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Kolumbien 2016
Im Jahr 2015 machten die Friedensgespräche zwischen der Regierung und der Guerillagruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – FARC) entscheidende Fortschritte. Beide Seiten erklärten, dass sie eine Vereinbarung für die Schaffung einer Übergangsjustiz getroffen hätten, und kündigten die Unterzeichnung eines Friedensabkommens für das Jahr 2016 an. Die Vereinbarung entsprach hinsichtlich der Rechte von Opfern auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung nicht den völkerrechtlichen Standards.
Mit der von den FARC einseitig erklärten Waffenruhe und der Aussetzung der Luftangriffe auf FARC-Stellungen durch die Regierung verringerte sich die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen. Der bewaffnete Konflikt hatte jedoch weiterhin negative Auswirkungen auf die Menschenrechte der Zivilbevölkerung. Davon betroffen waren hauptsächlich Angehörige indigener Gruppen, afro-kolumbianische und kleinbäuerliche Gemeinschaften und Menschenrechtsverteidiger. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch Guerillagruppen und Paramilitärs waren verantwortlich für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts.
Der Kongress verabschiedete Gesetze, die das ohnehin hohe Ausmaß der Straflosigkeit noch zu verschärfen drohten. Dies betraf besonders Angehörige der Sicherheitskräfte, die Men-schenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen, Folter, Geiselnahmen, Verschwindenlassen, Morddrohungen, Vertreibungen und Vergewaltigungen begangen hatten.
Im Zusammenhang mit den Regionalwahlen im Oktober 2015 wurden Hunderte Kandidaten zumeist von Paramilitärs bedroht und einige auch ermordet, allerdings war ein Rückgang derartiger Vorkommnisse gegenüber früheren Wahlen zu verzeichnen.
Friedensprozess
Am 23. September 2015 gaben FARC und Regierung den Abschluss eines Abkommens zur Übergangsjustiz bekannt, das im Dezember 2015 veröffentlicht wurde. Zudem kündigten die Konfliktparteien an, dass sie bis spätestens 23. März 2016 ein Friedensabkommen unterzeichnen wollten. Zentraler Bestandteil dieses Abkommens war eine eigene Friedensgerichtsbarkeit (Jurisdicción Especial para la Paz – JEP). Diese sollte sich aus einem Gerichtshof (Tribunal para la Paz) und Sondergerichten (Salas de Justicia) zusammensetzen und für alle direkt oder indirekt an dem Konflikt beteiligten Personen zuständig sein, denen "schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht" zur Last gelegt werden.
Täter, die ihre Verantwortung für schwere Straftaten abstritten, würden im Fall ihrer Verurteilung mit Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren belegt. Geständige Täter hingegen würden nicht inhaftiert, sondern mit einer Einschränkung ihrer Freiheitsrechte (restricción de libertades) für einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren belegt.
Der Vorschlag von Strafen, die angesichts der Schwere von Völkerrechtsverbrechen nicht angemessen erscheinen, könnte einen Verstoß Kolumbiens gegen seine völkerrechtliche Verpflichtung, derartige Verbrechen zu verhindern und zu bestrafen, darstellen.
Darüber hinaus wurde ein Amnestiegesetz vorgeschlagen, von dem diejenigen profitieren würden, denen "politische und damit zusammenhängende Straftaten" zur Last gelegt werden. Zwar stand eine Einigung über die genaue Definition von "zusammenhängende Straftaten" noch aus, doch wären Personen, die wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden, von der Amnestie ausgeschlossen.
Am 4. Juni 2015 kündigten beide Seiten Pläne für die Bildung einer Wahrheitskommission an. Allerdings dürften Gerichte Informationen, die von dieser Kommission aufgedeckt werden, nicht verwenden. Dies könnte die Möglichkeit der Justiz beeinträchtigen, Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen.
Am 17. Oktober 2015 einigten sich die beiden Konfliktparteien auf einen Mechanismus, um die sterblichen Überreste eines Großteils jener Zivilpersonen und Kämpfer zu lokalisieren und zu bergen, die Opfer des Konflikts wurden und noch immer als vermisst galten.
