Amnesty Journal Niederlande 04. Dezember 2017

Gerechtigkeit verjährt nicht

Zeichnung einer aufgeschlagenen Zeitschrift

In vielen Fällen lassen sich Menschenrechte nur vor Gericht durchsetzen. Doch der juristische Kampf gegen Folterer, Kriegsverbrecher und transnationale Konzerne braucht einen langen Atem.

Von Markus Bickel

Veralten wird der Slogan wohl nie. ¡No a la impunidad!, Nein zur Straflosigkeit!, fordern die Mütter der Plaza de Mayo in Buenos Aires noch heute, damit die Verantwortlichen für das Verschwindenlassen ihrer Kinder endlich zur Rechenschaft gezogen werden. Und das, obwohl inzwischen vierzig Jahre vergangen sind, seitdem die Madres im April 1977 das erste Mal mit ihren weißen Kopftüchern im Zentrum der argentinischen Hauptstadt gegen den schmutzigen Krieg der Militärjunta protestierten. Zehntausende fielen diesem zwischen 1976 und 1983 zum Opfer.

Der lange Kampf der argentinischen Mütter hat weltweit ­Zeichen gesetzt. Dass 2010 die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen in Kraft trat, ist nicht zuletzt ihrem Einsatz zu ver­danken. Bereits fünf Jahre zuvor hatten die obersten Richter in Buenos Aires das sogenannte Schlussstrichgesetz für verfassungswidrig erklärt, weil es Generäle und Anführer von Todesschwadronen auch zwei Jahrzehnte nach Ende der Diktatur vor strafrechtlicher Verfolgung schützte. Hunderte Prozesse sind seitdem ins Rollen gekommen; etliche Begnadigungen, die aufgrund des Amnestiegesetzes und diverser Gnadenerlasse erfolgt waren, wurden aufgehoben.

Doch der lange Marsch durch die Instanzen hatte seinen Preis. Die erste Anführerin der Madres, Azucena Villaflor de ­Vicenti, verschwand noch im ersten Protestjahr. Am 10. Dezember 1977, dem Tag der Menschenrechte, führten Soldaten sie aus ihrer Wohnung ab und entledigten sich ihrer später vermutlich auf einem der berüchtigten Todesflüge über dem Meer, bei denen Oppositionelle aus Militärmaschinen gestoßen wurden. Erst 2005 konnte die Leiche de Vicentis identifiziert werden. Bloß keine Spuren hinterlassen, lautete die Devise der Machthaber um den ersten Junta-Chef General Jorge Rafael Videla.

Was für Lateinamerika gilt, gilt auch auf anderen Kontinenten: Repräsentanten repressiver Regime, lokaler Milizen und für Menschenrechtsverletzungen verantwortlicher Konzerne unternehmen alles, um nicht vor Gericht zu landen. Zeugen und Anwälte werden umgebracht, Angehörige von Klägern verleumdet und Journalisten diskreditiert, um ihre Glaubwürdigkeit  zu untergraben. Denn kaum etwas schadet der Reputation von Regierungen und dem Profitstreben transnationaler Unternehmen mehr als eine Verurteilung – sei es wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen ­gegen die Menschlichkeit, sei es wegen mangelnder Sorgfaltspflicht in Fabriken oder globalen Produktionsketten.

Doch die Spielräume skrupelloser Strippenzieher werden enger, rechtlich wie politisch. Seitdem der frühere chilenische Präsident Augusto Pinochet 1998 in London verhaftet wurde, ist klar, dass die Kooperation von Anwälten und Angehörigen der Opfer mit internationalen Polizeibehörden juristisch nicht folgenlos bleiben muss – und Rechenschaftspflicht Straflosigkeit als herrschendes Prinzip zumindest auf lange Sicht untergraben könnte. Gerade weil die Mühlen der ­Justiz so sprichwörtlich langsam mahlen, braucht es dafür einen langen Atem. Hartnäckigkeit hilft darüber hinaus, Schreibtischtätern und anderen Schurken schon lange vor einem Prozess schlaflose Nächte zu bereiten.

