Amnesty Journal Deutschland 05. Februar 2018

"Deutschland verstößt gegen das Völkerrecht"

Zeichnung eines Männchens, das ein bombenwerfendes Flugzeug in den Müll wirft

Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) über die deutsche Rolle beim weltweiten Einsatz von Drohnen.

Interview: Markus Bickel

Unter Donald Trump ist der Einsatz von Kampfdrohnen ausgeweitet worden. Welche Rolle spielt dabei der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein?

Der US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein in Rheinland-Pfalz ist ein Knotenpunkt für den Datenaustausch mit Drohnen via Satellit. Von dort werden Daten an den jeweiligen Einsatzort der Kampfdrohne, wie den Jemen, gesendet und ebenso wieder empfangen. Von Ramstein aus erfolgt dann der Austausch per Glasfaserkabel in die USA. Nur so können größere zeitliche Verzögerungen vermieden werden, die Drohnenangriffe in Echtzeit unmöglich machen würden. Zudem gibt es zahlreiche Analysten, die von Ramstein aus Drohnenbilder auswerten, um Angriffsziele zu bestimmen, und ihre Ergebnisse an die Drohnenpiloten weitergeben.

Verstößt Deutschland damit gegen das Völkerrecht?

Die USA haben der Bundesregierung im August 2016 offiziell bestätigt, dass der Stützpunkt in Ramstein im globalen Drohnenprogramm eine wichtige Rolle spielt und intensiv genutzt wird. Zudem sind die Rechtspositionen der USA und die Einsatzpraxis von Drohnen bekannt. Zusammengenommen führt dies dazu, dass Deutschland wissentlich die völkerrechtswidrige Praxis der USA maßgeblich unterstützt. Ohne den Stützpunkt in Ramstein würde die Durchführung der Drohneneinsätze erheblich erschwert sein.

Eine vom ECCHR initiierte Klage von Mitgliedern der jemenitischen Familie Bin Ali Jaber ist von deutschen Gerichten abgewiesen worden. Gibt es noch Chancen auf eine Verurteilung in anderer Instanz?

Die Klage der Familie Bin Ali Jaber ist momentan vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster ­anhängig. Dort geht es unter anderem um die Frage, ob die Bundesregierung genug unternimmt, um das Recht auf Leben der Familienmitglieder zu schützen. Die zunehmende Zahl der Luftangriffe der USA durch Kampfdrohnen im Jemen und die Auflockerung von Standards, die zivile Todesopfer bei Droh­nenangriffen vermindern sollten, deuten nicht darauf hin. Wir hoffen auf einen mündlichen Verhandlungstermin Anfang 2018.

Prüft das ECCHR weitere Klagen, etwa im Zusammenhang mit Opfern von Drohnenangriffen in Somalia, Pakistan oder Afghanistan?

Das ECCHR prüft alle Möglichkeiten, Strafanzeigen zu stellen oder Klagen einzureichen. Dies betrifft neben Drohnenangriffen auch Luftschläge, etwa der Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak, deren Mitglied Deutschland ist. Hierbei geht es um Vorsichtsmaßnahmen bei Angriffen, um Zivilisten zu schützen, die Qualität der Aufklärungsmaßnahmen hinsichtlich von Angriffszielen, bevor Angriffe ausgeführt werden, und die Ermittlung nach Luftschlägen, wenn es Hinweise gibt, dass Zivilisten zu Schaden gekommen sind. Je nach den Umständen eines Angriffs kommen Schadenersatzansprüche oder Strafanzeigen in Betracht. Das ECCHR hat gerade in dem Fall eines italienischen Mitarbeiters der Welthungerhilfe, der in Pakistan von einer US-Drohne getötet worden ist, vor der italienischen Justiz interveniert und weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen die Täter gefordert.

Im Luftraum über dem Irak und Syrien ist Deutschland im Rahmen der Operation "Inherent Resolve" durch Tornado-Aufklärungsflugzeuge der Bundeswehr beteiligt. Ist dieser Einsatz völkerrechtskonform?

Es gibt eine Reihe von Zweifeln an der Völkerrechtsmäßigkeit dieses Einsatzes. Dabei ist zwischen dem Einsatz im Irak und in Syrien zu unterscheiden. Während es von der irakischen Regierung eine Einladung zum Einsatz gibt, fehlt die Zustimmung Syriens. Terroristische Anschläge, wie diejenigen in Frankreich, sind nicht ausreichend, um als Angriff qualifiziert zu werden, der das Recht auf kollektive Selbstverteidigung aus der UN-Charta als Ausnahme vom Gewaltverbot auslösen würde. Ebenso fehlt es an einer klaren Resolution des UN-Sicherheitsrats, die den Gewalteinsatz zulassen würde.

Wie lässt sich der Trend völkerrechtswidriger militärischer Unterstützungshandlungen durch Deutschland aufhalten – rechtlich wie politisch?

Es ist wichtig, dass Deutschland dazu beträgt, die internationale Rechtsordnung wieder zu stärken. Dies geschieht aber nicht dadurch, dass willkürlich je nach Einsatzlage das Völkerrecht neu interpretiert oder durch Auslegung über alle Maßen strapaziert wird. Dies trägt vielmehr zu einer Erosion völkerrechtlicher Normen bei, die langfristig einer globalen Weltordnung schaden und die völkerrechtlich geordneten, nicht rein machtbasierten internationalen Beziehungen auf die Probe stellen. Daher ist es wichtig, nicht nur die völkerrechtlichen Ausnahmen zum grundsätzlichen Gewaltverbot in engen Grenzen ­auszulegen, sondern diese Position auch anderen Staaten gegenüber immer wieder klar und deutlich zu vertreten. 

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