Interner bewaffneter Konflikt
Der bewaffnete Konflikt beeinträchtigte die Menschenrechte der Zivilbevölkerung weiterhin in erheblichem Maße, insbesondere in ländlichen Regionen. Aber auch viele Menschen, die in von Armut geprägten urbanen Vierteln wohnten, wie die afro-kolumbianischen Gemeinschaften in der am Pazifik gelegenen Stadt Buenaventura, hatten unter den Auswirkungen des Konflikts zu leiden.
Alle Konfliktparteien waren für Völkerrechtsverbrechen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Vertreibungen, Verschwindenlassen, Morddrohungen und sexuelle Gewaltverbrechen verantwortlich. Guerillagruppen und Paramilitärs rekrutierten weiterhin Kinder als Kämpfer.
Bis zum 1. Dezember 2015 hatte die staatliche Institution Unidad Nacional para la Atención y Reparación Integral a las Víctimas del Conflicto mehr als 7,8 Mio. Opfer des Konflikts registriert, darunter 6,6 Mio. Personen, die aus ihren Heimatorten vertrieben wurden, 45 000 "verschwundene" Personen und mindestens 263 000 Personen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt getötet wurden. Die große Mehrheit der Opfer waren Zivilpersonen.
Nach Informationen der NGO Beratungsstelle für Menschenrechte und Vertreibung (Consultoría para los Derechos Humanos y el Desplazamiento – CODHES) wurden im Jahr 2014 mehr als 204 000 Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben. Im Vergleichszeitraum des Vorjahrs hatte die Zahl bei rund 220 000 gelegen.
Angaben der Indigenenorganisation Organización Nacional Indígena de Colombia zufolge wurden im Jahr 2015 insgesamt 35 Angehörige indigener Gemeinschaften im Zusammenhang mit dem Konflikt getötet und 3481 Personen vertrieben. Besonders gefährdet waren Angehörige indigener Gemeinschaften im Departamento Cauca, von denen viele für die Anerkennung ihrer Landrechte eintraten.
Am 6. Februar 2015 "verschwanden" die im indigenen Reservat (resguardo) Toéz lebenden Männer Gerardo Velasco Escue und Emiliano Silva Oteca, nachdem Bewaffnete sie nahe dem Dorf La Selva im Verwaltungsbezirk Caloto (Departamento Cauca) angehalten hatten. Zwei Tage später fanden Angehörige der indigenen Gemeinschaft die von Folterspuren gezeichneten Leichen der beiden Männer im Verwaltungsbezirk Guachené. Am 5. Februar 2015 hatte die paramilitärische Gruppe Schwarze Adler (Águilas Negras) in diesem Gebiet und in benachbarten Verwaltungsbezirken eine Morddrohung verbreitet, in der es hieß, dass "die Zeit für soziale Säuberungen im Norden von Cauca" gekommen sei.
Am 2. Juli 2015 erlitten in Bogotá mehrere Personen durch zwei kleine Sprengstoffexplosionen Verletzungen. Die Behörden schrieben den Anschlag der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) zu. Fünfzehn Personen, viele von ihnen Menschenrechtsverteidiger und studentische Aktivisten, die der sozialen Bewegung Congreso de los Pueblos (CdP) angehörten, wurden festgenommen, aber nur 13 von ihnen angeklagt. Einige Behördenvertreter brachten alle 13 Personen mit den Explosionen sowie der ELN in Verbindung, doch wurden schließlich nur drei von ihnen wegen "Terrorismus" und der Mitgliedschaft in der ELN angeklagt. Gegen die übrigen zehn Personen erging Anklage wegen Waffendelikten.
Es gab Vermutungen, dass diese Ereignisse nur als Vorwand dienten, um die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern zu schwächen. Einige Mitglieder des CdP hatten sich bereits in der Vergangenheit wegen ihrer Menschenrechtsarbeit mit Morddrohungen und Drangsalierungen konfrontiert gesehen. Im Januar 2015 wurde Carlos Alberto Pedraza Salcedo, einer der Sprecher des CdP, in Bogotá getötet.
