Amnesty Report Chile 23. Mai 2018

Chile 2017/18

Report Cover 17/18

Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Die Polizei setzte nach wie vor exzessive Gewalt ein, vor allem gegen Angehörige der indigenen Bevölkerungsgruppe der Mapuche. Außerdem kam gegen Angehörige der Mapuche das Antiterrorgesetz zur Anwendung, obwohl dies die internationalen Standards für ein faires Verfahren verletzte. 2017 trat ein Gesetz in Kraft, das Schwangerschaftsabbrüche in drei Fällen straffrei stellt. In allen übrigen Fällen war ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin strafbar. 

Hintergrund

Im November und Dezember 2017 wurden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abgehalten. Sebastián Piñera Echenique wurde zum neuen Präsidenten gewählt. Er und die Parlamentsabgeordneten sollen ihre Ämter im März 2018 antreten.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Das Parlament beriet über einen Entwurf der Regierung für ein neues Einwanderungsgesetz.

Im Rahmen eines 2014 angekündigten Neuansiedlungsprogramms kamen 2017 die ersten 14 syrischen Familien (66 Personen) nach Chile.

Polizei und Sicherheitskräfte

Es gingen weiterhin Berichte über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei ein.

Im Juni 2017 setzte die Polizei in der Mapuche-Gemeinde Temucuicui in unmittelbarer Nähe einer Schule Tränengas ein, während die Kinder den Unterricht besuchten. Der Oberste Gerichtshof beurteilte den Einsatz als "angemessen". 

Im November 2017 eröffnete ein Gericht in Collipulli in der Provinz Malleco ein Verfahren gegen einen Polizeibeamten, dem vorgeworfen wurde, im Dezember 2016 Schüsse auf Brandon Hernández abgegeben zu haben. Der 17-Jährige war von mehr als hundert Schrotkugeln in den Rücken getroffen worden. Die Verhandlung musste drei Mal verlegt werden, weil der angeklagte Polizist nicht vor Gericht erschienen war. 

Der Oberste Gerichtshof nahm das Verfahren im Fall von Alex Lemún wieder auf, der 2002 in Ercilla in der Provinz Malleco von einem Polizisten erschossen worden war. Ein Militärgericht hatte das Verfahren 2004 eingestellt, ohne jemanden zur Rechenschaft zu ziehen.

Straflosigkeit

Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die während der Militärregierung (1973–90) verübt worden waren, forderten weiter Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Obwohl die Gerichte Hunderte Fälle verhandelten, verbüßten die meisten Verurteilten keine Haftstrafen, und viele Opfer hatten nach wie vor keinen Zugang zu den zuständigen Institutionen, um Wiedergutmachung einzufordern. 

Das Parlament debattierte über einen Gesetzentwurf, der vorsah, Staatsanwälten und anderen Personen, die an wichtigen Gerichtsverfahren beteiligt waren, Zugang zu Informationen zu gewähren, die von früheren Wahrheitskommissionen zusammengetragen worden waren.

Im Mai 2017 legte die Regierung dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der die Einrichtung einer nationalen Institution zur Verhütung von Folter beinhaltete.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Im Juni 2017 verkündete die Regierung einen Plan für die Anerkennung und Entwicklung Araukaniens, der die Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung indigener Bevölkerungsgruppen fördern und den Schutz von Gewaltopfern verbessern soll.

Präsidentin Michelle Bachelet Jeria entschuldigte sich offiziell bei der Bevölkerungsgruppe der Mapuche für "Fehler und Gräueltaten", die staatliche Stellen verübt oder geduldet hätten. Es wurde über einen Gesetzentwurf diskutiert, der die Schaffung eines Ministeriums für indigene Angelegenheiten vorsah. 

Im Zuge des Verfahrens zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung, das 2018 abgeschlossen sein soll, gab es Gespräche mit Vertretern indigener Bevölkerungsgruppen. Einige der Vertreter kritisierten das Verfahren, weil wichtige Anliegen indigener Bevölkerungsgruppen darin keine Berücksichtigung fanden.

Die Generalstaatsanwaltschaft und die Regierung missbrauchten weiterhin das Antiterrorgesetz, um Angehörige der Mapuche strafrechtlich zu verfolgen, und verletzten damit das Recht auf ein faires Verfahren. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2014 im Verfahren Norín Catrimán et al. gegen Chile eine ähnliche Anwendung des Antiterrorgesetzes gegen politisch engagierte Mapuche als Verstoß gegen die Amerikanische Menschenrechtskonvention bewertet.

