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Uganda 2020
- Hintergrund
- Exzessive Gewaltanwendung
- Rechtswidrige Tötungen
- Folter und andere Misshandlungen
- Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Rechtswidrige Zwangsräumungen
- Menschenrechtsverteidiger_innen
- Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
- Flüchtlinge und Asylsuchende
Berichtzeitraum: 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2020 weiterhin eingeschränkt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver und unnötiger tödlicher Gewalt vor und töteten dabei mindestens 66 Menschen. Es gab mehrere Gerichtsurteile zugunsten des Menschenrechtsschutzes. Die Behörden nahmen erneut rechtswidrige Zwangsräumungen vor, die u. a. indigene Gemeinschaften betrafen. Im März wurden die Grenzen geschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dies hatte zur Folge, dass Flüchtlinge und Asylsuchende festsaßen und humanitäre Hilfe benötigten.
Hintergrund
Zur Eindämmung der Coronapandemie erließ Präsident Yoweri Museveni am 22. März 2020 Verordnungen, die u. a. einen Lockdown vorsahen. Im Juli erklärte der seit 34 Jahren regierende Präsident, dass er bei den Wahlen im Januar 2021 erneut kandidieren werde.
Exzessive Gewaltanwendung
Die Polizei, das Militär und Angehörige der bewaffneten zivilen Verteidigungskräfte (Local Defence Unit – LDU) wandten exzessive, unnötige und in einigen Fällen tödliche Gewalt an, um Abstandsregeln und andere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durchzusetzen.
Am 30. März 2020 entschuldigte sich der Generalstabschef der Armee öffentlich bei einer Gruppe von Frauen, die Opfer exzessiver Gewalt der Sicherheitskräfte, insbesondere der LDU, geworden waren, und erklärte, man werde die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen. Mehrere Videos, die an die Öffentlichkeit gelangten, zeigten, wie die Frauen, die in der ugandischen Hauptstadt Kampala Obst verkauften, von den Sicherheitskräften geschlagen wurden, weil sie angeblich gegen Coronamaßnahmen verstoßen hatten.
Rechtswidrige Tötungen
Von März 2020 an töteten die Sicherheitskräfte mindestens 66 Menschen, davon mindestens zwölf wegen Verstößen gegen Lockdown-Regeln.
Nach Beginn des Wahlkampfs am 9. November 2020 wurden zahlreiche Menschen in Zusammenhang mit Krawallen und Protesten getötet. Die meisten wurden von Polizisten und anderen Sicherheitskräften, darunter auch bewaffneten Personen in Zivil, erschossen. Nachdem der oppositionelle Präsidentschaftskandidat und beliebte Musiker Robert Kyagulanyi (bekannt als Bobi Wine) bei einer Wahlkampftour im Osten des Landes festgenommen worden war, brachen Proteste aus, bei denen am 18. und 19. November 54 Menschen getötet wurden.
Folter und andere Misshandlungen
Der Aktivist Kakwenza Rukirabashaija aus der ostugandischen Stadt Iganga berichtete, dass er im April 2020 in der Mbuya-Kaserne bei Kampala gefoltert worden sei. Angehörige der Militärpolizei nahmen ihn im April und ein weiteres Mal im September fest. Nach seiner Festnahme im April hielt man ihn 23 Tage lang auf Grundlage konstruierter Anklagen in Zusammenhang mit Verleumdung und Computerkriminalität fest. Er wurde anschließend wegen "fahrlässiger Handlungen, die zur Verbreitung von ansteckenden Krankheiten führen können", angeklagt und unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Im September kam er drei Tage nach seiner Festnahme unter Auflagen frei, nachdem man ihn wegen "Aufruf zur Gewalt" und "Förderung des Sektierertums" angeklagt hatte. Beide Festnahmen standen in Zusammenhang mit seinen Büchern, in denen er den Präsidenten, dessen Familie und staatliche Stellen kritisiert hatte.
Am 19. April 2020 nahmen die Behörden den Oppositionsabgeordneten Francis Zaake fest. Er wurde wegen Verstoßes gegen die Anordnungen des Präsidenten zur Pandemiebekämpfung angeklagt, weil er während des Lockdowns Essen an bedürftige Familien verteilt hatte. Am 29. April kam er unter Auflagen frei. Am 4. Mai meldete er sich per Video aus dem Lubaga-Krankenhaus in Kampala mit sichtbaren Schwellungen im Gesicht. Er berichtete, dass man ihn mehrere Tage lang in verschiedenen Hafteinrichtungen gefoltert hatte.
Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Oppositionelle, Aktivist_innen, Journalist_innen und andere wurden festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt, weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hatten.
