Amnesty Report Algerien 16. Februar 2017

Algerien 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.

HINTERGRUND

Im Januar 2016 löste die Regierung den militärischen Geheimdienst DRS (Département du Renseignement et de la Sécurité) auf. Der Geheimdienst war in der Vergangenheit mit der Folter und Misshandlung von Häftlingen in Verbindung gebracht worden. An seine Stelle trat das Direktorat für Sicherheitsdienste (Direction des Services de Sécurité), das dem Präsidenten direkt untersteht.

Ebenfalls im Januar traten Änderungen der Strafprozessordnung in Kraft, die neue Maßnahmen zum Schutz von Zeugen sowie Einschränkungen des Rechts auf Einlegen eines Rechtsmittels bei minderschweren Vergehen vorsehen. Zudem dürfen Straftatverdächtige unter den geänderten Bestimmungen unmittelbar nach Ingewahrsamnahme durch die Polizei einen Rechtsbeistand kontaktieren. Die Änderungen gewähren ihnen aber nicht das Recht auf Anwesenheit eines Anwalts während ihrer Verhöre.

Verfassungsänderungen, die im Februar 2016 verabschiedet wurden, sahen die Einrichtung eines Nationalen Menschenrechtsrats (Conseil National des Droits de l’Homme) vor, der die Nationale Beratungskommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Commission Nationale Consultative de Promotion et de Protection des Droits de l’Homme) ersetzen soll. Zudem wurde Tamazight durch die Änderungen als offizielle Landessprache anerkannt, wodurch die kulturellen Rechte der Amazigh (Berber) ausgeweitet wurden.

Die algerische Regierung verweigerte UN-Sonderberichterstattern zu Themen wie Folter und andere Misshandlungen, Antiterrormaßnahmen, Verschwindenlassen, Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin die Einreise. Auch internationale Organisationen wie Amnesty International erhielten keine Erlaubnis, Menschenrechtsverletzungen vor Ort zu untersuchen.

RECHTE AUF VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die gemäß dem Gesetz über Vereinigungen 12-06 ihre Registrierung beantragen mussten, wurden von den Behörden im Unklaren gelassen und erhielten keinen Bescheid. Dies betraf auch die algerische Sektion von Amnesty International. Das Gesetz aus dem Jahr 2012 enthält weitreichende willkürliche Einschränkungen bezüglich der Registrierung von Vereinigungen. Die Mitgliedschaft in einer nicht registrierten Organisation ist eine Straftat und wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten sowie einem Bußgeld geahndet.

Die Behörden schränkten das Recht auf Vereinigungsfreiheit 2016 empfindlich ein und erhielten ein Verbot aller Demonstrationen in der Hauptstadt Algier unter Verweis auf ein Dekret aus dem Jahr 2001 aufrecht. Friedliche Protestierende wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt.

Im Januar 2016 verhängte ein Gericht in Tamanrasset Bußgelder und Gefängnisstrafen von einem Jahr gegen sieben Personen, die im Zusammenhang mit Landstreitigkeiten im Dezember 2015 friedlich protestiert hatten. Die Anklage warf ihnen "unbewaffnete Versammlung" und "Diffamierung öffentlicher Einrichtungen" vor. Sechs der sieben Protestierenden kamen im Juli 2016 im Rahmen einer Präsidialamnestie frei. Der siebte Aktivist, Dahmane Kerami, blieb inhaftiert, weil er in einem weiteren Verfahren eine einjährige Haftstrafe erhalten hatte. Er war der Teilnahme an einer "unbewaffneten Versammlung" und der "Verkehrsbehinderung" während einer friedlichen Demonstration in Tamanrasset im Jahr 2015 schuldig befunden worden.

Die Kundgebung richtete sich gegen das Fracking von Schiefergas und sollte Arbeiter unterstützen, die von einem ortsansässigen Bergbauunternehmen, das Gold abbaut, entlassen worden waren. Dahmane Kerami wurde am 31. Dezember 2016 nach Ableisten seiner Strafe freigelassen.

Im März 2016 wurde der Aktivist Abdelali Ghellam zu einem Jahr Gefängnis und einem Bußgeld verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, andere zur Teilnahme an einer "unbewaffneten Versammlung" und zur "Verkehrsbehinderung" angestachelt zu haben. Die Anklage bezog sich auf Kommentare zu der Protestaktion in Tamanrasset, die er auf Facebook veröffentlicht hatte. Er wurde im April 2016 freigelassen.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG

Die Behörden gingen 2016 strafrechtlich gegen friedliche Regierungsgegner vor und erzwangen die Schließung von Medienunternehmen.

