Amnesty Report Irland 01. Juni 2016

Irland 2016

 

Schwangerschaftsabbrüche wurden weitgehend kriminalisiert, und der Zugang zu entsprechenden Informationen unterlag strikten Beschränkungen. Die Zivilehe wurde 2015 auch für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Im September 2015 trat ein Gesetz über die Änderung des amtlichen Geschlechts in Kraft.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im Juli 2015 kritisierte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte das "äußerst restriktive irische Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch und seine enge Auslegung" sowie die "Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auch nach Vergewaltigung, Inzest und bei einer Gesundheitsgefährdung der Schwangeren". Der Ausschuss empfahl der irischen Regierung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Abhaltung eines Referendums zu diesem Thema, um die Gesetzgebung zu reformieren. Das Gremium äußerte sich besorgt über die Auswirkungen des Gesetzes auf Frauen und Mädchen und ihren mangelnden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und entsprechenden Informationen sowie über die Folgen des verfassungsrechtlichen Schutzes des Ungeborenen für die werdende Mutter. Nach der irischen Verfassung ist ein Schwangerschaftsabbruch nur zulässig, wenn eine "reale und substanzielle Gefahr" für das Leben der Schwangeren besteht. In allen anderen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im November 2015 unterzeichnete Irland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte äußerte sich besorgt über den Umgang der Regierung mit dem Problem der häuslichen Gewalt. Er bemängelte, dass die Vorwürfe über die Misshandlung von Frauen und Kindern in den Heimen für ledige Mütter (Magdalene Laundries), die von den 1920er bis 1990er Jahren von der katholischen Kirche betrieben worden waren, nicht unverzüglich, gründlich und unabhängig untersucht wurden und die überlebenden Opfer keine angemessene Entschädigung erhielten.

Diskriminierung

Im Mai 2015 fand ein Referendum statt mit dem Ziel, das Recht gleichgeschlechtlicher Paare auf zivilrechtliche Eheschließung in der Verfassung festzuschreiben. Im Oktober wurde ein entsprechendes Gesetz (Marriage Act 2015) verabschiedet.

Im September 2015 wurde ein Gesetz über die Änderung des amtlichen Geschlechts und die damit einhergehende offizielle Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität verabschiedet und in Kraft gesetzt, das internationalen Menschenrechtsstandards weitgehend entspricht.

2015 gab es erneut Kritik an der Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und an den schlechten Lebensbedingungen in den Heimen. Außerdem bestand die Befürchtung, dass Menschen mit Behinderungen in einigen Heimen vernachlässigt und missbraucht werden.

Rechtliche und institutionelle Entwicklungen

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte die eingeschränkte Definition der Menschenrechte, auf deren Grundlage die Irische Menschenrechts- und Gleichstellungskommission (Irish Human Rights and Equality Commission) tätig war. Nach Ansicht des UN-Ausschusses war diese Einschränkung sowie die fehlende Anerkennung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte im nationalen Recht maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Kommission ihrer Aufgabe nicht gerecht werden und sich nicht mit allen Rechten befassen konnte. Der UN-Ausschuss empfahl der Regierung, die entsprechende Gesetzgebung aus dem Jahr 2014 zu überarbeiten.

Ende 2015 hatte die Regierung noch immer nicht auf eine Empfehlung der von ihr eingerichteten Verfassungsversammlung reagiert. Diese hatte im Februar 2014 vorgeschlagen, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in die Verfassung aufzunehmen. Weitere Empfehlungen für eine Verfassungsreform betrafen u. a. die Gleichstellung von Frauen und die Abschaffung des Straftatbestands Blasphemie. Folter und andere Misshandlungen

Im November 2015 veröffentlichte der Ausschuss des Europarats zur Verhütung von Folter die Ergebnisse seines Besuchs im Jahr 2014. Er stellte Verbesserungen im Strafvollzug fest, bemängelte jedoch Gewalt unter Häftlingen, fehlende Sanitäranlagen in den Zellen einiger Gefängnisse und Haftbedingungen, die Einzelhaft als Strafmaßnahme ähnelten. Außerdem kritisierte er Mängel in der medizinischen Versorgung, einschließlich der psychiatrischen Gesundheitsfürsorge, und die Tatsache, dass Personen, die wegen Verstößen gegen Einwanderungsbe-stimmungen inhaftiert waren, gemeinsam mit Untersuchungshäftlingen und verurteilten Straftätern untergebracht waren. Der Ausschuss gab bekannt, dass er einige Berichte über Misshandlungen durch die Polizei erhalten habe, und empfahl als eine Schutzmaßnahme, die medizinische Versorgung von Häftlingen auf den Polizeiwachen zu verbessern.

Sorge bestand, weil die Regierung die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter und die Einrichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter, den das Fakultativprotokoll fordert, immer wieder verzögerte.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im September 2015 kündigte die Regierung an, 4000 Personen aufzunehmen, die internationalen Schutz benötigten. Dazu zählten sowohl Menschen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten umverteilt werden sollten, als auch 520 syrische Flüchtlinge, die direkt aus dem Nahen Osten nach Irland gebracht werden sollten.

Nach wie vor herrschte Besorgnis angesichts der schlechten Lebensbedingungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen (direct provision centres) und der langen Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in diesen Einrichtungen, die bei etwa 51 Monaten lag. Eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur Verbesserung des Erstaufnahmesystems machen sollte, veröffentlichte im Juni ihren Bericht. Im Juli richtete die Regierung einen Arbeitsstab ein, der prüfen soll, ob und wie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umgesetzt werden können.

Im Dezember 2015 trat ein Gesetz in Kraft, das die Feststellung des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes in einem einzigen Verfahren ermöglicht.

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