Sicherheitskräfte
Die Zahl der Berichte über die während des Konflikts weitverbreitete und systematische Praxis der außergerichtlichen Hinrichtungen durch die Sicherheitskräfte nahm weiterhin ab. Zu diesen außergerichtlichen Hinrichtungen gehörten auch die sogenannten falsos positivos. Dabei handelte es sich um von den Sicherheitskräften verübte rechtswidrige Tötungen, bei denen die Opfer – üblicherweise in Armut lebende junge Männer – fälschlicherweise als im Kampf getötete Guerillakämpfer präsentiert wurden. Das geschah im Tausch gegen Belohnungen wie Bonuszahlungen, Zusatzurlaub oder Beförderungen. Die Fälle von falsos positivos waren während der Regierungszeit von Präsident Àlvaro Uribe Vélez (2002–10) stark angestiegen.
Zwar verzeichnete der im Januar 2015 veröffentlichte Bericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte keinen einzigen falso positivo, doch wurden darin Fälle aufgeführt, "bei denen die Streitkräfte versucht hatten, die Opfer willkürlicher Tötungen als im Kampf gefallene Feinde hinzustellen, oder den Tatort so umgestalteten, dass die Tötungen als Akte legitimer Selbstverteidigung erschienen".
Bei den Ermittlungen gegen die mutmaßlich Verantwortlichen für derartige Verbrechen, insbesondere hochrangige Militärangehörige, gab es kaum Fortschritte. Die Generalstaatsanwaltschaft registrierte in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 4000 Anzeigen von außergerichtlichen Hinrichtungen.
Guerillagruppen
Guerillagruppen waren für schwere Menschenrechtsverstöße und Verletzungen des Völkerrechts verantwortlich. Dazu gehörten rechtswidrige Tötungen und wahllose Angriffe, die die Zivilbevölkerung gefährdeten. Der Sprecher des Rats der afro-kolumbianischen Gemeinschaft von Alto Mira und Frontera, Genaro García, wurde am 3. August 2015 im Verwaltungsbezirk Tumaco, Departamento Nariño, von der Guerillagruppe FARC erschossen. Die FARC hatten im Oktober 2014 damit gedroht, ihn zu töten, falls er weiterhin Sprecher des Rats bleibe. Der Rat bemühte sich seit 2012 um Rückgabe des angestammten Landes der Gemeinschaft.
Angaben der NGO Fundación País Libre zufolge waren Guerillagruppen zwischen Januar und November 2015 für 182 Entführungen verantwortlich. Der ELN wurden 23, den FARC sieben und Paramilitärs 24 der Entführungen zugeschrieben. Bei der Mehrzahl der Fälle (123) soll es sich jedoch um gewöhnliche Straftaten gehandelt haben. Landminen, die zumeist von den FARC gelegt worden waren, töteten und verstümmelten weiterhin Zivilpersonen und Angehörige der Sicherheitskräfte.
Paramilitärs
Paramilitärische Gruppen, die von der Regierung als kriminelle Banden (Bandas criminales – Bacrim) bezeichnet wurden, begingen weiterhin Völkerrechtsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen, obwohl sie vorgeblich während des von der Regierung durchgeführten Prozesses für Gerechtigkeit und Frieden, der im Jahr 2005 begonnen hatte, demobilisiert worden waren. Die Paramilitärs bedrohten und töteten u. a. Menschenrechtsverteidiger. In einigen Fällen geschah dies in Absprache bzw. mit stillschweigender Billigung der Behörden, einschließlich der Sicherheitskräfte.
Am 11. Januar 2015 zirkulierte im Departamento Atlántico ein Flugblatt der paramilitärischen Gruppe Bloque Norte Costa Atlántica Águilas Negras mit Morddrohungen. Die Drohungen richteten sich gegen ungefähr 40 Einzelpersonen, u. a. Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschafter, Personen, die Landansprüche stellten, und einen Beamten der Behörde für Landrückgabe. Alle in der Morddrohung namentlich aufgeführten Personen hatten mit dem Prozess der Landrückgabe oder mit Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Friedensprozess zu tun.
