Amnesty Report Polen 07. April 2021

Polen 2020

Nächtliche Frontalaufnahme von Protestierenden mit Maske und der polnischen Nationalflagge

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Die Behörden untergruben auch 2020 die Unabhängigkeit der Justiz. Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 wurden zum Anlass genommen, um gegen friedliche Protestierende vorzugehen und den Zugang zum Asylsystem einzuschränken. Personen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnahmen, mussten mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI) wurden weiterhin angegriffen, und die Behörden schränkten den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen noch weiter ein.

Hintergrund

Die ursprünglich für Mai 2020 angesetzte Präsidentschaftswahl wurde wegen der Corona-Pandemie verschoben: Wähler_innen konnten ihre Stimme entweder per Briefwahl oder am 28. Juni im Wahllokal abgeben. Am 12. Juli fand eine endgültige Stichwahl statt. Im März 2020 wurde aufgrund der Pandemie ein absolutes Versammlungsverbot verhängt. Im Mai wurden Versammlungen von bis zu 150 Personen erlaubt. Im Oktober wurde dies je nach Verwaltungsbezirk wieder auf 10 bis 25 Personen eingeschränkt.

Neue Gesetze, die zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen während der Pandemie gedacht waren, gingen mit Änderungen an weiteren Gesetzen einher; so wurden beispielsweise die Strafen für illegale Schwangerschaftsabbrüche und Beleidigung des Präsidenten verschärft.

Unabhängigkeit der Justiz

Die Regierung setzte nach wie vor politische und rechtliche Reformen um, die die Unabhängigkeit der Justiz aushöhlten.

Im Januar 2020 nahm das Parlament ein neues Gesetz an, mit dem die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit von Richter_innen stark eingeschränkt wurden. Das Gesetz sieht Strafen für Richter_innen vor, wenn diese die Entscheidungskompetenz oder Legalität anderer durch den Präsidenten ernannter Richter_innen infrage stellen. Der stellvertretende Disziplinarbeauftragte der Regierung versuchte im August, ein Disziplinarverfahren gegen 1.278 Richter_innen einzuleiten, die bei der OSZE um Wahlbeobachtung für die Präsidentschaftswahlen gebeten hatten.

Polen unterlag nach wie vor intensiver internationaler Kontrolle. Vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) liefen einige Verfahren, die wegen mutmaßlichen Angriffs auf das Justizsystem gegen Polen angestrengt worden waren. Im September 2020 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der Befürchtungen bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz und der Bedrohung der Menschenrechte in Polen zum Ausdruck gebracht wurden.

Im April 2020 ordnete der EuGH einstweilige Maßnahmen an und forderte die polnische Regierung auf diesem Weg auf, das neue System der Disziplinarverfahren gegen Richter_innen unverzüglich auszusetzen. Die polnischen Behörden setzten das Urteil jedoch nicht um und entsprechende Disziplinarverfahren wurden weiterhin vor dem polnischen Obersten Gerichtshof verhandelt. Der stellvertretende Justizminister erklärte, der EuGH habe die Souveränität Polens verletzt, indem er sich in innerstaatliche Angelegenheiten eingemischt habe.

Im September forderte der EGMR offiziell eine Stellungnahme zum Fall des Richters Igor Tuleya, gegen den im Jahr 2018 ein Disziplinarverfahren angestrengt worden war. Igor Tuleya focht das Verfahren gegen ihn wegen der mutmaßlichen Verletzung seiner Rechte auf Privatleben und freie Meinungsäußerung an. Das Disziplinarverfahren hatten die polnischen Behörden eingeleitet, da Igor Tuleya den EuGH unter anderem aufgefordert hatte, ein vorläufiges Urteil darüber abzugeben, ob die neue polnische Gesetzgebung zur Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz mit EU-Recht vereinbar ist.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Personen, die friedlich an regierungskritischen Demonstrationen teilnahmen, mussten weiterhin mit Geldstrafen und Inhaftierung rechnen, da die Behörden im Rahmen der Corona-Pandemie schärfer gegen bestimmte Protestveranstaltungen vorgingen als zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig war.

Im Mai 2020 nahm die Polizei Hunderte friedliche Protestierende fest, weil sie während der Präsidentschaftswahl auf die Straße gegangen waren. Die Protestierenden wurden mit hohen Geldstrafen belegt, besonders diejenigen, die forderten, die Unabhängigkeit der Justiz aufrechtzuerhalten. Auch Demonstrierende, die die mangelnde Unterstützung für Kleinunternehmen während des Lockdowns anprangerten, wurden ins Visier genommen. Zahlreiche Personen, die sich wegen der Zensur eines regierungskritischen Lieds zu einer friedlichen Demonstration vor dem polnischen Radiosender Trójka versammelt hatten, mussten ebenfalls Geldstrafen zahlen.

Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit

Im Juni 2020 wurden zwei Aktivist_innen wegen "Diebstahls und Einbruchs" angeklagt, weil sie an Bushaltestellen Werbeplakate mit Plakaten ausgetauscht hatten, auf denen der Regierung die Manipulation von Covid-19-Statistiken vorgeworfen wurde. Bei einer Verurteilung drohten den Aktivist_innen bis zu zehn Jahre Haft. Das Verfahren war Ende 2020 noch anhängig.

