Amnesty Report Estland 28. März 2023

Estland 2022

Amnesty-Logo: Kerze umschlossen von Stacheldraht.

Diskriminierung

Im Mai 2022 kritisierte der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung, dass es in Estland noch immer kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz gab. Der Ausschuss empfahl die Verabschiedung eines nationalen Plans zur Beendigung der Staatenlosigkeit und zur Lösung des Problems der anhaltend hohen Zahl von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Er empfahl Estland außerdem, seinen rigiden Ansatz bezüglich der Beherrschung der Amtssprache zu überdenken, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Beschäftigung.

Rechte von Frauen und Mädchen

In ihrem ersten Evaluierungsbericht, der sich auf einen Besuch im Februar 2022 stützte, begrüßte die Sachverständigengruppe zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) die Bemühungen zur Umsetzung des Übereinkommens. Kritisiert wurde jedoch, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht umfassend genug waren und die Definition von Vergewaltigung im Strafrecht nicht auf dem Zustimmungsprinzip basierte.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Im Juli 2022 verabschiedete die Regierung im Eiltempo Änderungen am Gesetz über die Staatsgrenzen, die Grenzschutzangehörige in die Lage versetzen, Migrant*innen und Asylsuchende kollektiv und ohne Einzelfallprüfung an der Grenze zurückzuweisen und Anträge auf internationalen Schutz abzulehnen, wenn sie nicht an einem dafür vorgesehenen Grenzübergang gestellt werden. Sowohl das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) als auch die Menschenrechtskommissarin des Europarats hatten zuvor Bedenken geäußert und das estnische Parlament nachdrücklich aufgefordert, von derartigen Bestimmungen Abstand zu nehmen, da sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Flüchtlingskonvention verstoßen. Sie erinnerten Estland auch daran, dass der Schutz vor Abschiebung ein unveräußerliches Recht ist und auch dann nicht verweigert werden darf, wenn sich ein Land in einer Notsituation befindet oder Menschen ohne offizielle Erlaubnis einreisen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Trotz mehrerer Urteile des Obersten Gerichtshofs, denen zufolge sich das Grundrecht auf Familie auch auf gleichgeschlechtliche Paare erstreckt, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, war es nach dem Namensgesetz nach wie vor nur Verheirateten gestattet, einen gemeinsamen Nachnamen zu führen. Dadurch wurden gleichgeschlechtliche Paare effektiv daran gehindert, einen gemeinsamen Nachnamen anzunehmen.

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