Jemen 2023
© Amnesty International
- Hintergrund
- Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
- Rechte auf Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit
- Eingeschränkter Zugang für Hilfsorganisationen
- Rechte von Frauen und Mädchen
- Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
- Recht auf eine gesunde Umwelt
- Veröffentlichungen von Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Die bewaffneten Auseinandersetzungen und grenzüberschreitenden Angriffe gingen im Vergleich zu den Vorjahren zurück, dennoch verübten alle Parteien des langjährigen Konflikts im Jemen nach wie vor rechtswidrige Angriffe und Tötungen, für die sie straflos ausgingen. Die international anerkannte Regierung des Jemen und die De-facto-Behörden der Huthi, die jeweils unterschiedliche Regionen des Landes kontrollierten, schikanierten, bedrohten, inhaftierten, verschleppten und verfolgten Journalist*innen und Aktivist*innen, die lediglich friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnahmen. Die De-facto-Behörden der Huthi ließen Angehörige der religiösen Minderheit der Baha'i verschwinden, weil sie ihre Rechte auf Religions- und Glaubensfreiheit wahrgenommen hatten. Alle Konfliktparteien schränkten die Lieferung von humanitärer Hilfe ein. Die De-facto-Behörden der Huthi verboten Frauen weiterhin, ohne männlichen Vormund unterwegs zu sein, und engten damit ihre Möglichkeiten ein, zu arbeiten oder humanitäre Hilfe zu erhalten. Keine der Konfliktparteien sorgte für Gerechtigkeit für die Opfer von völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen.
Hintergrund
Zwar gingen 2023 die Kämpfe und grenzüberschreitenden Angriffe zurück, doch griffen alle Konfliktparteien vereinzelt zivile Gebiete und Frontlinien in den Gouvernements Ma'rib, al-Hudaida, Ta'iz, Sa'adah, al-Dschauf, Schabwa und Dhale' an.
Im März 2023 einigten sich die Konfliktparteien unter Vermittlung der Vereinten Nationen auf die Freilassung von fast 900 Personen, die im Zuge des Konflikts gefangen genommen worden waren. Zwischen dem 14. und 16. April ließen die saudi-arabische Regierung und die international anerkannte Regierung des Jemen, die von der von Saudi-Arabien angeführten Militärallianz unterstützt wird, 706 Gefangene frei, während die De-facto-Behörden der Huthi 181 Gefangene freiließen, darunter die vier zum Tode verurteilten Journalisten Akram Al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq Al-Mansouri. Hunderte weitere Personen wurden jedoch noch immer rechtswidrig festgehalten.
Im Jemen war der Zugang zu Nahrungsmitteln, sauberem Trinkwasser und einer angemessenen Gesundheitsversorgung weiterhin stark eingeschränkt. Auch kam die Bevölkerung kaum in den Genuss einer gesunden Umwelt. Nach Angaben des UN-Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) führte die Unterfinanzierung des Plans für den humanitären Bedarf im Jemen (Yemen Humanitarian Response Plan) 2023 zu erhöhter Ernährungsunsicherheit und gefährdete den humanitären Einsatz vor Ort, da sich Hilfsorganisationen gezwungen sahen, wichtige humanitäre Programme zurückzuschrauben oder sogar ganz einzustellen.
Am 31. Oktober 2023 gab ein Militärsprecher der Huthi bekannt, dass die Huthi seit dem 7. Oktober vier Angriffe mit Drohnen und Raketen auf Israel durchgeführt hätten, die jedoch israelisches Gebiet nicht erreicht hatten. Eine der Drohnen war am 27. Oktober in der Nähe eines Krankenhauses in der ägyptischen Stadt Taba abgestürzt und hatte sechs Menschen verletzt.
Im November und Dezember 2023 verübten die Streitkräfte der Huthi rund 24 Angriffe auf Handels- und Militärschiffe im Roten Meer. Am 19. November kaperten die Huthi das Frachtschiff Galaxy Leader, das Großbritannien gehört und von Japan betrieben wird, und hielten 25 der Besatzungsmitglieder willkürlich fest. Die Huthi teilten mit, sie würden die Angriffe auf Schiffe im Roten Meer bis zum Ende des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen fortsetzen.
Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
Am 13. März 2023 schlug eine drohnengesteuerte Rakete, die Berichten zufolge von Huthi-Streitkräften abgefeuert worden war, in einem Feldlazarett in Hajar im Bezirk Qa'atabah (Gouvernement Dhale') ein. Drei Zivilpersonen, darunter zwei Gesundheitsarbeiter*innen, wurden verletzt.
Am 22. April wurden drei Zivilpersonen, darunter eine Frau und ein 12-jähriges Mädchen, getötet und neun weitere verletzt, als Granaten aus einem von den Huthi kontrollierten Gebiet in Häuser in al-Majash al-Ala im Bezirk Mawza im Gouvernement Ta'iz einschlugen. Die Opfer stammten alle aus derselben Familie.
Am 4. Juli wurden im Gouvernement al-Hudaida fünf Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren beim Ziegenhüten auf dem Hügel al-Jibalayn im Dorf al-Muharith durch Granatwerferfeuer verletzt.
Am 15. Juli kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Huthi-Streitkräften im Dorf al-Aboos im Gouvernement Ta'iz zwei Zivilpersonen ums Leben, als Granaten in ihr Haus einschlugen.
Rechte auf Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit
Die Konfliktparteien gingen weiterhin mit Drangsalierungen, Drohungen, strafrechtlicher Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung und Verschwindenlassen gegen Personen vor, die lediglich friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung oder auf Religions- und Glaubensfreiheit wahrnahmen.
De-facto-Behörden der Huthi
Am 25. Mai 2023 stürmten Huthi-Sicherheitskräfte eine friedliche Versammlung von Angehörigen der religiösen Minderheit der Baha'i in der Hauptstadt Sana'a. Sie nahmen 17 Personen fest, darunter fünf Frauen, und setzten sie dem Verschwindenlassen aus. Auf internationalen Druck hin wurden elf von ihnen freigelassen. Fünf Männer und eine Frau waren jedoch weiterhin in Einrichtungen der Huthi-Sicherheitskräfte bzw. des Geheimdiensts in Hadda und Sana'a inhaftiert.
Am 24. August 2023 griffen fünf bewaffnete Männer in Zivilkleidung den Journalisten Mujalli al-Samadi im Stadtteil al-Safiyah in Sana'a tätlich an und drohten ihm für den Fall, dass er weiter Kritik an den Huthi üben würde. Mujalli al-Samadi zeigte den Vorfall auf der Polizeistation von al-Sab'ein an, doch die Behörden zogen niemanden zur Rechenschaft. Mujalli al-Samadis Radiosender Sawt al Yemen, den die Huthi im Januar 2022 abgeschaltet hatten, blieb weiterhin außer Betrieb, obwohl das Gericht für Journalismus und Veröffentlichungen in Sana'a im Juli 2022 entschieden hatte, dass der Sender seinen Betrieb wieder aufnehmen dürfe.
Die De-facto-Behörden der Huthi hielten den Journalisten Nabil al-Sidawi weiterhin willkürlich fest, obwohl er am 21. September 2023 nach Verbüßen seiner Haftstrafe hätte freikommen sollen. Er war am 21. September 2015 von Sicherheits- und Geheimdienstkräften der Huthi inhaftiert worden. Nach einem grob unfairen Gerichtsverfahren im Jahr 2022 vor dem Sonderstrafgericht in Sana’a, das üblicherweise für sicherheitsrelevante Straftaten zuständig ist, wurde der Journalist zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
Am 26. September 2023 setzten die De-facto-Behörden der Huthi eine Festnahmewelle in Gang, bei der sie zahlreiche größtenteils friedliche Demonstrierende festnahmen, die sich aus Anlass des Jahrestags der jemenitischen September-Revolution versammelt hatten.
Jemenitische Regierung
Am 11. Juli 2023 lud die Kriminalpolizei im Gouvernement Ta'iz den Journalisten Jamil al-Samit zum Verhör vor, nachdem die Führung der von der Regierung kontrollierten Militärachse von Ta'iz Anzeige gegen ihn erstattet hatte, weil er Artikel veröffentlicht hatte, in denen die Ablösung ebendieser Führung gefordert wurde. Jamil al-Samit wurde willkürlich einen Tag lang festgehalten und dann freigelassen. Am 1. August wurde er erneut von der Polizei von Ta'iz vorgeladen und verhört, da man ihm vorwarf, durch seine Artikel das Ansehen der Polizei zu beschädigen. Er wurde willkürlich fünf Tage lang festgehalten und dann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Im August 2023 verfolgten Sicherheitskräfte in der Stadt Ma'rib einen Medienschaffenden, nachdem er für eine Reportage in der al-Hay'a-Straße gefilmt hatte. Sie beschlagnahmten seine Kamera, löschten das Filmmaterial und brachten ihn auf eine Polizeiwache. Er kam erst wieder frei, nachdem er sich verpflichtet hatte, nicht ohne vorherige Erlaubnis der Sicherheitsbehörden in Ma'rib zu filmen.
