DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Benin 2020
Amnesty-Aktion in Benin beim Briefmarathon 2020
© Amnesty International
Hintergrund
Auch nach den umstrittenen Parlamentswahlen im Jahr 2019 hielten die Spannungen zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien an. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker (African Court on Human and Peoples’ Rights – ACHPR) forderte Benin auf, die Kommunalwahlen auszusetzen, bis er eine Entscheidung über eine Beschwerde bezüglich des Ausschlusses der Sozial-Liberalen Unionspartei bei diesen Wahlen gefällt habe. Die Beschwerde war von dem Oppositionspolitiker Sébastien Ajavon eingereicht worden. Wenige Tage später verbot die Regierung Einzelpersonen und NGOs, beim ACHPR Beschwerden einzureichen. Die Kommunalwahlen wurden wie geplant im Mai 2020 durchgeführt.
Im Dezember 2020 wies der ACHPR Benin an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Amnestiegesetz für alle im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen von 2019 verübten Straftaten aufzuheben.
Die Regierung reagierte auf die Corona-Pandemie mit bestimmten Einschränkungen der Menschenrechte und der Freilassung von 411 Gefängnisinsassen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Behörden inhaftierten und verfolgten auch weiterhin Journalist_innen auf Grundlage von Bestimmungen des Digitalgesetzes (Loi portant Code du numérique) von 2018, die das Recht auf freie Meinungsäußerung unangemessen einschränkten.
Am 3. Januar 2020 wurde Aristide Fassinou Hounkpevi, Herausgeber der Online-Zeitung L’Autre Figaro, von Beamt_innen der Zentralstelle zur Bekämpfung von Cyberkriminalität festgenommen und inhaftiert. Ihm wurde "Belästigung mittels elektronischer Kommunikation" vorgeworfen, weil er in den sozialen Medien Kommentare über die mögliche Ernennung des Außenministers zum Botschafter in Frankreich gepostet hatte. Am 9. Januar kam er wieder frei, es wurde allerdings weiter in seinem Fall ermittelt.
Im Juli 2020 ordnete die Hohe Behörde für audiovisuelle Kommunikation (Haute Autorité de l’Audiovisuel et de la Communication – HAAC) die Schließung nicht genehmigter Online-Medien an. Die Entscheidung wurde von einigen Medienschaffenden als Instrument angesehen, um oppositionelle Medien zum Schweigen zu bringen.
Am 10. November wurde der Oppositionspolitiker Loth Houénou wegen "Belästigung mittels elektronischer Kommunikation" zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 200.000 CFA-Franc (etwa 305 Euro) verurteilt. Er war am 26. Juni festgenommen worden, nachdem er in sozialen Medien Audiobeiträge mit Kritik am Präsidenten und anderen Institutionen veröffentlicht hatte.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Einschränkungen, die zur Eindämmung von Covid-19 dienten, wurden auch genutzt, um Anhänger_innen der politischen Opposition daran zu hindern, Versammlungen und Kundgebungen zu organisieren. Hingegen konnten Demonstrationen von Unterstützer_innen der Regierung durchgeführt werden, ohne dass die Ordnungskräfte eingriffen.
Im August verhinderte die Regierung ein vom Oppositionspolitiker Frédéric Aïvo organisiertes Treffen mit der Begründung, dass es nicht genehmigt worden sei.
Exzessive Gewaltanwendung
Im März 2020 erschoss die Polizei den Studenten Théophile Dieudonné Djaho während einer Demonstration gegen die Inhaftierung von drei Mitgliedern der Nationalen Studierendenvereinigung der Universität von Abomey-Calavi. Der Ehrenvorsitzende der NGO Voices of Students reichte beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen den Präsidenten und den Innenminister ein, denen er Menschenrechtsverletzungen vorwarf. Die Regierung kündigte eine Untersuchung an.
Im April wurden in den sozialen Medien Videos verbreitet, die zeigen, wie die Polizei Menschen verprügelt, weil sie keine Gesichtsmasken tragen.
Im Mai wurde Antonin Lokossi in der Stadt Toffo im Departement Atlantique von einem Forstaufsichtsbeamten erschossen, als er Feuerholz sammelte. Zwei aus demselben Ort wie Lokossi stammende Männer, die ihn begleitet hatten, sagten aus, dass sie unbewaffnet gewesen seien, als die Forstwächter das Feuer auf sie eröffneten.
Rechte des medizinischen Personals
Im März 2020 äußerten Gewerkschaften des Gesundheitssektors gegenüber den Behörden Besorgnis darüber, dass sie nicht in die Initiativen zur Bewältigung der Auswirkungen des Corona-Virus auf Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitglieder einbezogen worden waren. Im Juli gaben sie eine öffentliche Erklärung ab, in der sie das Fehlen persönlicher Schutzausrüstung und die schlechten Arbeitsbedingungen anprangerten.
Am 8. Juni 2020 nahm die Polizei einen Beschäftigten des Gesundheitswesens fest, nachdem er in den sozialen Medien vor einem Corona-Ausbruch im Krankenhaus Centre Hospitalier Départemental Ouémé-Plateau gewarnt hatte. Er wurde wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht angeklagt und zu sechs Monaten Gefängnis, davon fünf Monate auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe verurteilt. Am 8. Juli wurde er wieder freigelassen.
Am 8. Juli übte Adolphe Houssou, Sprecher der Gewerkschaften des Gesundheitssektors, öffentlich Kritik an der Regierung, weil sie nicht genug unternahm, um das medizinische Personal vor Corona zu schützen. Am 25. Juli floh er außer Landes, weil er Repressalien befürchtete, nachdem Polizisten im Gesundheitsministerium nach seiner Adresse gefragt hatten.
Diskriminierung
Ein Rekrutierungswettbewerb für den öffentlichen Dienst schloss Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme aus.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Nach wie vor waren Frauen und Mädchen weitverbreiteter Gewaltanwendung und sexueller Belästigung ausgesetzt. Im Mai 2020 prangerte Angela Kpeidja, Journalistin einer nationalen Fernsehstation, öffentlich sexuelle Belästigungen und andere Übergriffe an ihrem Arbeitsplatz an. Die Behörden suspendierten daraufhin den stellvertretenden Chefredakteur des Senders.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI)
Im April 2020 schlugen unbekannte Angreifer in Cotonou eine Trans-Frau bewusstlos. Nachdem sie in der Polizeistation Godomey wieder zu sich gekommen war, wurde sie von Polizeibeamten geschlagen, beleidigt und bedroht. Nach fünf Tagen in Gewahrsam zogen die Polizisten sie vollständig aus, fotografierten sie und schickten sie unbekleidet nach Hause.
Im Juli griff ein Mob eine Trans-Frau an. Sie wurde durch die Straßen gejagt und dabei entkleidet und geschlagen. Am Abend desselben Tages wurde sie in ihrem Haus ohne legitimen Grund festgenommen und zur Polizeistation Sodohomè im Departement Zou gebracht. Dort wurden ihr Gesicht und ihre Genitalien fotografiert, und sie wurde in einer Zelle mit männlichen Gefangenen untergebracht. Am folgenden Tag ließ man sie ohne Anklageerhebung frei.