Amnesty Report Afghanistan 17. Februar 2016

Afghanistan 2016

 

Zunehmende aufständische und kriminelle Umtriebe führten dazu, dass sich 2015 die Sicherheitslage im ganzen Land massiv verschlechterte. In den ersten drei Monaten des Jahres lag das Gewaltniveau höher als in allen vergleichbaren Zeiträumen der Vorjahre. Wie die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan – UNAMA) mitteilte, wurden 2015 im ersten Halbjahr 1592 Zivilpersonen getötet und 3329 verletzt. Die Taliban und andere bewaffnete Gruppen trugen die Verantwortung für 70% der Opfer, 16% wurden den afghanischen Sicherheitskräften und ihren Verbündeten zugerechnet. Die Taliban griffen verstärkt "weiche" und zivile Ziele an. Im September 2015 brachten sie den größten Teil der Provinz Kundus unter ihre Kontrolle. Regierungsangaben zufolge flohen in der Folge etwa 20000 Menschen in andere Landesteile. Die meisten der Binnenvertriebenen erhielten keinerlei humanitäre Hilfe seitens der Behörden. Das Ministerium für Frauenangelegenheiten registrierte von März bis Dezember 2015 Tausende Fälle von Gewalt gegen Frauen. Es herrschte weiterhin ein Klima der Straflosigkeit. Menschenrechtsverteidiger wurden von verschiedenen Seiten bedroht, eingeschüchtert und gewaltsam angegriffen. Die Behörden gingen entsprechenden Fällen nicht nach und zogen die Täter nicht zur Rechenschaft. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger äußerten die Befürchtung, dass eine vom Parlament beschlossene Reform des Gesetzes über Massenmedien das Recht auf freie Meinungsäußerung noch weiter untergraben könnte. Die Todesstrafe wurde weiterhin verhängt, oft nach unfairen Verfahren.

Hintergrund

Die Regierung der nationalen Einheit schloss am 19. April 2015 die Kabinettsbildung weitgehend ab, nachdem das Parlament den Ministern das Vertrauen ausgesprochen hatte. Am 30. Juni beschloss die Regierung den ersten Nationalen Aktionsplan zur Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats über Frauen, Frieden und Sicherheit. Darin verpflichtete sie sich, Frauen eine bedeutendere Rolle in den vier Bereichen einzuräumen, die in der Resolution vorrangig genannt sind: Beteiligung, Schutz, Prävention und Wiederaufbau.

Am 29. Juli 2015 meldete die afghanische Regierung, dass der Taliban-Anführer Mullah Omar im April 2013 in Pakistan gestorben sei. In der Folge wurde die Hauptstadt Kabul vom 7. bis 10. August 2015 von einer Anschlagsserie erschüttert. Mullah Akhtar Mohammad Mansur, seit 2010 Stellvertreter von Mullah Omar, wurde zu dessen Nachfolger bestimmt. In seiner ersten Audiobotschaft als neuer Anführer beschwor er am 1. August 2015 die Einheit aller Taliban, bezeichnete Berichte über einen Friedensprozess als feindliche Propaganda und kündigte die Fortsetzung des Dschihad an. Das Innenministerium gab die Zahl der ausländischen Kämpfer in Afghanistan im Mai 2015 mit etwa 7180 an. Die meisten von ihnen wurden den bewaffneten Gruppen Tehreek-e-Taliban Pakistan und Islamische Bewegung Usbekistan zugerechnet.

Berichten zufolge war die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) in mindestens vier Provinzen aktiv. Es war jedoch unklar, ob die unter IS-Flagge kämpfenden Gruppen in irgendeiner Verbindung zum IS in Syrien standen.

Verstöße internationaler und afghanischer Streitkräfte

Nach dem Ende des NATO-geführten Kampfeinsatzes der ISAF (International Security Assistance Force) und dem Teilabzug der US-Truppen ging die Zahl der Zivilpersonen, die Opfer internationaler Streitkräfte wurden, stark zurück.

Nach Angaben von UNAMA führten allerdings Angriffe regierungstreuer Kräfte, insbesondere der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces), im ersten Halbjahr 2015 zu einem Anstieg ziviler Opfer: Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 4921 Zivilpersonen getötet oder verletzt. In 796 Fällen waren dafür mutmaßlich regierungstreue Kräfte verantwortlich – ihr Anteil stieg damit um 60% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Es gab Berichte über Menschenrechtsverletzungen der örtlichen afghanischen Polizei (Afghan Local Police – ALP), darunter Einschüchterungen, Misshandlungen durch Schläge, widerrechtliche Inhaftierungen, gezielte Tötungen und Vergewaltigungen von Minderjährigen. Im September 2015 berichtete die New York Times, das US-Militär ignoriere Beschwerden seines Personals über den sexuellen Missbrauch männlicher Minderjähriger durch ALP-Kommandanten auf Stützpunkten der US-Armee.

