Amnesty Report Serbien 23. Mai 2018

Serbien (einschließlich Kosovo) 2017/18

Report Cover 17/18

In Bezug auf die völkerrechtlichen Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden, herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die eine juristische Aufarbeitung der Vergangenheit forderten, wurden von Regierungsvertretern und regierungsnahen Medien weiterhin verleumdet und mussten in einem feindseligen Umfeld arbeiten.

Hintergrund

Im April 2017 fand die Präsidentschaftswahl statt, die der bisherige Regierungschef Aleksandar Vučić gewann. Im Anschluss kam es zu Massendemonstrationen, bei denen Tausende Menschen den Vorwurf der Wahlmanipulation erhoben und gegen die Voreingenommenheit der Medien protestierten. Immer mehr ehemalige serbische Militärführer, die vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag verurteilt worden waren, erhielten nach Verbüßung ihrer Strafe wieder einflussreiche Posten. Im Dezember 2017 lieferte Serbien den kurdischen Aktivisten Cevdet Ayaz an die Türkei aus, obwohl der UN-Ausschuss gegen Folter gefordert hatte, die Auslieferung zu stoppen, da ihm in der Türkei Haft und schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Völkerrechtliche Verbrechen

Im November 2017 verurteilte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien den ehemaligen Oberbefehlshaber der Armee der Republika Srpska, Ratko Mladić, wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Bosnien und Herzegowina zu lebenslanger Haft. Das Berufungsgericht in Belgrad sprach im August 2017 zehn Personen frei, die angeklagt waren, Ratko Mladić dabei geholfen zu haben, sich zu verstecken, bevor er 2011 in Serbien verhaftet wurde. 

Im Mai 2017 wählte das Parlament Snežana Stanojković zur Sonderstaatsanwältin für Kriegsverbrechen. Die Sonderkammer für Kriegsverbrechen am Bezirksgericht Belgrad schloss 2017 nur drei Verfahren ab; alle endeten mit Freisprüchen. Das wiederaufgenommene Verfahren gegen ehemalige Soldaten, die wegen Kriegsverbrechen im Kosovo angeklagt waren, wurde fortgeführt. Zu den Anklagepunkten zählte erstmalig auch Vergewaltigung als Kriegsverbrechen. 

Im Juli 2017 wurde das Verfahren gegen acht ehemalige Angehörige einer Sondereinheit der bosnisch-serbischen Polizei, denen vorgeworfen wurde, im Juli 1995 in der Nähe von Srebrenica 1313 bosnische Zivilpersonen getötet zu haben, eingestellt, weil die Anklage 2016 erhoben worden war, als der Posten des Sonderstaatsanwalts nicht besetzt war. Nach Einlegung eines Rechtsmittels wurde die Anklage wieder wirksam, und das Verfahren wurde im November neu aufgerollt. Im Oktober verwarf das Berufungsgericht in Belgrad aus denselben Gründen die Anklage gegen fünf ehemalige bosnisch-serbische Paramilitärs, die beschuldigt wurden, im Februar 1993 an der Bahnstation Štrpci in Bosnien und Herzegowina 20 Personen aus einem Zug entführt und später getötet zu haben.

Verschwindenlassen

Familienangehörigen von "Verschwundenen" wurde die Anerkennung als zivile Kriegsopfer verweigert, wenn ihre vermissten Angehörigen außerhalb Serbiens gestorben waren.

Im Mai 2017 forderten Angehörige vermisster Kosovo-Serben die Regierung auf, erhöhte Anstrengungen zu unternehmen, um die sterblichen Überreste der Vermissten zu bergen. Es gab keinerlei Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung derjenigen, die dafür verantwortlich waren, dass Leichen von Kosovo-Albanern 1999 nach Serbien gebracht und dort in Massengräbern verscharrt wurden.

Menschenrechtsverteidiger

NGOs, die eine juristische Aufarbeitung der Vergangenheit forderten, wurden von Staatspräsident Aleksandar Vučić, hochrangigen Regierungsmitgliedern, regierungsnahen Medien und in den sozialen Medien angegriffen. Im Januar hinterließen Einbrecher im Büro der Jugendinitiative für Menschenrechte (YIHR) Säcke mit gefälschten Banknoten sowie Mitteilungen, in denen die NGO-Mitarbeiter als "ausländische Söldner" beschimpft wurden. YIHR-Aktivisten, die im Januar gegen eine Veranstaltung der Regierungspartei protestierten, bei der Veselin Šljivančanin als Redner auftrat, der wegen Kriegsverbrechen in Kroatien verurteilt worden war, wurden tätlich angegriffen.

