Aktuell Erfolg Indien 23. Januar 2017

Urgent Actions: Erfolge Oktober bis Dezember 2016

Zeichnung von applaudierenden Händen

Wir möchten gerne erneut allen Appellschreiberinnen und -schreibern herzlich für ihren Einsatz danken. Auch im vierten Quartal 2016 waren in zahlreichen Urgent-Action-Fällen positive Entwicklungen zu verzeichnen. Nachfolgend eine Auswahl der Erfolge von Oktober bis Dezember.

Venezuela - Medizinisch versorgt Der gewaltlose politische Gefangene Rosmit Mantilla hat im November in einem Krankenhaus seiner Wahl die dringend erforderliche medizinische Behandlung erhalten. Er ist Mitglied der Oppositionspartei Voluntad Popular und setzt sich für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen ein. Obwohl es keine stichhaltigen Beweise gegen ihn gibt, befindet er sich seit 2014 im Gewahrsam des Geheimdienstes in Caracas. Am 31. Oktober war er in eine Klinik verlegt worden, wo er aufgrund mehrerer gesundheitlicher Probleme operiert werden sollte. Obwohl eine gerichtliche Anordnung für die sofortige Durchführung der medizinischen Eingriffe vorlag, verhinderten Angehörige des Geheimdienstes die Operationen. Am 13. November ist er dann laut seiner Mutter endlich operiert worden. Der Eingriff ist erfolgreich verlaufen und er erholt sich gut. Rosmit Mantilla wurde am 17. November 2016 aus dem Gefängnis entlassen. (UA-020/2016)

 

Mongolei - Alternativunterkünfte zur Verfügung gestellt

Zehn Familien aus dem Gebäude Nr. 3 in Ulan Bator, die im strengen mongolischen Winter von Obdachlosigkeit bedroht waren, ist alternativer Wohnraum zur Verfügung gestellt worden. In dem Gebäude, das weder über Heizungen noch über Fenster und Türen verfügt, befinden sich nun keine Menschen mehr. Das Gebäude soll wegen starker struktureller Schäden abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Das damit beauftragte Unternehmen hat den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Wohnung in dem Neubau zugesichert. Es sind jedoch keine Fortschritte beim Bau des neuen Gebäudes gemacht worden. Der stellvertretende Oberbürgermeister von Ulan Bator hat Amnesty International am 24. November schriftlich bestätigt, dass das Wohnraumproblem gelöst und den Betroffenen am 17. Oktober 2016 die Schlüssel für ihre vorübergehenden Unterkünfte ausgehändigt habe. Ein Bewohner hat allen Amnesty-Aktivistinnen und -Aktivisten für ihren Einsatz gedankt. "Ich habe jetzt eine warme und gemütliche Zwei-Zimmer-Wohnung und lebe mit der Familie meiner Tochter zusammen. Dazu wäre es ohne Amnesty nicht gekommen. Vielen Dank!" (UA-077/2016)

USA - Hinrichtung ausgesetzt

Das Berufungsgericht für Strafsachen im US-Bundesstaat Texas hat John Battaglia einen Hinrichtungsaufschub gewährt. Im April 2002 war John Battaglia schuldig befunden, seine sechs- und neunjährigen Töchter getötet zu haben. Sein Rechtsbeistand legte daraufhin wegen einer mutmaßlichen psychischen Erkrankung von John Battaglia Klage ein. Drei Psychologinnen und Psychologen haben eine Hinrichtung im Fall von John Battaglia ausgeschlossen, da er an Wahnstörungen leidet. Ein vierter Experte sagte vor Gericht aus, dass eine Hinrichtung rechtmäßig sei. Am 18. November urteilte der zuständige Richter, dass einer Vollstreckung der Todesstrafe nichts im Wege stehe. Diese Entscheidung wurde dann zur Überprüfung an das Berufungsgericht für Strafsachen übergeben. Am 2. Dezember erklärte dieses, dass es zu dem Schluss gekommen sei, dass in diesem Fall umfassende Informationen zu dem Rechtsmittel eingereicht werden müssen. Das Gericht wies die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft an, die entsprechenden Informationen innerhalb von 60 Tagen einzureichen. Zudem erließ es einen Hinrichtungsaufschub. (UA-264/2016)