Obwohl Präsident Ashraf Ghani Maßnahmen ankündigte, um die Zahl der zivilen Opfer zu verringern, wurden rechtswidrige Tötungen, für die regierungstreue Kräfte und Gruppen verantwortlich waren, so gut wie nie geahndet.

Am 3. Oktober 2015 traf ein Luftangriff der US-Armee in der nordafghanischen Provinz Kundus ein Krankenhaus der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen. Dabei wurden mindestens 42 Menschen getötet, darunter 14 Mitarbeiter, 24 Patienten und vier betreuende Angehörige, und Teile des Gebäudes zerstört. Ärzte ohne Grenzen forderte eine unabhängige Untersuchung des Angriffs.

Verstöße bewaffneter Gruppen

Die überwiegende Zahl der zivilen Opfer wurde bei Angriffen der Taliban und anderer bewaffneter Gruppen getötet oder verletzt. Nach Angaben der UNAMA waren im ersten Halbjahr 2015 bewaffnete Gruppen für 70% der Toten und Verletzten verantwortlich. In diesem Zeitraum wurden 3436 Zivilpersonen Opfer ihrer Angriffe (1213 Tote und 2223 Verletzte). Dies bedeutete einen Rückgang von 3% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Taliban-Milizen bekannten sich zu Anschlägen mit insgesamt mehr als 1000 zivilen Opfern. UNAMA machte für weitere 971 zivile Opfer Gruppen verantwortlich, die den Taliban nahestehen. Außerdem registrierte UNAMA zehn zivile Opfer durch Gruppen, die in Verbindung mit dem IS stehen, vor allem im Osten des Landes.

Das Vorgehen der Taliban und anderer bewaffneter Gruppen gegen die Zivilbevölkerung stellte eine Verletzung des humanitären Völkerrechts dar und kann als Kriegsverbrechen gelten. Mit zumeist selbstgebauten Sprengsätzen griffen die Taliban und andere bewaffnete Gruppen weiterhin gezielt zivile Objekte und Zivilpersonen an. In ihren Stellungnahmen hieß es, die Angriffe seien gegen Personen gerichtet, die in Verbindung mit der Regierung stünden oder "schädlich" seien.

Nach Angaben der International NGO Safety Organization (INSO), die internationale Organisationen bezüglich der Sicherheitslage berät, mussten in der Provinz Nangarhar elf Krankenhäuser von Hilfsorganisationen und neun staatliche Schulen nach Drohungen des IS geschlossen werden. INSO verzeichnete 2015 innerhalb von neun Monaten 150 Angriffe auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Dabei wurden 33 Personen getötet, 33 verletzt und 82 entführt.

Auch 2015 wurden zahlreiche Zivilpersonen von bewaffneten Gruppen getötet, als Geiseln genommen und nach Verfahren vor inoffiziellen "Ad-hoc-Gerichten" willkürlich bestraft. Dieses Vorgehen verstieß gegen das humanitäre Völkerrecht, weil den Betroffenen nicht die notwendigen Rechtsmittel zur Verfügung standen.

Am 23. Februar 2015 wurden in der Provinz Zabul 30 Personen, die der Hazara-Minderheit angehören, von bewaffneten Gruppen entführt. 19 von ihnen wurden am 11. Mai wieder freigelassen, im Austausch gegen Familienangehörige usbekischer Aufständischer, die in staatlichen Gefängnissen inhaftiert waren. Über das Schicksal der restlichen elf Entführten lagen Ende 2015 keine Informationen vor.

Am 10. April 2015 wurden in der Provinz Urusgan die Leichen von fünf afghanischen Mitarbeitern der Hilfsorganisation Save the Children aufgefunden. Sie waren Anfang März entführt worden, um die Freilassung inhaftierter Taliban-Kämpfer zu erpressen.

Am 28. September 2015 nahmen die Taliban die Stadt Kundus ein, brachten das Provinzgefängnis in ihre Gewalt und befreiten fast 700 Häftlinge, darunter mindestens 100 Taliban-Kämpfer. Zahlreiche öffentliche und private Gebäude wurden zerstört, darunter auch Büros von Medienorganisationen. Es gab zahllose Berichte über Vergewaltigungen und rechtswidrige Tötungen.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger wurden 2015 weiterhin von verschiedenen Seiten bedroht, eingeschüchtert und gewaltsam angegriffen. An der weit verbreiteten Straflosigkeit änderte sich nichts. Die Behörden untersuchten entsprechende Fälle nicht und zogen die Täter nicht zur Verantwortung. Menschenrechtsverteidiger wurden Opfer von Bombenanschlägen, Granatenangriffen und Morden, die von staatlichen wie nichtstaatlichen Akteuren verübt wurden. Für Frauen, die sich am öffentlichen Leben beteiligten, war das Risiko, Opfer von Gewalt und Diskriminierung zu werden, noch höher als für Männer, da man ihr Verhalten als Verstoß gegen kulturelle und soziale Normen betrachtete.

