Amnesty Journal 06. Juli 2020

Von wegen Einzelfälle

Zwei dunkelhaarige Frauen in weißen T-Shirts mit Tüchern vor Mund und Nase recken ihre Fäuste in die Luft; hinter ihnen stehen weitere Demonstrantinnen.

Die Zahl der Frauenmorde in der Türkei steigt, auch wegen Corona. Behörden und Gerichte unternehmen zu wenig, um Frauen zu schützen.

Von Sabine Küper

"Tut endlich was!" fordert Nurtaç Canan. Die 49-Jährige überlebte mehrere Schüsse. Ihr Ehemann hatte Anfang Juni versucht, sie zu töten, weil sie sich von ihm trennen wollte. Ihr Sohn fand sie schwer verletzt in einer Blutlache, in die sie mit dem Finger geschrieben hatte: "Ragıp war’s. Seid nicht traurig, ich bin jetzt erlöst."

Die mutige Frau berichtete Ende Juni in der Tageszeitung Hürriyet über ihre jahrelange systematische Misshandlung und forderte, ihren Fall stellvertretend für unzählige weitere zu betrachten und politisch gegen Frauenmorde vorzugehen. Nur wenige Tage zuvor, am 24. Mai, hatte ein 26-Jähriger in der südostanatolischen Provinz Muğla seine Freundin in der gemeinsamen Wohnung erstochen. Zeynep Ş. hatte sich zwei Wochen zuvor wegen häuslicher Gewalt an die Polizei gewandt, die Anzeige dann aber zurückgezogen.

Corona vergrößert das Problem

Frauenverbände beklagen seit langem, dass Justiz und Politik Gewalttaten an Frauen als Einzelfälle bewerten und den dramatischen Anstieg von Morden an Frauen verharmlosen. "Es gibt klare Muster", sagt Fidan Ataselim, Generalsekretärin der türkischen Frauenorganisation "Wir werden die Femizide stoppen". "Frauen werden getötet, wenn sie ein eigenes Leben führen wollen und sich gegen Vorschriften ihrer Partner oder Familien wehren."

Die Zahl der Frauenmorde ist zwischen 2015 und 2019 um etwa 60 Prozent gestiegen – von 303 auf 474 Fälle. Und die Corona-Pandemie vergrößere das Problem, warnen Menschenrechtsorganisationen. Allein in Istanbul verzeichnete die Polizei im März einen Anstieg der Gewalttaten an Frauen um 38 Prozent. Im Juni wurden landesweit 20 Frauen von Männern getötet.

"Unser größtes Problem ist die Kluft zwischen juristischer und gesellschaftlicher Realität", sagt die Anwältin Evrim Inan. Sie arbeitet für den Verein Frauensolidarität Bodrum, der kostenlose juristische Beratung bietet, und versucht vor Gericht immer wieder, die "Istanbul-Konvention" zur Anwendung zu bringen. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde 2011 in Istanbul ratifiziert. In der Türkei trat er 2014 in Kraft, vier Jahre früher als in Deutschland.

"Rechtspraxis schützt die Täter"

Auf die Rechtspraxis habe der Vertrag aber kaum Einfluss, beklagt die Anwältin. So sieht die Konvention zum Beispiel vor, dass Gewaltopfer nur im Beisein von Psychologen in einem geschützten Raum vernommen werden dürfen. Tatsächlich würden die Opfer aber zur Hauptverhandlung vorgeladen und müssten in der Öffentlichkeit und im Beisein des Täters Aussagen machen. "Die Rechtspraxis schützt die Täter, nicht die Opfer. Sie folgt einer patriarchalischen Doktrin, die von Politikern und staatlichen Institutionen vertreten wird."

Derzeit wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der eine alte Praxis wieder einführen könnte: Die Straffreiheit für Vergewaltiger, wenn sie ihr Opfer heiraten. Frauenorganisationen machen seit Monaten dagegen mobil. Eine starke und auch gesellschaftlich akzeptierte Frauenbewegung steht dabei einem Machtapparat gegenüber, der sie zwar sporadisch unterstützt, aber auch immer wieder sabotiert. "Wir haben jahrelang ein Frauenhaus in Bodrum gefordert", sagt Inan. "Jetzt wurde es zwar eingerichtet, aber immer noch nicht in Betrieb genommen."

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