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Ukraine: Russische Angriffe auf Energie-Infrastruktur sind Kriegsverbrechen
Löscharbeiten an einer Anlage für Energieversorgung in der ukrainischen Hauptstadt Kiew, die nach russischem Beschuss in Brand geraten war (18. Oktober 2022). Berichten zufolge wurden dabei mehrere Menschen getötet.
© IMAGO / UPI Photo
In der Ukraine haben die jüngsten russischen Angriffe auf Energieanlagen zu landesweiten Stromausfällen geführt. Als Reaktion darauf sagte Marie Struthers, Direktorin für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International:
"Die Strategie, die Russland mit dieser jüngsten Kriegstaktik verfolgt, ist unverkennbar. Durch den Beschuss wichtiger ziviler Infrastruktur, unter anderem Energieanlagen, versucht die russische Armee eindeutig, die Industrieproduktion zu untergraben, das Transportsystem zu stören, Angst und Verzweiflung zu schüren und der ukrainischen Zivilbevölkerung vor dem nahenden Winter Strom, Wasser und Heizmöglichkeiten vorzuenthalten.
Der Beschuss ziviler ukrainischer Infrastruktur ist rechtswidrig. Die Moral der Zivilbevölkerung ist kein rechtmäßiges Angriffsziel. Diese Attacken, deren einziger Zweck es ist, Zivilpersonen in Angst und Schrecken zu versetzen, sind Kriegsverbrechen. Alle, die für die Anordnung oder Ausführung dieser völkerrechtswidrigen Angriffe verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Russland versucht verstärkt, die ukrainische Zivilbevölkerung zu terrorisieren, weshalb die internationale Gemeinschaft dringend reagieren und diese Angriffe verurteilen muss."
Hintergrund
Am 20. Oktober kündigten die ukrainischen Behörden Stromausfälle im ganzen Land an, nachdem etwa 40 Prozent der Energieanlagen durch russische Angriffe schwer beschädigt worden sind. Während die Behörden versuchen, die beschädigten Einrichtungen zu reparieren, setzen sie gleichzeitig auf geplante Netzausfälle, um dafür zu sorgen, dass die verbleibende Energieinfrastruktur nicht überlastet wird. Menschen im ganzen Land wurden zudem aufgefordert, ihren täglichen Energieverbrauch zwischen 7 und 23 Uhr auf ein Minimum zu begrenzen. Auch die Straßenbeleuchtung wurde landesweit eingeschränkt.