Am 8. Januar 2015 wurde die Senatorin Rohgul Khairzad schwer verletzt, als Unbekannte das Feuer auf ihr Fahrzeug eröffneten. Bereits im Jahr 2013 hatten Taliban ihr Auto beschossen und dabei ihre siebenjährige Tochter und ihren Bruder getötet; ihre elfjährige Tochter ist seither gelähmt.

Am 16. Februar 2015 starb die Frauenrechtlerin Angiza Shinwari, die dem Provinzrat von Nangarhar angehörte, nach einem Bombenanschlag auf ihr Auto, bei dem auch ihr Fahrer getötet wurde. Vier weitere Personen trugen Verletzungen davon. Niemand bekannte sich zu der Tat, und es gab keine Festnahme.

Am 28. September 2015 nahmen die Taliban nach einem Überraschungsangriff die Provinzhauptstadt Kundus ein. Berichten zufolge durchsuchten sie Haus für Haus, um Medienschaffende und Menschenrechtsverteidigerinnen ausfindig zu machen, die dem Vernehmen nach auf einer "Fahndungsliste" standen. Zahlreiche Menschenrechtsverteidigerinnen flohen aus der Stadt, andere sahen sich gezwungen, unterzutauchen.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Afghanistan lag 2015 an zweiter Stelle hinter Syrien, was die Zahl der Flüchtlinge betraf. Nach Angaben des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) waren fast 3 Mio. Afghanen Flüchtlinge, die meisten von ihnen lebten im Iran und in Pakistan. Außerdem gab es fast 1 Mio. Binnenvertriebene.

Für die Vertreibung der Menschen innerhalb des Landes waren der bewaffnete Konflikt, die allgemeine Unsicherheit und Naturkatastrophen verantwortlich. Obwohl die Regierung im Februar 2014 ein Strategiepapier zur Lösung der Vertriebenenproblematik beschlossen hatte, lebten Ende 2015 noch immer Tausende Menschen in Lagern und Behelfsunterkünften. Überbelegung, mangelnde sanitäre Einrichtungen und extreme klimatische Bedingungen führten dazu, dass sich dort ansteckende und chronische Krankheiten wie Malaria und Hepatitis immer stärker ausbreiteten.

Nach Angaben des UN-Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) wurden im ersten Halbjahr 2015 aufgrund der bewaffneten Konflikte und der landesweiten Unsicherheit etwa 103000 Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben. Nach Regierungsangaben flohen aufgrund des Vormarschs der Taliban in der Provinz Kundus im September etwa 20000 Menschen in andere Landesteile.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Regierung ergriff 2015 einige Maßnahmen, um Frauen an der politischen Verantwortung zu beteiligen. Am 21. März 2015 gaben Präsident Ashraf Ghani und der Regierungsvorsitzende Abdullah Abdullah bekannt, dass dem neuen Kabinett vier Frauen angehören würden. Sie leiten das Ministerium für Frauenangelegenheiten, das Ministerium für Hochschulen, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Kriegsversehrte und Behinderte sowie das Ministerium für Drogenbekämpfung.

Bis zum 20. August 2015 waren im Polizeiapparat 75 Frauenräte eingerichtet worden, davon 45 in Polizeidirektionen, die dem Innenministerium unterstanden, und in Polizeiwachen der Hauptstadt Kabul sowie 30 in den Provinzen des Landes. Die Frauenräte waren im Dezember 2014 vom Innenministerium ins Leben gerufen worden, um die Kompetenz von Polizistinnen zu erweitern und zu stärken. Am 14. September 2015 verabschiedete das Kabinett neue gesetzliche Bestimmungen gegen die sexuelle Belästigung von Frauen und Mädchen, mit denen bestimmte Formen sexueller Belästigung unter Strafe gestellt wurden. Das Ministerium für Frauenangelegenheiten legte zum Jahresende eine gesetzliche Regelung gegen die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz vor, die 2016 zur Ressortabstimmung an das Justizministerium weitergeleitet werden sollte. Ein Präsidialerlass vom 2. Januar 2015 ordnete die Freilassung von 144 Frauen und Mädchen an, die wegen "moralischer" Straftaten inhaftiert waren.