Im Januar 2020 nahm die Polizei fünf Demonstranten, unter ihnen Robert Kyagulanyi, wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Regelung der öffentlichen Ordnung fest und stellte sie unter Anklage. Die Festnahmen erfolgten während einer politischen Kundgebung gegen die 2018 eingeführte Steuer auf soziale Medien. Die fünf Männer wurden unter Auflagen noch am selben Tag auf freien Fuß gesetzt. Während der Festnahmen schoss die Polizei mit Tränengas, um die Demonstrierenden auseinanderzutreiben. Am 10. September erklärte das zuständige Amtsgericht in Kampala, das Verfahren gegen die fünf Männer werde ausgesetzt, weil das Gericht dafür nicht zuständig sei, und verwies den Fall an das Verfassungsgericht. Das Verfassungsgericht hatte im März 2020 Bestimmungen des Gesetzes über die Regelung der öffentlichen Ordnung für ungültig erklärt, die der Polizei übermäßig weitreichende Befugnisse verliehen, um öffentliche Versammlungen und Proteste zu verbieten.
Im Februar 2020 ordnete das Hohe Gericht in Kampala die Freilassung der Aktivistin und Universitätsdozentin Dr. Stella Nyanzi an. Das Gericht befand, man habe sie zu Unrecht wegen Belästigung des Präsidenten im Internet verurteilt und habe ihre Menschenrechte verletzt. Stella Nyanzi wurde am 20. Februar aus der Haft entlassen, wenige Tage vor Ablauf der 18-monatigen Gefängnisstrafe, zu der sie verurteilt worden war. Bis zum Jahresende wurde sie mindestens drei weitere Male festgenommen und freigelassen, weil sie friedliche Protestversammlungen gegen die Coronamaßnahmen der Regierung organisiert hatte.
Im Juni 2020 veröffentlichte die Wahlkommission einen überabeiteten Plan für die Wahlen im Jahr 2021, der die Coronapandemie berücksichtigte. Er sah vor, dass Wahlkampfveranstaltungen nur online stattfinden dürfen und politische Versammlungen in der Öffentlichkeit somit verboten sind. Diese Maßgaben wurden gegen Kandidat_innen der Opposition strenger ausgelegt. Im September wies die Medienkontrollbehörde (Uganda Communications Commission) alle Internetanbieter und Sendeanstalten an, Genehmigungen einzuholen, bevor sie Informationen ins Internet stellen.
Am 27. Juli nahm die Polizei den Rundfunkjournalisten Bwaddene Basajjamivule fest und klagte ihn wegen "Förderung von Gewalt und Sektierertum" an. Die Vorwürfe standen in Zusammenhang mit Kommentaren, die er in einem auf Facebook geposteten Video geäußert hatte. Darin hatte er behauptet, dass Angehörige ethnischer Gruppen im Westen Ugandas bei der Vergabe von Posten in der Armee und der Regierung bevorzugt würden. Am 29. Juli 2020 wurde er unter Auflagen freigelassen.
Am 10. Dezember 2020 hob der ugandische Medienrat die Akkreditierung sämtlicher ausländischer Journalist_innen auf. Alle Medienunternehmen und Medienschaffenden in Uganda wurden gezwungen, vor Ablauf des Jahres eine neue Akkreditierung zu beantragen.
Am 26. Dezember 2020 verbot die Wahlkommission in mehr als zehn Bezirken politische Versammlungen. Zur Begründung verwies sie auf Coronamaßnahmen. Sie nannte jedoch keine Details, warum gerade diese Gebiete Beschränkungen unterlagen.
Rechtswidrige Zwangsräumungen
Zwischen Februar und August 2020 nahmen die Behörden rechtswidrige Zwangsräumungen vor und vertrieben etwa 35.000 Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maragoli aus ihrer Heimat im Bezirk Kiryandongo, um dort industrielle Landwirtschaftsbetriebe anzusiedeln.
Die Behörden hatten keine angemessenen Verfahren festgelegt, um die Rechte der von Zwangsräumungen betroffenen Menschen zu wahren, obwohl ein Hohes Gericht 2019 verfügt hatte, dass der Staat dringend entsprechende Vorgaben ausarbeiten und umsetzen müsse. Das Gericht hatte außerdem festgestellt, dass Menschenrechtsnormen auch dann eingehalten werden müssen, wenn Räumungen unvermeidbar sind. In mindestens zwei Fällen waren die Behörden ihrer Pflicht nicht nachgekommen, bei Projekten, die zur Vertreibung indigener Gemeinschaften von ihrem traditionellen Land führen, deren freie, vorherige und informierte Zustimmung einzuholen.
Im August 2020 teilte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländereien, Wohnungswesen und Stadtentwicklung mit, dass das Kabinett das Ministerium beauftragt habe, der indigenen Gemeinschaft der Benet im Mount Elgon-Nationalpark im Osten des Landes ein Gebiet von 82,5 km2 zuzuweisen. Die Benet hatten seit 1983 zahlreiche rechtswidrige Zwangsräumungen durch verschiedene staatliche Stellen erlitten, u. a. durch die National Forestry Authority und die Uganda Wildlife Authority. Diese Vertreibungen und weitere Verletzungen ihres Rechts auf Wohnraum über einen Zeitraum von zwölf Jahren hatten dazu geführt, dass mindestens 178 Familien in Lagern für Binnenvertriebene lebten.