Nicaragua - Fahrzeuge zurückgegeben Am 10. Dezember hat die nicaraguanische Polizei der Menschenrechtsverteidigerin Francisca Ramírez zwei Fahrzeuge zurückgegeben, die sie für ihre Arbeit benötigt, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu verdienen. Die Polizei hatte die Fahrzeuge am 1. Dezember beschlagnahmt, als Francisca Ramírez in die Hauptstadt Managua gefahren war, wo sie sich öffentlich gegen eine Reihe von Unter-drückungsmaßnahmen aussprechen wollte, die gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Demonstration ergriffen worden waren. Bei der Demonstration wurde auf die möglichen negativen Folgen des geplanten Nicaragua-Kanals aufmerksam gemacht. Die Türen und weitere Teile der Fahrzeuge waren beschädigt, als sie ihr zurückgegeben wurden. Die Polizei gab keine Erklärung dazu ab, warum die Fahrzeuge beschlagnahmt worden waren. Francisca Ramírez hat angegeben, dass der internationale Druck dazu beigetragen habe, ihr zu ihrem Recht zu verhelfen. (UA-276/2016)

 

Indien - Menschenrechtsverteidiger freigelassen

Der bekannte Menschenrechtsverteidiger Khurram Parvez ist am 30. November aus der Verwaltungshaft entlassen worden. Er war am 16. September festgenommen worden. Am Tag zuvor hatte man ihn daran gehindert, zu einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats nach Genf zu fliegen. Es wurde eine Verwaltungshaftanordnung gegen ihn erlassen, da ihm vorgeworfen wurde, eine unmittelbare Bedrohung des öffentlichen Friedens darzustellen. Am 20. September ordnete ein Gericht in Srinagar die Freilassung von Khurram Parvez an, nachdem es entschieden hatte, dass der zuständige Beamte, der die Haft angeordnet hatte, nicht nach Vorschrift gehandelt habe. Kurz nach seiner Freilassung wurde er jedoch erneut festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, bei vier Vorfällen Menschen dazu aufgefordert zu haben, mit Steinen auf Sicherheitskräfte zu werfen. Keiner der entsprechenden Polizeiberichte enthielt jedoch seinen Namen. Das Hohe Gericht des indischen Bundesstaates Jammu und Kashmir hat die Inhaftierung von Khurram Parvez am 25. November für willkürlich und rechtswidrig erklärt. Das Gericht erklärte, dass der zuständige Beamte "seine Befugnisse mit der Haftanordnung missbraucht" habe, und ordnete die sofortige Freilassung des Menschenrechtsverteidigers an. Aufgrund eines Schreibfehlers in den betreffenden Dokumenten musste Khurram Parvez vier weitere Tage in Haft verbringen, bevor er am 30. November frei kam. (UA-215/2016)

Israel / Besetzte Palästinensische Gebiete - Minderjähriger aus der Verwaltungshaft entlassen

Der Palästinenser Abed al-Rahman Awad Kmail wurde am 2. Oktober aus der Verwaltungshaft entlassen. Er war am 4. Februar 2016 bei sich zu Hause festgenommen worden. Die Familie von Abed al-Rahman Awad Kmail sagte Amnesty International gegenüber, dass israelische Sicherheitskräfte den zu diesem Zeitpunkt noch 16-Jährigen um 2 Uhr nachts festgenommen hätten, als dieser bereits schlief. Anschließend wurde er drei Tage lang im nahegelegenen Kontrollpunkt in Jalamah festgehalten, bevor man ihn in das Megiddo-Gefängnis im Norden Israels brachte. Abed al-Rahman Awad Kmail hat erklärt, dass man ihn nicht verhört habe und er den Grund für seine Inhaftierung nicht kenne. Am 11. Februar erging eine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung gegen ihn, die am 16. Februar auf vier Monate reduziert wurde. Nachdem die vier Monate abgelaufen waren, wurde jedoch eine weitere viermonatige Haftanordnung gegen ihn erlassen. Ein Militärrichter entschied, dass seine Verwaltungshaftanordnung kein weiteres Mal verlängert werden dürfe, und Abed al-Rahman Awad Kmail wurde aus der Haft entlassen. (UA-101/2016)

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