Mit allen Mitteln
In Mexiko hat die systematische Folter durch Polizei und Armee drastisch
zugenommen. Im Krieg gegen die Mafia kümmern sich die staatlichen
Sicherheitskräfte wenig um Gesetze. Die Verantwortlichen kommen zumeist
straflos davon.
Von Wolf-Dieter Vogel
Er will atmen, doch das Plastik vor seinem Mund schneidet ihm die Luft ab. Verzweifelt beißt Germán Heredia Rebollar in die Plastiktüte, die ihm über den Kopf gestülpt wurde. Dann hört er die Beamten sagen: "Vergiss es, wir haben noch genug Tüten." Auch Miriam López Vargas droht zu ersticken, als ihre Peiniger sie verhören. Eine Woche lang wird die 27-Jährige auf einer Militärbasis festgehalten – eine Woche, in der Soldaten sie mit Elektroschocks foltern und drei Mal vergewaltigen.
Heredia Rebollar soll an einer Entführung beteiligt gewesen sein, López Vargas hat angeblich mit Drogen gehandelt. Das werfen zumindest Mexikos Strafverfolger den beiden vor. Als Beweise dienen vor allem "Geständnisse", die unter Anwendung brutaler Gewalt erpresst werden. Beide Beschuldigte leiden bis heute an den Folgen der Folter.
Handelt es sich um Einzelfälle? Die mexikanische Regierung widerspricht Berichten, wonach solche Verhörmethoden weit verbreitet sind. Sie verweist darauf, dass das Land zahlreiche internationale Abkommen unterzeichnet hat, die solche Menschenrechtsverletzungen bekämpfen sollen: die Antifolterkonvention der UNO, das ergänzende Fakultativprotokoll sowie die Interamerikanische Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Folter. Seit 1991 wird Folter in Mexiko strafrechtlich verfolgt, seit 2003 hat die Generalstaatsanwaltschaft medizinische Verfahren zur Feststellung solcher Gewalttaten übernommen, wie sie im Istanbul-Protokoll festgeschrieben sind.
Dennoch bestätigen aktuelle Untersuchungen, dass die Angriffe gegen Heredía Rebollar und López Vargas keine Ausnahmen sind. Anfang Mai sprach der UNO-Sonderberichterstatter über Folter, Juan Méndez, von systematischen Folterungen in Mexiko. Bereits 2012 hatte der UNO-Ausschuss gegen Folter festgestellt, es gebe "eine alarmierende Zunahme von Berichten über Folter während der Vernehmung von Personen, die willkürlich von Angehörigen der Armee oder staatlichen Sicherheitskräften festgenommen wurden". Bei der Nationalen Menschenrechtskommission Mexikos gingen von 2000 bis 2013 mehr als 7.000 Anzeigen diesbezüglich ein. Im Zeitraum zwischen 2005 bis 2012 stieg die Zahl der Fälle um 500 Prozent – also in den Jahren, in denen Präsident Felipe Calderón der Mafia den Krieg erklärte und Tausende Soldaten gegen die Kriminellen mobilisierte. Auch der UNO-Menschenrechtsrat übte 2013 im Zuge der Universellen Allgemeinen Überprüfung des Landes Kritik. Im Kampf gegen die Folter müsse die Umsetzung des Rechts "absolute Priorität" haben, empfahl etwa die portugiesische Delegation.
Mexikanische Soldaten, Polizisten und Staatsanwälte kümmern sich wenig um das Folterverbot, wenn es gilt, Erfolge vorzuweisen. Oft können Festgenommene bei Vernehmungen keine unabhängigen Anwälte hinzuziehen und vom Staat gestellte Verteidiger handeln häufig nicht im Interesse der Beschuldigten. Zahlreiche Verhaftungen finden ohne Haftbefehl statt, oft aufgrund von anonymen Hinweisen oder Aussagen anderer gefolterter Personen. Auf diese Weise entsteht ein Freiraum für Schläge, Vergewaltigungen oder Elektroschocks. Vermeintliche Beweise, erzwungene Aussagen und fragwürdige Zeugen sind die Folgen.
Miriam López berichtet, Soldaten hätten ihr bei den Vernehmungen Fotos ihres Partners und ihrer Kinder gezeigt. Wenn sie nicht kooperiere, so drohten sie, werde man ihrer Familie etwas antun. Im Fall von Germán Heredía Rebollar nahmen die Strafverfolger auch dessen Mutter fest und erzählten ihm, sie werde so behandelt wie er. "Ich denke nicht, dass ihre Mutter das überlebt", habe einer seiner Peiniger gesagt, erinnert sich Heredia Rebollar. Erst nach sechs Tagen wurde seine Mutter wieder freigelassen, obwohl nie ein Haftbefehl gegen sie vorlag. Zuvor hatten die Beamten sie gezwungen, falsche Aussagen zu machen, die später wiederum als Beweise gegen ihren Sohn dienten.
Zwar gibt es mittlerweile Gesetze, die eine Nutzung solcher Aussagen verhindern sollen, erklärt Stephanie Erin Brewer von der mexikanischen Menschenrechtsorganisation "Centro Prodh". "Es fehlen jedoch strafrechtliche Vorgaben für ein Prozedere, das tatsächlich garantiert, dass erzwungene oder durch Menschenrechtsverletzung erhaltene Beweise nicht hingenommen werden", kritisiert die Aktivistin.
