Amnesty Report 01. Juni 2016

Gambia 2016

 

Nach dem Putschversuch vom Dezember 2014 kam es zu Festnahmen und Menschenrechtsverletzungen. Nach wie vor wurden abweichende Meinungen von den Behörden unterdrückt. Die Regierung war weiterhin nicht bereit, mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen und analogen Gremien aus Afrika zusammenzuarbeiten.

Hintergrund

Im April 2015 lehnte Gambia bei der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung 78 der 171 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats ab. Die abgelehnten Empfehlungen bezogen sich auf die Abschaffung der Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und die Abschaffung der Todesstrafe.

Die Regierung ignorierte die Forderung der internationalen Gemeinschaft, zu den Ereignissen nach dem Umsturzversuch im Dezember 2014 eine gemeinsame unabhängige Untersuchung durchzuführen. Der deutlichste Beleg für die Haltung der Regierung war die Nichtbeachtung einer Resolution der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker vom Februar 2015 über die Einladung einer Ermittlungsmission nach Gambia.

Im Juni verwies Gambia die Vertreterin der EU des Landes. Sie wurde ohne weitere Erklärung aufgefordert, binnen 72 Stunden auszureisen.

2015 wurden Pläne für die Einsetzung einer nationalen Menschenrechtskommission erarbeitet. Präsident Yahya Jammeh kündigte im November an, dass weibliche Genitalverstümmelung verboten werde. Die Nationalversammlung nahm im Dezember einen Gesetzentwurf an, der weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe stellt.

Verschwindenlassen

Im Januar 2015 wurden zahlreiche Freunde und Verwandte von Menschen, die der Beteiligung am Putschversuch von 2014 bezichtigt wurden, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Die Behörden weigerten sich, die Festnahme der Betroffenen zu bestätigen, auch machten sie keine Angaben über deren Aufenthaltsort. Unter den inhaftierten Personen waren auch ältere Menschen und ein Kind. Im Juli 2015 erhielten sie die Freiheit zurück, nachdem sie sechs Monate ohne Anklageerhebung in Haft zugebracht hatten. Dies war ein Verstoß gegen die Verfassung des Landes. Einige der Inhaftierten wurden in der Zentrale des Nationalen Geheimdienstes (National Intelligence Agency – NIA) gefoltert. Zu den angewandten Foltermethoden gehörten Schläge, Elektroschocks, simuliertes Ertrinken (Waterboarding) und die Inhaftierung in engen Erdlöchern.

Recht auf freie Meinungsäußerung – Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Restriktive Gesetze schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein.

Am 2. Juli 2015 wurde Alagie Abdoulie Ceesay, Direktor des Radiosenders Teranga FM, in Gewahrsam genommen und zwölf Tage ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Nur wenige Tage nach seiner Freilassung wurde er erneut inhaftiert, geschlagen und schließlich in mehreren Punkten wegen Aufwiegelung angeklagt. Er erhielt nicht die Möglichkeit, gegen Kaution freizukommen. Ende des Jahres befand er sich nach wie vor im Gefängnis, und der Prozess gegen ihn war noch nicht abgeschlossen.

Im Juni 2015 flüchtete der bekannte Rapper Killa Ace außer Landes, weil er nach der Veröffentlichung eines Liedes, in dem er die Regierung wegen Unterdrückung und außergerichtlicher Hinrichtungen kritisiert hatte, Morddrohungen erhielt.

Der Radiomoderator und Musikpromoter Lamin Cham wurde im Juni 2015 in der Hauptstadt Banjul festgenommen, in der Zentrale des NIA inhaftiert und nach 20 Tagen ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.

Der Menschenrechtsverteidiger Sait Matty Jaw, der im Dezember 2014 festgenommen und wegen Beteiligung an einer Gallup-Studie über gute Regierungsführung und Korruption vor Gericht gestellt worden war, wurde im April 2015 aus der Haft entlassen.