Auch deshalb ist das erste von der internationalen Gemeinschaft geschaffene Sondergericht eine Erfolgsgeschichte. 1993 hatte der UN-Sicherheitsrat das Haager Kriegsverbrechertribunal zur Verfolgung der in den jugoslawischen Sezessionskriegen begangenen Straftaten ins Leben gerufen. Von den 161 in Den Haag Angeklagten wurden bis heute mehr als die Hälfte verurteilt – als letzter prominenter Täter im November vermutlich Ratko Mladić, die rechte Hand des 2006 in Haft gestorbenen ­früheren serbischen Staatschefs Slobodan Milošević. Zu Last ­gelegt wird Mladić unter anderem der Mord an mehr als 8.000 muslimischen Männern und Jungen in Srebrenica 1995, dem größten Massaker in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg.

Der erste Chefankläger des Haager Tribunals, Richard Gold­stone, hatte die Klage gegen den bosnisch-serbischen General nur Wochen nach dem Völkermord eingereicht. Später machte seine Nachfolgerin Carla Del Ponte im Prozess gegen Milošević Schlagzeilen – ebenso wie bei ihrer Rücktrittserklärung aus der UN-Ermittlerkommission für Syrien ein Jahrzehnt später. Sie könne nicht weiter "nur als Alibi-Ermittlerin" einem Gremium angehören, das "einfach nichts tut", sagte die Schweizer Juristin bei ihrem Abschied im September.

Bereits kurz nach Beginn des Aufstands in Syrien 2011 hatten Del Ponte und ihre Mitstreiter begonnen, Zeugen zu vernehmen, um Beweise für Kriegsverbrechen zu sammeln. Andere Organisationen trugen von Oppositionellen beschlagnahmte Polizei- und Geheimdienstpapiere zusammen, die eine Befehlskette bis hoch zu Präsident Baschar al-Assad belegen. Aber nicht nur für Massaker des Regimes, sondern auch für von dschihadistischen Milizen begangene Untaten ist die Beweislast überwältigend.

Fast eine halbe Million Menschen sind in Syrien seit 2011 getötet worden – mehr als neunzig Prozent dem Syrian Network for Human Rights (SNHR) zufolge von Armee-, Polizei- und Geheimdienstangehörigen. Doch die Tötung von Zivilisten ist nicht das einzige Verbrechen, das juristischer Aufarbeitung bedarf: Allein 2017 hat das Regime an mindestens 16 Orten Giftgas eingesetzt, wie die Vereinten Nationen in einem Bericht im September feststellten; die Opfer durch Fassbomben gehen in die Tausende. Amnesty International fordert zudem, die staatlichen Verantwortlichen für Folter und Hinrichtungen im Hochsicherheitsgefängnis Sadnaya zur Rechenschaft zu ziehen.

Weil die UN-Vetomächte Russland und China eine Überstellung dieser Fälle an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag blockieren, lässt sich Straflosigkeit in Syrien derzeit nur mittels des sogenannten Weltrechtsprinzips bekämpfen. Dieses macht es nationalen Staatsanwaltschaften möglich, auch bei im Ausland begangenen Verstößen gegen das Völkerstrafrecht aktiv zu werden. In Deutschland sind auf dieser Grundlage bereits Ermittlungen im Gange: Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe prüft derzeit eine Anklage gegen mehrere Generäle sowie weitere Funktionäre des Militärgeheimdienstes Assads.

Die Hoffnung, dass führende Vertreter des syrischen Repressionsapparats nicht ungestraft davon kommen, belebt noch ein anderer Fall. So gab die Schweizer Bundesanwaltschaft in Bern im September bekannt, dass sie gegen einen Onkel des Diktators in Damaskus ermittle: Rifaat al-Assad soll an der Ermordung Hunderter Zivilisten in Hama beteiligt gewesen sein. Nicht während dieses Kriegs, sondern bereits 1982, als das Regime von Baschars Vater Hafez al-Assad Proteste der Muslimbruderschaft in der nordsyrischen Stadt brutal niederschlagen ließ.

35 Jahre sind seitdem vergangen, viele Überlebende des Massakers tot. Viel zu viele Jahre lagen auch zwischen dem Putsch Pinochets 1973 und seiner Festnahme 1998 in London. Doch obwohl er bis zu seinem Tod 2006 nicht verurteilt werden konnte, hat sich die  Geduld gelohnt.

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