Die geltende Rechtslage begünstigt Folter. Aufgrund spezieller Haftanordnungen, sogenannter "Arraigos", war es bislang möglich, Personen ohne Anklageerhebung bis zu 80 Tage festzuhalten. In den Jahren 2008 bis 2013 wurden 8.595 Personen auf dieser Grundlage inhaftiert, nur 3,2 Prozent der Betroffenen wurden später verurteilt. Nun hat das Parlament die Frist auf 35 Tage begrenzt. Allerdings sollen Verdächtige dafür künftig länger verhört werden können, bevor man sie einem Richter vorführt. Das steigert die Gefahr, dass sie Opfer von Folter und Misshandlungen werden. Amnesty fordert deshalb, die "Arraigos" abzuschaffen.
Menschenrechtsverteidiger kritisieren zudem das mangelnde Interesse der Behörden, Folter und andere Misshandlungen strafrechtlich zu verfolgen. Die Straflosigkeit beginnt oft bereits mit der Weigerung, die Opfer adäquat zu untersuchen. Manchmal finden Arztbesuche unter fragwürdigen Bedingungen statt. So wurde Germán Heredia Rebollar bei der medizinischen Untersuchung von einem Polizisten begleitet, der ihn gefoltert hatte. Der Beamte habe gesagt, er solle angeben, gefallen zu sein, berichtet der 27-Jährige. Der Arzt stellte zwar Verletzungen fest, hielt diese aber für unwesentlich. Heredia Rebollars Schwester, die ihren Bruder kurz besuchen konnte, sah hingegen Schwellungen in seinem Gesicht, einen Bluterguss am Auge und Blut an seinem Arm und erstattete Anzeige bei der Menschenrechtskommission von Mexiko-Stadt. Mediziner der Kommission stellten daraufhin 29 Blutergüsse und Schürfwunden fest – allerdings ohne Konsequenzen.
Noch immer kümmern sich die Strafverfolger wenig um die Opfer dieser Gewalttaten. Genaue Zahlen sind schwer zu ermitteln. Brewer erläutert, die Generalstaatsanwaltschaft habe auf Anfrage ihrer Organisation von zwei Verurteilungen auf gesamtstaatlicher Ebene zwischen 1994 und 2012 gesprochen. Auf der Ebene der mexikanischen Bundesstaaten ermittelte der UNO-Ausschuss gegen Folter vier Urteile zwischen 2005 und 2008. "Das heißt, Folter bleibt praktisch komplett straflos", resümiert die Mitarbeiterin von "Centro Prodh".
Ähnlich lautet die Einschätzung des Menschenrechtszentrums "Tlachinollan" im Bundesstaat Guerrero, das 2011 den Menschenrechtspreis der deutschen Amnesty-Sektion erhalten hatte. Obwohl sich Mexiko mit dem Istanbul-Protokoll dazu verpflichtet habe, eine medizinische und psychologische Untersuchung zu garantieren, würden viele Folteropfer nicht zum Arzt gebracht, heißt es dort. Seit 2003 habe die Generalstaatsanwaltschaft nur in 302 Fällen ermittelt, in 128 Fällen seien entsprechende Verletzungen festgestellt worden. Doch die Aktivisten von "Tlachinollan" bezweifeln, dass die Betroffenen vernünftig untersucht wurden. Zugleich verweisen sie auf fehlende Konsequenzen: "Obwohl man feststellte, dass in 128 Fällen gefoltert wurde, gab es keine einzige Verurteilung." Die Institutionen, die ab 2003 im Zuge der Vereinbarungen zum Istanbul-Protokoll geschaffen wurden, seien de facto nicht existent.
Zudem erinnert "Tlachinollan" daran, dass auch die Militärgerichtsbarkeit eine strafrechtliche Verfolgung von Folter verhindere. Seit zwölf Jahren kämpfen die Aktivisten dafür, dass Soldaten zur Verantwortung gezogen werden, die zwei indigene Frauen vergewaltigt haben. Bis vor den Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof sind sie gezogen. Die Richter gaben ihnen 2010 Recht und forderten den mexikanischen Staat auf, alle von Militärs begangenen Menschenrechtsverletzungen vor Zivilgerichten zu verhandeln. Damit sollte gewährleistet werden, dass Soldaten, die gefoltert haben, strafrechtlich verfolgt werden. Doch ist bislang kein einziger Soldat verurteilt worden – weder vor militärischen noch vor zivilen Gerichten.
Auch die Folterer von Germán Heredia Rebollar und Miriam López Vargas werden wohl nicht zur Rechenschaft gezogen. López Vargas kam ein halbes Jahr nach ihrer Festnahme frei, weil keine Beweise gegen sie vorlagen. 13 Monate später wurde sie ärztlich untersucht und erfuhr ein halbes Jahr später, dass nach Ansicht der Mediziner keine Hinweise auf Folter vorlägen. Heredia Rebollar wurde wegen Beteiligung an einer Entführung zu 80 Jahren Gefängnishaft verurteilt – dabei berücksichtigten die Richter weder die von der Menschenrechtskommission von Mexiko-Stadt festgestellten Folterspuren noch die erpressten Aussagen seiner Mutter.
Der Autor ist Journalist und lebt in Berlin.