Amnesty Report Mexiko 27. Februar 2020

Mexiko 2019

Ein weißes Holzkreuz im Vordergrund darauf das Porträt von Julian Carrillo

Protest vor dem Regierungsgebäude in Chihuahua, Mexiko am 24. Oktober 2019 für Julián Carrillo. Der mexikanische Land- und Umweltrechtsverteidiger wurde ein Jahr zuvor von Unbekannten erschossen.

Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Mexiko führte 2019 eine neue Nationalgarde zur Strafverfolgung ein, die zwar formell zivil ist, sich jedoch vor allem aus militärischem Personal zusammensetzt und von einem General geleitet wird. Ein neues Gesetz zur Gewaltanwendung enthielt keine angemessenen Regelungen, was den Einsatz von Schusswaffen und tödlicher Gewalt durch Ordnungskräfte betraf, und gefährdete zudem das Recht auf Versammlungsfreiheit. Die obligatorische Untersuchungshaft wurde auf weitere Straftatbestände ausgeweitet. Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen wurden schikaniert, angegriffen und getötet. Frauen und Mädchen waren weiterhin geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt und fielen Morden zum Opfer. Die Regierung versprach zunächst, ihre Migrationspolitik künftig an den Menschenrechten ausrichten zu wollen, revidierte ihren Kurs aber, nachdem die USA Handelszölle androhten. Für Migrant_innen und Asylsuchende hatte dieser Kurswechsel schwerwiegende Konsequenzen. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben weiterhin straflos. 

Hintergrund

Nach ihrem Amtsantritt Ende 2018 beschloss die neue Regierung ein Sparprogramm, das rigoros umgesetzt wurde und zu Kürzungen bei mehreren staatlichen Programmen führte. In ersten Einschätzungen wiesen Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen und zivilgesellschaftliche Initiativen darauf hin, dass sich dadurch vor allem für Menschen mit HIV und Krebs die medizinische Versorgung verschlechtere.

Der Präsident lehnte es ab, bei der Vorstellung des Jahresberichts der Nationalen Menschenrechtskommission im Juni 2019 anwesend zu sein. Seit der Gründung der Kommission vor 28 Jahren hatten die jeweiligen Präsidenten stets an der Veranstaltung teilgenommen. Die Kommission reagierte auf den Rückgang von Kinderbetreuungsmöglichkeiten für arbeitende Eltern mit einer Empfehlung, die von der Regierung im Juni offiziell zurückgewiesen wurde. 

Im Laufe des Jahres äußerte sich der Präsident mehrfach abwertend über die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und verbot deren Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Betroffen waren unter anderem Unterkünfte für Migrant_innen, Frauenhäuser und Menschenrechtsorganisationen.

Im März 2019 startete das mexikanische Sozialversicherungsinstitut ein Pilotprojekt, das der Oberste Gerichtshof 2018 angeordnet hatte, um die Aufnahme von Hausangestellten in die Sozialversicherung zu gewährleisten. Mit demselben Ziel verabschiedete das Parlament im April eine Reform des Arbeitsrechts. Ende 2019 hatte Mexiko das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO-Übereinkommen 189) noch nicht ratifiziert.
Die Regierung entschuldigte sich bei mehreren Gedenkveranstaltungen im Laufe des Jahres 2019 öffentlich für Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit, die symbolische Bedeutung erlangt hatten, darunter die außergerichtliche Hinrichtung von zwei Studierenden im Jahr 2010 und ein Fall aus dem Jahr 1977, bei dem mehrere Mitglieder einer Familie Opfer von Verschwindenlassen, Folter und außergerichtlicher Hinrichtung geworden waren.
 

Polizei und Sicherheitskräfte

Die neue Regierung setzte 2019 weiterhin auf eine Militarisierung der Polizei, obwohl dieser Ansatz bereits unter den Vorgängerregierungen gescheitert war. Eine Verfassungsänderung im März 2019 ermöglichte die Einführung einer zivilen Nationalgarde. Obwohl sie dem zivilen Ministerium für Sicherheit und Bürgerschutz untersteht, besteht sie überwiegend aus Angehörigen der Streitkräfte, die über keine ausreichende Ausbildung verfügen, um Strafverfolgungsaufgaben zu erfüllen. Zudem setzte die Regierung einen Armeegeneral als Oberbefehlshaber der Nationalgarde ein. 

Ein im Mai 2019 in Kraft getretenes Gesetz zur Nationalgarde verlieh dem neuen Organ umfangreiche Befugnisse hinsichtlich Strafverfolgung, Gewaltanwendung, Verbrechensbekämpfung (einschließlich dem Abhören privater Kommunikation) und Migrationskontrolle. Ende 2019 löste die Regierung die Bundespolizei auf und beauftragte die Armee damit, festzustellen, welche Beschäftigten der Bundespolizei für den Dienst in der Nationalgarde geeignet seien und welche zu anderen Bundesbehörden, wie zum Beispiel dem Nationalen Migrationsinstitut, wechseln sollten.

