Amnesty Report Deutschland 21. April 2026

Deutschland 2025

Das Bild zeigt tausende Menschen mit Protestplakaten

Für Vielfalt und gegen Rassismus: Mindestens 160.000 Menschen nahmen in Berlin an der Demonstration "Aufstand der Anständigen" teil (2. Februar 2025).

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Stigmatisierende Aussagen von Staatsvertreter*innen schürten die Angst vor Hassverbrechen. Polizeikräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Menschen vor, die friedlich für die Rechte von Palästinenser*innen demonstrierten. Im Jahr 2025 wurden 83 Personen nach Afghanistan abgeschoben, was gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung verstieß. Die Bundesregierung setzte das Erreichen der Klimaziele aufs Spiel.

Diskriminierung

Auch im Jahr 2025 lösten Berichte über einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen ernsthafte Besorgnis aus. Laut vorliegenden Zahlen haben sich solche Verbrechen seit der Zeit vor der Pandemie mehr als verdoppelt. Stigmatisierende Äußerungen von Staatsvertreter*innen und der mangelnde Schutz der Rechte von LGBTI+ schürten die Angst vor Hassverbrechen in der Community; so wurde beispielsweise vermehrt über Angriffe auf Pride-Veranstaltungen berichtet. 

Laut Angaben des Bundeskriminalamts vom November 2025 hatten geschlechtsspezifischen Gewaltverbrechen gegen Frauen im Jahr 2024 zugenommen. 

Im April 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A.. Der Fall erregte landesweit Aufmerksamkeit. Nach Angaben der Bürgerrechtsorganisation CILIP erreichte die tödliche Polizeigewalt im Jahr 2025 mit 17 Todesfällen erneut einen sehr hohen Stand, wobei rassifizierte und in Armut lebende Menschen unverhältnismäßig stark betroffen waren.

Im Dezember 2025 wurde im Bundestag der Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, welches das Bundespolizeigesetz ablösen soll. Der Gesetzentwurf sah erweiterte Polizeibefugnisse vor, die zu willkürlichen Polizeikontrollen und Racial Profiling führen könnten. Er enthielt keine Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte, um Straflosigkeit entgegenzuwirken.

Angehörige der Polizei und der Polizeigewerkschaften machten hetzerische und rassistische Aussagen, die sich vor allem gegen Schwarze, Araber*innen, Muslim*innen und Flüchtlinge richteten. Eine im Mai 2025 veröffentlichte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigte, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten konnte.

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+)

Die Frist zur Evaluierung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurde 2025 von fünf Jahren auf 1,5 Jahre reduziert, was von LGBTI-Gruppen mit Sorge betrachtet wurde. Besonders besorgt waren sie über einen neuen Verordnungsentwurf der eine Rückverfolgung des ehemaligen amtlichen Geschlechts und des früheren Namens zulassen soll. Das würde dazu führen, dass Personen gegen ihren Willen geoutet werden.

Recht auf friedliche Versammlung

Im Februar 2025 erließ die Berliner Polizei die Auflage, dass Reden und Slogans auf einer für den 8. Februar geplanten Palästina-Solidaritätsdemonstration nur auf Deutsch oder Englisch erfolgen dürften. Als Demonstrierende trotzdem hebräische und arabische Sprechchöre anstimmten, wurde die Veranstaltung von der Polizei gewaltsam aufgelöst.

Im März 2025 wurde eine Frau bei einer friedlichen Demonstration in Berlin von einem Polizisten mehrfach ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen. Ähnliche Polizeigewalt wurde bei Protestveranstaltungen zum Nakba-Tag und bei der Internationalist Queer Pride im Juli in Berlin dokumentiert. 

Im Februar 2025 stellte die CDU im Bundestag eine Kleine Anfrage zur Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese umfasste insgesamt 551 Fragen, mit denen die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen beurteilt werden sollte. Dies betraf insbesondere Organisationen, die sich gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant*innen einsetzen, wodurch diese unter Generalverdacht gestellt wurden.

Am 20. März 2025 erklärte das Berliner Verwaltungsgericht den Einsatz von Schmerzgriffen durch die Polizei für rechtswidrig. Zuvor hatten Sicherheitskräfte Schmerzgriffe angewandt, um nach Auflösung einer Protestaktion friedliche Klimademonstrierende zum Gehen zu zwingen.