Südlicher Übergangsrat
Am 1. März 2023 stürmten Kräfte des "Sicherheitsgürtels" den Sitz der jemenitischen Journalist*innengewerkschaft im Bezirk al-Tawahi im Gouvernement Aden. Bei dem "Sicherheitsgürtel" handelt es sich um den paramilitärischen Flügel des Südlichen Übergangsrats (Southern Transitional Council – STC), der Teile des Südjemen kontrolliert. Die Paramilitärs beschlagnahmten Eigentum, verwiesen die anwesenden Journalist*innen des Hauses und untersagten ihnen den Zutritt zum Gebäude. Anschließend ersetzten sie das Logo der Gewerkschaft durch das Logo der vom STC unterstützten Gewerkschaft der Journalist*innen und Medienschaffenden des Südens. Am 28. März 2023 reichte die jemenitische Journalist*innengewerkschaft bei der Staatsanwaltschaft von Aden Beschwerde ein und forderte eine Untersuchung des Vorfalls, dem wurde jedoch nicht nachgekommen.
Die De-facto-Behörden des STC hielten den Journalisten Ahmad Maher [AR2] auch 2023 weiterhin willkürlich fest, nachdem er am 6. August 2022 im Bezirk Dar Sa'ad im Gouvernement Aden willkürlich von Streitkräften des "Sicherheitsgürtels" festgenommen worden war. Im September 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn wegen mutmaßlicher Verbreitung falscher und irreführender Nachrichten. Seit März 2023 wurde seine Anhörung vor dem Sonderstrafgericht in Aden wiederholt vertagt.
Eingeschränkter Zugang für Hilfsorganisationen
Die Konfliktparteien schränkten die Bewegungsfreiheit und die Bereitstellung von Hilfsgütern auch 2023 ein, u. a. durch bürokratische Hürden wie verzögerte Bewilligungen und die Verweigerung oder Verzögerung von Reisegenehmigungen. Außerdem strichen sie humanitäre Programme und störten die Planung, Durchführung und Auswertung humanitärer Aktivitäten.
Im Mai 2023 forderten die De-facto-Behörden der Huthi die humanitären Organisationen in einem Rundschreiben auf, sie monatlich über ihre gesamten Medien- und Kampagnenaktivitäten zu informieren und Bewilligungen für deren Durchführung zu beantragen. Die Organisationen wurden außerdem aufgefordert, ihre monatlichen Medienberichte dem Obersten Politischen Rat zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen und sich bei Einsätzen vor Ort von einem von den Huthi ernannten Medienvertreter begleiten zu lassen.
Jemenitische Frauen, die für humanitäre Organisationen tätig waren, hatten weiterhin Schwierigkeiten, in den von den Huthi kontrollierten Gebieten zu arbeiten, da es ihnen aufgrund der Mahram-Regeln verboten war, ohne einen männlichen Vormund (Mahram) unterwegs zu sein. Dadurch wurden Einsätze und Hilfslieferungen eingeschränkt.
Am 21. Juli 2023 erschossen Unbekannte den Mitarbeiter des Welternährungsprogramms Muayad Hameidi in der Stadt Al-Turbah im Gouvernement Ta'iz.
Am 11. August wurden fünf UN-Mitarbeiter, die im Februar 2022 im Gouvernement Abyan entführt worden waren, freigelassen.
Am 25. Oktober starb Hisham Al-Hakimi im Gewahrsam der Huthi in Sana'a. Er war als Direktor für Schutz und Sicherheit bei der NGO Save the Children tätig und war am 9. September in seiner Freizeit willkürlich festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert worden. Nach seinem Tod setzte Save the Children seine Arbeit im Nordjemen für zehn Tage aus.
