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Versammlungsfreiheit im Fokus

Polizeieinsatz bei einer palästina-solidarischen Demonstration am 6. Oktober 2024 in Berlin
© Sandra Henseler
Weltweit werden die zivilgesellschaftlichen Räume immer enger. Amnesty International rückte deshalb 2024 das Recht auf Protest in den Mittelpunkt.
Unter dem Motto "Protect the Protest" wurde Amnesty im vergangenen Jahr aktiv, um das Recht auf Versammlungsfreiheit zu verteidigen. In Deutschland lag ein Schwerpunkt auf Protesten, die besonders unter Druck stehen: nämlich Klimaproteste sowie Proteste in Solidarität mit Palästina. Letztere wurden häufig pauschal verboten. Die Begründungen waren dabei oft diskriminierend – So wurden Protestierende marginalisierter Gruppen mit rassistischen Begründungen vom Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgeschlossen.
Kritik an der israelischen und deutschen Regierungspolitik darf nicht pauschal kriminalisiert werden. Natürlich kennt Meinungsfreiheit Grenzen und staatliche Behörden haben die Aufgabe Juden*Jüdinnen vor antisemitischer Hassrede und vor Straftaten zu schützen. Personen, die zu Gewalt gegen Juden*Jüdinnen aufrufen, müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hier muss immer im Einzelfall geprüft werden. Für antisemitische Vorfälle vor allem muslimische oder muslimisch gelesene Personen verantwortlich zu machen, lenkt von Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches Problem ab. Antimuslimischer und antipalästinensischer Rassismus werden so verstärkt. Eine pauschale Kriminalisierung von Protesten wird zu keiner Lösung beitragen, sondern Diskursräume weiter verengen.
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sprach Amnesty mit Jurist*innen über die Entwicklung und forderte die Behörden auf, das Recht auf Protest und das Recht auf Nichtdiskriminierung für alle gleichermaßen zu schützen. Amnesty kritisierte zudem die standardmäßige Anwendung von Schmerzgriffen durch die Polizei in vielen Bundesländern. Diese Schmerzgriffe – von der Polizei als "Nervendrucktechniken" bezeichnet – rufen durch Druck auf besonders empfindliche Körperstellen extreme Schmerzen hervor.
Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die zu Themen wie Klima oder Polizeigewalt arbeiten, klärte Amnesty die Öffentlichkeit über diese brutale und menschenrechtlich höchst problematische Praxis auf. Bei einer Podiumsdiskussion in Berlin diskutierten Betroffene und Expert*innen mit der Amnesty-Fachreferentin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Paula Zimmermann, im Oktober 2024 darüber, ob Schmerzgriffe unter den Folterbegriff der Europäischen Menschenrechtskonvention fallen und wie sich die Zivilgesellschaft solidarisch gegen gewaltvolle Polizeipraktiken stellen kann.

Der Amnesty-Pride-Truck auf der CSD-Veranstaltung am 13. Juli 2024 in Mannheim
© Amnesty International
Ebenfalls im Kontext Versammlungsfreiheit standen mehrere Amnesty-Aktionen zu den Pride-Märschen der LGBTI-Community. Diese Demonstrationen für die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans und intergeschlechtlicher Menschen finden weltweit meistens im Juni statt. Leider gibt es am Rande dieser Veranstaltungen auch in Deutschland immer wieder Übergriffe. Der Amnesty-Truck 2024 begleitete mehrere Demonstrationen, nicht nur in Städten wie Berlin und Hamburg, sondern auch in Erfurt, Zwickau, Chemnitz und Weimar, um die kleineren Communitys zu unterstützen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kampagne war das Recht auf Protest in Russland und im Iran. Amnesty arbeitete mit der IG Metall sowie weiteren Aktivist*innen und Partner*innen zusammen, um auf Verletzungen des Rechts auf Protest im Iran aufmerksam zu machen und konkret die Freilassung der Gewerkschafterin Sharifeh Mohammadi zu fordern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kampagnenarbeit lag im vergangenen Jahr auf der Ukraine. Wie sieht das Leben der Menschen dort inmitten des Kriegs aus? Wie gestalten sie trotz großer Gefahren ihren Alltag? Wie bewahren sie sich Hoffnung und ein Stück Normalität? Diesen Fragen ging eine Fotoausstellung nach, die Amnesty gemeinsam mit der Fotoagentur OSTKREUZ und der ukrainischen Menschenrechtsaktivistin und Fotografin Oleksandra Bienert entwickelte. Die Ausstellung wurde in mehreren deutschen Städten gezeigt und an einigen Orten von Podiumsgesprächen begleitet. Das Jahr 2025 startete mit einem großen Erfolg, der unter anderem einer Amnesty-Kampagne des Vorjahrs zu verdanken ist: Die deutsch-iranische Frauenrechtlerin Nahid Taghavi wurde nach vier Jahren Haft endlich aus dem Evin-Gefängnis in Teheran entlassen und konnte zurück nach Deutschland reisen – zu ihrer Tochter Mariam Claren, die gemeinsam mit Amnesty unermüdlich für die Freilassung ihrer Mutter gekämpft hatte.