Lediglich 122 der mehr als 30 000 Paramilitärs, die vorgeblich während des Demobilisierungsprozesses ihre Waffen niedergelegt hatten, waren bis Ende 2015 wegen Menschenrechtsverbrechen verurteilt worden. Rund 120 Paramilitärs, die die vom Prozess für Gerechtigkeit und Frieden vorgegebene Maximalstrafe von acht Jahren Gefängnis verbüßt hatten, wurden freigelassen. In den meisten Fällen waren die Gerichtsverfahren gegen sie noch nicht abgeschlossen. Es gab Befürchtungen, dass die nach ihrer Haftentlassung zurückkehrenden Paramilitärs die Sicherheit der in den jeweiligen Gegenden lebenden Menschen bedrohen könnten. Die meisten Paramilitärs unterwarfen sich dem Prozess für Gerechtigkeit und Frieden jedoch nicht und wurden de facto amnestiert, ohne dass wirksame Ermittlungen stattgefunden hatten, um ihre mögliche Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen aufzuklären.
Straflosigkeit
Die Behörden versagten nach wie vor bei der Aufgabe, die große Mehrheit derjenigen Personen vor Gericht zu stellen, die unter dem Verdacht standen, für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts verantwortlich zu sein. Die Regierung setzte auch die Annahme von Gesetzen durch, die befürchten ließen, dass die ohnehin zahlreichen Fälle von Straflosigkeit noch weiter zunehmen würden, u. a. die Verordnung Nr. 1 zur Änderung von Artikel 221 der Verfassung und Gesetz 1765.
Das Militärjustizsystem beanspruchte weiterhin die Zuständigkeit für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte, pflegte die Untersuchungen aber später einzustellen, sodass die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen wurden.
Familienangehörige der Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die sich für Gerechtigkeit einsetzten, wie auch Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen, die sie dabei unterstützten, waren Drohungen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Verantwortlich dafür waren Paramilitärs und Angehörige der Sicherheitskräfte.
Gewisse Fortschritte wurden im Fall eines Skandals erzielt, an dem der inzwischen aufgelöste Zivile Geheimdienst (Departamento Administrativo de Seguridad – DAS) beteiligt war. Einige der in den Skandal verwickelten Personen wurden vor Gericht gestellt. Der DAS wurde mit Drohungen gegen und rechtswidrigen Überwachungen von Menschenrechtsverteidi-gern, Politikern, Journalisten und Richtern in Verbindung gebracht. Diese Aktionen hatten hauptsächlich während der Regierungszeit von Präsident Uribe stattgefunden. Am 28. April 2015 verurteilte der Oberste Gerichtshof die ehemalige DAS-Direktorin, María Pilar Hurtado, zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren und den ehemaligen Stabschef von Präsident Uribe, Bernardo Moreno Villegas, zu acht Jahren Hausarrest wegen ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit dem Skandal. Am 1. Oktober 2015 verurteilte ein Richter den ehemaligen Direktor für geheime Aktivitäten des DAS, Carlos Alberto Arzayús Guerrero, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen der psychischen Folter der Journalistin Claudia Julieta Duque.
Am 6. November 2015 fand eine vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte angeordnete Zeremonie statt, in der sich Präsident Santos zur Verantwortung des kolumbianischen Staates hinsichtlich des Verschwindenlassens von zehn Menschen, des Verschwindenlassens und der außergerichtlichen Hinrichtung einer elften Person und der Folterung mehrerer weiterer Personen bekannte und um Vergebung bat. Diese Verbrechen wurden verübt, nachdem Sicherheitskräfte im November 1985 den Justizpalast in Bogotá gestürmt hatten, wo Menschen von der Guerillagruppe M-19 als Geiseln gehalten worden waren. Rund 100 Personen starben bei dem Angriff. Nur wenige der für die oben genannten Straftaten mutmaßlich Verantwortlichen wurden vor Gericht gestellt.
Am 16. Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen den ehemaligen Oberst Luis Alfonso Plazas Vega auf, der 2010 im Zusammenhang mit diesem Fall wegen des Straftatbestands des Verschwindenlassens zu 30 Jahren Haft verurteilt worden war.