Menschenrechtsverteidiger_innen
Das Hohe Gericht in Kampala verurteilte die Makerere-Universität am 11. Juni 2020 zu einer Schadenersatzzahlung von 120 Mio. Uganda-Schilling (etwa 27.500 Euro) an Stella Nyanzi, weil sie 2018 rechtswidrig von ihrer Forschungsstelle entlassen worden war, und ordnete ihre Wiedereinstellung an.
Am 30. Juni 2020 nahm die Bereitschaftspolizei die Rechtsanwält_innen Aaron Kaijuka, Christine Marunga, Joan Balyerali, Brian Tuwayenga, Eric Bajole, Morgan Muhindo und Elizabeth Nafula im Bezirk Kiryandongo fest, als sie Stellungnahmen für eine Anhörung zur rechtswidrigen Zwangsräumung der indigenen Gemeinschaft der Maragoli vorbereiteten (siehe "Rechtswidrige Zwangsräumungen"). Sie wurden wegen "fahrlässiger Handlungen, die zur Verbreitung von ansteckenden Krankheiten führen können", angeklagt und am 1. Juli unter Auflagen freigelassen.
Am 4. September 2020 nahm die Polizei im Bezirk Kiryandongo acht Menschenrechtsverteidiger_innen fest, hielt sie drei Tage lang in Gewahrsam und klagte sie wegen "Androhung von Gewalt" und "vorsätzlicher Sachbeschädigung" an. Am 8. September kamen sie unter Auflagen frei. Eine von ihnen, Pamela Mulongo, wurde während der Festnahme und in Gewahrsam mit Schlägen brutal misshandelt. Die acht Menschenrechtsverteidiger_innen waren festgenommen worden, nachdem sie ein Unternehmen aufgefordert hatten, Tiere zurückzugeben, die es beschlagnahmt hatte, weil sie angeblich widerrechtlich auf dem Gelände des Unternehmens geweidet hatten. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, sich in dem Gebiet Land anzueignen, das lokalen Gemeinschaften gehörte.
Am 22. Dezember 2020 nahmen die Behörden den Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Chapter Four Uganda, Nicholas Opiyo, und vier weitere Männer fest, mit denen er sich getroffen hatte. Sie mussten die Nacht ohne Kontakt zur Außenwelt im Gewahrsam einer Sondereinheit der Polizei in Kireka nahe Kampala verbringen. Am 23. Dezember 2020 wurden alle bis auf Nicholas Opiyo unter Auflagen freigelassen. Nicholas Opiyo blieb aufgrund einer konstruierten Anklage wegen Geldwäsche in Gewahrsam. Am 30. Dezember verfügte das Hohe Gericht seine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution von 15 Mio. Uganda-Schilling (etwa 3.500 Euro).
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
Die Sicherheitskräfte nutzen die Verordnungen zur Eindämmung der Coronapandemie als Vorwand, um zahlreiche Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren. Am 23. März 2020 nahm die Polizei in einer Unterkunft für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche 23 junge Menschen fest. Vier von ihnen wurden aus gesundheitlichen Gründen in den ersten drei Tagen nach der Festnahme freigelassen. Die übrigen wurden wegen "fahrlässiger Handlungen, die zur Verbreitung von ansteckenden Krankheiten führen können", sowie wegen "Verstoßes gegen rechtliche Verordnungen" angeklagt und ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und ohne medizinische Betreuung in Gewahrsam gehalten. Einigen wurden antiretrovirale Medikamente verwehrt. Sie kamen am 18. Mai frei. Im Juni erkannte ihnen das Hohe Gericht eine Entschädigung von je 5 Mio. Uganda-Schilling (etwa 1.100 Euro) zu, weil die Polizei sie willkürlich 50 Tage in Haft gehalten hatte.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Ende 2020 beherbergte Uganda insgesamt rund 1,43 Mio. Flüchtlinge und Asylsuchende.
Als Reaktion auf die Coronapandemie schloss die Regierung am 20. März die Grenzen. Etwa 10.000 Flüchtlinge, die vor dem Konflikt im Osten der Demokratischen Republik Kongo nach Uganda fliehen wollten, mussten daher im Grenzgebiet kampieren. Am 1. Juli öffnete Uganda vorübergehend die Grenze im Bezirk Zombo im Norden, um Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo ins Land zu lassen.
Die Grenze zum Südsudan blieb geschlossen. Hunderte Menschen, die infolge des Konflikts zwischen Regierungseinheiten und bewaffneten Gruppen im südsudanesischen Bundesstaat Equatoria Central fliehen mussten, waren daher von humanitärer Hilfe und humanitärem Schutz abgeschnitten. Sie lebten in behelfsmäßigen Lagern und benötigten dringend angemessene Unterkünfte, Lebensmittel, medizinische Versorgung und sauberes Wasser.