Schweden 2017
Neue Einschränkungen in Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen und Familienzusammenführung für Flüchtlinge sowie andere unter Schutz stehende Personen traten in Kraft. Angehörige der Gemeinschaft der Roma und der Samen wurden weiterhin diskriminiert. Ein parlamentarischer Ausschuss veröffentlichte Empfehlungen, um unzureichende Gesetze über Vergewaltigung zu reformieren.
FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE
Im Juni 2016 verabschiedete das Parlament ein Gesetz in Bezug auf Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, das nach seinem Inkrafttreten im Juli 2016 drei Jahre lang gelten soll. Das Gesetz begrenzt die Dauer der Aufenthaltsgenehmigungen, die an unter Schutz stehende Personen ausgegeben werden, für Personen mit Flüchtlingsstatus von dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen auf einstweilige Genehmigungen für drei Jahre und für Personen mit subsidiärem Schutz auf 13 Monate. Das Gesetz entzog Personen mit subsidiärem Schutz auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung.
DISKRIMINIERUNG VON ROMA UND SAMEN
Zwei UN-Ausschüsse äußerten große Sorge über die Behandlung von Roma aus anderen europäischen Ländern in Schweden. Im April 2016 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss Schweden auf, dafür zu sorgen, dass Roma gleichen Zugang zu Chancen und Dienstleistungen bekommen, und führte Bedenken hinsichtlich ihres eingeschränkten Zugangs zu Bildung, Arbeit, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge an. Im Juli äußerte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ähnliche Bedenken, u. a. im Hinblick auf die daraus folgende Anfälligkeit für Zwangsräumungen vieler in informellen Siedlungen lebender Roma. Angehörige der Roma-Gemeinschaft waren in Schweden nach wie vor in Gefahr, aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit Opfer von Hassverbrechen zu werden.
Im Juli entschied das Bezirksgericht Stockholm, dass die von der Polizei Schonen erstellte Datenbank, in der fast 5000 schwedische Roma geführt wurden, ethnische Diskriminierung darstelle und gegen schwedische Gesetze verstoße. Das Gericht sprach den Klägern für den erlittenen Schaden Entschädigung zu. Über die vom Staat eingelegten Rechtsmittel war bis zum Ende des Jahres noch nicht entschieden worden.
Der UN-Menschenrechtsausschuss und der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte äußerten im April bzw. Juli anhaltende Bedenken darüber, ob die Samen die Rechte indigener Gemeinschaften wahrnehmen konnten, vor allem ihre Landrechte.
RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN
Im April kündigte die Regierung das Vorhaben an, Transgeschlechtlichen, die sich einer Zwangssterilisierung unterziehen mussten, um ihr amtliches Geschlecht ändern zu können, finanzielle Entschädigung zu gewähren.
GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN
Im Oktober legte die 2014 eingerichtete Kommission zur Überprüfung des Umgangs der Justiz mit Sexualstraftaten der Regierung ihre Vorschläge vor. Dazu zählten eine Definition von Vergewaltigung, die das Zustimmungsprinzip zugrunde legt, sowie eine Rechenschaftspflicht für die strafrechtliche Vernachlässigung von Sexualstraftaten.
WAFFENHANDEL
Die Aufsichtsbehörde für Strategische Produkte (Inspektionen för strategiska produkter – ISP), die mit der Kontrolle und Vorschriftsmäßigkeit von Verteidigungsmaterial sowie Gütern mit doppeltem Verwendungszweck betraute nationale Behörde, erlaubte den Verkauf des hochmodernen Luftradarsystems GlobalEye durch die Saab-Gruppe an die Vereinigten Arabischen Emirate. Auf von Journalisten erhobene Bedenken, die vor dem Verkauf des fliegenden Frühwarnsystems Saab 2000 und des _Erieye-_Kontrollsystems an Saudi-Arabien im Jahr 2010 eine Verletzung der Sorgfaltspflicht moniert hatten, erfolgte keine Stellungnahme, da die Unterlagen der ISP der Geheimhaltung unterlagen. Es bestand die Befürchtung, dass diese Technologien durch die von Saudi-Arabien angeführte Militärallianz im Jemen-Konflikt dazu verwendet werden könnten, schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu verüben oder zu ermöglichen.