Im Juli wurde die Menschenrechtsverteidigerin Elżbieta Podleśna angeklagt, "religiöse Gefühle verletzt" zu haben. Man soll bei ihr Poster und Aufkleber gefunden haben, auf denen die Jungfrau Maria mit einem Heiligenschein in den Farben der LGBTI-Regenbogenfahne abgebildet war.

Der Justizminister und der Umweltminister legten im August einen Gesetzentwurf vor, der Nichtregierungsorganisationen verpflichten würde, aus dem Ausland erhaltene Finanzmittel in einem öffentlichen Register zu deklarieren.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI)

Politiker_innen verwendeten nach wie vor LGBTI-feindliche Sprache.

Kurz vor der Stichwahl im Juli 2020 unterzeichnete Präsident Duda die "Familien-Charta", ein LGBTI-feindliches Pamphlet, das sich gegen die gleichberechtigte Ehe und die Adoption von Kindern durch LGBTI-Paare sowie gegen die Aufklärung über LGBTI in Schulen wandte.

Die Polizei nahm im August 48 LGBTI-Aktivist_innen fest, als sie friedlich gegen die Untersuchungshaft einer bekannten Aktivistin protestierten. Den Aktivist_innen drohte eine Anklage wegen "Teilnahme an einer illegalen Versammlung". Die Ermittlungen waren Ende 2020 noch nicht abgeschlossen.

Seit März 2019 sind in etwa 100 Kommunalbehörden diskriminierende LGBTI-feindliche Beschlüsse gefasst worden. Manche davon wenden sich ausdrücklich "gegen LGBTI-Ideologie", andere beziehen sich auf "traditionelle Werte" und die "Rechte der Familie". Im Juli 2020 lehnte die Europäische Kommission sechs Bewerbungen für Städtepartnerschaften aus Polen ab, weil die besagten Kommunalbehörden sogenannte "LGBTI-freie Zonen" ausgerufen oder Beschlüsse zugunsten von "Familienrechten" gefasst hatten. Im September sagte die EU-Kommissionschefin, sogenannte "LGBTI-freie Zonen" seien in Wirklichkeit "menschlichkeitsfreie Zonen", für die in der Europäischen Union kein Platz sei.

Aus einem im Mai 2020 veröffentlichten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ging hervor, dass 15 % der LGBTI in Polen in den vergangenen fünf Jahren einen tätlichen Übergriff oder sexualisierte Gewalt erfahren hatten. Dies ist der höchste Prozentsatz in der EU. Die meisten angezeigten Angriffe auf LGBTI werden nicht strafrechtlich verfolgt.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Sexuelle und reproduktive Rechte waren in Polen auch 2020 unter Beschuss.

Für April war eine parlamentarische Debatte angesetzt, um zwei "Bürgerinitiativen" zu diskutieren, die strafrechtliche Konsequenzen für Sexualkundeunterricht in Schulen forderten und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen noch stärker einzuschränken suchten. Dies stieß auf großen Protest, der entweder virtuell oder in Übereinstimmung mit den Corona-Abstandsregelungen abgehalten wurde. Parlamentsabgeordnete stimmten dafür, die entsprechenden Gesetzesvorlagen an parlamentarische Kommissionen zu übergeben und somit die Debatten zu vertagen.

Im Juli verkündete das Justizministerium die Absicht, sich aus der Istanbul-Konvention zurückziehen zu wollen, einem internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Regierung appellierte offen an andere Länder, ebenfalls aus dem Abkommen auszusteigen. Der Ministerpräsident erklärte, das Verfassungsgericht solle untersuchen, ob die Istanbul-Konvention mit der polnischen Verfassung vereinbar sei. Seiner Ansicht nach enthalte die Konvention Bestimmungen "ideologischer Natur", die er für "schädlich" halte.

Im Oktober urteilte das Verfassungsgericht, dass Schwangerschaftsabbrüche im Falle einer "schweren und irreversiblen Schädigung des Fötus oder einer unheilbaren Krankheit, die zum Tod des Fötus führen könnte" verfassungswidrig seien. Diese Entscheidung bedeutet, dass in Polen ein nahezu absolutes Abtreibungsverbot gelten wird.

Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Im April 2020 entschied der EuGH, dass Polen gegen seine Verpflichtungen gemäß EU-Recht verstoßen habe, indem sich das Land 2015 weigerte, die unter dem EU-Umverteilungsprogramm festgelegte Zahl an Asylsuchenden aufzunehmen.

Im Juli kam der EGMR in einem Urteil gegen Polen zu dem Schluss, dass die Lage an den Grenzübergängen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkäme, da die Behörden sich weigerten, Asylanträge anzunehmen, und da sie summarische Abschiebungen durchführten, die einige der Betroffenen der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen aussetzten (Refoulement).

Aufgrund der Corona-Pandemie setzte die Ausländerbehörde alle Präsenztermine aus. An den Grenzen kam es bei der Einreichung von Asylanträgen zu gewissen Einschränkungen.

Weitere Artikel