Im Mai 2019 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Gewaltanwendung, das nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprach. Es bezog Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Prävention und den Schutz des Lebens nicht ausreichend ein und erlaubte den Einsatz tödlicher Gewalt unter Umständen, die das Völkerrecht nicht vorsieht. Die Nationale Menschenrechtskommission wandte sich wegen des Gesetzes an den Obersten Gerichtshof, der Ende 2019 diesbezüglich jedoch noch keine Entscheidung gefällt hatte. 
 

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen waren weit verbreitet und führten häufig zu weiteren Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderen Misshandlungen. Die Ordnungskräfte missachteten 2019 nach wie vor die Rechte von Inhaftierten, indem sie ihnen beispielsweise nicht den Grund ihrer Inhaftierung nannten. Eine Bestimmung der Verfassung, die Haft ohne Anklage (Arraigo) erlaubt, wurde nicht geändert.

Im April 2019 erfolgte eine Verfassungsreform, mit der die Liste der Straftatbestände ausgeweitet wurde, bei denen Untersuchungshaft zwingend vorgeschrieben ist. Dies bedeutete, dass Richter_innen nicht entscheiden konnten, ob eine Untersuchungshaft im Einzelfall notwendig war, und keine regelmäßigen Haftüberprüfungen erfolgten, was gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung im Strafverfahren verstieß.

Im Mai 2019 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Einrichtung eines einheitlichen Zentralregisters, das alle Inhaftierungen erfassen soll, die von den Strafverfolgungsbehörden vorgenommen werden. Das Gesetz war jedoch Ende des Jahres weder auf Bundesebene noch in den einzelnen Bundesstaaten vollständig umgesetzt.

Verschwindenlassen

Fälle von Verschwindenlassen boten nach wie vor Anlass zur Sorge. Die dafür verantwortlichen staatlichen wie nichtstaatlichen Akteure mussten in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Nach Angaben von Bundesbehörden wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 mindestens 61.637 Personen vermisst.

Im Laufe des Jahres bemühte sich die Regierung um eine Strategie, um Engpässe bei der forensischen Untersuchung von sterblichen Überresten nicht identifizierter Personen zu beheben. Im März 2019 kündigte der Präsident an, das Nationale Personensuchsystem wieder einzuführen. Nach Angaben der Regierung wurden zwischen Dezember 2018 und Dezember 2019 insgesamt 873 geheime Gräber mit 1.124 Leichen gefunden worden. Am 30. August 2019 kündigte die Regierung an, die Zuständigkeit des UN-Ausschusses über das Verschwindenlassen bei der Untersuchung einzelner Fälle anzuerkennen. Bis zum Jahresende war dies jedoch noch nicht praktisch umgesetzt worden.

Im Fall der 43 Studierenden aus Ayotzinapa, die 2014 dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, setzte die Regierung eine Untersuchungskommission ein, und der Generalstaatsanwalt schuf eine Sondereinheit für die Ermittlungen. Der Präsident entschied, erneut internationale Unterstützung zur Aufklärung des Falls in Anspruch zu nehmen. Bundesrichter_innen ordneten die Freilassung mehrerer Tatverdächtiger aus der Untersuchungshaft an, weil ein Großteil des Beweismaterials gegen sie vor Gericht nicht verwendbar war, einige Beweismittel waren durch Folter und andere Misshandlungen erpresst worden.

Im Fall Alvarado Espinoza gab es keine nennenswerten Fortschritte, was die Umsetzung eines Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte betraf. Das Gericht hatte 2018 entschieden, dass Mexiko für das Verschwindenlassen von drei Mitgliedern der Familie Alvarado durch die Armee verantwortlich sei. 

Im August 2019 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass Mexiko die Verantwortung trage für das Verschwindenlassen von Christian Téllez Padilla im Jahr 2010 im Bundesstaat Veracruz. Es war das erste Mal, dass ein UN-Gremium eine verbindliche Resolution zum Verschwindenlassen in Mexiko verabschiedete.
 

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zu großer Sorge. Foltervorwürfe wurden in der Regel nur unzureichend untersucht, und die Verantwortlichen nur selten zur Rechenschaft gezogen. 

Im April 2019 begann die Regierung zusammen mit NGOs, ein nationales Programm zur Verhütung und Bestrafung von Folter und Misshandlung auszuarbeiten. Ende des Jahres war das Dokument noch nicht veröffentlicht worden.

