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Dänemark 2023
© Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Afghanische Frauen und Mädchen bekamen bedingungslos den Flüchtlingsstatus zugesprochen, und die Gültigkeit der Sondergesetze über vorübergehenden Schutz für Menschen aus Afghanistan und der Ukraine wurde verlängert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eröffnete ein Verfahren gegen das Verteidigungsministerium wegen möglicher Mittäterschaft bei der Folterung von Zivilpersonen im Irak im Jahr 2004.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Im Januar 2023 änderte der dänische Berufungsausschuss für Flüchtlinge seine Bestimmungen und gestand sämtlichen asylsuchenden Frauen und Mädchen aus Afghanistan Schutz zu. Dagegen nahm der Ausschuss im März die syrische Provinz Latakia in die Liste der sicheren syrischen Regionen auf, obwohl Warnungen laut wurden, dass dorthin abgeschobene Asylsuchende nicht ausreichend vor staatlicher Verfolgung geschützt werden könnten.
Die Behörden verlängerten 2023 die Gültigkeit der Sondergesetze aus dem Jahr 2021, mit denen afghanische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, bis zum 30. November 2025. Allerdings handelte es sich hierbei weiterhin um zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigungen. Im September 2023 wurden Sondergesetze, mit denen vertriebenen ukrainischen Staatsangehörigen Schutz gewährt wurde, bis März 2025 verlängert.
Diskriminierung
Im Januar 2023 empfahl der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung den dänischen Behörden, die systematische Datenerfassung über Hassverbrechen sowie die Fortbildungen für Polizeikräfte, Staatsanwält*innen und Richter*innen zu verbessern.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Im September 2023 reagierte die Regierung auf eine Reihe von Koranverbrennungen mit einem Gesetzesvorschlag, mit dem die "unangemessene Behandlung religiöser Schriften, die von erheblicher Bedeutung für eine anerkannte Religionsgemeinschaft sind" unter Strafe gestellt wird. Das Parlament bewilligte das Gesetz im Dezember, obwohl es für seine vagen Formulierungen kritisiert wurde, die negative Auswirkungen auf die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit haben könnten. Das Gesetz war zudem unzureichend im Hinblick auf den Umgang mit Islamfeindlichkeit, einem der Hauptgründe für die Koranverbrennungen.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Im August 2023 wurden zwei Klimaaktivistinnen wegen eines Akts des zivilen Ungehorsams aus dem Jahr 2021 mit Geldstrafen belegt, anstatt zu Haftstrafen verurteilt zu werden, wie es die Staatsanwältin gefordert hatte.
Willkürliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit
Der Oberste Gerichtshof entschied im März 2023, dass das Einwanderungsministerium gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe, als es im Jahr 2020 einer Frau die dänische Staatsangehörigkeit entzogen hatte, die damals mit ihren beiden Kindern in dem gefängnisähnlichen Lager Al-Roj in Syrien festgehalten wurde.
Ein siebenjähriger Junge im Lager Al-Roj war das einzige Kind mit dänischer Staatsangehörigkeit, dem keine Rückführung nach Dänemark zusammen mit seiner Mutter angeboten worden war.
Straflosigkeit
Im März 2023 kündigte die Regierung für Juni die Einrichtung einer Expert*innenkommission an, die das Strafgesetzbuch überarbeiten soll, um Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter als separate Straftatbestände aufzunehmen.
Im Oktober 2023 kommunizierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit der dänischen Regierung zu dem Fall Abdulaal Naser und andere gegen Dänemark, auch als "Green Desert"-Fall bekannt. Der EGMR wollte ermitteln, ob das dänische Verteidigungsministerium gemeinsam mit der britischen Regierung für die Folterung von irakischen Zivilpersonen verantwortlich war, die im Jahr 2004 während des Irakkriegs von dänischen Militärangehörigen gefangen genommen worden waren. Ende 2023 hatte der EGMR noch keine Entscheidung getroffen.