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Syrien im Blick: Stiftung Menschenrechte setzt auf juristische Aufarbeitung und Menschenrechtsbildung

Jubelnde Menschenmenge in der syrischen Stadt Aleppo nach dem Sturz von Präsident Baschar al-Assad (13. Dezember 2024)
© AFP or licensors
Auch nach dem Sturz von Baschar al-Assad bildet das vom Krieg zerrüttete Land einen Schwerpunkt der Arbeit der Stiftung Menschenrechte.
Schon seit mehreren Jahren widmet sich die Stiftung Menschenrechte der Lage in Syrien. Im Zentrum standen dabei die Arbeit gegen Straflosigkeit, die Erstellung von Materialien zur Menschenrechtsbildung in Schulen und die Vorbereitung auf eine Zeit nach Baschar al-Assad. Wie schnell diese vorbereitenden Arbeiten relevant sein würden, konnte niemand ahnen. Seit dem Fall des Regimes Anfang Dezember 2024 passt die Stiftung ihr aktuelles Projekt an die neuen Gegebenheiten an.
Die Stiftung arbeitet dabei seit 2019 mit dem von dem Rechtsanwalt Anwar al-Bunni geleiteten Syrischen Zentrum für juristische Studien und Forschungen zusammen. Nachdem die Vorprojekte ausgelaufen waren, begannen die Stiftung und das Zentrum im Mai 2024 ein Folgeprojekt, das Ende April 2025 abgeschlossen sein soll. Hierfür konnte die Stiftung 50.400 Euro zur Verfügung stellen.
Beweise für Menschenrechtsverbrechen gesammelt
Im Rahmen eines vorherigen Projekts trug das Zentrum Beweise für Menschenrechtsverbrechen in Syrien zusammen, um sie Ermittlungsbehörden in verschiedenen Staaten zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung finanzierte die Reisen von Mitarbeiter*innen des Zentrums, die im Zusammenhang standen mit Ermittlungsverfahren wegen Menschenrechtsverbrechen in Syrien. Solche Verfahren laufen derzeit etwa in Deutschland, Frankreich, den USA, in Belgien, der Schweiz, den Niederlanden, in Spanien und Österreich. Die Arbeit des Zentrums führte zu mehreren Haftbefehlen und zu diversen Strafprozessen.
Der hierzulande bekannteste Fall ist der des syrischen Staatsbürgers Anwar R., der am 13. Januar 2022 vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Arbeit des Zentrums hat maßgeblich zu seiner Verurteilung beigetragen.
Workshops durchgeführt
Zum Vorprojekt gehörten auch zwei Workshops, die das Zentrum im Jahr 2023 im Auftrag der Stiftung im Libanon abgehalten hat. Jeweils 25 Aktivist*innen aus der Zivilgesellschaft, Medienvertreter*innen und Anwält*innen, die nach ihrer Flucht aus Syrien im Libanon lebten, berieten, wie man das Bewusstsein für Verfassung und Rechtsstaatlichkeit in ihrem Land fördern könnte. Ergänzt wurde diese Bildungsarbeit durch die Erstellung einer "Analyse des Status des Rechts in Syrien zwischen dem Verfassungsrecht und der Scharia". Diese Studie konnte in Syrien verteilt werden. Im März 2025 werden nun wieder im Auftrag der Stiftung zwei dreitägige Workshops zu den Themen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Justiz angeboten. Diese Seminare sollten ursprünglich ebenfalls im Libanon abgehalten werden, können nun aber in Damaskus stattfinden.
Auch am Weltfrauentag ist das Zentrum regelmäßig aktiv. Am 8. März 2025 wird es einen eintägigen Workshop für syrische Frauen geben, der sich mit den Menschenrechten von Frauen, insbesondere von syrischen Frauen, befassen. Dieser wird ebenfalls erstmalig in Damaskus abgehalten.
Auch Materialien für die Menschenrechtsbildung in syrischen Grundschulen konnten vom Zentrum erstellt und in einzelnen Schulen, zu denen Kontakte bestehen, getestet werden. Das bereits erarbeitete Curriculum zum Thema "Menschenrechte und gleichberechtigte Bürgerschaft" soll nun bis zur sechsten Klasse der Grundschule vervollständigt werden (Jahrgangsstufen 4, 5 und 6). Dabei deckt die Stiftung die Kosten für die Erarbeitung des Curriculums und der Unterrichtsmaterialien für Schüler*innen und Lehrkräfte in arabischer Sprache. Außerdem finanziert sie die Kosten für den Druck von jeweils 400 Broschüren je Jahrgangsstufe und die Begleithefte für das Lehrpersonal.
All diese Themen haben durch den Sturz Baschar al-Assads noch einmal an Bedeutung gewonnen. Das Syrische Zentrum wirkt mit allen Kräften daran mit, die Chancen, die sich für das Land durch die Neuordnung ergeben, zu nutzen und einen Beitrag für ein pluralistisches, demokratisches, rechtsstaatliches und den Menschenrechten verpflichtetes Syrien zu leisten.
Finanzielle Ausstattung
Aber auch andere seit Langem laufende Projekte konnte die Stiftung im Jahr 2024 weiter fördern. Unter anderem unterstützte sie die Fortentwicklung des "Mobile Verification Tools". Mit diesem Tool können Menschenrechtsverteidiger*innen Spionagesoftware auf ihren Smartphones aufspüren. Möglich sind all diese Unterstützungsleistungen, weil das Jahr 2024 für die Stiftung finanziell wieder sehr erfolgreich war: Die Summe der Vermögenswerte wuchs um knapp eine Million auf rund 4,6 Millionen Euro an. Erträge aus diesem Vermögen und Spenden ermöglichten es, 2024 mehr als 197.000 Euro für konkrete Aktivitäten zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen auszugeben – noch einmal mehr als im Rekordjahr 2023.