Amnesty Report Brunei / Darussalam 23. Mai 2018

Brunei Darussalam 2017/18

Report Cover 17/18

Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Geplante Änderungen am Strafgesetzbuch, das auf der Scharia beruht, sahen für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe, auch durch Steinigung, sowie Körperstrafen wie Stockhiebe vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem würden durch die Änderungen die Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit eingeschränkt und Frauen diskriminiert.

Hintergrund

Mehrere Änderungen des auf der Scharia beruhenden Strafgesetzbuchs standen noch zur Umsetzung aus. Abgeschlossen wurde die erste Phase der Änderungen, bei denen es um Straftaten ging, die mit Gefängnisstrafen und Geldbußen belegt werden. In der zweiten Phase geht es um Straftaten, die mit Amputation geahndet werden, in der dritten Phase um Tatbestände, die mit Tod durch Steinigung bestraft werden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 27. Juli 2017 wurde der Regierungsbeamte Shahiran Sheriffudin bin Shahrani Muhammad aus dem Amt entlassen und nach Paragraph 4, Absatz 1(c) des Volksverhetzungsgesetzes angeklagt, weil er auf Facebook Kommentare veröffentlicht hatte, die vom Religionsministerium als "anstößig" betrachtet wurden. Journalisten und Internetaktivisten betrieben aus Angst vor Verfolgung auch weiterhin Selbstzensur.

Frauenrechte

Die Änderungen des auf der Scharia beruhenden Strafgesetzbuchs enthielten Bestimmungen, die bei Inkrafttreten zur weiteren Diskriminierung von Frauen beitragen würden, darunter die Kriminalisierung außerehelicher Schwangerschaften und der Zwang für ledige muslimische Frauen, im Haus ihres Vormunds zu leben.

Todesstrafe

Trotz der Abschaffung der Todesstrafe in der Praxis konnte eine Reihe von Straftaten, darunter Mord, terrorismusbezogene Straftaten und Drogendelikte, weiter mit dem Tod durch Erhängen geahndet werden. Werden die Änderungen am Gesetzbuch in der dritten Umsetzungsphase implementiert, droht der Tod durch Steinigung als Strafe für "Ehebruch", "homosexuelle Handlungen" und Vergewaltigung. Je nach Familienstand würden Muslime und Nichtmuslime, die "Ehebruch" mit einem Muslim begehen, mit dem Tod durch Steinigung oder 100 Peitschenhieben bestraft.

Recht auf Bildung

Staatenlosen Kindern und Kindern, die nicht die Staatsbürgerschaft von Brunei besaßen, war der Zugang zu grundlegenden Rechten wie dem Recht auf Bildung erschwert. Während die Staatsbürger Bruneis kostenlosen und freien Zugang zur Grundschulbildung hatten, mussten staatenlose Kinder und Kinder mit einer anderen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung für den Unterricht beantragen und häufig monatliche Schulgebühren zahlen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen stellten weiterhin einen Straftatbestand wegen "widernatürlichen Verkehrs" dar und konnten nach Paragraph 377 des Strafgesetzbuchs mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Das neue Strafgesetzbuch sieht als zwingende Bestrafung für einvernehmliche homosexuelle Handlungen Tod durch Steinigung vor (siehe oben).

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Nach wie vor wurden Personen auf der Grundlage des Gesetzes zur inneren Sicherheit inhaftiert. Im Februar 2017 wurden vier indonesische Staatsangehörige auf der Grundlage dieses Gesetzes wegen mutmaßlicher Verbindungen mit der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) inhaftiert und anschließend abgeschoben.

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