Rechte von Frauen und Mädchen
Die De-facto-Behörden der Huthi setzten 2023 weiterhin die Mahram-Regeln durch, die es Frauen verboten, ohne einen männlichen Vormund (Mahram) oder den Nachweis seiner schriftlichen Zustimmung innerhalb der von den Huthi kontrollierten Gouvernements unterwegs zu sein oder in andere Gebiete des Jemen zu reisen. Diese Einschränkungen erschwerten es Frauen, einer Arbeit nachzugehen, und beeinträchtigten den Zugang jemenitischer Frauen und Mädchen zu humanitärer Hilfe.
Die De-facto-Behörden der Huthi hielten die Menschenrechtsverteidigerin Fatma al-Arwali weiterhin in Haft und verweigerten ihr ein faires Gerichtsverfahren. Am 31. Juli 2023 wurde sie wegen Spionage, einem Kapitalverbrechen, angeklagt, und ihr Fall wurde an das Sonderstrafgericht verwiesen. Am 5. Dezember verurteilte das Sonderstrafgericht Fatma al-Arwali zum Tode.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Die Konfliktparteien sorgten auch 2023 nicht für Gerechtigkeit für diejenigen Menschen, die während des langjährigen Konflikts Opfer von völkerrechtlichen Verbrechen oder Menschenrechtsverletzungen geworden waren. Auch entschädigten sie Zivilpersonen nicht für das ihnen zugefügte Leid.
Am 26. Juli 2023 präsentierten mehr als 40 jemenitische zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Verbände für Opfer und Überlebende eine von ihnen unterzeichnete Erklärung für Gerechtigkeit und Versöhnung (Yemen Declaration for Justice and Reconciliation). Die Erklärung forderte für die Zeit nach dem Konflikt einen Gerechtigkeitsprozess, der sich aktiv und angemessen mit den Beschwerden der jemenitischen Bevölkerung befasst, und schlug Leitprinzipien dafür vor. Zu diesen Prinzipien zählten ein opferzentrierter und menschenrechtsbasierter Ansatz sowie Mechanismen für Inklusivität, Geschlechtergleichstellung, Wahrheit und Gedenken, Wiedergutmachung und Entschädigung, Rechenschaftspflicht und Versöhnung.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Im ganzen Land verschärften Extremwetterereignisse wie heftige Regenfälle und Überschwemmungen im Jahr 2023 die Ernährungs- und Existenzunsicherheit. In den Gouvernements Ma'rib, Ta'iz, Ibb und in anderen Gebieten stieg die Zahl der Binnenvertriebenen. Bei den Überschwemmungen im April 2023 starben laut Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen mindestens 31 Menschen, 37 wurden verletzt und drei wurden als vermisst gemeldet. Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen meldete, dass zwischen Januar und August 2023 insgesamt 109.830 Menschen aus Klimagründen vertrieben wurden. Laut dem ND-GAIN-Index (Notre Dame Global Adaptation Initiative) zur Klimafolgenabschätzung gehörte der Jemen zu den Ländern, die am stärksten durch den Klimawandel gefährdet und gleichzeitig am schlechtesten auf ihn vorbereitet waren.
Die schlechte Wartung von Ölinfrastruktur im Gouvernement Schabwa führte im Bezirk al-Rawda weiterhin zur Verschmutzung der Umwelt. Im August 2023 wurden durch weitere Schäden an der Ölpipeline große landwirtschaftliche Flächen sowie Grundwasserquellen in der Region Ghourayr verschmutzt.
Am 11. August wurde unter Leitung der Vereinten Nationen das Umpumpen von Öl aus dem maroden Öltanker FSO Safer auf ein Ersatzschiff abgeschlossen. Der Tanker lag vor der jemenitischen Hafenstadt Hudaida im Roten Meer vor Anker. Damit wurde eine massive Ölpest verhindert, die zu einer ökologischen und humanitären Katastrophe geführt hätte.
Veröffentlichungen von Amnesty International
- Yemen: Further information: Four journalists on death row released, 17 April
- Yemen: Parties to the conflict should immediately release all those arbitrarily detained and reveal the fate of those forcibly disappeared since the beginning of the armed conflict in Yemen in 2014, 17 April
- Yemen: Further information: 11 Baha’is forcibly disappeared at great risk, 8 August
- Yemen: End unfair trial against woman human rights defender Fatma al-Arwali, 25 September
- Yemen: Wave of arrests by Huthi de facto authorities following demonstrations, 29 September