Im Mai 2019 veröffentliche der UN-Ausschuss gegen Folter einen Bericht zur Situation in Mexiko und äußerte sich besorgt angesichts der zahlreichen Fälle von Folter und anderen Misshandlungen, darunter auch sexualisierte Gewalt, durch Sicherheitskräfte und Staatsbedienstete, die für Ermittlungen zuständig waren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet. Die Verbrechen wurden jedoch nicht gründlich untersucht, und Tatverdächtige nur selten vor Gericht gestellt. 2019 leiteten die Behörden in 1.006 Fällen Ermittlungen wegen geschlechtsspezifischen Tötungen (Femizide) ein.

Es gab weiterhin keine zuverlässigen und aktuellen Zahlen, was das Ausmaß sogenannter Femizide und geschlechtsspezifischer Gewalt betraf. Laut offiziellen Angaben für das Jahr 2018 galten 3.752 Frauen – vorbehaltlich weiterer Untersuchungen – als Opfer von Tötungsdelikten. Die jüngsten offiziellen Statistiken zu geschlechtsspezifischer Gewalt bezogen sich auf das Jahr 2016. Demnach hatten 66,1 % der Frauen und Mädchen über 15 Jahre bereits mindestens einmal in ihrem Leben geschlechtsspezifische Gewalt erfahren; 43,5 % hatten geschlechtsspezifische Gewalt durch ihren Beziehungspartner erlitten.

In 18 Bundesstaaten galt ein "Alarmzustand" bezüglich geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (Alerta de Violencia de Género contra las Mujeres). Er basierte auf dem Gesetz über den Zugang der Frauen zu einem Leben ohne Gewalt und umfasste koordinierte Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und zu beseitigen. Ende 2019 deutete jedoch nichts auf einen Rückgang geschlechtsspezifischer Gewalt hin.

Im August 2019 lösten mehrere Fälle sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen einen öffentlichen Aufschrei aus und führten zu Demonstrationen in Mexiko-Stadt und anderen Städten. Die Regierung von Mexiko-Stadt verunglimpfte die Proteste zunächst als Provokationen und kündigte an, wegen Schäden an Gebäuden strafrechtlich gegen Demonstrierende vorzugehen. Später änderte sie ihre Position, offenbar als Reaktion auf die öffentliche Empörung, und erklärte, sie respektiere das Recht auf Versammlungsfreiheit und werde Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen untersuchen.

Im September 2019 verabschiedete das Parlament von Oaxaca ein Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen entkriminalisiert. Im Oktober wurde die Reform im offiziellen Amtsblatt des Bundesstaats veröffentlicht.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Gleichgeschlechtliche Paare konnten in Mexiko-Stadt und 18 Bundesstaaten heiraten. In Bundesstaaten, in denen Gesetze oder die Verwaltungspraxis gleichgeschlechtliche Eheschließungen nicht erlaubten, mussten Paare Verfassungsbeschwerde (Amparo) bei Bundesgerichten einreichen, damit ihre Fälle überprüft und ihre Rechte anerkannt wurden. 2019 wurden gleichgeschlechtliche Ehen durch Gesetzesänderungen in den Bundesstaaten Baja California Sur, Hidalgo, San Luis Potosí und Oaxaca möglich. In den Bundesstaaten Aguascalientes, Nuevo León und Sinaloa wurden sie durch Anordnungen des Obersten Gerichtshofs anerkannt.

Das Parlament von Yucatán lehnte im April und dann erneut im Juli 2019 in einer rechtswidrigen geheimen Abstimmung eine Gesetzesreform zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ab. Im Oktober 2019 votierte auch das Parlament des Bundesstaates Puebla gegen die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Nach einer Anordnung des mexikanischen Außenministeriums konnten gleichgeschlechtliche Paare von Mai 2019 an in den Konsulaten und diplomatischen Vertretungen Mexikos im Ausland heiraten.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Menschenrechtsverteidiger_innen wurden wegen ihrer Arbeit weiterhin bedroht, schikaniert und tätlich angegriffen. Nach Angaben der NGO Frontline Defenders wurden 2019 mindestens 23 Menschenrechtsverteidiger_innen getötet, 14 von ihnen hatten sich für Landrechte und Umweltschutz eingesetzt. Die Behörden unternahmen weiterhin nicht genug, um diese Verbrechen aufzuklären. Wegen des Mordes an dem indigenen Menschenrechtsverteidiger Julián Carrillo im Jahr 2018 im Bundesstaat Chihuahua wurden zwei Personen inhaftiert und warteten auf ihr Gerichtsverfahren.