Meinungsfreiheit – Journalisten

Regierungsmitglieder und regierungsnahe Medien überzogen investigative Journalisten mit Verleumdungskampagnen. Privates Sicherheitspersonal der Regierungspartei griff sechs Journalisten tätlich an, die über Demonstrationen anlässlich der Amtseinführung des Staatspräsidenten am 31. Mai 2017 berichtet hatten. Im Juli erhielten Journalisten, die für das Netzwerk zur Untersuchung von Kriminalität und Korruption (KRIK) arbeiteten, Morddrohungen, und Unbekannte brachen in die Wohnung der investigativen Journalistin Dragana Pećo ein. Im September bezichtigte die Partei des Verteidigungsministers den Leiter des Recherchenetzwerks, Stevan Dojčinović, drogenabhängig und ein ausländischer Spion zu sein, nachdem KRIK Einzelheiten über einen Immobilienkauf des Ministers veröffentlicht hatte. 

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Die Ernennung der offen lesbischen Ana Brnabić zur Regierungschefin und ihre Teilnahme an der Pride-Parade in Belgrad im September 2017 wurden von einigen als Fortschritt angesehen. Die Behörden schützten Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche und ihre Organisationen aber weiterhin nicht ausreichend gegen Diskriminierung, Drohungen und tätliche Angriffe. Im April forderte der UN-Menschenrechtsausschuss Serbien nachdrücklich auf, die Gesetze zu Hassverbrechen wirksam umzusetzen und ein Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität in Übereinstimmung mit internationalen Standards einzuführen.

Diskriminierung – Roma

In Belgrad lebten Roma-Familien weiterhin in informellen Siedlungen. Die Behörden verwehrten ihnen den Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Bildungseinrichtungen, Wasser- und Sanitärversorgung und anderen sozialen und wirtschaftlichen Rechten. Außerdem drohten ihnen rechtswidrige Zwangsräumungen. Etwa 44 der mehr als 100 Roma-Familien, die im Jahr 2012 vertrieben worden waren, lebten noch immer in Containern und warteten auf ihre Neuansiedlung. Für 22 Familien waren Wohnungen vorgesehen, die erst im Februar 2019 fertiggestellt sein werden. Bis November waren zwei der verbliebenen Familien, die in Dörfer nördlich von Belgrad ziehen sollten, dorthin umgesiedelt worden.

Roma wurden nach wie vor von der Polizei misshandelt. Im April 2017 hielt die Polizei ein Roma-Paar, das den Diebstahl seines Autos angezeigt hatte, 13 Stunden lang fest. Die beiden durften keinen Rechtsanwalt kontaktieren und wurden schwer misshandelt. Außerdem drohte man ihnen, ihre Kinder in ein Waisenhaus zu bringen.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Zahlreiche Flüchtlinge und Migranten waren in Serbien gestrandet. Diejenigen unter ihnen, die versuchten, die Grenzen nach Ungarn und Kroatien zu überwinden, um in die EU zu gelangen, wurden regelmäßig und unter Anwendung von Gewalt nach Serbien zurückgeschickt. 

Im Januar 2017 lebten noch immer bis zu 1800 Flüchtlinge und Migranten in verlassenen Lagerhäusern, in denen Minustemperaturen herrschten. Bis Mai räumten die Behörden diese Unterkünfte und brachten alle Bewohner in staatliche Aufnahmezentren, die überbelegt waren und in denen unzumutbare Bedingungen herrschten. Bei der Registrierung und Anhörung von Asylsuchenden und der Ausstellung von Papieren gab es nach wie vor Probleme und Verzögerungen. Bis August waren von 151 gestellten Asylanträgen zwei positiv beschieden und 28 abgelehnt worden. 121 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung. 

Die EU vereinbarte mit Serbien, dass die Europäische Grenz- und Küstenschutzagentur (FRONTEX) innerhalb Serbiens tätig werden kann.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Mai 2017 bestimmte Serbien den 18. Mai als Gedenktag für Frauen, die von ihren Ehemännern oder Lebenspartnern getötet worden waren. Nachdem innerhalb kurzer Zeit zwei Männer ihre ehemaligen Ehefrauen, und in einem Fall auch ein Kind, in einem Sozialamt von Belgrad getötet hatten, protestierten im Juli Frauenorganisationen gegen das Versagen der Behörden, Schutz vor Gewalt zu bieten. 

Kosovo

Völkerrechtliche Verbrechen 

Obwohl die EU-geführte Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX) nach der Gesetzgebung von 2014 nur über ein eingeschränktes Mandat zur Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen verfügte, wurden einige Strafverfahren weitergeführt. Die strafrechtliche Verfolgung von Serben, denen völkerrechtliche Verbrechen, einschließlich konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, während des bewaffneten Konflikts (1998–99) zur Last gelegt wurden, war erschwert, da es kein Rechtshilfeabkommen zwischen dem Kosovo und Serbien gab. 

Es war vorgesehen, Hunderte unbearbeiteter Fallakten bis Juni 2018 an die Sonderstaatsanwaltschaft des Kosovo zu übergeben. Staatsanwälte, NGOs und Überlebende konfliktbezogener sexualisierter Gewalt zeigten sich besorgt, weil Zeugenaussagen, die die UN-Übergangsverwaltungsmission im Kosovo (UNMIK) nach dem Konflikt zusammengetragen hatte, nicht zügig und angemessen untersucht worden waren. Im Juni 2017 wurde der ehemaligen Präsidentin des Kosovo, Atifete Jahjaga, die Einreise nach Serbien verweigert. Sie wollte dort ein Buch mit Aussagen von Überlebenden konfliktbezogener sexualisierter Gewalt vorstellen. 