Das Ministerium für Frauenangelegenheiten dokumentierte von April bis Dezember 2015 mehr als 4000 Fälle von Gewalt gegen Frauen. Die Dunkelziffer war jedoch weiterhin extrem hoch, denn die unsichere Lage, wenig vertrauenswürdige Polizei- und Justizbehörden sowie traditionelle Vorstellungen hielten viele Opfer und ihre Angehörigen davon ab, Straftaten anzuzeigen.

Am 12. Februar 2015 nahm die Polizei im Zusammenhang mit der Verheiratung eines elfährigen Mädchens in der Provinz Balch sechs Personen fest.

Am 19. März 2015 tötete eine aufgebrachte Menschenmenge in der Nähe des Schah-e-Duschamschera-Schreins in Kabul Farkhunda Malikzada, nachdem man sie fälschlicherweise beschuldigt hatte, Seiten aus dem Koran verbrannt zu haben. Ein erstinstanzliches Gericht verhängte wegen ihrer Ermordung gegen vier Männer die Todesstrafe, weitere erhielten Freiheitsstrafen. Am 2. Juli wandelte ein Berufungsgericht die Todesstrafen in Haftstrafen zwischen zehn und 20 Jahren um.

Am 9. August 2015 wurde eine Frau, der man eine außereheliche Beziehung vorwarf, in der Provinz Badachstan während eines Prozesses vor einem Taliban-Gericht öffentlich gehängt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten waren 2015 weiterhin Gewalt und Zensur seitens staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure ausgesetzt. Einige Journalisten wurden bei Anschlägen getötet, andere mussten ihre Wohnungen verlassen und anderswo Zuflucht suchen. Die afghanische Organisation zur Unterstützung der Medien Nai verzeichnete 73 Fälle, in denen Journalisten und Medienschaffende 2015 bedroht, angegriffen, verletzt, verschleppt, inhaftiert oder getötet wurden. In vielen Fällen waren afghanische Sicherheitskräfte für die Übergriffe verantwortlich, teilweise auch Regierungsvertreter und Abgeordnete. Die Behörden gingen den Angriffen auf Journalisten nicht nach und ermittelten keine Tatverdächtigen. Am 28. Januar 2015 beschloss das Parlament eine Änderung des Gesetzes über Massenmedien, das Einschränkungen der Medienfreiheit vorsah. Journalisten und Menschenrechtsaktivisten äußerten die Befürchtung, damit werde das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter ausgehöhlt.

Folter und andere Misshandlungen

Am 4. Mai 2015 setzte die Regierung einen Ausschuss ein, um einen nationalen Aktionsplan zur Abschaffung von Folter zu erarbeiten. Am 25. Juni erließ der nationale Geheimdienst (National Directorate of Security) eine Anordnung, in der nachdrücklich auf das Verbot von Folter, insbesondere bei Polizeiverhören, hingewiesen wurde. Dennoch waren Folter und andere Misshandlungen sowie Haft ohne Kontakt zur Außenwelt im afghanischen Strafvollzugssystem weiterhin gang und gäbe. Auch willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen ohne ordnungsgemäßes Verfahren waren nach wie vor üblich. Häufig wurden Personen wegen Vorwürfen inhaftiert, die nach afghanischem Recht nicht strafbar waren. Dazu zählten z.B. "moralische" Vergehen, wie "von zu Hause weglaufen", die insbesondere Frauen und Mädchen zur Last gelegt wurden. Die Situation in den Gefängnissen war durch Überbelegung, unzureichende Versorgung mit Nahrung und Wasser und unzulängliche sanitäre Einrichtungen gekennzeichnet und entsprach nicht den internationalen Standards.

Die auf US-Militärstützpunkten in Afghanistan inhaftierten Personen waren im Dezember 2014 zwar an die afghanischen Behörden überstellt worden, eine strafrechtliche Verfolgung der Fälle, in denen US-Militärangehörige Personen in Afghanistan widerrechtlich inhaftiert, gefoltert und in anderer Weise misshandelt hatten, stand jedoch weiterhin aus.

Todesstrafe

Die Todesstrafe wurde 2015 weiterhin verhängt, oft nach unfairen Verfahren. Die von Präsident Ghani im Jahr 2014 angeordnete Überprüfung von fast 400 noch nicht vollstreckten Todesurteilen war Ende 2015 noch nicht abgeschlossen.

Am 28. Februar 2015 wurde Raees Khudaidad, der wegen Entführung, bewaffneten Raubs und Mordes angeklagt war, im Pul-e-Charkhi-Gefängnis von Kabul hingerichtet.

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