Im März 2016 sprach ein Gericht in Tlemcen Zoulikha Belarbi wegen Diffamierung und Beleidigung des Präsidenten sowie einer öffentlichen Einrichtung schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe. Belarbi, die Mitglied der Algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (Ligue Algérienne pour la Défense des Droits de l’Homme – LADDH) ist, hatte auf Facebook eine satirische Collage veröffentlicht, die Präsident Bouteflika und hohe Staatsbedienstete zeigte. Im Dezember wurde im Rechtsmittelverfahren zusätzlich eine sechsmonatige Haftstrafe gegen sie verhängt.

Im Juni 2016 wurden der Direktor und der Produzent des privaten Fernsehsenders Khabar Broadcasting Corporation sowie eine Mitarbeiterin des Ministeriums für Kommunikation und Kultur inhaftiert. Grund für die Festnahmen waren zwei beliebte satirische Sendungen. Die drei Festgenommenen verbrachten mehrere Wochen in Haft, bevor ein Gericht sie u. a. wegen Verstößen gegen die Sendelizenz zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr verurteilte. Im Juli versiegelte die Gendarmerie die Aufnahmestudios, um jede weitere Ausstrahlung der Programme zu unterbinden.

Im Juli 2016 wurde der freiberufliche Journalist Mohamed Tamalt zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Gericht befand ihn für schuldig, den Präsidenten und öffentliche Institutionen "beleidigt" zu haben. Hintergrund waren seine Kommentare über Korruption und Vetternwirtschaft unter führenden Staatsbediensteten, die er auf Facebook und in einem Blog veröffentlicht hatte. Nach einer Anhörung, in der er Angestellte des Gefängnisses beschuldigte, ihn geschlagen zu haben, bestätigte ein Berufungsgericht im August sein Urteil. Direkt nach seiner Inhaftierung im Juni trat Mohamed Tamalt in den Hungerstreik. Nachdem er im August ins Koma gefallen war, starb er im Dezember in einem Krankenhaus. Die Behörden führten weder eine angemessene Untersuchung zu seinen Misshandlungsvorwürfen noch zu seiner Behandlung in Haft und seinem Tod durch.

Im November 2016 verurteilte ein Gericht in El Bayadh den Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Hassan Bouras wegen Beihilfe zur Beleidigung von Staatsbediensteten und einer öffentlichen Einrichtung zu einem Jahr Haft. Ein privater Fernsehsender hatte ein Video ausgestrahlt, in dem er drei Personen interviewte, welche Korruption bei der Polizei und im Justizwesen anprangerten.

RECHT AUF RELIGIONS- UND GLAUBENSFREIHEIT

Die Behörden gingen ab Juni 2016 gegen die muslimische Religionsgemeinschaft der Ahmadi vor. Laut Medienberichten und Angaben von zivilgesellschaftlichen Gruppen wurden in den Provinzen Blida und Skikda sowie in anderen Teilen des Landes mehr als 50 Ahmadis wegen ihres Glaubens festgenommen. Unmittelbar nach den im Juni in Blida vorgenommenen Festnahmen warf der Minister für religiöse Angelegenheiten den Ahmadis öffentlich vor, sie seien "extremistisch" und würden ausländische Interessen verfolgen. Im November verurteilte ein Gericht in Skikda 20 Ahmadis zu Geldstrafen und Gefängnisstrafen zwischen einem Monat und einem Jahr. Ende des Jahres befanden sie sich auf freiem Fuß, da ein Rechtsmittel noch anhängig war.

Im August 2016 verurteilte ein Gericht den zum Christentum übergetretenen Slimane Bouhafs aus Setif zu fünf Jahren Gefängnis, weil er in seinen Kommentaren auf Facebook den Islam "verunglimpft" und den Propheten Mohammed "beleidigt" haben soll. Ein Berufungsgericht setzte die Strafe auf drei Jahre Haft herab.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Die Behörden drangsalierten Menschenrechtsverteidiger und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Im März 2016 wurde vor einem Gericht in Ghardaia Anklage gegen den Rechtsanwalt Noureddine Ahmine erhoben. Man warf ihm vor, eine öffentliche Institution "diffamiert" und fälschlicherweise eine Straftat angezeigt zu haben, als er 2014 – offenbar im Namen eines Mandanten – Anzeige wegen Folter erstattete.