Ebenfalls im März informierten die Berliner Einwanderungsbehörden vier ausländische Staatsangehörige aus der EU und den USA darüber, dass sie ausgewiesen werden sollten, weil sie sich 2024 an Studierendenprotesten in Solidarität mit Palästinenser*innen beteiligt hatten. Die vier Personen waren bisher wegen keiner Straftat verurteilt worden. Geleakte E-Mails legten nahe, dass die Berliner Senatsverwaltung für Inneres Druck auf das Landesamt für Einwanderung ausübte, die vier auszuweisen. Die Betroffenen konnten die Abschiebungen durch Eilanträge vorläufig stoppen.

Im Mai 2025 behauptete die Berliner Polizei nach einer Protestveranstaltung zum Nakba-Tag, dass ein Polizist von Demonstrierenden schwer verletzt worden sei. Daraufhin forderten Polizeisprecher*innen, der Berliner Bürgermeister und der Bundesinnenminister neue Befugnisse, um der Polizei das Vorgehen gegen Palästina-Demonstrierende zu erleichtern. Später ergab jedoch eine unabhängige Untersuchung, dass sich der Polizist selbst verletzt hatte, als er auf Protestierende einschlug.

Am 26. November 2025 entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Auflösung des sogenannten Palästina-Kongresses im Jahr 2024 rechtswidrig gewesen sei.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 29. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag eine Resolution, die vorsah, dass Schulen und Universitäten die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verwenden sollten. Die IHRA-Definition wurde von zivilgesellschaftlichen Gruppen und renommierten Rechtswissenschaftler*innen als unvereinbar mit internationalen Standards zur Meinungsfreiheit angesehen. Die sogenannte Antisemitismus-Resolution forderte auch Maßnahmen wie die Überwachung von Schüler*innen bzw. Studierenden und eine engere Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Nachrichtendiensten, um vermeintliche Defizite bei der Bekämpfung von Antisemitismus an Schulen und Hochschulen zu beheben.

Die Behörden unternahmen weiterhin Bemühungen zur pauschalen Kriminalisierung der Parole "From the river to the sea", die 2023 als vermeintliches "Symbol der Hamas" bezeichnet und verboten wurde.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Im April 2025 wurden alle neuen Aufnahmen über das Resettlement-Programm ausgesetzt und die Programme für humanitäre Aufnahmen beendet. Im Juli trat ein Gesetz in Kraft, das den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus zwei Jahre lang aussetzte und nur begrenzte Ausnahmen für Härtefälle vorsah.

Im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms für Afghanistan – ursprünglich im Oktober 2022 für die Aufnahme von 1.000 Personen pro Monat begonnen – waren bis Dezember 2025 insgesamt nur 2.230 Afghan*innen nach Deutschland eingereist, obwohl 3.074 Personen eine Einreiseerlaubnis erhalten hatten.

Mehr als 1.300 Menschen, die mittels verschiedener Programme bereits eine Aufnahmezusage erhalten hatten, befanden sich weiterhin in Pakistan. Etwa 250 dieser Personen wurden aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben. Obwohl die Regierung durch Verwaltungsgerichte in fast 150 Entscheidungen wiederholt aufgefordert worden war, Visa auszustellen, waren Ende 2025 nur 756 Personen per Visum ins Land gekommen. Insgesamt hat die neue Bundesregierung die Zusagen all derer, die in Pakistan warten, halbiert.

Im Juli 2025 schob die Regierung 83 Personen nach Afghanistan und eine Person nach Syrien ab und verletzte damit den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung.

Obwohl ein Berliner Verwaltungsgericht im Juni urteilte, dass es rechtswidrig sei, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, setzten die Behörden diese Praxis weiterhin fort und verweigerten Menschen an den Binnengrenzen die Einreise. 

Im September legte die Regierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umgesetzt werden sollte. Das vorgeschlagene GEAS-Anpassungsgesetz führte Maßnahmen ein, die noch über die verschärften Vorgaben der GEAS-Reform hinausgingen. So soll es beispielsweise künftig möglich sein, sichere Drittstaaten bzw. Herkunftsländer per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, und die Möglichkeiten zur Inhaftierung von Migrant*innen sollen erheblich ausgeweitet werden.