Im Oktober 2017 wurden elf Angehörige der Mapuche, darunter die Mapuche-Heilerin (Machi) Francisca Linconao, die wegen "Terrorismus" angeklagt waren, freigesprochen. Gegenstand des Prozesses war ein Feuer, das im Januar 2013 zum Tod der Landbesitzer Werner Luchsinger and Vivian Mackay geführt hatte. Nach Ansicht des Gerichts lagen nicht genug Beweise vor, um eine Beteiligung der Angeklagten nachzuweisen. Die elf Angeklagten hatten 18 Monate in Untersuchungshaft verbracht oder unter Hausarrest gestanden. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatte, wurden das Verfahren und das Urteil im Dezember für null und nichtig erklärt. Für 2018 war eine Neuauflage des Prozesses geplant.

Im Zusammenhang mit einem Feuer, bei dem im Juni 2016 eine Kirche in Padre de las Casas zerstört worden war, warfen die Regierung und die Generalstaatsanwaltschaft vier Angehörigen der Mapuche ebenfalls "Terrorismus" vor. Bei dem Brand wurde niemand verletzt. Die vier Männer waren am Tag des Vorfalls festgenommen, inhaftiert und angeklagt worden. Ende 2017 befanden sie sich noch immer in Untersuchungshaft. Nach einem lang anhaltenden Hungerstreik der Angeklagten beantragte die Regierung eine Neueinstufung des Verbrechens. Die Staatsanwaltschaft entschied jedoch, die Angeklagten weiterhin wegen "Terrorismus" zu verfolgen.

Im Zuge der von der Regierung gestarteten "Operation Hurrikan" wurden im September 2017 acht Personen festgenommen. Im Zusammenhang mit dem Anzünden von Lastwagen bzw. dem geplanten Anzünden zahlreicher Lastwagen wurde ihnen vorgeworfen, sie hätten terroristische Straftaten geplant. Bei den Vorfällen wurde niemand verletzt. Die acht Angeklagten wurden im Oktober 2017 aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem der Oberste Gerichtshof ihre Inhaftierung für rechtswidrig erklärt und ihre Freilassung angeordnet hatte. Zur Begründung hieß es, die Richterin habe die Notwendigkeit der Untersuchungshaft nicht ausreichend begründet. Die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Straftaten waren noch nicht abgeschlossen.

Menschenrechtsverteidiger

Im April 2017 erhielten Rodrigo Mundaca und andere führende Mitglieder der Bewegung zur Verteidigung von Wasser, Land und Umwelt (Movimiento de Defensa del Agua, la Tierra y la Protección del Medioambiente – MODATIMA) in der Provinz Petorca Morddrohungen. Die Ermittlungen zu Schikanen und Einschüchterungen, denen führende Vertreter von MODATIMA seit mehreren Jahren ausgesetzt sind, waren noch nicht abgeschlossen.

Im Mai 2017 gab die Staatsanwaltschaft von Temuco bekannt, sie werde die Ermittlungen im Fall von Víctor Queipul Hueiquil einstellen. Der traditionelle Mapuche-Anführer (Lonko) der autonomen Gemeinschaft Temucuicui war im Juni 2016 entführt und gefoltert worden. Man hatte ihn mit Mord bedroht, sollte er die Bevölkerungsgruppe der Mapuche weiterhin anführen und unterstützen. Der Staatsanwalt erklärte, die Ermittlungen könnten nicht weitergeführt werden, da Víctor Queipul Hueiquil nicht mit den Ermittlern kooperiere. Im Mai 2017 erstattete das Nationale Menschenrechtsinstitut wegen der Folterung von Víctor Queipul Hueiquil erneut Anzeige. Die Ermittlungen in diesem zweiten Verfahren dauerten noch an.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im September 2017 trat ein Gesetz in Kraft, das Schwangerschaftsabbrüche in Fällen von Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Frau und bei schwerer fötaler Missbildung straffrei stellte. Das Gesetz räumte dem medizinischen Fachpersonal und Einrichtungen, die keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen wollten, das Recht ein, dies auch in den drei Ausnahmefällen aus Gewissensgründen abzulehnen. Im Dezember 2017 wurden Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes verabschiedet. In allen übrigen Fällen blieben Schwangerschaftsabbrüche strafbar.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Im August 2017 wurde das Strafverfahren gegen einen Richter eingestellt, der einem transgeschlechtlichen Mädchen eine Änderung des Namens und des Geschlechts genehmigt hatte. Sämtliche Anklagepunkte gegen ihn wurden fallengelassen. 

Im Juni 2017 billigte der Senat das Gesetz über geschlechtliche Identität, das es Personen über 18 Jahren erlaubt, ihre geschlechtliche Identität offiziell anerkennen zu lassen, indem sie ihren Namen und ihr Geschlecht in amtlichen Dokumenten durch einen Verwaltungsakt ändern, ohne dass eine operative Geschlechtsangleichung oder ein ärztliches Gutachten notwendig ist. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses stand Ende des Jahres noch aus.

Im August 2017 unterbreitete die Regierung dem Senat einen Gesetzentwurf, der vorsah, gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf Eheschließung und Adoptionsrecht gleichzustellen.

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