Amnesty Report Deutschland 22. Februar 2018

Deutschland 2017/18

Report Cover 17/18

Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht. Die Behörden schoben nach wie vor abgelehnte Asylsuchende nach Afghanistan ab, obwohl sich die Sicherheitslage dort weiter verschlechterte. Der Bundestag beschloss einen Ausbau der Polizeibefugnisse für Überwachungsmaßnahmen und für die Verhängung von Verwaltungsmaßnahmen gegen als "Gefährder" eingestufte Personen.

INTERNATIONALE STRAFGERICHTSBARKEIT

In den Monaten März, September und November reichten 22 in Deutschland lebende syrische Staatsangehörige beim Generalbundesanwalt vier Strafanzeigen gegen 27 Angehörige der syrischen Militärpolizei und verschiedener syrischer Geheimdienste ein; sie legen ihnen mutmaßliche Beteiligung an Folter und damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last. Die mutmaßlichen Straftaten wurden in Saidnaya und weiteren Militärgefängnissen sowie in Gefängnissen des Luftwaffengeheimdienstes in Damaskus und an anderen Orten in Syrien verübt. Im Mai hörte der Generalbundesanwalt syrische Zeugen an. Die Ermittlungen waren Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Im April 2017 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes, die die Kontrollbefugnisse der Bundespolizei auf die Verhängung von Verwaltungsmaßnahmen gegen "Gefährder" ausweitete. Dazu gehören die Überwachung durch elektronische Fußfesseln, Auflagen bezüglich des Wohnorts und die Telekommunikationsüberwachung. "Gefährder" werden darin vage als Personen definiert, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in absehbarer Zeit eine terroristische Straftat begehen könnten.

Im Mai 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die Inhaftierung bis zur Abschiebung erleichtert, wenn von der Person ein "erhebliches Sicherheitsrisiko" für die Gesellschaft ausgeht. Das Gesetz gibt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zudem das Recht, Asylsuchenden ohne Ausweisdokumente ihre elektronischen Geräte abzunehmen und diese auszulesen.

Im Juli 2017 erhöhte das Bundesland Bayern die maximal zulässige Dauer des präventiven Polizeigewahrsams ohne Anklageerhebung für "Gefährder" von 14 Tagen auf drei Monate.

RECHT AUF PRIVATSPHÄRE

Im Juni 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das es Strafverfolgungsbehörden gestattet, neue Überwachungstechnologien einzusetzen; dazu zählt die Installation von Überwachungssoftware auf Computern und Telefonen.

Ebenfalls im Juni urteilte ein Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren, dass die Vorratsdatenspeicherung, deren Speicherpflicht im Juli 2017 in Kraft treten sollte, gegen EU-Recht verstoße. Die Speicherpflicht war Ende des Jahres ausgesetzt, da noch kein abschließendes Urteil gefällt war.

Im Juni kam der 2013 eingerichtete NSA-Untersuchungsausschuss zu dem Schluss, dass der Bundesnachrichtendienst sich einer zu breit gefassten Auslegung der Überwachungsgesetze bedient habe. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss war nach den Enthüllungen von Edward Snowden bezüglich der Überwachung von Verbündeten durch die USA, darunter Deutschland, eingerichtet worden. Der Ausschuss befand weiterhin, dass der Bundesnachrichtendienst Überwachungsmaßnahmen wie die Massenüberwachung der Ausland-Ausland-Kommunikation ohne ausreichende gesetzliche Grundlage und Kontrolle durchgeführt habe.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

2017 wurden 222683 Asyl-Erst- und Folgeanträge gestellt. Das bedeutete verglichen mit 2016 einen Rückgang um 70,1 %. Bei 68245 Anträgen stand eine Entscheidung noch aus.

Das Recht auf Familienzusammenführung für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus war während des gesamten Jahres weiterhin ausgesetzt. Dies hatte insbesondere auf geflüchtete Menschen aus Syrien negative Auswirkungen, da ihnen statt des vollen Flüchtlingsstatus immer öfter der subsidiäre Schutzstatus mit weniger Rechten gewährt wurde.

Trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan schoben die Behörden unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) weiterhin afghanische Staatsangehörige ab, deren Asylantrag abgelehnt worden war. Bis Ende des Jahres wurden 121 afghanische Staatsangehörige abgeschoben.

Im März 2017 lehnte der Bundesrat einen Gesetzentwurf der Regierung ab, der Algerien, Marokko und Tunesien als "sichere Herkunftsländer" einstufen und Schnellverfahren einrichten sollte, um den Flüchtlingsstatus von Asylsuchenden aus diesen Ländern zu bestimmen.

Deutschland siedelte bis Ende Dezember rund 9100 Asylsuchende, die sich in Italien und Griechenland aufgehalten hatten, neu an. Im Rahmen des Resettlement-Programms nahm Deutschland zudem fast 280 Flüchtlinge aus Ägypten und dem Libanon und im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens rund 2700 syrische Flüchtlinge aus der Türkei auf.