Noureddine Ahmine hat zahlreiche Aktivisten und Journalisten verteidigt, die wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte vor Gericht standen. Im Juni 2016 erließ ein Untersuchungsrichter in Ghardaia Haftbefehl gegen den Rechtsanwalt Salah Dabouz, der Mitglied der LADDH ist. Anlass waren seine Äußerungen zu Unruhen in Ghardaia. Außerdem soll er einen Computer und eine Kamera in ein Gefängnis mitgenommen haben.

JUSTIZSYSTEM

Dutzende Personen, die 2015 nach gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Region M’zab festgenommen worden waren, blieben das gesamte Jahr 2016 über in Untersuchungshaft. Die Behörden ermittelten gegen sie wegen des Verdachts auf "Terrorismus" und "Anstiftung zum Hass". Unter den Inhaftierten befanden sich Kameleddine Fekhar und andere politische Aktivisten, die sich für die Selbstbestimmung der Region M’zab einsetzen.

Im März 2016 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, Algerien habe die Artikel 2, 7 und 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzt. Die Behörden seien Vorwürfen des Geschäftsmanns Mejdoub Chani nicht nachgegangen, wonach Angehörige des DRS ihn ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und während der Verhöre gefoltert hätten. Mejdoub Chani war 2009 wegen Korruption und Geldwäsche inhaftiert worden. Ende 2016 befand er sich noch immer in Haft und wartete auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Berufungsverfahren.

FRAUENRECHTE

Gesetzliche Regelungen bezüglich Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht für die Kinder, Vormundschaft und Erbschaftsangelegenheiten diskriminierten Frauen nach wie vor. In Ermangelung eines umfassenden Gesetzes waren Frauen und Mädchen weiterhin nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Das Strafgesetzbuch verbot Vergewaltigung, ohne den Straftatbestand jedoch genau zu definieren und Vergewaltigung in der Ehe ausdrücklich als Straftat anzuerkennen. Männer, die ein Mädchen unter 18 Jahren vergewaltigten, blieben weiterhin straffrei, wenn sie ihr Opfer heirateten. Schwangerschaftsabbrüche waren laut Strafgesetzbuch strafbar.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Die Regierung versäumte es 2016 erneut, ein Asylgesetz auf den Weg zu bringen. Es kam 2016 zu Zusammenstößen zwischen der lokalen Bevölkerung und Migranten aus Ländern südlich der Sahara – im März in Bechar und Ouargla, im Juli in Tamanrasset und im November in Algier.

Im Dezember 2016 nahmen algerische Sicherheitskräfte ca. 1500 Migranten und Flüchtlinge aus Staaten südlich der Sahara in Algier fest. Hunderte von ihnen wurden innerhalb weniger Tage willkürlich in das Nachbarland Niger abgeschoben. Die restlichen Migranten und Flüchtlinge wurden freigelassen und in die südlich gelegene Stadt Tamanrasset gebracht. Berichten zufolge erging gegen sie ein Verbot, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, damit sie nicht nach Algier zurückkehrten.

ANTITERRORMASSNAHMEN UND SICHERHEIT

In mehreren Gebieten gab es 2016 Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Oppositionsgruppen und Sicherheitskräften. Nach Angaben der Behörden töteten die Sicherheitskräfte 125 mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen. Da keine näheren Angaben gemacht wurden, bestand die Befürchtung, dass es sich in einigen Fällen um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben könnte.

Im März 2016 übernahm die bewaffnete Gruppe Al-Qaida im islamischen Maghreb die Verantwortung für einen Raketenangriff auf eine Erdgasförderanlage in der Stadt Krechba. Bei dem Angriff wurde niemand verletzt.

STRAFLOSIGKEIT

Die Regierung unternahm weiterhin nichts gegen die Straffreiheit für schwere Menschenrechtsverstöße, die während des bewaffneten internen Konflikts in den 1990er Jahren begangen wurden. Weder wurden die Straftaten untersucht noch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Die von Sicherheitskräften verübten außergerichtlichen Hinrichtungen sowie Fälle von Verschwindenlassen, Folter und Vergewaltigung könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen. Gleiches gilt für einige der Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen.

TODESSTRAFE

Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Seit 1993 gab es jedoch keine Hinrichtungen mehr.

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