Recht auf Privatsphäre

Das Bundesland Hessen führte 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel ein biometrisches Gesichtserkennungssystem ein. Überwachungskameras waren in der Lage, alle Passant*innen in Echtzeit zu erfassen, um Personen ausfindig zu machen, für die ein Gerichtsbeschluss vorlag. Neue Gesetzentwürfe auf Bundes- und Landesebene sahen vor, den Polizeibehörden weitreichende neue Befugnisse einzuräumen, um große Datenmengen automatisiert zu analysieren und alle öffentlich verfügbaren biometrischen Informationen aus dem Internet herauszuziehen, um gesuchte Personen zu identifizieren und zu orten.

Unternehmensverantwortung

Im September 2025 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Darin war eine Abschaffung der Berichtspflichten und damit der Abbau wichtiger Durchsetzungs- und Transparenzmechanismen vorgesehen, was sich nachteilig auf die Unternehmensverantwortung auswirken würde.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Ein parteiübergreifender Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche teilweise legalisieren sollte und bereits vor den vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 im Bundestag feststeckte, kam auch nach dem Amtsantritt der neuen Koalitionsregierung nicht voran. Im August 2025 veröffentlichte ein staatlich finanziertes Forschungsprojekt seine Erkenntnisse bezüglich ungeplanter und ungewollter Schwangerschaften und deckte enorme Defizite bei der Abtreibungsversorgung auf.

Ebenfalls im August verlor ein Chefarzt einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamm in der Region Ostwestfalen-Lippe, nachdem er sich gegen die Anweisung seiner Klinikleitung gewehrt hatte, keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vorzunehmen. Nach der Klinikfusion seines evangelischen Arbeitgebers mit einem katholischen Krankenhaus – beide zwar kirchlich geleitet, doch mit öffentlichen Mitteln finanziert – wurden sämtliche Abbrüche verboten, außer wenn das Leben der schwangeren Person in Gefahr war. Dadurch wurde der Zugang zu grundlegenden reproduktiven Gesundheitsleistungen stark eingeschränkt.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im November 2025 besuchte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung Deutschland. In seiner Abschlusserklärung forderte er Wiedergutmachung für den Völkermord an den OvaHerero und Nama, den Deutschland von 1904 bis 1908 in seiner damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika – dem heutigen Namibia – begangen hat.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Im September 2025 erschien ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verfasster Monitoringbericht, der auf große Defizite bei der Energiewende aufmerksam machte. Dennoch kündigte die Wirtschaftsministerin Pläne an, die Förderung für erneuerbare Energien abzubauen und die Gasinfrastruktur weiter auszubauen, was den Ausstieg aus der Nutzung und Förderung fossiler Brennstoffe weiter verzögern würde.

Im Mai 2025 wies das Oberlandesgericht Hamm eine Klage des peruanischen Landwirts Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE ab. Saúl Luciano Lliuya befürchtete, sein unterhalb eines Anden-Gletschers gelegenes Haus könnte infolge von Klimaveränderungen durch eine Flutwelle überschwemmt werden. Das Gericht urteilte zwar, dass das Grundstück des Landwirts nicht unmittelbar von Überflutung bedroht sei, stellte jedoch gleichzeitig fest, dass Großemittenten grundsätzlich unter dem deutschen Zivilrecht für grenzübergreifende Klimaschäden haftbar gemacht werden können.

Unverantwortliche Rüstungsexporte

Im August 2025 kündigte der Bundeskanzler an, dass Deutschland keine weiteren Waffenexporte nach Israel bewilligen werde, wenn diese im besetzten Gazastreifen eingesetzt werden könnten. Zuvor erteilte Ausfuhrlizenzen wurden jedoch nicht widerrufen und sonstige Rüstungsgüter weiterhin exportiert. Im November wurde der Stopp rückgängig gemacht und die individuellen Ausfuhrüberprüfungen wieder aufgenommen. In der ersten Jahreshälfte 2025 genehmigte Deutschland den Export von Waffen und anderem Militärgerät im Wert von rund 90 Mio. Euro nach Israel.

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