DISKRIMINIERUNG – HASSKRIMINALITÄT

Im Juni 2017 kam der vom Bundestag 2015 eingerichtete zweite NSU-Untersuchungsausschuss zu dem Schluss, dass die Behörden klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten bei der Beobachtung "rechtsextremer" Bewegungen festlegen, zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rassismus langfristige Finanzierung zur Verfügung stellen und Betroffene rassistischer Straftaten besser unterstützen müssen. Der Ausschuss war zur Untersuchung des Behördenversagens bei der Aufklärung der zwischen 2000 und 2007 von der rechtsextremen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) begangenen rassistisch motivierten Straftaten eingerichtet worden. Die Behörden leiteten auch 2017 keine offizielle Untersuchung hinsichtlich der etwaigen Rolle ein, die institutioneller Rassismus beim Scheitern der Ermittlungen der vom NSU begangenen Verbrechen gespielt haben könnte.

In den ersten neun Monaten verzeichnete das Innenministerium 1212 Straftaten gegen geflüchtete Menschen und Asylsuchende und 210 Straftaten gegen Unterkünfte von Asylsuchenden. Die Behörden des Bundes und der Länder nahmen auch 2017 keine systematische Risikoeinschätzung der Gefährdung von Asylunterkünften vor, aufgrund deren die Polizei, falls nötig, angemessenen Schutz bereitstellen könnte.

Im Juni verabschiedete die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung, darunter auch Homo- und Transfeindlichkeit.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Auch 2017 richteten weder Bundes- noch Landesbehörden Beschwerdestellen ein, die bei Vorwürfen über Misshandlungen durch die Polizei selbständig und unabhängig ermitteln dürfen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten nach wie vor über diskriminierende Identitätskontrollen von Angehörigen ethnischer oder religiöser Minderheiten durch die Polizei.

Das Dezernat Interne Ermittlungen in Hamburg führte mit Stand November 109 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen mutmaßlich rechtswidriger Gewaltanwendung während der Protestkundgebungen gegen den G20-Gipfel im Juli in Hamburg.

In acht Bundesländern gab es weiterhin keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Im Oktober 2017 schaffte der neugewählte Landtag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen die kurz zuvor eingeführte Kennzeichnungspflicht für Angehörige der nordrhein-westfälischen Polizei wieder ab.

Ebenfalls im Oktober 2017 stellte die Staatsanwaltschaft Dessau die im Mai 2017 erneut aufgenommenen Ermittlungen zum Tod des sierra-leonischen Staatsangehörigen Oury Jalloh ein, der 2005 bei einem Brand in der Zelle einer Polizeiwache in Dessau starb. Im November berichteten Medien, dass Brandfachleute bereits im Februar 2017, Monate bevor die Ermittlungen eingestellt wurden, bei einem Treffen einhellig die Möglichkeit einer Selbstanzündung von Oury Jalloh ausgeschlossen hatten. Im Dezember beauftragte die Justizministerin von Sachsen-Anhalt die Staatsanwaltschaft Naumburg erneut mit der Untersuchung des Falls.

WAFFENHANDEL

Das Vor-Ort-Kontrollsystem (Post-Shipment-Kontrollsystem) trat, zunächst für ausgewählte Lieferungen von Kleinwaffen, in die Pilotphase. Ziel ist es, die Einhaltung der Endverbleibserklärungen zu gewährleisten. Im Mai 2017 wurde mit dem Einverständnis der indischen Behörden eine erste Kontrollmission zum Verbleib von aus Deutschland gelieferten Scharfschützengewehren in Indien durchgeführt.

Die Bundesregierung genehmigte auch weiterhin den Export von Waffen und anderen Rüstungsgütern in Länder wie Indien oder die Türkei, in denen möglicherweise ein großes Risiko besteht, dass diese Waffen dazu eingesetzt werden, schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen oder zu fördern.

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

Im März 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, mit dem die EU-Richtlinie von 2014 über nichtfinanzielle Berichterstattung umgesetzt wurde. Danach müssen bestimmte Großkonzerne über die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer globalen Geschäftstätigkeit berichten. Das Gesetz ist jedoch nicht so weitreichend wie die EU-Richtlinie, da es Konzerne lediglich zur Berichterstattung über Risiken verpflichtet, die "sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen" auf die Menschenrechte haben, und nur in dem für ein Verständnis der Geschäftstätigkeit der Konzerne notwendigen Maße.

Auch 2017 gab es keinen verbindlichen Mechanismus, der die Unternehmen zur Ausübung ihrer Sorgfaltspflicht verpflichtet, um sicherzustellen, dass sie die Menschenrechte bei ihrer Geschäftstätigkeit und in ihren Lieferketten schützen. Der Zugang zur Justiz war für Betroffene von Menschenrechtsverstößen durch oder unter Beteiligung von Firmen auch 2017 beschwerlich.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANS- UND INTERGESCHLECHTLICHEN

Im Juli 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, zu heiraten und Kinder zu adoptieren.

Kinder und Erwachsene mit Variationen der Geschlechtsmerkmale waren weiterhin von Menschenrechtsverletzungen betroffen. Nach wie vor wurden invasive und irreversible medizinische Eingriffe an Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale vorgenommen. Diese Eingriffe haben lebenslange schädigende Wirkungen zur Folge. Die von intergeschlechtlichen Aktivisten und medizinischem Fachpersonal ausgearbeiteten Richtlinien für die Behandlung von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale wurden 2017 nicht umfassend umgesetzt.

Im November 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Regelung schaffen muss, damit über weiblich und männlich hinaus ein weiteres Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden kann."

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