Am 20. Februar 2019 wurde im Bundesstaat Morelos Samir Flores Soberanes erschossen. Er gehörte zur Umweltorganisation Frente Popular para la Defensa de la Tierra y el Agua und hatte zuvor wegen seiner Menschenrechtsarbeit Morddrohungen erhalten. 

Am 3. August 2019 verschleppten unbekannte bewaffnete Männer Aarón Méndez und Alfredo Castillo, die für die Migrant_innenherberge Casa AMAR im Bundesstaat Tamaulipas arbeiteten. Über ihr Schicksal und ihren Aufenthaltsort war Ende 2019 nichts bekannt. 

Nach anhaltenden Aktionen der Zivilgesellschaft wurden juristische Schritte gegen die Bauern- und Umweltorganisationen Unión de Cooperativas Tosepan "Tosepan Titataniske", Movimiento Independiente Obrero, Campesino, Urbano y Popular und Comité de Ordenamiento Ecológico Territorial Integral eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft ließ die Anklagen fallen, und das staatliche Stromversorgungsunternehmen zog die Anzeigen gegen die Menschenrechtsverteidiger_innen zurück. Grund waren Demonstrationen gegen ein Bauprojekt des Unternehmens in Cuetzalan im Bundesstaat Puebla. 

Das Programm zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen stellte 1.086 Personen Schutzmaßnahmen zur Verfügung: 721 Menschenrechtsverteidiger_innen und 365 Aktivist_innen. Die Regierung akzeptierte Empfehlungen, die das Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte bezüglich des Schutzprogramms vorgelegt hatte, und sagte deren Umsetzung öffentlich zu. 

Ende 2019 hatte Mexiko das Regionale Abkommen über den Zugang zu Informationen, Teilhabe und Gerechtigkeit in Umweltangelegenheiten in Lateinamerika und der Karibik noch nicht ratifiziert. Das sogenannte Abkommen von Escazú sieht Schutzmaßnahmen für Umweltschützer_innen vor.
 

Migrant_innen, Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Behörden verfolgten zu Beginn des Jahres 2019 eine Migrationspolitik, die sich an den Menschenrechten orientierte, indem sie Tausenden Menschen aus Zentralamerika, die in "Karawanen" nach Mexiko einreisten, humanitäre Visa ausstellten. Im Juni änderten sie ihren Kurs jedoch und entsandten 6.000 Angehörige der Nationalgarde an die Grenze zu Guatemala. Sie reagierten damit auf Drohungen der USA, Handelszölle gegen Mexiko zu verhängen, sollte das Land die Migration nicht schärfer kontrollieren. Die Nationale Menschenrechtskommission und der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung wandten sich wegen des Einsatzes der Nationalgarde zur Migrationskontrolle an den Obersten Gerichtshof und wiesen auf das Risiko diskriminierender Vorgehensweisen der Sicherheitskräfte hin.

Die Hafteinrichtungen für Asylsuchende waren in extremer Weise überbelegt. Mindestens drei Menschen, darunter ein zehnjähriges Mädchen, starben im Gewahrsam des Nationalen Migrationsinstituts durch Umstände, die den Haftbedingungen geschuldet waren. Während des Jahres 2019 wurden mindestens 51.999 Minderjährige in Einwanderungszentren festgehalten, was sowohl gegen mexikanisches Recht als auch gegen internationale Standards verstieß.

Im Verlauf des Jahres gab es mehrere willkürliche Massenfestnahmen und -inhaftierungen, so wurden im Juni 2019 ungefähr 400 Menschen auf einer Schnellstraße nahe Tapachula im Bundesstaat Chiapas festgenommen. Bei der mexikanischen Flüchtlingsagentur gingen 2019 insgesamt 70.302 Asylanträge ein, dies bedeutete einen erheblichen Anstieg gegenüber 29.630 Anträgen im Vorjahr. Die meisten Asylsuchenden kamen aus Honduras, gefolgt von El Salvador, Kuba und Venezuela. Die Behörden hatten nicht ausreichend Personal zur Bearbeitung der Anträge, und die Wartezeiten nahmen zu. Die USA schickten im Zuge des "Migrantenschutzprogramms", das auch "Bleib in Mexiko"-Programm genannt wurde, fast 60.000 Asylsuchende nach Mexiko zurück. Mexiko stellte ihnen einfache Schreiben aus, die es ihnen gestatteten, im Land zu bleiben, schob aber auch viele von ihnen unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) in ihre Herkunftsländer ab. Bis November 2019 hatten die Einwanderungsbehörden 186.750 Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus inhaftiert und 123.239 abgeschoben. Die überwältigende Mehrheit (98 %) der Abgeschobenen kam aus Zentralamerika, mehr als die Hälfte von ihnen stammte aus Honduras. 
 

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