Versammlungsfreiheit

Im April 2015 behinderte die Polizei eine Tour der oppositionellen Vereinigten Demokratischen Partei (United Democratic Party – UDP) durch Gambia mit Straßensperren. Nach vier Tagen durfte die Tour schließlich fortgesetzt werden. Im November nahm die Polizei während und nach einer Protestaktion in Kartong mehr als 40 Menschen fest. Junge Menschen und Anwohner hatten dort gegen den Abbau von Sand protestiert. Nach Angaben von Zeugen erlitten mehrere Menschen durch die exzessive Gewalt der Polizei Verletzungen. 33 Personen wurden u. a. wegen Verschwörung, Landfriedensbruchs, Krawallen, böswilliger Körperverletzung und der tumultuarischen Behinderung eines Fahrzeugs angeklagt. Nachdem der Präsident in einer Erklärung ihre Freilassung angeordnet hatte, wurden sie acht Tage später ohne Auflagen entlassen.

Folter und andere Misshandlungen

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter schrieb in einem im März 2015 veröffentlichten Bericht, dass Folter allgemein verbreitet sei und vor allem vom NIA routinemäßig unmittelbar nach der Inhaftierung angewendet werde. In dem Bericht wurden auch die Haftbedingungen und das Fehlen wirksamer Beschwerdeverfahren für die Untersuchung von Folter- und Misshandlungsvorwürfen kritisiert. Weiter hieß es dort: "Die Foltermethoden sind brutal; u. a. erhalten die Häftlinge äußerst heftige Schläge mit harten Gegenständen oder Stromkabeln; ihnen werden Stromstöße versetzt; ihnen wird die Luft abgeschnürt, indem man ihnen eine Plastiktüte über den Kopf zieht, die dann mit Wasser gefüllt wird; oder ihnen werden Verbrennungen mit heißer Flüssigkeit zugefügt."

Am 25. Juli 2015 ließ Präsident Jammeh mindestens 200 Gefangene aus dem Gefängnis Mile 2 frei, darunter auch mehrere Personen, die wegen Hochverrats inhaftiert waren, sowie mehrere Regierungsvertreter wie den früheren Direktor des NIA Lamin Bo Badjie und den ehemaligen Polizeipräsidenten Ensa Badjie. Andere Oppositionspolitiker, Journalisten und gewaltlose politische Gefangene blieben jedoch in Haft, wie z. B. der natio-nale Schatzmeister der UDP Amadou Sanneh sowie die UDP-Mitglieder Alhagie Sambou Fatty und Malang Fatty.

Todesstrafe

Ein Militärgericht in der Fajara-Kaserne in Bakau nahe der Hauptstadt verurteilte am 30. März 2015 drei Soldaten wegen ihrer Beteiligung an dem Umsturzversuch im Dezember 2014 zum Tode, drei weitere Soldaten erhielten lebenslange Haftstrafen. Der Prozess fand im Geheimen statt, Medien und unabhängige Bobachter durften das Verfahren nicht verfolgen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Untersexuellen

Drei Männer, die im Verdacht standen, homosexuell zu sein, wurden wegen "widernatürlicher Handlungen" vor Gericht gestellt. Zwei der Männer wurden im August freigesprochen; der Prozess gegen den dritten Mann war Ende 2015 noch anhängig. Die Männer waren im November 2014 festgenommen worden, nachdem einen Monat zuvor für den Straftatbestand der "schweren Homosexualität" die lebenslange Freiheitsstrafe eingeführt worden war. Zahlreiche Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle flüchteten außer Landes.

Straflosigkeit

Laut einem im Mai 2015 vom UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen veröffentlichten Bericht fanden einige staatliche Ermittlungen im Zusammenhang mit Misshandlungen durch Polizisten statt, die aber nicht in einem einzigen Fall einen Schuldspruch nach sich zogen. In dem Bericht hieß es, dass die Bürger des Landes zögerten, Übergriffe anzuzeigen, Rechtsanwälte zu engagieren oder Wiedergutmachung auf dem Rechtsweg einzuklagen. Dies sei selbst bei den gravierendsten Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter oder möglichen Hinrichtungen der Fall.

Die Regierung machte weiterhin keine Anstalten zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten in den Fällen des seit 2010 "verschwundenen" Journalisten Ebrima Manneh, der Folterung des Journalisten Musa Saidykhan im Jahr 2010 und der rechtswidrigen Tötung von Deyda Hydara im Jahr 2014.

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