun auch die Todesstrafe, obwohl Israel 1991 dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) beigetreten ist. Der besagt, dass Staaten, in denen die Todesstrafe existiert, sie nicht ausweiten dürfen. Noch dazu vereinfacht das neue Gesetz die Umsetzung der Todesstrafe.
Auf welche Weise?
Für rechtsstaatliche Verfahren zur Todesstrafe sollten besonders hohe Standards gelten. Doch dieses Gesetz setzt die Ansprüche herunter. Im Westjordanland reicht eine einfache richterliche Mehrheit für ein Todesurteil. Und die Hinrichtung muss innerhalb der kurzen Frist von 90 Tagen vollstreckt werden. Außerdem muss die Todesstrafe für bestimmte Taten de facto zwingend verhängt werden.
Wo gilt das neue Gesetz?
In Israel und im Westjordanland. Die Anwendung im Westjordanland widerspricht dem humanitären Völkerrecht. Eine Besatzungsmacht darf keine Gesetze für ein besetztes Gebiet machen, denn das wäre Teil einer Annexion.
Was ist noch problematisch an dem Gesetz?
Es ist diskriminierend. Zwar steht darin nicht explizit, dass es nur auf Palästinenser*innen anwendbar ist, doch sind israelische Einwohner*innen des Westjordanlands davon ausgenommen. Und innerhalb Israels gilt, dass die Todesstrafe für Taten vorgesehen ist, deren Ziel es ist, Israel das Existenzrecht abzusprechen. Bei jüdischen Straftäter*innen in Israel wird man das wohl nicht annehmen.
Birte Brodkorb von Public Committee Against Torture in Israel
© privat
Im Mai wurde noch ein weiteres Gesetz zur Todesstrafe beschlossen. Worum geht es da?
Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass die Täter vom 7. Oktober 2023 nicht unter das neue Gesetz zur Todesstrafe fallen, weil Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden können. Deshalb wurde das "Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung der Teilnehmer des Massakers vom 7. Oktober" verabschiedet. Derzeit sind 300 bis 400 Verdächtige inhaftiert, auf die dieses Gesetz angewendet werden könnte. Es schränkt rechtsstaatliche Prinzipien sehr stark ein, sodass die Verfahren schnell und einfach ablaufen können. Bestehende Beweisregeln wurden geändert: Täter werden nicht auf der Grundlage ihrer Tathandlung und ihres Tatwillens angeklagt, sondern kollektiv: Alle, die am Tatort waren, können zum Tode verurteilt werden, auch wenn man ihren eigenen Tatbeitrag nicht kennt.
Was bedeuten diese Gesetze angesichts der ohnehin schon weitreichenden Entrechtung palästinensischer Gefangener in israelischen Haftanstalten?
Palästinensische Häftlinge werden systematisch und routinemäßig gefoltert – bei der Festnahme, in der Haft und bei Verhören. Es könnte also viele Todesurteile geben, die auf Geständnissen beruhen, die unter Folter erpresst wurden. Beide Gesetze sind rein politisch motiviert, es sind Racheakte gegen Palästinenser*innen. Durchgesetzt wurden sie von rechtsextremen Parteien, die schon lange die Tötung von Palästinenser*innen fordern.
Hannah El-Hitami ist freie Journalistin und lebt in Berlin. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung von Amnesty International wieder.
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von Hannah El-Hitami
Am 30. März verabschiedete das israelische Parlament ein neues Gesetz, das die Todesstrafe in Israel ausweitet und befürchten lässt, dass sie erstmals seit 1962 wieder angewendet wird. Mehrere israelische Organisationen haben beim Obersten Gerichtshof des Landes gegen das Gesetz geklagt. Sie argumentieren, dass es verfassungswidrig sei und gegen das Völkerrecht sowie weitere internationale Abkommen verstoße. Der Oberste Gerichtshof wird wohl erst in einigen Monaten entscheiden. Aktuell gibt es noch keine Fälle, die von dem neuen Gesetz betroffen sind. Birte Brodkorb, die mit ihrer Organisation Public Committee Against Torture in Israel an der Klage beteiligt ist, glaubt nicht, dass der Oberste Gerichtshof das neue Gesetz kippen wird, "sondern nur bestimmte Elemente, zum Beispiel, dass Todesurteile für bestimmte Taten zwingend verhängt werden müssen, oder dass eine einfache Richtermehrheit genügt".
"Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die israelische Regierung das Gesetz selbst wieder zurücknimmt", glaubt Katja Müller-Fahlbusch, Amnesty-Referentin für den Nahen Osten und Nordafrika. Sie setzt deshalb auf Druck durch die internationale Gemeinschaft. Von der Bundesregierung fordert Amnesty Deutschland, die Ausweitung der Todesstrafe in Israel endlich als die rote Linie zu betrachten, deren Überschreitung Konsequenzen nach sich ziehen muss. Die israelische Regierung habe schon viele rote Linien überschritten, sagt Müller-Fahlbusch. "Die Abschaffung der Todesstrafe ist erklärtes politisches Ziel der Europäischen Union. Darauf müssen die Mitgliedstaaten reagieren." In einem knappen Statement bekräftigte die Bundesregierung zwar, dass die "Ablehnung der Todesstrafe ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik" sei. Sie bedauere daher die Entscheidung der Knesset und könne sie nicht gutheißen. Konkrete Forderungen an die israelische Regierung stellte sie jedoch nicht.
Amnesty International fordert zusammen mit weiteren 90 Nichtregierungsorganisationen, das EU-Israel-Assoziierungsabkommen auszusetzen. Es ist seit dem Jahr 2000 in Kraft und gewährt Israel einen privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Die Wahrung der Menschenrechte ist zentraler Bestandteil des Abkommens. Mit dem Völkermord in Gaza, der Unterstützung von Siedlergewalt im Westjordanland und nun auch der Ausweitung der Todesstrafe verstößt Israel klar gegen das Abkommen. Wirtschaftliche Sanktionen wären ein starkes Druckmittel, denn die EU ist Israels größter Handelspartner. Fast ein Drittel der israelischen Exporte gingen 2024 in die EU. Einige Mitgliedstaaten haben sich für eine teilweise Aussetzung des Handelsabkommens ausgesprochen. Deutschland gehört zu den Staaten, die das nach wie vor blockieren.