Entschädigung 

Bei der Umsetzung der im Jahr 2014 eingeführten gesetzlichen Bestimmungen, die gewisse Entschädigungsleistungen für Überlebende konfliktbezogener sexualisierter Gewalt vorsahen, waren Fortschritte zu verzeichnen. So wurde eine Kommission gebildet, die Anträge von Überlebenden auf monatliche finanzielle Unterstützungsleistungen ab Januar 2018 bearbeiten soll. Andere Entschädigungsmaßnahmen entsprachen nicht den internationalen Standards, da sie den Überlebenden kein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung und eine angemessene Rehabilitierung einräumten. Die Stigmatisierung, die mit den im Krieg erlittenen Vergewaltigungen verbunden war, stellte für viele Überlebende weiterhin eine große Belastung dar. 

Verschwindenlassen 

In Bezug auf die Personen, die seit dem bewaffneten Konflikt vermisst wurden, gab es kaum Fortschritte. Zu den wenigen aufgefundenen sterblichen Überresten zählte die Leiche eines Mannes, die albanische Dorfbewohner aus einem Fluss geborgen hatten, der vom Kosovo in Richtung Albanien fließt. Der Leichnam, den die Dorfbewohner bestattet hatten, wurde im September 2017 exhumiert. Schätzungen zufolge wurden noch immer 1658 Personen vermisst. 

Am 28. Juni 2017 nahmen die Kosovo-Sonderkammern in Den Haag ihre Arbeit auf. Sie waren eingerichtet worden, um mutmaßliche Fälle von Entführung, Folter und Mord an Kosovo-Serben und einigen Kosovo-Albanern zu untersuchen, die während des Krieges und danach von Mitgliedern der Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) nach Albanien verschleppt worden waren. Im Dezember 2017 scheiterte eine Initiative von Parlamentsabgeordneten, die das dem Sondergerichtshof zugrundeliegende Gesetz aufheben wollten, weil dieses ihrer Ansicht nach die UÇK benachteiligte. 

Haftbedingungen 

Im Mai 2017 wurde dem Zentrum zur Rehabilitierung von Folteropfern des Kosovo, das befugt ist, die Behandlung von Gefangenen zu überprüfen, der Zugang zu Gefängniskliniken verweigert, nachdem diese dem Gesundheitsministerium unterstellt worden waren. Einige Häftlinge verbrachten vor und nach der Anklageerhebung lange Zeit in Haft; ein Angeklagter war entgegen der Strafprozessordnung sogar länger als 31 Monate inhaftiert. Im Fall von Astrit Dehari, der der Oppositionspartei Vetëvendosje angehörte und im November 2016 in der Haft gestorben war, gab es seitens des Justizministeriums keinerlei Erklärung. 

Recht auf freie Meinungsäußerung 

Im Oktober 2017 fand mit Unterstützung der Regierung die erste Pride-Parade statt. Nachdem eine Person, die im Rahmen der Veranstaltung eine Rede über die Rechte von Transgeschlechtlichen gehalten hatte, ernsthafte Drohungen erhalten hatte, wurden Ermittlungen wegen Hassverbrechen eingeleitet. 

Die Journalistenvereinigung des Kosovo berichtete über eine Zunahme von Angriffen, vor allem auf investigative Journalisten. 

Recht auf Gesundheit 

Im Mai 2017 erklärte sich der UN-Generalsekretär dazu bereit, den 2016 vom Beratenden Menschenrechtsausschuss der UNMIK empfohlenen freiwilligen Treuhandfonds zur Entschädigung von 138 Roma, Aschkali und Balkan-Ägyptern einzurichten. Sie waren 1999 von der UNMIK in Lager für Binnenvertriebene im nördlichen Kosovo umgesiedelt worden, wo sie sich Bleivergiftungen zugezogen hatten. Der UN-Generalsekretär lehnte es jedoch ab, Entschädigungen zu zahlen, sich zu entschuldigen oder die Verantwortung dafür zu übernehmen. Der Beratende Menschenrechtsausschuss hatte festgestellt, dass das Recht auf Leben, Gesundheit und Nicht-Diskriminierung der 138 Binnenvertriebenen verletzt worden war. Sie hatten an Bleivergiftungen und anderen Gesundheitsproblemen wie epileptischen Anfällen, Nierenversagen und Gedächtnisstörungen gelitten, nachdem sie in die Lager gebracht worden waren, die sich in einem Gebiet befanden, das bekanntermaßen verseucht war. 

Gewalt gegen Frauen und Mädchen 

Im April 2017 wurde eine Nationale Strategie zum Schutz vor häuslicher Gewalt vorgestellt. Im Mai wurde das Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Straftaten dahingehend erweitert, dass auch Opfer von häuslicher Gewalt, Menschenhandel, Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch erfasst wurden. Allerdings gewährten die Behörden nur wenigen betroffenen Personen angemessenen Schutz.

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