Amnesty Report Andorra 28. März 2023

Andorra 2022

Das Foto zeigt mehrere Frauen bei einer Demonstration mit Schildern und Plakaten.

Protest für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen der Frauenrechtsorganisation "Stop Violències" in Andorra (Archivbild 2018)

Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Das absolute Abtreibungsverbot in Andorra blieb bestehen. Die Anklage gegen eine Menschenrechtsverteidigerin, die Kritik bezüglich der Frauenrechte, u. a. wegen des mangelhaften Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen, geäußert hatte und daraufhin der Verleumdung bezichtigt worden war, wurde zugelassen. Es wurde ein diskriminierendes Gesetz verabschiedet, das es Frauen und Mädchen verbietet, in der Schule ein Kopftuch zu tragen.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Das absolute Abtreibungsverbot blieb bestehen. Dadurch waren Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigten, gezwungen, für die erforderliche medizinische Versorgung in andere Länder zu reisen. Dies bedeutete zusätzlichen Stress für die Betroffenen und verstärkte darüber hinaus das mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch verbundene Stigma.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Im Februar 2022 forderte die Parlamentarische Versammlung des Europarats die andorranische Regierung in einem Bericht auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung für alle Personen zu garantieren, die sich für sexuelle und reproduktive Rechte einsetzen, zu denen auch der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gehört.

Im Oktober 2022 ließ eine Richterin die Anklage gegen Vanessa Mendoza Cortés, die Präsidentin der Organisation Stop Violències, zu. Ihr wurde die "Verleumdung von Institutionen" vorgeworfen, ein Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Vanessa Mendoza Cortés war 2020 von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, nachdem die andorranische Regierung Strafanzeige gegen sie erstattet hatte, weil sie sich im Vorjahr vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und gegenüber der Presse für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Verbesserung der Frauenrechte ausgesprochen hatte. Im Juni 2021 ließ die Staatsanwaltschaft zwei mit Haftstrafen belegte Anklagen gegen sie fallen, behielt aber die Anklage, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann, bei. Das Verfahren gegen Vanessa Mendoza Cortés stand Ende 2022 noch aus.

Diskriminierung

Im April 2022 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, welches das Tragen von auffälligen religiösen Symbolen in Bildungseinrichtungen verbietet. Durch das Gesetz werden muslimische Frauen und Mädchen, die ein Kopftuch tragen wollen, daran gehindert, ihre Rechte auf Nichtdiskriminierung, Gleichheit, Bildung, Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, körperliche Selbstbestimmung und Teilnahme am öffentlichen Leben wahrzunehmen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Verleumdungsgesetze, die u. a. Kritik an den Behörden unter Strafe stellten, waren nach wie vor in Kraft, obwohl sie gegen internationale Menschenrechtsnormen verstießen.

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