Landrechte
Der Prozess der Landrückgabe, der 2012 begann und zum Ziel hat, einige der Millionen Hektar Land, die während des Konflikts rechtswidrig in Besitz genommen oder gezwungenermaßen aufgegeben worden waren, an ihre rechtmäßigen Bewohner zurückzugeben, machte weiterhin nur geringe Fortschritte. Lediglich 58 500 Hektar Land, auf das Kleinbauern Anspruch erhoben, und nur 50 000 Hektar des angestammten Territoriums einer indigenen Gemeinschaft sowie ein 71 000 Hektar umfassendes Territorium einer afro-kolumbianischen Bevölkerungsgruppe waren Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, in dem die Rückgabe der Grundstücke angeordnet wurde. Die größten Hürden im Prozess der Landrückgabe ergaben sich daraus, dass die Sicherheit der Rückkehrer nicht garantiert werden konnte. Auch mangelte es an den notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Absicherung einer nachhaltigen Rückkehr.
Sprecher von vertriebenen kleinbäuerlichen Gemeinschaften und Personen, die auf ihr Land zurückkehren wollten, wurden bedroht oder getötet. Angehörige indigener und afro-kolumbianischer Gemeinschaften, die ihre Landrechte verteidigen wollten, u. a. indem sie illegale Bergbauaktivitäten auf ihrem Land anprangerten oder sich gegen die Vergabe von Schürfrechten auf ihrem Gemeinschaftsland an Außenstehende wehrten, wurden ebenfalls angegangen.
Es gab Befürchtungen, dass das am 9. Juni 2015 vom Kongress verabschiedete Gesetz 1753 über die Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Bergbau- und andere Wirtschaftsunternehmen in die Lage versetzen könnte, die Kontrolle über rechtswidrig angeeignetes Land zu übernehmen. Damit würde die Anerkennung der Besitzansprüche der gegenwärtig legitim auf diesem Land lebenden Personen gefährdet. Besonders davon betroffen wären indigene und afro-kolumbianische Gemeinschaften.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger, darunter Sprecher von indigenen, afro-kolumbianischen und kleinbäuerlichen Gemeinschaften, Gewerkschafter, Journalisten, Landrechtsaktivisten und all jene, die für Gerechtigkeit eintraten, waren in Gefahr, angegriffen zu werden, vor allem von Paramilitärs. Es trafen auch Berichte über den Diebstahl vertraulicher Informationen ein, die sich im Besitz von Menschenrechtsorganisationen befunden hatten.
Nach wie vor ließen einige strafrechtliche Ermittlungen gegen Menschenrechtsverteidiger befürchten, dass das Rechtssystem für den Versuch missbraucht wurde, deren Arbeit zu untergraben. Im September 2015 wurde der Indigenensprecher Feliciano Valencia zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt, weil er rechtswidrig einen Angehörigen der Sicherheitskräfte gefangen gehalten haben soll, der sich in eine Protestaktion der Indigenen im Departamento Cauca eingeschlichen hatte. Feliciano Valencia, der wegen seines Einsatzes für die Verteidigung der Landrechte der indigenen Gemeinschaften lange Zeit Ziel von Drangsalierungen durch zivile und militärische Behördenvertreter gewesen war, bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Nach Informationen der NGO Somos Defensores wurden zwischen Januar und November 2015 insgesamt 51 Menschenrechtsverteidiger getötet, verglichen mit 45 im selben Zeitraum des Vorjahrs. Nach vorläufigen Angaben der NGO Escuela Nacional Sindical wurden 2015 insgesamt 18 Gewerkschaftsmitglieder ermordet, im Vorjahr waren es 21 gewesen.
Die Zahl der Morddrohungen gegen Menschenrechtsverteidiger stieg erneut an. In einer am 9. März 2015 von der paramilitärischen Gruppe Águilas Negras Bloque Sur verschickten E-Mail wurden 14 Einzelpersonen bedroht, unter ihnen Politiker, die sich für die Menschenrechte und den Friedensprozess einsetzten, sowie zwei Menschenrechts-NGOs. Der Text lautete: "Kommunistische Guerrilleros (…) Eure Tage sind gezählt, Euer Blut wird der Heimaterde als Dünger dienen (…). Wir richten diese Botschaft auch an Eure Kinder und Eure Frauen."
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Alle Konfliktparteien waren für sexuelle Gewaltverbrechen verantwortlich, deren Opfer hauptsächlich Frauen und Mädchen waren. Nur sehr wenige Tatverdächtige kamen vor Gericht.
Die im Juni 2015 von Staatsanwälten getroffene Entscheidung, das Verfahren gegen einen der Hauptverdächtigen im Fall der im Jahr 2000 von Paramilitärs verübten Entführung und Vergewaltigung der Journalistin Jineth Bedoya Lima einzustellen und ihn auf freien Fuß zu setzen, rief öffentliche Empörung hervor. Die Staatsanwälte sahen sich dadurch veranlasst, ihre Entscheidung umgehend zurückzunehmen.
Im Juli 2015 erließ die Regierung das Gesetz 1761, das Femizid als eine eigene Verbrechenskategorie definiert und die Strafe auf bis zu 50 Jahre Haft erhöht.
Menschenrechtsverteidiger, die für Gerechtigkeit in Fällen sexueller Gewalt eintraten, waren Drohungen ausgesetzt. Einigen Frauenrechtlerinnen wurde sexuelle Gewalt angedroht.
US-amerikanische Hilfe
Die Hilfe der USA für Kolumbien nahm weiter ab. Im Jahr 2015 stellten die USA etwa 174,1 Mio. US-Dollar an militärischer und ca. 152,2 Mio. US-Dollar an nichtmilitärischer Hilfe für Kolumbien bereit. Im September 2015 wurden 25% der gesamten Militärhilfe für 2015 freigegeben, nachdem der US-Außenminister bescheinigt hatte, dass die kolumbianische Regierung Fortschritte bei der Verbesserung der Menschenrechtssituation erzielt habe.
Internationale Kontrolle
In seinem im Januar 2015 veröffentlichten Bericht begrüßte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die Fortschritte im Friedensprozess, drückte jedoch auch seine Besorgnis über die Straflosigkeit sowie die negativen Auswirkungen des Konflikts auf die Lage der Menschenrechte aus, von denen insbesondere indigene und afro-kolumbianische Gemeinschaften sowie Menschenrechtsverteidiger betroffen seien. Obwohl der Bericht feststellte, dass alle Konfliktparteien für Menschenrechtsverstöße und -verletzungen verantwortlich waren, betonte er, dass die Paramilitärs (im Bericht bezeichnet als "mit dem organisierten Verbrechen verbundene bewaffnete Gruppen, die sich in der Nachfolge der Demobilisierung gebildet haben") "die größte Herausforderung für die innere Sicherheit" darstellten.
Im August 2015 stellte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung fest, dass der bewaffnete Konflikt einen überproportionalen Einfluss auf indigene und afro-kolumbianische Gemeinschaften hatte, und kritisierte, dass die effektive Einbeziehung auch dieser Gemeinschaften in den Friedensprozess nicht sichergestellt sei.
Der UN-Ausschuss gegen Folter wies mit Besorgnis auf "die fortgesetzten schweren Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen und Verschwindenlassen im Vertragsstaat" sowie auf den Umstand hin, dass "er keine Informationen über Strafprozesse oder Verurteilungen wegen des Delikts des Verschwindenlassens erhalten" habe.
Amnesty International: Berichte
Colombia: Peasant farmer linked to Peace Community killed (AMR 23/2554/2015) Colombia: Human rights defender under surveillance: Berenice Celeita (AMR 23/1945/2015) Colombia: Caller "will kill" missing man’s mother (AMR 23/2022/2015) Colombia: Land restitution process sparks more threats (AMR 23/0003/2015) Colombia: Restoring the land, securing the peace: Indigenous and Afro-descendant territorial rights (AMR 23/2615/2015) Colombia: National Development Plan threatens to deny the right to land restitu-tion to victims of the armed conflict and allow mining firms to operate on illegally acquired lands (AMR 23/2077/2015) Colombia: Director of human rights NGO threatened: Iván Madero Vergel (AMR 23/2007/2015) Colombia: Harassed for fighting sexual violence (AMR 23/002/2015)