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Deutschland: Amnesty erinnert an Pflicht zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels
Die Polizei beginnt am 11. Januar 2023 mit der Räumung von Lützerath. Die Ortschaft muss einem Braunkohle-Tagebau des Energieversorgers RWE weichen. Klimaaktivist*innen wollen dies verhindern.
© IMAGO / Sven Simon
In diesen Tagen fällt die endgültige Entscheidung um das Schicksal des Dorfes Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier. Diese Entscheidung ist nicht nur maßgeblich für das Fortbestehen des Dorfes, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels in Deutschland.
Amnesty International fordert alle Staaten auf, im Rahmen ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen einen klimagerechten Wandel, weg von der Produktion fossiler Brennstoffe, zu vollziehen. Auch Deutschland hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zur Einhaltung des 1,5-Grad-Zieles verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat dies im Urteil zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung bestätigt, um zukünftige Generationen nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Deutschland trägt als eines der Länder des Globalen Nordens die Verantwortung für die immer brutaler werdenden Folgen der Klimakrise, die sich bisher vor allem in den Ländern des Globalen Südens bemerkbar machen und vielen Menschen dort ihre Lebensgrundlage nehmen. Durch die historischen Emissionen und die Kolonialgeschichte Deutschlands hat das Land massiv zu den derzeitigen Entwicklungen der Klimakrise beigetragen und steht deshalb menschenrechtlich in der Verantwortung mit allen Mitteln effektiven Klimaschutz zu betreiben.
Amnesty International solidarisiert sich mit Klimaaktivist*innen weltweit, die gewaltfrei für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels kämpfen. Die Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechtsgütern müssen die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit achten und respektieren. Auch alle Ausgleichsmaßnahmen müssen auf menschenrechtlichen Standards basieren.
Amnesty International fordert aus aktuellem Anlass: Die Bundesregierung und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen müssen sicherstellen, dass alle weiteren Maßnahmen der Pflicht gerecht werden, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten.