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#BTW21: Wirtschaft nur mit Menschenrechten!
Unser Konsum hat Auswirkungen auf die grundlegenden Rechte von Menschen in anderen Ländern
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Wirtschaftsunternehmen haben in unserer globalisierten Welt an beispielloser Macht und Einfluss gewonnen. Nicht immer profitiert die Bevölkerung davon. Zum Beispiel wenn die Arbeitsbedingungen vor Ort schlecht sind oder wenn die Produkte oder Dienstleistungen, wie im Falle der Rüstungsindustrie, zu Menschenrechtsverletzungen beitragen können. Die kommende Bundesregierung trägt die menschenrechtliche Verantwortung, dass alle Unternehmen in Deutschland im Einklang mit den Menschenrechten wirtschaften.
Ausbeutung von Arbeitskräften, Kinderarbeit, Umweltverschmutzung: Der global vernetzte Wirtschaftskreislauf ist nicht frei von Menschenrechtsverletzungen – im Gegenteil. Unser Konsum hat Auswirkungen auf die grundlegenden Rechte von Menschen in Ländern wie Indonesien und der Demokratischen Republik Kongo, wenn dort unter menschenunwürdigen Bedingungen Palmöl oder Kobalt abgebaut wird.
Auch der gesteigerte Rohstoffbedarf durch die Energiewende, zum Beispiel für die Herstellung von E-Autos, birgt das Risiko, die Menschenrechtssituation in den verschiedenen Ländern zu verschärfen.
In Deutschland offenbarte der im Oktober 2020 verabschiedete Bericht zur Überprüfung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte allerdings, dass nur 13-17 Prozent der untersuchten deutschen Unternehmen dessen Anforderungen für eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllten. Dies ist ein klares Zeichen dafür, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht genügen und Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden müssen, die Menschenrechte zu respektieren und ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Das im Juni 2021 verabschiedete Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung, greift jedoch an mehreren Stellen zu kurz – vor allem weil es nicht die gesamte Wertschöpfungskette der Unternehmen erfasst. So erfüllt das Gesetz nicht alle Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und muss nachgeschärft werden.
Auch im Bereich der Rüstungspolitik wird die Bundesregierung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nicht gerecht. Der internationale Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) verbietet Rüstungsexporte, wenn ein großes Risiko besteht, dass diese Waffen zu Kriegsverbrechen oder schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten. Dennoch exportiert Deutschland immer wieder Rüstungsgüter oder Komponenten für Rüstungsgüter, bei denen erhebliche Menschenrechtsrisiken bestehen.
Amnesty International fordert daher alle politischen Entscheidungsträger_innen dazu auf, sicherzustellen, dass umfassende und wirksame menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen in Deutschland und der EU gelten. Mit deutschen Rüstungsgütern dürfen keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden.
Unsere wichtigsten Forderungen zum Thema:
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen
- Die Bundesregierung verpflichtet über das verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus alle in Deutschland ansässigen Unternehmen dazu, im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umzusetzen.
- Zivilrechtliche Haftung wird neben Sanktionen ein Element eines überarbeiteten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ebenso wie die verpflichtende Einrichtung von effektiven Beschwerdemechanismen durch die Unternehmen und Entschädigungen für Betroffene im Falle von Menschenrechtsverletzungen.
- Der Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen wird erleichtert, etwa über Prozesskostenhilfe, Umkehr der Beweislast und kollektive Klagemöglichkeiten.
- Die Bundesregierung setzt sich konstruktiv für eine Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene ein und unterstützt die Etablierung eines UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte in den internationalen Verhandlungen.
Rüstung und Rüstungsexportpolitik
- Die Bundesregierung und der Bundestag verwandeln den bestehenden "Flickenteppich" aus Gesetzen, Verordnungen und unverbindlichen Grundsätzen in ein einheitliches Rüstungsexportgesetz, das für Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter und Güter der Anti-Folter-Verordnung gilt. Dieses Gesetz stellt durch eine verbindliche Menschenrechtsklausel sicher, dass Exporte nicht genehmigt werden, wenn mit ihnen ein signifikantes Menschenrechtsrisiko einhergeht.
- Die Vor-Ort-Endverbleibskontrollen für deutsche Rüstungsgüter werden ausgehend von Kleinwaffen systematisch auf andere Kategorien der Rüstung ausgeweitet, bei Verstößen werden Sanktionen verhängt.
- Die Bundesregierung verhängt ein umfassendes Exportverbot an Staaten, die der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im Jemen angehören, das auch für Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und bereits erteilte Exportgenehmigungen gilt.
Alle Forderungen zum Thema finden sich in unserem Forderungspapier zur Bundestagswahl 2021 "Zukunft.Menschen.Rechte."